Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 4 U 16/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13886
OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 4 U 16/06 (https://dejure.org/2008,13886)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.04.2008 - 4 U 16/06 (https://dejure.org/2008,13886)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. April 2008 - 4 U 16/06 (https://dejure.org/2008,13886)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,13886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintritt eines täuschungsbedingten Vermögensschadens infolge einer Täuschung über die Sicherheit einer Anlagestrategie; Tragen der Darlegungslast und Beweislast für die Verletzung eines Schutzgesetzes durch den Geschädigten bei strafrechtlicher Verurteilung; Minderung ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StPO § 154; ; StPO § ... 154 Abs. 2; ; StPO § 154 a; ; StPO § 154 a Abs. 2; ; ZPO § 138 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 2; ; ZPO § 286; ; ZPO § 339; ; ZPO § 529; ; BGB § 134; ; BGB § 195 n.F.; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1 n.F.; ; BGB §§ 249 ff.; ; BGB § 291; ; BGB § 288; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 830; ; BGB § 830 Abs. 2; ; BGB § 852 Abs. 1 a.F.; ; StGB § 27; ; StGB § 263; ; InsO §§ 129 ff.; ; BRAGO § 6; ; BRAGO § 118; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1; ; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungslast für die Voraussetzungen und den Umfang der Haftung aus unerlaubter Handlung durch Anlagebetrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.05.2002 - V ZR 115/01

    Darlegungs- und Beweislast im Bereich der Vorteilsausgleichung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 4 U 16/06
    Darüber hinaus erlegt die Rechtsprechung - auch des Senats - dem Gegner der primär behauptungs- und beweisbelasteten Partei dann eine gewisse (sekundäre) Behauptungslast auf, wenn eine darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr näher darzulegenden Geschehensablaufes steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (BGH NJW-RR 2002, 1280; NJW 1990, 3151).
  • BGH, 10.07.1952 - 5 StR 358/52
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 4 U 16/06
    Allerdings entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass ein Vermögensschaden nicht schon dann vorliegt, wenn jemand infolge eines durch Täuschung hervorgerufenen Irrtums eine Vermögensverfügung getroffen hat, die er bei Kenntnis der tatsächlichen Umstände nicht getroffen haben würde (BGHSt 3, 99; BGH Urteil vom 7. März 2006 - 1 StR 385/05).
  • OLG Brandenburg, 12.04.2006 - 4 U 179/05

    Unerlaubte Handlung; Kapitalanlagebetrug: Internationale Zuständigkeit;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 4 U 16/06
    Dies ist hier zu bejahen, denn die Kläger verfügten - anders als etwa in den so genannten Schmidt-Bank-Fällen (vgl. Urteil des Senats vom 12. April 2006 - 4 U 179/05) - seinerzeit über keinerlei Informationen darüber, wohin innerhalb des Geflechts der G...- Unternehmensgruppe letztlich ihr Anlagekapital geflossen war.
  • BGH, 08.05.2002 - I ZR 28/00

    Führen von Vergleichsverhandlungen als Anerkenntnis; Pflicht zur Vernehmung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 4 U 16/06
    Dabei muss das Gericht aufgrund dieser Darstellung beurteilen können, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (vgl. nur BGH NJW 2000, 3286, 3287; NJW-RR 2002, 1433, 1435; NJW-RR 2003, 69, 70).
  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 4 U 16/06
    Dabei muss das Gericht aufgrund dieser Darstellung beurteilen können, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (vgl. nur BGH NJW 2000, 3286, 3287; NJW-RR 2002, 1433, 1435; NJW-RR 2003, 69, 70).
  • BGH, 06.11.2007 - VI ZR 182/06

    Beginn der Verjährung von Schadensersatz- und Rückforderungsansprüchen wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 4 U 16/06
    Insbesondere lässt das Schreiben der späteren Prozessbevollmächtigten der Kläger vom 16. August 2000 (Bl. 167 d.A.), mit dem er unter Verweis auf eine deliktische Haftung des Beklagten die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen beantragt hat, nicht den Schluss zu, die Kläger hätten seinerzeit bereits so weit reichende Kenntnisse vom tatsächlichen Geschehen gehabt, dass eine Klage Erfolg versprechend hätte erhoben werden können (ebenso: BGH Urteil vom 6. November 2007 - VI ZR 182/06).
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZR 235/04

    Rechtsfolgen der insolvenzrechtlichen Anfechtung einer Abtretung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 4 U 16/06
    Die Auszahlung des Anlagebetrages wäre möglicherweise nach dem Anfechtungsgesetz oder den §§ 129 ff. der Insolvenzordnung anfechtbar gewesen, wenn die G... GmbH zum Auszahlungszeitpunkt bereits überschuldet oder zahlungsunfähig war; die Anfechtbarkeit führt jedoch nicht zur Nichtigkeit (BGH Urteile vom 21.09.2006 - IX ZR 235/04 - und vom 7. April 2005 - IX ZR 258/01).
  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 385/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 4 U 16/06
    Allerdings entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass ein Vermögensschaden nicht schon dann vorliegt, wenn jemand infolge eines durch Täuschung hervorgerufenen Irrtums eine Vermögensverfügung getroffen hat, die er bei Kenntnis der tatsächlichen Umstände nicht getroffen haben würde (BGHSt 3, 99; BGH Urteil vom 7. März 2006 - 1 StR 385/05).
  • BGH, 15.11.1951 - 4 StR 574/51

    Drehbank - § 263 StGB, verkürzte Ausbezahlung des Diebs durch den Hehler,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 4 U 16/06
    Der Bundesgerichtshof hat bereits in seiner Entscheidung vom 15. November 1951 (4 StR 574/51) der Auffassung des Reichsgerichts, das einer nichtigen Forderung jeglichen Vermögenswert abgesprochen hatte, eine Absage erteilt und ausgeführt, selbst einer nichtigen Forderung könne - ebenso wie einer mit einem rechtlichen Makel behafteten Sache - ein wirtschaftlicher Wert zukommen; hierbei sei in erster Linie an geschäftliche, verwandtschaftliche, freundschaftliche, sonstige gesellschaftliche oder andere Bindungen zu denken, die dem Schuldner Veranlassung geben können, die wegen Nichtigkeit unklagbare Forderung zu begleichen, etwa um Nachteile zu vermeiden, die sich aus der Verweigerung der Zahlung ergeben können.
  • BGH, 04.07.2000 - VI ZR 236/99

    Substantiierung des klagebegründenden Parteivorbringens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 4 U 16/06
    Dabei muss das Gericht aufgrund dieser Darstellung beurteilen können, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (vgl. nur BGH NJW 2000, 3286, 3287; NJW-RR 2002, 1433, 1435; NJW-RR 2003, 69, 70).
  • BGH, 07.04.2005 - IX ZR 258/01

    Anforderungen an die Bezeichnung der Forderungen in einer Vorpfändung; Einrede

  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

  • BGH, 27.09.2001 - IX ZR 281/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines rechtlichen Beraters;

  • SG Duisburg, 29.05.2020 - S 49 AS 3304/16
    Das strafgerichtliche Urteil hat für den Senat zwar keine Bindungswirkung, gleichwohl können aber nicht nur die Beweisprotokolle aus dem Ermittlungs- bzw. Strafverfahren sondern auch die in den strafgerichtlichen Urteilen getroffenen tatsächlichen Feststellungen in dem vorliegenden Rechtsstreit als Beweismittel verwertet werden (BGH, Urteil vom 26.01.1989 - X ZR 100/87 - m.w.N.; OLG Brandenburg, Urteil vom 30.04.2008 - 4 U 16/06 -).
  • OLG Hamm, 11.08.2015 - 28 U 136/14

    Pflichten des Prozessbevollmächtigten bei Verteidigung gegen eine Klage auf

    Das Berufungsverfahren wurde vor dem Oberlandesgericht Celle (4 U 16/06) geführt.

    Vor diesem Hintergrund musste Rechtsanwalt T sich mit den verschiedenen in den Jahren 1986/1987 getätigten Grundstücksgeschäften beschäftigen und den Prozessstoff des zuvor geführten Rechtsstreits (Landgericht Verden/Aller 8 O 338/05 bzw. OLG Celle 4 U 16/06) auswerten.

    Bei zutreffender rechtlicher Würdigung dieser Ausgangslage musste davon ausgegangen werden, dass der Streitgegenstand der neuen Klage vom 03.07.2009 identisch war mit dem des Urteils des Landgerichts Verden/Aller (8 O 338/05) vom 09.01.2006, das durch Zurückweisungsbeschluss des OLG Celle (4 U 16/06) vom 11.05.2006 rechtskräftig geworden war.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2011 - L 11 KA 30/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das strafgerichtliche Urteil hat für den Senat zwar keine Bindungswirkung, gleichwohl können aber nicht nur die Beweisprotokolle aus dem Ermittlungs- bzw. Strafverfahren sondern auch die in den strafgerichtlichen Urteilen getroffenen tatsächlichen Feststellungen in dem vorliegenden Rechtsstreit als Beweismittel verwertet werden (BGH, Urteil vom 26.01.1989 - X ZR 100/87 - m.w.N.; OLG Brandenburg, Urteil vom 30.04.2008 - 4 U 16/06 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2011 - L 11 KA 29/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das strafgerichtliche Urteil hat für den Senat zwar keine Bindungswirkung, gleichwohl können aber nicht nur die Beweisprotokolle aus dem Ermittlungs- bzw. Strafverfahren sondern auch die in den strafgerichtlichen Urteilen getroffenen tatsächlichen Feststellungen in dem vorliegenden Rechtsstreit als Beweismittel verwertet werden (BGH, Urteil vom 26.01.1989 - X ZR 100/87 - m.w.N.; OLG Brandenburg, Urteil vom 30.04.2008 - 4 U 16/06 -).
  • SG Würzburg, 18.11.2014 - S 6 KR 438/09

    Krankenversicherung

    Das strafgerichtliche Urteil hat für die Kammer zwar keine Bindungswirkung, gleichwohl können aber nicht nur die Beweisprotokolle aus dem Ermittlungs- bzw. Strafverfahren sondern auch die in den strafgerichtlichen Urteilen getroffenen tatsächlichen Feststellungen in dem vorliegenden Rechtsstreit als Beweismittel verwertet werden (BGH, Urteil vom 26.01.1989 - X ZR 100/87 - m. w. N.; OLG Brandenburg, Urteil vom 30.04.2008 - 4 U 16/06 -).
  • LG Düsseldorf, 02.03.2012 - 2b O 263/08

    Schadensersatzanspruch gegen ein Finanzdienstleistungsunternehmen bei Geschäften

    Zwar nimmt das Brandburgische Oberlandesgericht (4 U 16/06, Urteil vom 30.04.2008 und 4 U 137/05, Urteil vom 19.04.2006) ohne weitere Begründung an, neben dem Anlagekapital könne die vereinbarte Rendite bis zum Wirksamwerden einer Kündigung begehrt werden, doch widerspricht dies der Systematik des Schadensersatzrechtes.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht