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   OLG Zweibrücken, 20.06.2002 - 4 U 165/01   

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https://dejure.org/2002,10127
OLG Zweibrücken, 20.06.2002 - 4 U 165/01 (https://dejure.org/2002,10127)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.06.2002 - 4 U 165/01 (https://dejure.org/2002,10127)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - 4 U 165/01 (https://dejure.org/2002,10127)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Beweisführers zur Zahlung eines Auslagenvorschusses ; Erforderlichkeit des Verschuldens der Partei; Grobe Nachlässigkeit hinsichtlich unterbliebener Vorschusszahlung; Absehen von weiterer Ausführung des Beweisbeschlusses; Deutung eines Grundurteils ...

  • Judicialis

    ZPO § 379 Satz 2; ; ZPO § 402

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 379 S. 2 § 402
    Kein Verschuldenserfordernis bei Absehen von Ladung mangels Vorschusszahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.1997 - III ZR 246/96

    Zurückweisung eines Beweisantritts nach Nichtzahlung des Auslagenvorschusses

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2002 - 4 U 165/01
    Dieser Gesichtspunkt wäre nur dann von Bedeutung, wenn der Kläger den Vorschuss noch eingezahlt hätte und nach Verspätungsregeln darüber zu befinden wäre, ob ihm die verzögerte Eintragung zum Verschulden gereicht (vgl. dazu BGH aaO und NJW 1998, 761, 762; Zöller/Greger aaO).
  • BGH, 05.05.1982 - VIII ZR 152/81

    Abschluss eines Kaufvertrags über mehrere Kühe vor bzw. nach dem Schlachten der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2002 - 4 U 165/01
    Die Anwendung des § 379 Satz 2 BGB setzt in der Sache kein Verschulden voraus (vgl. dazu etwa BGH NJW 1980, 343, 344; BGH NJW 1982, 2559, 2560; Zöller/Greger, ZPO 23. Aufl. § 379 Rdn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 17.10.1979 - VIII ZR 221/78

    Rechtsfolgen der Nichteinzahlung des Auslagenvorschusses für die Vernehmung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2002 - 4 U 165/01
    Die Anwendung des § 379 Satz 2 BGB setzt in der Sache kein Verschulden voraus (vgl. dazu etwa BGH NJW 1980, 343, 344; BGH NJW 1982, 2559, 2560; Zöller/Greger, ZPO 23. Aufl. § 379 Rdn. 7 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 132/03

    Addition der Leistungsfreibeträge beim Zusammentreffen der

    Auf das tatsächliche Ergebnis einer Unfallflucht, d.h., ob es gelingt, Feststellungen zu erschweren, kommt es für die Relevanz der Aufklärungspflichtverletzung nicht an (BGH VersR 2000, 222; OLG Frankfurt, VersR 2001, 1374; Urteil des Senats vom 16.04.2001 - I-4 U 165/01 - OLG Frankfurt, VersR 2001, 1374; Prölss/Martin, § 6 VVG Rn. 101 m.w.N.).
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