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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 4 U 164/15   

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OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 4 U 164/15 (https://dejure.org/2016,12002)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.03.2016 - 4 U 164/15 (https://dejure.org/2016,12002)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. März 2016 - 4 U 164/15 (https://dejure.org/2016,12002)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hessen

    Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Die Klägerin hat nicht bewiesen, dass es für die Geschädigten keine günstigeren Angebote gegeben... | Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 Abs. 2 ; ZPO § 287
    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fraunhofer-Liste als geeignete Schätzungsgrundlage nach einem Verkehrsunfall

  • steinbeckundpartner.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Mietwagenrechtsprechung - Kein Ende des Chaos in Sicht

Besprechungen u.ä.

  • steinbeckundpartner.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Mietwagenrechtsprechung - Kein Ende des Chaos in Sicht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 4 U 164/15
    Die Geschädigten durften es mit Rücksicht auf die in der Rechtsprechung zuletzt auch vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 05.03.2013, VI ZR 245/11, Rn. 25 m.w.N.) vertretene Auffassung, nach der derartige Kosten als erstattungsfähig angesehen werden, für erforderlich halten, mit der Klägerin ein entsprechendes zusätzliches Entgelt zu vereinbaren.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 05.03.2013, VI ZR 245/11, Rn. 15 f., zit. nach juris, m.w.N.) kommt bei der Anmietung eines Fahrzeugs zu einem Unfallersatztarif ein pauschaler Aufschlag auf den Normaltarif wegen der Besonderheiten des Unfallersatzgeschäftes im Hinblick auf solche Leistungen des Vermieters in Betracht, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolge dessen zur Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erforderlich sind.

  • OLG Frankfurt, 24.06.2010 - 16 U 14/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten mit Hilfe von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 4 U 164/15
    Zur Begründung der Vorzugswürdigkeit der A-Mietpreisspiegel kann in Anbetracht der erschöpfenden Darstellung des Diskussionsstandes in der jüngeren Rechtsprechung beispielhaft auf die von der Beklagten angeführte Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 24.06.2010, 16 U 14/10 und Urteil vom 26.03.2014, 17 U 150/13) sowie das Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.03.2015 (I-1 U 42/14, 1 U 42/14, Rn. 22 ff., zit. nach juris) Bezug genommen werden.

    Die Beschränkung auf zweistellige Postleitzahlbereiche dient nach der zugrunde liegenden Untersuchungsmethodik dazu, die statistische Relevanz der Erhebungsergebnisse sicherzustellen (A-Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland 2012, S. 19) und damit statistische Ungenauigkeiten zu vermeiden, die sich aus einem kleineren Zuschnitt der Erhebungsbezirke mit einer nur geringen Anzahl von Anbietern ergeben können (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 24.06.2010, 16 U 14/10).

  • OLG Stuttgart, 18.08.2011 - 7 U 109/11

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Aktivlegitimation des Mietwagenunternehmers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 4 U 164/15
    Schließlich bildet auch die flexible Gestaltung der Mietdauer keine Besonderheit des Unfallersatzgeschäfts, da sie auch im normalen Vermietungsgeschäft vorkommt und bei dem Vermieter nicht notwendig zu Ertragseinbußen führt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 18.08.2011, 7 U 109/11, Rn. 82, zit. nach juris, sowie nachfolgend BGH, a.a.O., Rn. 17).
  • OLG Köln, 01.07.2014 - 15 U 31/14

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 4 U 164/15
    Dabei kann als Kriterium, das einen pauschalen Aufschlag wegen der Besonderheiten des Unfallersatzgeschäfts rechtfertigen könnte, ernsthaft nur die Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit einer Vorfinanzierung der Mietwagenkosten und/oder die Stellung einer Kaution durch den Geschädigten mittels Einsatzes einer Kreditkarte oder auf andere Weise in Erwägung gezogen werden (OLG Köln, VersR 2014, S. 1268 [OLG Köln 01.07.2014 - 15 U 31/14] ).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 1 U 42/14

    Frauenhofer-Marktpreisspiegel vorzugswürdige Schätzungsgrundlage zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 4 U 164/15
    Zur Begründung der Vorzugswürdigkeit der A-Mietpreisspiegel kann in Anbetracht der erschöpfenden Darstellung des Diskussionsstandes in der jüngeren Rechtsprechung beispielhaft auf die von der Beklagten angeführte Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 24.06.2010, 16 U 14/10 und Urteil vom 26.03.2014, 17 U 150/13) sowie das Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.03.2015 (I-1 U 42/14, 1 U 42/14, Rn. 22 ff., zit. nach juris) Bezug genommen werden.
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 4 U 164/15
    Es fehlt an einem Vortrag der Klägerin dazu, dass sich die Beklagte mit der Erfüllung der Schuld, deren Verzinsung die Klägerin begehrt, in Verzug befindet (vgl. BGH, Urteil vom 22.07.2014, VI ZR 357/13, Rn. 22, zit. nach juris).
  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 4 U 164/15
    Darüber hinausgehende bei gebotener wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht erforderliche Mietwagenkosten kann der Geschädigte aus dem Blickwinkel der subjektbezogenen Schadensbetrachtung nur dann ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer (Normal)Tarif zugänglich war (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 18.12.2012, VI ZR 316/11, Rn. 8, zit. nach juris, m.w.N.).
  • KG, 08.05.2014 - 22 U 119/13

    Höhe der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 4 U 164/15
    Ein solches erhöhtes Risiko besteht grundsätzlich schon wegen des mit der Benutzung eines kurzfristig angemieteten Ersatzfahrzeugs verbundenen Schadensrisikos (KG Berlin, Urteil vom 08.05.2014, 22 U 119/13, zit. nach juris, m.w.N.) und ergibt sich darüber hinaus auch daraus, dass der Geschädigte im Falle einer unfallbedingten Beschädigung des Mietfahrzeugs stets die Kosten einer vollständigen fachgerechten Reparatur zu tragen hat, während er im Falle einer Unfallbeschädigung des eigenen Fahrzeugs regelmäßig darüber disponieren kann, ob und inwieweit er sein Fahrzeug reparieren lässt.
  • OLG Frankfurt, 26.03.2014 - 17 U 150/13

    Umfang der Ersatzfähigkeit von unfallbedingten Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 4 U 164/15
    Zur Begründung der Vorzugswürdigkeit der A-Mietpreisspiegel kann in Anbetracht der erschöpfenden Darstellung des Diskussionsstandes in der jüngeren Rechtsprechung beispielhaft auf die von der Beklagten angeführte Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 24.06.2010, 16 U 14/10 und Urteil vom 26.03.2014, 17 U 150/13) sowie das Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.03.2015 (I-1 U 42/14, 1 U 42/14, Rn. 22 ff., zit. nach juris) Bezug genommen werden.
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 4 U 164/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 15.02.2005, VI ZR 74/04) sind die bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges anfallenden Kosten für eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung unabhängig von einem für das unfallbeschädigte Fahrzeug des Geschädigten bestehenden Vollkaskoschutz als adäquate Schadensfolge ersatzfähig, wenn der Mieter während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt ist.
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 74/18

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Seine Entscheidung hat bezirksweit fast ausnahmslos zu der gewünschten Vereinheitlichung geführt, entgegen einer - vielleicht unberechtigten Hoffnung - bei den Gerichten außerhalb aber nur wenige Nachahmer gefunden (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 03.03.2016 - 4 U 164/15, juris Rdn. 18).
  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2018 - 1 S 212/17

    Für die Berechnung von Mietwagenkosten als Schadensersatz aus einem

    Es ist fraglich, ob die den Erhebungen zugrunde gelegten, angeblich langfristig geltenden Preislisten mit Rücksicht auf die Abhängigkeit der am Markt realisierbaren Preise von der konkreten Wettbewerbssituation und einer nicht auszuschließenden Manipulationsmöglichkeit überhaupt geeignet sind, tatsächlich realisierte Marktpreise auch nur annähernd zutreffend zu erfassen (OLG Frankfurt Urt. v. 3.3.2015, 4 U 164/15 Rn. 18 zitiert nach Juris und OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.3.2015, 1 U 42/14, Rn. 31 ff. zitiert nach Juris).
  • OLG Stuttgart, 20.12.2017 - 4 U 143/17

    Amtshaftung eine Gemeinde in Baden-Württemberg wegen Beschädigung eines

    Denn für den Geschädigten fallen die Kosten für eine Selbstbeteiligung auch in den vergleichsweise häufig auftretenden Fällen eines bloßen Blechschadens an, während er bei einer solchen Beschädigung seines eigenen Fahrzeugs von einer Reparatur typischerweise ganz absehen oder die Reparaturausführung - ohne Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit - auf eine nicht fachgerechte Instandsetzung beschränken kann (so zutreffend OLG Frankfurt, Urteil vom 3. März 2016 - 4 U 164/15, juris Rn. 24).
  • LG Frankfurt/Main, 05.12.2018 - 1 S 85/18

    Für die Berechnung von Mietwagenkosten als Schadensersatz aus einem

    Die Listen dienen dem Tatrichter nur als Grundlage für seine Schätzung nach § 287 ZPO (BGH, Urteil vom 12.04.2011, VI ZR 300/09, Rn. 16 zitiert nach Juris; OLG Frankfurt Urt. v. 3.3.2016, 4 U 164/15, Rn. 17 zitiert nach Juris).

    Es ist fraglich, ob die den Erhebungen zugrunde gelegten, angeblich langfristig geltenden Preislisten mit Rücksicht auf die Abhängigkeit der am Markt realisierbaren Preise von der konkreten Wettbewerbssituation und einer nicht auszuschließenden Manipulationsmöglichkeit überhaupt geeignet sind, tatsächlich realisierte Marktpreise auch nur annähernd zutreffend zu erfassen (OLG Frankfurt Urt. v. 3.3.2015, 4 U 164/15 Rn. 18 zitiert nach Juris und OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.3.2015, 1 U 42/14, Rn. 31 ff. zitiert nach Juris).

    Ein solches erhöhtes Risiko besteht grundsätzlich schon wegen des mit der Benutzung eines kurzfristig angemieteten Ersatzfahrzeuges verbundenen Schadensrisikos (KG Berlin, Urt. v. 8.5.2014, 22 U 119/13, Rn. 16 zitiert nach Juris; OLG Frankfurt Urt. v. 3.3.2016, 4 U 164/15, Rn. 24 zitiert nach Juris).

  • LG Saarbrücken, 01.03.2019 - 13 S 132/18

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung ersatzfähiger Mietwagenkosten auf der

    In gefestigter Rechtsprechung, die höchstrichterlich gebilligt ist (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.2012 - VI ZR 316/11, VersR 2013, 330), nimmt die Kammer insoweit an, dass sich die Erhebung "Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland" als geeignete Schätzungsgrundlage zur Ermittlung des Normaltarifs auf dem hier maßgeblichen regionalen Markt erwiesen hat (vgl. z.B. Kammerurteil vom 15.09.2017 - 13 S 59/17, DAR 2017, 711; ebenso OLG Düsseldorf, VersR 2015, 1396; OLG München, Urteil vom 09.03.2018 - 10 U 3204/17, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 03.03.2016 - 4 U 164/15, juris).

    Die Kammer geht hierbei von einer Anrechnung der Eigenersparnis auf die reinen Grundmietwagenkosten aus (so auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 09. Oktober 2014 - 4 U 46/14, DAR 2014, 703; OLG Hamm, Urteil vom 26. Januar 2000 - 13 U 149/99, NZV 2001, 217, Urteil vom 21. April 2008 - 6 U 188/07, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 01. Februar 2013 - 1 U 130/12, Verkehrsrecht aktuell 2013, 111; zum Meinungsstand und i.E. a.A. KG, Urteil vom 08.05.2014 - 22 U 119/13, juris m.w.N.; ebenso OLG Frankfurt, Urteil vom 03.03.2016 - 4 U 164/15, juris).

  • LG Frankfurt/Main, 23.01.2020 - 1 S 57/19
    Die Listen dienen dem Tatrichter nur als Grundlage für seine Schätzung nach § 287 ZPO (BGH, Urteil vom 12.04.2011, VI ZR 300/09, Rn. 16 zitiert nach Juris; OLG Frankfurt Urt. v. 3.3.2016, 4 U 164/15 , Rn. 17 zitiert nach Juris).

    Es ist fraglich, ob die den Erhebungen zugrunde gelegten, angeblich langfristig geltenden Preislisten mit Rücksicht auf die Abhängigkeit der am Markt realisierbaren Preise von der konkreten Wettbewerbssituation und einer nicht auszuschließenden Manipulationsmöglichkeit überhaupt geeignet sind, tatsächlich realisierte Marktpreise auch nur annähernd zutreffend zu erfassen (OLG Frankfurt Urt. v. 3.3.2015, 4 U 164/15 Rn. 18 zitiert nach Juris und OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.3.2015, 1 U 42/14, Rn. 31 ff. zitiert nach Juris).

    Ein solches erhöhtes Risiko besteht grundsätzlich schon wegen des mit der Benutzung eines kurzfristig angemieteten Ersatzfahrzeuges verbundenen Schadensrisikos (KG Berlin, Urt. v. 8.5.2014, 22 U 119/13, Rn. 16 zitiert nach Juris; OLG Frankfurt Urt. v. 3.3.2016, 4 U 164/15 , Rn. 24 zitiert nach Juris).

  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2018 - 1 S 97/18

    Berechnung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfällen

    Die Listen dienen dem Tatrichter nur als Grundlage für seine Schätzung nach § 287 ZPO (BGH, Urteil vom 12.04.2011, VI ZR 300/09, Rn. 16 zitiert nach Juris; OLG Frankfurt Urt. v. 3.3.2016, 4 U 164/15, Rn. 17 zitiert nach Juris).

    Es ist fraglich, ob die den Erhebungen zugrunde gelegten, angeblich langfristig geltenden Preislisten mit Rücksicht auf die Abhängigkeit der am Markt realisierbaren Preise von der konkreten Wettbewerbssituation und einer nicht auszuschließenden Manipulationsmöglichkeit überhaupt geeignet sind, tatsächlich realisierte Marktpreise auch nur annähernd zutreffend zu erfassen (OLG Frankfurt Urt. v. 3.3.2015, 4 U 164/15 Rn. 18 zitiert nach Juris und OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.3.2015, 1 U 42/14, Rn. 31 ff. zitiert nach Juris).

    Ein solches erhöhtes Risiko besteht grundsätzlich schon wegen des mit der Benutzung eines kurzfristig angemieteten Ersatzfahrzeuges verbundenen Schadensrisikos (KG Berlin, Urt. v. 8.5.2014, 22 U 119/13, Rn. 16 zitiert nach Juris; OLG Frankfurt Urt. v. 3.3.2016, 4 U 164/15, Rn. 24 zitiert nach Juris).

  • OLG Frankfurt, 12.03.2020 - 26 U 17/19

    Verkehrsunfall: Heranziehung des Fraunhofer-Mietpreisspiegels zur

    Nach diesen Maßstäben ist die Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO nach Ermessen des Gerichts in Übereinstimmung mit der Würdigung, die der erkennende Richter dem von den Beklagten erstinstanzlich vorgelegten Urteil des 4. Zivilsenats vom 03.03.2016 ( 4 U 164/15 ) zugrunde gelegt hat, anhand des Fraunhofer-Mietpreisspiegels vorzunehmen.

    Die Berücksichtigung von Internet-Angeboten bildet zudem gemäß der bereits im Urteil des 4. Zivilsenats vom 03.03.2016 ( 4 U 164/15 ) dargestellten Würdigung in Anbetracht der stetig gewachsenen Bedeutung des Internet-Marktes nach Überzeugung des Gerichts gerade einen Vorteil der Erhebung.

    Es ergeben sich hinsichtlich der DAT-Erhebung insoweit dieselben Bedenken wie sie nach der Darstellung im Urteil des 4. Zivilsenats vom 03.03.2016 ( 4 U 164/15 ) in Bezug auf eine Anwendung der Schwacke-Listen als Schätzungsgrundlage bestehen.

  • LG Frankfurt/Main, 21.12.2018 - 1 S 152/18
    Die Listen dienen dem Tatrichter nur als Grundlage für seine Schätzung nach § 287 ZPO (BGH, Urteil vom 12.04.2011, VI ZR 300/09, Rn. 16 zitiert nach Juris; OLG Frankfurt Urt. v. 3.3.2016, 4 U 164/15 , Rn. 17 zitiert nach Juris).

    Es ist fraglich, ob die den Erhebungen zugrunde gelegten, angeblich langfristig geltenden Preislisten mit Rücksicht auf die Abhängigkeit der am Markt realisierbaren Preise von der konkreten Wettbewerbssituation und einer nicht auszuschließenden Manipulationsmöglichkeit überhaupt geeignet sind, tatsächlich realisierte Marktpreise auch nur annähernd zutreffend zu erfassen (OLG Frankfurt Urt. v. 3.3.2015, 4 U 164/15 Rn. 18 zitiert nach Juris und OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.3.2015, 1 U 42/14, Rn. 31 ff. zitiert nach Juris).

    Ein solches erhöhtes Risiko besteht grundsätzlich schon wegen des mit der Benutzung eines kurzfristig angemieteten Ersatzfahrzeuges verbundenen Schadensrisikos (KG Berlin, Urt. v. 8.5.2014, 22 U 119/13, Rn. 16 zitiert nach Juris; OLG Frankfurt Urt. v. 3.3.2016, 4 U 164/15 , Rn. 24 zitiert nach Juris).

  • AG Frankfurt/Main, 26.06.2020 - 31 C 5698/19
    Es ist fraglich, ob die den Erhebungen zugrunde gelegten, angeblich langfristig geltenden Preislisten mit Rücksicht auf die Abhängigkeit der am Markt realisierbaren Preise von der konkreten Wettbewerbssituation und einer nicht auszuschließenden Manipulationsmöglichkeit überhaupt geeignet sind, tatsächlich realisierte Marktpreise auch nur annähernd zutreffend zu erfassen (OLG Frankfurt Urt. v. 3.3.2015, 4 U 164/15 Rn. 18 zitiert nach Juris und OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.3.2015, 1 U 42/14, Rn. 31 ff. zitiert nach Juris).
  • AG Düsseldorf, 14.01.2021 - 24 C 543/20
  • OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 7 U 147/18
  • LG Bielefeld, 21.03.2022 - 21 S 103/21
  • OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 7 U 22/19
  • LG Hagen, 13.12.2019 - 7 S 55/19

    Verkehrsunfall; Mietwagenkosten; Fraunhofer; Schwacke

  • AG Frankfurt/Main, 07.02.2017 - 29 C 3676/15

    Verkehrsunfall: Notsituation bei Anmietung eines Mietwagens nach dem Unfall

  • AG Tirschenreuth, 30.06.2021 - 1 C 347/20
  • LG Frankfurt/Main, 31.01.2019 - 21 O 317/18

    Zur Berechnung der erforderlichen Mietwagenkosten nach einem Unfall

  • AG Duisburg-Hamborn, 15.06.2021 - 9 C 108/21
  • AG Frankfurt/Main, 29.03.2018 - 30 C 3365/17
  • AG Frankfurt/Main, 26.03.2020 - 30 C 100/20
  • AG Frankfurt/Main, 14.06.2018 - 30 C 643/18

    Unfallregulierung, Mietwagen

  • AG Brühl, 28.11.2022 - 3 C 109/22
  • AG Vechta, 22.06.2020 - 11 C 692/19
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - I-4 U 164/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,8884
OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - I-4 U 164/15 (https://dejure.org/2018,8884)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.02.2018 - I-4 U 164/15 (https://dejure.org/2018,8884)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - I-4 U 164/15 (https://dejure.org/2018,8884)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Leistungsfreiheit des Hausratversicherers wegen versuchter arglistiger Täuschung über den Wert des Stilguts

  • rabüro.de

    Zur Leistungsfreiheit des Versicherers bei Einreichung nachträglich verfälschter Quittungen zum Stehlgut bei einem Wohnungseinbruchdiebstahl

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 28; StGB § 267; VHB § 30
    Urkundenfälschung als besonderer Verwirkungsgrund der arglistigen Täuschung

  • rechtsportal.de

    VGH § 30 ; VVG § 28 Abs. 3 S. 2
    Leistungsfreiheit des Hausratversicherers wegen versuchter arglistiger Täuschung über den Wert des Stilguts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Urkundenfälschung als besonderer Verwirkungsgrund

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Leistungsfreiheit des Hausratversicherers wegen versuchter arglistiger Täuschung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 663
  • VersR 2019, 157
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 06.01.2004 - 6 U 26/02

    Sachversicherung: Bestreiten des Versicherungsfalles mit Nichtwissen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 4 U 164/15
    Eine arglistige Täuschung über eine Tatsache, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung ist, liegt insbesondere dann vor, wenn nachträglich veränderte Belege eingereicht werden (OLG Koblenz VersR 2006, 74; VersR 2001, 100; KG Berlin VersR 2005, 351; OLG Köln R+s 2001, 121; OLG Hamm R+s 2000, 336; OLG Düsseldorf NVersZ 2000, 182) und zwar auch dann, wenn über einen im Vergleich zur Gesamtsumme nur relativ geringen Betrag getäuscht werden soll (OLG Karlsruhe r+s 2000, 78).
  • BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 18/84

    Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 4 U 164/15
    Arglistig handelt der Versicherungsnehmer bereits dann, wenn er sich bewusst ist, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH, NJW 1986, 1100).
  • OLG Koblenz, 11.02.2000 - 10 U 570/99

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der Hausratversicherung durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 4 U 164/15
    Eine arglistige Täuschung über eine Tatsache, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung ist, liegt insbesondere dann vor, wenn nachträglich veränderte Belege eingereicht werden (OLG Koblenz VersR 2006, 74; VersR 2001, 100; KG Berlin VersR 2005, 351; OLG Köln R+s 2001, 121; OLG Hamm R+s 2000, 336; OLG Düsseldorf NVersZ 2000, 182) und zwar auch dann, wenn über einen im Vergleich zur Gesamtsumme nur relativ geringen Betrag getäuscht werden soll (OLG Karlsruhe r+s 2000, 78).
  • OLG Karlsruhe, 17.06.1999 - 12 U 261/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 4 U 164/15
    Eine arglistige Täuschung über eine Tatsache, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung ist, liegt insbesondere dann vor, wenn nachträglich veränderte Belege eingereicht werden (OLG Koblenz VersR 2006, 74; VersR 2001, 100; KG Berlin VersR 2005, 351; OLG Köln R+s 2001, 121; OLG Hamm R+s 2000, 336; OLG Düsseldorf NVersZ 2000, 182) und zwar auch dann, wenn über einen im Vergleich zur Gesamtsumme nur relativ geringen Betrag getäuscht werden soll (OLG Karlsruhe r+s 2000, 78).
  • OLG Hamm, 27.07.2011 - 20 U 146/10

    Leistungsfreiheit des Sachversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 4 U 164/15
    Sehen die Versicherungsbedingungen - wie hier - für den Fall der arglistigen Täuschung des Versicherungsnehmers die vollständige Leistungsfreiheit des Versicherers vor, genügt es - von Fällen unbilliger Härte abgesehen -, wenn der Versicherungsnehmer nur über eine für die Entschädigung relevante Tatsache zu täuschen versucht und zwar auch dann, wenn die Täuschung im Ergebnis folgenlos bleibt (OLG Hamm VersR 2012, 356).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.1997 - 4 U 97/96

    Vorlage falscher Rechnungen in geringer Höhe durch Vertreter des VN

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 4 U 164/15
    Da der Kläger angegeben hat, er habe die auf den Rechnungen angegebenen Beträge tatsächlich gezahlt (Bl. 265 GA), wusste er, dass die Quittungen, auf denen beim Kauf andere Beträge standen bzw. sogar eines von 3 Schmuckstücken überhaupt nicht aufgeführt war, verfälscht waren.  Das Einreichen einer verfälschten Quittung erfüllt jedoch gleichermaßen den Straftatbestand des § 267 StGB und führt auch dann, wenn tatsächlich entsprechende Beträge gezahlt worden sein sollten, regelmäßig zur Leistungsfreiheit des Versicherers (vergl. auch Senatsentscheidung vom 30.09.1997 - 4 U 97/96, NJW-RR 1999, 756).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.1999 - 4 U 151/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 4 U 164/15
    Eine arglistige Täuschung über eine Tatsache, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung ist, liegt insbesondere dann vor, wenn nachträglich veränderte Belege eingereicht werden (OLG Koblenz VersR 2006, 74; VersR 2001, 100; KG Berlin VersR 2005, 351; OLG Köln R+s 2001, 121; OLG Hamm R+s 2000, 336; OLG Düsseldorf NVersZ 2000, 182) und zwar auch dann, wenn über einen im Vergleich zur Gesamtsumme nur relativ geringen Betrag getäuscht werden soll (OLG Karlsruhe r+s 2000, 78).
  • LG Düsseldorf, 18.08.2015 - 11 O 94/12

    Leistungsfreiheit der Versicherung wegen arglistiger Täuschung durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 4 U 164/15
    Der Kläger beantragt, das angefochtene Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 18. August 2015, Az. 11 O 94/12, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, 1. an ihn EUR 44.059,05 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.10.2011 zu zahlen, 2. ihm vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 2.110,11 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.05.2016 - 4 U 164/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,80142
OLG Stuttgart, 11.05.2016 - 4 U 164/15 (https://dejure.org/2016,80142)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.05.2016 - 4 U 164/15 (https://dejure.org/2016,80142)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - 4 U 164/15 (https://dejure.org/2016,80142)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • kanzlei-kotz.de

    Sturzunfall eines Fahrradfahrers auf Eisfläche

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 253 Abs 2 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 3 Abs 1 S 2 StVO, § 3 Abs 1 S 4 StVO
    Verkehrssicherungspflichtverletzung und Schmerzensgeld: Sturzunfall eines Fahrradfahrers auf einer durch Wasserableitung entstandenen Eisfläche; Mitverschulden des Fahrradfahrers wegen Verstoßes gegen das Sichtfahrgebot

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (45)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.11.2012 - 1 O 114/12

    Beschwerde gegen Kostentragung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.05.2016 - 4 U 164/15
    Eine ursprünglich erhobene Klage gegen die Stadt R. wurde abgewiesen (LG Rottweil; 1 O 114/12; Senat 4 U 163/13).

    Die Akte 1 O 114/12 des Landgerichts Rottweil war beigezogen.

    Das Landgericht hat mit zutreffenden Erwägungen ausgeführt, dass die Interventionswirkung der Streitverkündung in den Verfahren 1 O 114/12 (LG Rottweil) und 4 U 163/13 (OLG Stuttgart) nicht mehr eintreten konnte (§§ 74 Abs. 1, 68 ZPO).

    Die mit dem damaligen Berufungsbegründungsschriftsatz vom 23.08.2013 ausgesprochene Streitverkündung wurde der Beklagten am 29.08.2013 zugestellt (Blatt 117 der Akten LG Rottweil 1 O 114/12; Senat 4 U 163/13).

    Ausweislich der in diesem Verfahren vorgelegten Lichtbilder und der Lichtbilddokumentation des Zeugen Gr. im Verfahren gegen die Stadt R. (1 O 114/12; 4 U 163/13) befindet sich die Brückenentwässerung über dem Weg in einer Kurve, weshalb die Gefahrenstelle zudem nicht rechtzeitig erkennbar ist und sich ein dort fahrender Fahrradfahrer darauf auch nicht rechtzeitig einrichten kann.

    Das auf Blatt 63 in der Akte 1 O 114/12 des Landgerichts Rottweil befindliche Lichtbild vom 29.1.2012 belegt nachdrücklich, dass direkt unter der damals noch vorhandenen, nach unten offenen Abtropftülle Feuchtigkeit auf dem ansonsten trockenen Weg vorhanden war, die ersichtlich nicht von der neben dem Weg stammenden Böschung stammte.

    Der Zeuge We. hatte den Kläger am 07.03.2012 mit deutlichen Blutspuren im Gesicht festgestellt, der Arztbrief der BG Klinik Tübingen vom 09.03.2012 (K 3 im Verfahren 1 O 114/12) hat dazu folgende (Primär-) Verletzungen festgehalten:.

    - eine zweifache Unterkieferfraktur (Capitulumfraktur links, Corpusfraktur rechts; Blatt 16 im Verfahren 1 O 114/12),.

    - Zahnfrakturen und der teilweise beziehungsweise komplette Verlust der Zähne 13, 14 und schließlich 24 (Blatt 5, Blatt 16 im Verfahren 1 O 114/12),.

    - Platzwunden an der Unterlippe paramedian rechts und mental rechts (Blatt 16 im Verfahren 1 O 114/12),.

    - multiple Platz- und Schürfwunden (Blatt 16 im Verfahren 1 O 114/12),.

    - Bluterguss am linken Trommelfell (Blatt 16 im Verfahren 1 O 114/12).

    Die Frakturen wurden fixiert - über drei Wochen in unterschiedlicher Intensität (Blatt 15-17 im Verfahren 1 O 114/12).

    Der Kläger hat ausgesagt (Blatt 52 - 53 in 1 O 114/12):.

  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.05.2016 - 4 U 164/15
    Den Verletzten trifft danach ein Mitverschulden, wenn er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die nach der Auffassung des Verkehrs ein ordentlicher und verständiger Mensch anwendet, um sich tunlichst vor einem Schaden zu bewahren (BGH NJW 2001, 149 [150]; BGHZ 74, 25 [28]; BGHZ 9, 316 [318]; BGH NJW 1970, 944 [946]; RGZ 100, 42 [44]).

    Dazu gehört, dass sich der Geschädigte nicht bewusst in Gefahren begibt oder Risiken auf sich nimmt (BGH NJW 1985, 482 [483]; BGH NJW 1985, 1692 [1693]; BGHZ 74, 25 [28]; BGHZ 33, 136 [142 f.]; Lange, Schiemann, Handbuch des Schuldrechts, Schadensersatz, 3. Aufl. 2003, § 10 VI 1, S. 549 ff).

  • BGH, 31.03.1960 - III ZR 37/59

    Mitverschulden des gesetzlichen Vertreters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.05.2016 - 4 U 164/15
    § 254 BGB erfasst insoweit einen Verstoß des Geschädigten bezüglich einer ihm selbst gegenüber bestehenden Obliegenheit, einen Verstoß gegen die eigenen Interessen im Sinne eines Verschuldens gegen sich selbst (BGHZ 33, 136 [142 f.]; BGH NJW 1970, 944 [946]; BGH NJW 1978, 2024 [2025]).

    Dazu gehört, dass sich der Geschädigte nicht bewusst in Gefahren begibt oder Risiken auf sich nimmt (BGH NJW 1985, 482 [483]; BGH NJW 1985, 1692 [1693]; BGHZ 74, 25 [28]; BGHZ 33, 136 [142 f.]; Lange, Schiemann, Handbuch des Schuldrechts, Schadensersatz, 3. Aufl. 2003, § 10 VI 1, S. 549 ff).

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