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   OLG Dresden, 09.05.2017 - 4 U 1596/16   

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https://dejure.org/2017,15433
OLG Dresden, 09.05.2017 - 4 U 1596/16 (https://dejure.org/2017,15433)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.05.2017 - 4 U 1596/16 (https://dejure.org/2017,15433)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - 4 U 1596/16 (https://dejure.org/2017,15433)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Fußgänger, Überqueren der Fahrbahn, Alleinhaftung

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • verkehrslexikon.de

    Fußgängerunfall bei Fahrbahnüberquerung und Sichtfahrgebot

  • IWW

    § 3 Abs. 1 S. 2, 4 StVO; § 25 Abs. 3 StVO; § 7 StVG; § 9 StVG; § 18 StVG; § 249 BGB; § 253 BGB; § 254 BGB; § 823 BGB; § 115 VVG; § 7 Abs. 1 StVG; § 254 Abs. 1 BGB
    StVG; BGB; StVO; VVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweislast für eine Reaktionsaufforderung des Fahrzeugführers gegenüber einem Fußgänger bzgl. Betretens der Fahrbahn; Beweis der Unvermeidbarkeit des Zusammenstoßes; Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Verkehrsunfalls

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgängers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines Fußgängers durch einen Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn der Fußgänger unachtsam die Fahrbahn überquert: Alleinhaftung.

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Dunkel gekleideter Fußgänger auf der Fahrbahn

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Schadensersatz bei "Hindurchschlängeln" eines die Fahrbahn kreuzenden Fußgängers

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fußgänger läuft vors Auto - Der Autofahrer kann die Kollision nicht verhindern, weil der Fußgänger direkt vor ihm die Straße überquert

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Schadensersatz bei "Hindurchschlängeln" eines die Fahrbahn kreuzenden Fußgängers

  • dresdner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)

    Alleinhaftung des Fußgängers beim Überqueren einer Fahrbahn

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Alleinhaftung des Fußgängers beim Überqueren einer Fahrbahn

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall: Alleinhaftung des verletzten Fußgängers?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrbahnüberquerung durch Fußgänger: Keine Haftung des Pkw-Fahrers für Kollision mit plötzlich auftauchendem Fußgänger auf Fahrstreifen - Grob fahrlässiges "Hindurchschlängeln" des Fußgängers durch fließenden Fahrzeugverkehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1303
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01

    Vermeidbarkeit eines Zusammenstoßes zwischen einem PKW und einem Fußgänger;

    Auszug aus OLG Dresden, 09.05.2017 - 4 U 1596/16
    Eine Herabsetzung der Fahrgeschwindigkeit ist aber nur dann geboten, wenn der Fahrer den Verkehrsablauf nicht vollständig überblicken und deshalb auftretende Hindernisse und Gefahren nicht so rechtzeitig bemerken kann, dass er ihnen mit Sicherheit begegnen kann (vgl. BGH, Urteil vom 23.04.2002 - VI ZR 180/01).
  • BGH, 21.02.1985 - III ZR 205/83

    Umfang und Drittbezogenheit von Amtspflichten bei Teilnahme am allgemeinen

    Auszug aus OLG Dresden, 09.05.2017 - 4 U 1596/16
    Bei breiten Straßen bezieht sich der erforderliche Überblick daher - wie der Grundsatz des Fahrens auf Sichtweite bei Dunkelheit - nur auf den vom Kraftfahrer in Anspruch genommenen Fahrstreifen, nicht auf die ganze Fahrbahn (so KG Berlin, aaO.; BGH, Urteil vom 21.02.1985 - III ZR 205/83).
  • KG, 18.09.2010 - 12 W 24/10

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Pkw mit einem von der

    Auszug aus OLG Dresden, 09.05.2017 - 4 U 1596/16
    Das Sichtfahrgebot bezieht sich nur auf Hindernisse, die ein Kraftfahrer in der konkreten Situation in Rechnung stellen muss; es gilt nicht für plötzlich von der Seite auf die Fahrbahn gelangende Hindernisse, sondern betrifft die Sicht vor dem Fahrzeug (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 18.09.2010, 12 W 24/10).
  • OLG Hamm, 26.04.2012 - 6 U 59/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem die Fahrbahn überquerenden

    Auszug aus OLG Dresden, 09.05.2017 - 4 U 1596/16
    Der Fußgänger hat vor dem Betreten und Überschreiten der Fahrbahn besondere Vorsicht walten zu lassen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26.04.2012 - 6 U 59/12).
  • OLG Hamm, 22.10.2012 - 6 U 55/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem bei regnerischem Wetter in

    Auszug aus OLG Dresden, 09.05.2017 - 4 U 1596/16
    Eine solche Pflicht besteht bei einer nur kurzfristigen Sichtbehinderung durch Blendung ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 22.10.2012 - 6 U 55/12).
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2015 - 1 U 168/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw des fließenden Verkehrs mit einem

    Auszug aus OLG Dresden, 09.05.2017 - 4 U 1596/16
    Ein Fußgänger darf die Fahrbahn nur dann betreten, wenn er sich zuvor vergewissert hat, dass er keinem Fahrzeug in den Weg tritt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.08.2015 - 1 U 168/15 - zitiert nach juris, wie alle im Urteil zitierten Entscheidungen).
  • OLG Hamm, 16.02.2016 - 26 U 105/15
    Auszug aus OLG Dresden, 09.05.2017 - 4 U 1596/16
    7  Der Kläger hat auch den ihm obliegenden Beweis nicht geführt, dass für den Beklagten zu 1. eine Handlungsaufforderung bestand, seine Geschwindigkeit zu einem früheren Zeitpunkt zu reduzieren, von dem ab erkennbar war, dass der Kläger in seine Fahrspur treten würde (vgl. zur Beweislast OLG Hamm, Urteil vom 16.02.2016 - 26 U 105/15 Rn. 35 bei juris).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2021 - 7 U 11/20

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Erhebliches Mitverschulden eines

    Der Beklagte zu 1 war deshalb nicht verpflichtet, seine Geschwindigkeit so zu reduzieren, dass er Fußgänger, die sich am rechten Fahrbahnrand befinden, noch rechtzeitig hätte erkennen und auf ein plötzliches Betreten der Fahrbahn noch hätte reagieren können (vgl. dazu auch OLG Dresden, Urteil vom 09.05.2017 - 4 U 1596/16, NJW-RR 2017, 1303; OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.01.2019 - 12 U 133/18, BeckRS 2019, 2720).

    Sein Handeln ist dabei als grob fahrlässig zu qualifizieren (vgl. nur OLG Dresden, Urteil vom 09.05.2017 - 4 U 1596/16, BeckRS 2017, 110040 Rn. 18).

  • OLG Koblenz, 21.12.2020 - 12 U 401/20

    Alleinige Haftung für Unfallfolgen eines bei Dunkelheit eine Bundesstraße

    Er darf insbesondere nicht versuchen, noch kurz vor einem herannahendem Fahrzeug die Fahrbahn zu überqueren (BGH VI ZR 126/99, Urteil vom 27.06.2000, juris; BGH VI ZR 279/64, Urteil vom 14.06.1966, juris; OLG Dresden 4 U 1596/16, Urteil vom 09.05.2017, juris; OLG Düsseldorf 1 U 168/15, Urteil vom 23.08.2015, juris; OLG Hamm 6 U 59/12, Beschluss vom 26.04.2012, juris).

    Was die verbleibende grundsätzliche Haftung der Beklagten zu 1. aus § 7 StVG angeht, lässt der Senat die von dem Fahrzeug der Beklagten zu 1. zum Unfallzeitpunkt ausgehende (nicht erhöhte) Betriebsgefahr hinter dem oben dargestellten massiven Verschulden (Eigenverschulden) der Verstorbenen vollständig zurücktreten (vgl. insoweit auch OLG Dresden 4 U 1596/16, Urteil vom 09.05.2017, juris; OLG Hamm 6 U 59/12, Beschluss vom 26.04.2012, juris; OLG Köln in NJW-Spezial 2012, 299; BGH VI ZR 124/97, Urteil vom 12.05.1998, juris).

  • OLG Dresden, 23.05.2017 - 4 U 1524/16

    Sittenwidrigkeit eines Abfindungsvergleichs mit einem Haftpflichtversicherer

    In solchen Konstellationen reichen die Haftungsquoten in aller Regel von 50% zu Lasten des Fußgängers (BGHU.v.1802.1969, VI ZR 279/64) bis zu 100 % zu Lasten des Fußgängers bei grober Fahrlässigkeit, die eine Betriebsgefahr sogar zurücktreten lässt (BGH, VersR 66, 877; Kammergericht,U.v.06.06.2006, 12 U 138/05; Kammergericht, Urteil vom 29.09.2003, 12 U 315/01; BGH, Urteil vom 14.06.1966, VI ZR 279/64, juris Rz. 29; OLG Dresden, Urteil vom 09.05.2017, 4 U 1596/16).
  • OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 12 U 133/18

    Alleinhaftung einer 15 Jahre alten Fußgängerin für Kollision mit Linienbus beim

    Der Beklagte zu 1. war deshalb nicht verpflichtet, seine Geschwindigkeit so zu reduzieren, dass er Fußgänger, die sich am rechten Fahrbahnrand befinden, noch rechtzeitig erkennen und auf ein plötzliches Betreten der Fahrbahn hätte reagieren können (vgl. dazu auch OLG Dresden, Urteil v. 09.05.2017, Az. 4 U 1596/16).
  • OLG Hamm, 06.09.2019 - 7 U 18/17

    Verkehrsunfall, Sichtfahrgebot, Geschwindigkeitsbeschränkung, Beschleunigung,

    Das Sichtfahrgebot bezieht sich nur auf Hindernisse, die ein Kraftfahrer in der konkreten Situation in Rechnung stellen muss; es gilt nicht für plötzlich von der Seite auf die Fahrbahn gelangende Hindernisse, sondern betrifft die Sicht vor dem Fahrzeug (so auch OLG Dresden, Urteil vom 09.05.2017, 4 U 1596/16, Rn. 20, juris; KG Berlin, Beschluss vom 18.09.2010, 12 W 24/10, juris).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2020 - 22 W 31/20

    Haftungsverteilung bei Fußgängerunfall; Prozesskostenhilfe auch bei überhöhter

    OLG Karlsruhe 20.6.12 - 13 U 42/12; OLG Saarbrücken 24.4.12 - 4 U 131/11 - OLG Köln 19.3.12 - 16 U 169/11 - OLG Dresden 9.5.17 - 4 U 1596/16 - OLG Düsseldorf 10.4.18 - 1 U 196/14 -: 20% Betriebsgefahr).
  • LG Saarbrücken, 08.07.2021 - 6 O 113/20

    Fahrzeugkollision mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

    Er darf insbesondere nicht versuchen, noch kurz vor einem herannahenden Fahrzeug die Fahrbahn zu überqueren (BGH Urt. v. 27.06.2000 - VI ZR 126/99-, juris; OLG Dresden Urt. v. 09.05.2017 - 4 U 1596/16 - juris; OLG Koblenz, Urt. v. 21.12.2020 - 12 U 401/20, juris; Rogler in jurisPK-Straßenverkehrsrecht, § 25 Rdn 85; juris; jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Das Sichtfahrgebot bezieht sich nur auf Hindernisse, die ein Kraftfahrer in der konkreten Situation in Rechnung stellen muss; es gilt nicht für plötzlich von der Seite auf die Fahrbahn gelangende Hindernisse, sondern betrifft die Sicht vor dem Fahrzeug (OLG Dresden, Urt. v. 09.05.2017 - 4 U 1596/16, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.01.2019 - 12 U 133/18, juris).

  • LG Dresden, 04.06.2021 - 9 O 1692/20

    Fußgängerunfall - Sorgfaltspflichten Fußgänger

    Er hat vor dem Betreten und beim Überschreiten der Fahrbahn, die in erster Linie dem Fahrzeugverkehr dient, besondere Vorsicht walten zu lassen (OLG München, Urteil vom 08.05.2015 - 10 U 4543/13 - Tz 40; OLG Dresden - Urteil vom 09.05.2017 - 4 U 1596/16 - Tz 23).
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