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   OLG Dresden, 24.04.2019 - 4 U 1616/18   

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https://dejure.org/2019,14131
OLG Dresden, 24.04.2019 - 4 U 1616/18 (https://dejure.org/2019,14131)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.04.2019 - 4 U 1616/18 (https://dejure.org/2019,14131)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. April 2019 - 4 U 1616/18 (https://dejure.org/2019,14131)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Arzthaftung bei Zurücklassung eines Vaginaltupfers nach Versorgung eines Dammrisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Arzthaftung bei Zurücklassung eines Vaginaltupfers nach Versorgung eines Dammrisses

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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  • OLG Dresden, 21.05.2010 - 4 U 1545/09

    Arzthaftung; Orbitalbodenfraktur; Visuskontrolle; Aufklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 24.04.2019 - 4 U 1616/18
    Solche Verstöße stellen regelmäßig Behandlungsfehler dar, über deren Möglichkeit vorab nicht aufzuklären ist (BGH, Urteil vom 07.12.2004 - VI ZR 212/13; Senat Urteil vom 21.05.2010 - 4 U 1545/09 - juris).
  • BGH, 19.06.2012 - VI ZR 77/11

    Arzthaftung: Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler

    Auszug aus OLG Dresden, 24.04.2019 - 4 U 1616/18
    Denn ein solcher ist ausgeschlossen, wenn jeglicher haftungsbegründender Ursachenzusammenhang äußerst unwahrscheinlich ist oder sich nicht das Risiko verwirklicht hat, dessen Nichtbeachtung den Fehler als grob erscheinen lässt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19.06.2012 - VI ZR 77/11 - juris).
  • BGH, 27.01.1981 - VI ZR 138/79

    Zurücklassen des Tupfers in einer Operationswunde als schwerer ärztlicher

    Auszug aus OLG Dresden, 24.04.2019 - 4 U 1616/18
    Die verantwortlichen Behandler müssen alle möglichen und zumutbaren Sicherungsvorkehrungen gegen ein solches Missgeschick treffen, wozu bei textilen Hilfsmitteln deren Kennzeichnung, Markierung, das Zählen der verwandten Tupfer und dergleichen gehören können (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.1981 - VI ZR 138/79).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 63/11

    Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der Pflichtverletzung

    Auszug aus OLG Dresden, 24.04.2019 - 4 U 1616/18
    Die Beklagte trägt zwar die Beweislast für eine ordnungsgemäße Aufklärung, die Klägerin trägt hingegen die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Schadensfolge, für die sie Ersatz verlangt, auch wirklich durch den eigenmächtigen Eingriff des Arztes verursacht worden ist und auf nichts anderes zurückgeht (vgl. BGH, Urteil vom 07.02.2012 - VI ZR 63/11 - juris).
  • OLG Köln, 03.05.2017 - 5 U 147/16

    Arzthaftung wegen Zurücklassens eines Tupfers im Vaginalbereich nach einem

    Auszug aus OLG Dresden, 24.04.2019 - 4 U 1616/18
    Es kann offen bleiben, ob das Zurücklassen eines Vaginaltupfers nach Versorgung eines Dammrisses in den von der Behandlungsseite vollberrschbaren Risikobereich fällt (bejahend: Lafontaine/K. Schmidt in juris Praxiskommentar - BGB, 8. Aufl. 2017, § 630 h BGB Rdnr. 76; Martis/Winkhart in Arzthaftungsrecht, 5. Aufl., Rdnr. V339; anderer Ansicht OLG Köln, Beschluss vom 03.05.2017 - 5 U 147/16 - juris).
  • OLG Dresden, 26.02.2018 - 4 U 1663/17

    Beweiswert der ärztlichen Dokumentation

    Auszug aus OLG Dresden, 24.04.2019 - 4 U 1616/18
    Einer formell und materiell ordnungsgemäßen ärztlichen Dokumentation ist bis zum Beweis des Gegenteils Glauben zu schenken (vgl. Senat, Urteil vom 26.02.2018 - 4 U 1663/17 - juris).
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   OLG Dresden, 25.02.2019 - 4 U 1616/18   

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OLG Dresden, 25.02.2019 - 4 U 1616/18 (https://dejure.org/2019,14132)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.02.2019 - 4 U 1616/18 (https://dejure.org/2019,14132)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. Februar 2019 - 4 U 1616/18 (https://dejure.org/2019,14132)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Arzthaftung bei Zurücklassung eines Vaginaltupfers nach Versorgung eines Dammrisses

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Arzthaftung bei Zurücklassen eines Vaginaltupfers nach Dammriss

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Dresden, 21.05.2010 - 4 U 1545/09

    Arzthaftung; Orbitalbodenfraktur; Visuskontrolle; Aufklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 25.02.2019 - 4 U 1616/18
    Solche Verstöße stellen regelmäßig Behandlungsfehler dar, über deren Möglichkeit vorab nicht aufzuklären ist (BGH, Urteil vom 07.12.2004 - VI ZR 212/13; Senat Urteil vom 21.05.2010 - 4 U 1545/09 - juris).
  • BGH, 27.01.1981 - VI ZR 138/79

    Zurücklassen des Tupfers in einer Operationswunde als schwerer ärztlicher

    Auszug aus OLG Dresden, 25.02.2019 - 4 U 1616/18
    Die verantwortlichen Behandler müssen alle möglichen und zumutbaren Sicherungsvorkehrungen gegen ein solches Missgeschick treffen, wozu bei textilen Hilfsmitteln deren Kennzeichnung, Markierung, das Zählen der verwandten Tupfer und dergleichen gehören können (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.1981 - VI ZR 138/79).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 63/11

    Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der Pflichtverletzung

    Auszug aus OLG Dresden, 25.02.2019 - 4 U 1616/18
    Die Beklagte trägt zwar die Beweislast für eine ordnungsgemäße Aufklärung, die Klägerin trägt hingegen die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Schadensfolge, für die sie Ersatz verlangt, auch wirklich durch den eigenmächtigen Eingriff des Arztes verursacht worden ist und auf nichts anderes zurückgeht (vgl. BGH, Urteil vom 07.02.2012 - VI ZR 63/11 - juris).
  • BGH, 19.06.2012 - VI ZR 77/11

    Arzthaftung: Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler

    Auszug aus OLG Dresden, 25.02.2019 - 4 U 1616/18
    Denn ein solcher ist ausgeschlossen, wenn jeglicher haftungsbegründender Ursachenzusammenhang äußerst unwahrscheinlich ist oder sich nicht das Risiko verwirklicht hat, dessen Nichtbeachtung den Fehler als grob erscheinen lässt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19.06.2012 - VI ZR 77/11 - juris).
  • OLG Köln, 03.05.2017 - 5 U 147/16

    Arzthaftung wegen Zurücklassens eines Tupfers im Vaginalbereich nach einem

    Auszug aus OLG Dresden, 25.02.2019 - 4 U 1616/18
    Es kann offen bleiben, ob das Zurücklassen eines Vaginaltupfers nach Versorgung eines Dammrisses in den von der Behandlungsseite vollberrschbaren Risikobereich fällt (bejahend: Lafontaine/K. Schmidt in juris Praxiskommentar - BGB, 8. Aufl. 2017, § 630 h BGB Rdnr. 76; Martis/Winkhart in Arzthaftungsrecht, 5. Aufl., Rdnr. V339; anderer Ansicht OLG Köln, Beschluss vom 03.05.2017 - 5 U 147/16 - juris).
  • OLG Dresden, 26.02.2018 - 4 U 1663/17

    Beweiswert der ärztlichen Dokumentation

    Auszug aus OLG Dresden, 25.02.2019 - 4 U 1616/18
    Einer formell und materiell ordnungsgemäßen ärztlichen Dokumentation ist bis zum Beweis des Gegenteils Glauben zu schenken (vgl. Senat, Urteil vom 26.02.2018 - 4 U 1663/17 - juris).
  • OLG Dresden, 14.03.2023 - 4 U 2288/22

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess bei einem groben

    Dass es sich hierbei aber - wie die Berufungsbegründung ohne weiteres unterstellt - um einen groben Behandlungsfehler, d.h. um einen eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse handelt, der aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil ein solcher Fehler einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2019 - 4 U 1616/18 -, Rn. 12, juris Geiß/Greiner, in Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., Rdnr. 252), lässt sich seinen Ausführungen nicht entnehmen.
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