Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 20.07.2015 - 4 U 16/14   

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OLG Bamberg, 20.07.2015 - 4 U 16/14 (https://dejure.org/2015,64843)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20.07.2015 - 4 U 16/14 (https://dejure.org/2015,64843)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20. Juli 2015 - 4 U 16/14 (https://dejure.org/2015,64843)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht bei einer alternativen Operationsmethode; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich eines hypothetischen Kausalverlaufs

  • rewis.io

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Pflicht zur Aufklärung über das erhöhte Risiko einer alternativen Operationsmethode

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arzthaftung; Aufklärungspflichten bei einer Hüftoperation ("Robodoc-Methode"); Schutzzweck der Aufklärungspflicht; Beweislast; Verjährungsbeginn bei Aufklärungsmängeln

  • rechtsportal.de

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht bei einer alternativen Operationsmethode

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04

    Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.07.2015 - 4 U 16/14
    Ein Patient ist über das gegenüber der Standardmethode erhöhte Risiko einer alternativen Operationsmethode aufzuklären, wenn ein wesentlich erhöhtes Risiko besteht und dieser Umstand dem Behandler bekannt ist (Anschluss an BGH VersR 2006, 1073, 1074 - Robodoc).

    Er muss daher "im Großen und Ganzen" über die Chancen und Risiken der Behandlung aufgeklärt werden (BGH GesR 2011, 237, 238; GesR 2006, 411, 412; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., A 834, S. 204).

    Die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten erfordert aber eine Unterrichtung über eine alternative Behandlungsmöglichkeit, wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschanchen bieten (BGH VersR 2011, 1450; VersR 2011, 1146; VersR 2006, 1073, 1074).

    dd) Es muss an dieser Stelle nicht entschieden werden, ob das Robodoc-Verfahren im Jahr 1999 noch als Neulandmethode anzusehen war (so für das Jahr 2000 das OLG Dresden, Urteil vom 13.09.2007, 4 U 601/06), so dass darüber aufzuklären gewesen wäre, dass unbekannte Risiken nicht auszuschließen sind (BGH, Urteil vom 13.06.2006, VI ZR 323/04, Rz. 14).

    Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ein Patient aus der Verwirklichung eines Risikos keine Ansprüche herleiten kann, wenn er in Kenntnis dieses Risikos seine Einwilligung erteilt hat (BGH, Urteil vom 13.06.2006, VI ZR 323/04, Rz. 18; Urteil vom 30.01.2001, VI ZR 353/99, Rz. 9).

    Dem entsprechend wurden bei Hüftoperationen mit der Robodoc-Methode Ansprüche von Patienten, die eine Nervschädigung erlitten, in den Fällen abgelehnt, in denen sie nicht darüber aufgeklärt wurden, dass es sich beim Operationsverfahren um eine Neulandmethode handelt, bei der bislang unbekannte Risiken eintreten können, in denen ihnen aber das Risiko einer Nervschädigung bekannt war (BGH, Urteil vom 13.06.2006, VI ZR 323/04, Rz. 18; OLG Dresden, Urteil vom 13.09.2007, Rz. 28, 29, 4 U 601/06; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 28.08.2008, 4 O 13193/04, Rz. 67-69).

  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05

    Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.07.2015 - 4 U 16/14
    Das betrifft auch gegenüber dem Hauptrisiko weniger schwere Risiken, wenn sie dem Eingriff spezifisch anhaften, für den Laien überraschend sind und ihre Verwirklichung die weitere Lebensführung des Patienten schwer belasten kann (BGH NJW 2007, 217, 218; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.12.2014, Az: 1 U 34/14, Rz. 30, zitiert nach juris).

    Hinzutreten muss vielmehr auch die Kenntnis, dass der Schaden nicht auf einem Behandlungsfehler beruht, sondern eine spezifische Komplikation der Behandlung ist, über die er - was dem behandelnden Arzt bekannt sein musste - hätte aufgeklärt werden müssen (BGH VersR 2007, 66, 69; VersR 1990, 795).

    Es gilt jedoch auch der Grundsatz, dass ein Patient nicht verpflichtet ist, sich im Hinblick auf einen Haftungsprozess medizinisches Fachwissen zu anzueignen (BGH, Urteil vom 10.10.2006, VI ZR 74/05, Rz. 24; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2012, 7 U 44/11, Rz. 24).

  • OLG Dresden, 13.09.2007 - 4 U 601/06

    Arzthaftung; TEP-Operation; Risikoaufklärung; Robodoc

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.07.2015 - 4 U 16/14
    dd) Es muss an dieser Stelle nicht entschieden werden, ob das Robodoc-Verfahren im Jahr 1999 noch als Neulandmethode anzusehen war (so für das Jahr 2000 das OLG Dresden, Urteil vom 13.09.2007, 4 U 601/06), so dass darüber aufzuklären gewesen wäre, dass unbekannte Risiken nicht auszuschließen sind (BGH, Urteil vom 13.06.2006, VI ZR 323/04, Rz. 14).

    Dem entsprechend wurden bei Hüftoperationen mit der Robodoc-Methode Ansprüche von Patienten, die eine Nervschädigung erlitten, in den Fällen abgelehnt, in denen sie nicht darüber aufgeklärt wurden, dass es sich beim Operationsverfahren um eine Neulandmethode handelt, bei der bislang unbekannte Risiken eintreten können, in denen ihnen aber das Risiko einer Nervschädigung bekannt war (BGH, Urteil vom 13.06.2006, VI ZR 323/04, Rz. 18; OLG Dresden, Urteil vom 13.09.2007, Rz. 28, 29, 4 U 601/06; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 28.08.2008, 4 O 13193/04, Rz. 67-69).

  • BGH, 29.01.2008 - XI ZR 160/07

    Sicherungswirkung der Bürgschaft eines Bauträgers; Fälligkeit der Forderung aus

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.07.2015 - 4 U 16/14
    Das Erstgericht weist zurecht darauf hin, dass von der Hemmung nur solche Ansprüche umfasst werden, für deren Nachweis die zum Gegenstand des Beweisverfahrens gemachten Tatsachenbehauptungen von Bedeutung sind (BGH, Urteil vom 29.01.2008, XI ZR 160/07, Rz. 30).
  • OLG Jena, 05.06.2012 - 4 U 159/11

    Arzthaftung: Beginn der Verjährung des deliktischen Schadensersatzanspruchs wegen

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.07.2015 - 4 U 16/14
    Es ist daher zu unterscheiden: Im Falle einer gänzlich fehlenden Aufklärung beginnt die Verjährung mit Kenntnis der Realisierung eines Operationsrisikos (OLG Jena, Urteil vom 05.06.2012, 4 U 159/11, Rz. 43).
  • OLG Karlsruhe, 09.05.2012 - 7 U 44/11

    Regressprozess eines Bundeslandes aus Arzthaftung: Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.07.2015 - 4 U 16/14
    Es gilt jedoch auch der Grundsatz, dass ein Patient nicht verpflichtet ist, sich im Hinblick auf einen Haftungsprozess medizinisches Fachwissen zu anzueignen (BGH, Urteil vom 10.10.2006, VI ZR 74/05, Rz. 24; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2012, 7 U 44/11, Rz. 24).
  • BGH, 10.04.1990 - VI ZR 288/89

    Verjährungsbeginn bei Unterlassen einer Aufklärung

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.07.2015 - 4 U 16/14
    Hinzutreten muss vielmehr auch die Kenntnis, dass der Schaden nicht auf einem Behandlungsfehler beruht, sondern eine spezifische Komplikation der Behandlung ist, über die er - was dem behandelnden Arzt bekannt sein musste - hätte aufgeklärt werden müssen (BGH VersR 2007, 66, 69; VersR 1990, 795).
  • OLG München, 30.09.2004 - 1 U 3940/03

    Indizwirkung eines nicht ausgefüllten Aufklärungsformulars in der Krankenakte

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.07.2015 - 4 U 16/14
    Ist eine Aufklärung grundsätzlich erfolgt, so ist dem Patienten zuzumuten, sich bei Eintritt einer Komplikation über den Umfang der Aufklärungspflicht zu erkundigen (OLG München, Urteil vom 30.09.2004, 1 U 3940/03, Rz. 99).
  • OLG Koblenz, 20.07.2006 - 5 U 180/06

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Zahnarzt,

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.07.2015 - 4 U 16/14
    Dieser Grundsatz ist jedoch insoweit einzuschränken, dass die Behandlungsalternativen zu jeweils wesentlich unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder wesentlich unterschiedliche Risiken oder Erfolgschancen bieten müssen, um von der Aufklärungspflicht des Arztes umfasst zu sein (so nunmehr ausdrücklich § 630 e Abs. 1 S. 3 BGB; OLG Koblenz VersR 2007, 651, Rz. 10 (juris); OLG München GesR 2011, 235, 236, Rz. 45 (juris), jeweils zur früheren Rechtslage).
  • BGH, 06.07.2010 - VI ZR 198/09

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht über das Risiko einer Querschnittslähmung bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.07.2015 - 4 U 16/14
    Es genügt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, wenn dem Patienten ein allgemeines Bild von der Schwere und der Richtung des Risikospektrums dargelegt wird (BGH VersR 2010, 1220; VersR 2011, 223, 224).
  • OLG München, 18.11.2010 - 1 U 5334/09

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Aufklärungsversäumnisse und Behandlungsfehler bei

  • BGH, 05.04.2005 - VI ZR 216/03

    Darlegungs- und Beweislast des Schadenseintritt bei rechtmäßigem

  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 353/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung,

  • OLG Naumburg, 08.12.2014 - 1 U 34/14

    Arzthaftungsprozess: Umfang der Substanziierungspflicht des Patienten bei den

  • BGH, 19.07.2011 - VI ZR 179/10

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Arzthaftungsprozess: Abweichung des

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2008 - 4 O 13193/04

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Aufklärungspflichtverletzung bei computergestützter

  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 69/10

    Arzthaftung: Aufklärung über die Möglichkeit einer Schnittentbindung bei

  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 241/09

    Arzthaftung: Grenzen der Aufklärungspflicht des behandelnden Arztes im Hinblick

  • BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10

    Urteil im "Zitronensaftfall" aufgehoben

  • BGH, 29.01.2019 - VI ZR 117/18

    Schadensersatz wegen angeblicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler im

    aa) In Rechtsprechung (OLG Nürnberg, VersR 2016, 195, 197, juris Rn. 42; LG Bonn, NJW 2015, 3461, 3462, juris Rn. 23; vgl. ferner OLG Nürnberg, Urteil vom 7. Oktober 2011 - 5 U 410/11, juris Rn. 26; OLG Bamberg, Urteil vom 20. Juli 2015 - 4 U 16/14, juris Rn. 36) und Literatur (etwa BeckOK BGB/Förster, 48. Ed. 1.11.2018, BGB § 823 Rn. 844; Slizyk, Imm-DAT, Kommentierung, 15. Auflage 2019, Rn. 360; BeckOGKBGB/Spindler, 1.7.2018, BGB § 823 Rn. 816.1; MüKoBGB/Wagner, 7. Aufl. 2016, BGB § 630e Rn. 9) wird teilweise allerdings die Auffassung vertreten, Wahrscheinlichkeitsangaben in Aufklärungsbögen hätten sich an den für Beipackzettel für Medikamente gebräuchlichen Häufigkeitsdefinitionen des MedDRA zu orientieren, die unter "gelegentlich" eine Wahrscheinlichkeit von nur 0, 1 bis 1 % fassen.
  • OLG Dresden, 20.07.2021 - 4 U 2901/19

    1. Bei einer Leistenbruchoperation ist die Patient darüber aufzuklären, dass

    Dieser Grundsatz ist jedoch insoweit einzuschränken, dass die Behandlungsalternativen zu jeweils wesentlich unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder wesentlich unterschiedliche Risiken oder Erfolgschancen bieten müssen, um von der Aufklärungspflicht des Arztes umfasst zu sein (vgl. § 630 e Abs. 1 Satz 3 BGB; OLG Bamberg, Urteil vom 20.07.2015, Az.: 4 U 16/14 - juris).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 08.01.2015 - 4 U 16/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,871
OLG Saarbrücken, 08.01.2015 - 4 U 16/14 (https://dejure.org/2015,871)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08.01.2015 - 4 U 16/14 (https://dejure.org/2015,871)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08. Januar 2015 - 4 U 16/14 (https://dejure.org/2015,871)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 280 Abs 1 BGB, § 667 Abs 1 BGB, § 675 Abs 1 BGB, § 675y Abs 1 S 1 BGB, § 675y Abs 4 BGB
    Haftung eines Finanztransferunternehmens: Anforderungen an eine auftragsgemäße Ausführung des Geldversands; Beweislast für die Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Sorgfalt eines Finanztransferunternehmens hinsichtlich der Prüfung der Legitimation des Empfängers einer Zahlung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Sorgfalt eines Finanztransferunternehmens hinsichtlich der Prüfung der Legitimation des Empfängers einer Zahlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nach Prüfung von Identifikationspapier Auszahlung des Geldbetrages auftragsgemäß

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nach Prüfung von Identifikationspapier Auszahlung des Geldbetrages auftragsgemäß

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Auszahlung des Geldbetrages nach Prüfung eines Identifikationspapiers auftragsgemäß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 739
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.06.1995 - XI ZR 154/94

    Erstattungsansprüche einer Bank wegen der Auszahlung von Geldbeträgen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.01.2015 - 4 U 16/14
    In diesem Fall hat der Zahlungsdienstleister gegen seinen Auftraggeber keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz und muss einen etwa bereits erhaltenen Vorschuss nach den §§ 667, 675 BGB herausgeben; auf die Frage, ob der Zahlungsdienstleister schuldhaft gehandelt hat, kommt es dabei grundsätzlich nicht an (vgl. BGHZ 130, 87, 91, zur Bank).

    Das folgt daraus, dass dem Beauftragten die Beweislast für die Auftragsausführung auch dann obliegt, wenn er Rückerstattungsansprüche des Auftraggebers nach § 667 BGB bestreitet (BGHZ 130, 87, 94 f.; BGH WM 1991, 514, 515).

  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 336/89

    Positive Vertragsverletzung - PVV - Schuldner - Verantwortungsbereich -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.01.2015 - 4 U 16/14
    Das folgt daraus, dass dem Beauftragten die Beweislast für die Auftragsausführung auch dann obliegt, wenn er Rückerstattungsansprüche des Auftraggebers nach § 667 BGB bestreitet (BGHZ 130, 87, 94 f.; BGH WM 1991, 514, 515).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.07.2014 - 4 U 16/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17157
OLG Karlsruhe, 11.07.2014 - 4 U 16/14 (https://dejure.org/2014,17157)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.07.2014 - 4 U 16/14 (https://dejure.org/2014,17157)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Juli 2014 - 4 U 16/14 (https://dejure.org/2014,17157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für einen Bodenbelag aus Presskorkplatten mit der Angabe "Massiv-Kork"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbeaussage "Massiv-Kork" auch bei einschichtigen Pressekork-Platten nicht irreführend

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Keine Irreführung durch Werbung mit "Massiv-Kork" bei einschichtigen Pressekork-Platten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Irreführung durch Werbung mit "Massiv-Kork" bei einschichtigen Pressekork-Platten

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Massiv - Kork

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Massiv-Kork als Bezeichnung einschichtiger Presskorkplatten nicht irreführend

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Düsseldorf, 02.04.2014 - 12 O 33/13

    Textilkennzeichnung in reinem Werbeprospekt?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2014 - 4 U 16/14
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 23. Dezember 2013 - 12 O 33/13 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 15.05.1986 - I ZR 32/85

    Lakritz-Konfekt; Bedeutungswandel eines allgemeinen Gattungsbegriffs zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2014 - 4 U 16/14
    Ein Verbot der beanstandeten Werbung lässt sich daher nicht rechtfertigen (vgl. BGH, GRUR 1986, 822 - L a k r i t z - K on f e k t ; Köhler/ B o rnk a m m , a.a.O., Rn. 2.206 zu § 5).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 03.07.2015 - 4 U 16/14   

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https://dejure.org/2015,82197
OLG Bamberg, 03.07.2015 - 4 U 16/14 (https://dejure.org/2015,82197)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03.07.2015 - 4 U 16/14 (https://dejure.org/2015,82197)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03. Juli 2015 - 4 U 16/14 (https://dejure.org/2015,82197)
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