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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 05.04.2005 - 4 U 167/04 - 21/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14246
OLG Saarbrücken, 05.04.2005 - 4 U 167/04 - 21/05 (https://dejure.org/2005,14246)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.04.2005 - 4 U 167/04 - 21/05 (https://dejure.org/2005,14246)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. April 2005 - 4 U 167/04 - 21/05 (https://dejure.org/2005,14246)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Reifenpanne eines Lkw auf dem rechten Fahrstreifen einer Autobahn und Verstoß gegen Abstandsgebot sowie Geschwindigkeitsüberschreitung des Unfallgegners

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer erheblichen Gefahrenquelle durch einen bei Nacht auf dem rechten Fahrstreifen einer Bundesautobahn abgestellten Lastkraftwagen (LKW); Rechtfertigung der Betriebsgefahr eines LWKs bei der Haftungsverteilung; Anspruch auf Zahlung von restlichem ...

  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer erheblichen Gefahrenquelle durch einen bei Nacht auf dem rechten Fahrstreifen einer Bundesautobahn abgestellten Lastkraftwagen (LKW); Rechtfertigung der Betriebsgefahr eines LWKs bei der Haftungsverteilung beim Vorwurf einer mäßigen Überschreitung der ...

  • Judicialis

    StVO § 4 Abs. 1; ; StVO § 4 Abs. 3; ; StVG § 7 Abs. 1 a.F.; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 7 Abs. 2 Satz 1; ; StVG § 17; ; ZPO § 529; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; AuslPflVG § 2 Abs. 2

  • ra.de
  • RA Kotz

    LKW mit Reifenpanne auf Autobahn - Gefahrenquelle und Betriebsgefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsgefahr eines bei Nacht auf dem rechten Fahrstreifen einer Bundesautobahn abgestellten LKWs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2005 - 4 U 167/04
    Die Betriebsgefahr ist erhöht, wenn durch das Hinzutreten besonderer Umstände die regelmäßig und notwendigerweise mit dem Betrieb eines Fahrzeugs verbundene Gefahr vergrößert wird (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 17 Rdn. 11; BGH, Urt. v. 27.6.2000 - VI ZR 126/99, NJW 2000, 3069, 3070).
  • BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2005 - 4 U 167/04
    Der Entlastungsbeweis ist erst dann geführt, wenn der Beweisführer alle konkret denkbaren, Unfallverläufe entkräften kann, die eine Verantwortung des Halters begründen (zur Beweislast: BGH, Urt. v. 19.4.1988 - VI ZR 96/87, MDR 1988, 850, 851; Urt. v. 4.5.1976 - VI ZR 193/74, DAR 1976, 246; Greger, StVG, 3. Aufl., § 7 Rdnr. 513 ff.).
  • BGH, 04.05.1976 - VI ZR 193/74

    Kfz - Unfall - Unabwendbares Ereignis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2005 - 4 U 167/04
    Der Entlastungsbeweis ist erst dann geführt, wenn der Beweisführer alle konkret denkbaren, Unfallverläufe entkräften kann, die eine Verantwortung des Halters begründen (zur Beweislast: BGH, Urt. v. 19.4.1988 - VI ZR 96/87, MDR 1988, 850, 851; Urt. v. 4.5.1976 - VI ZR 193/74, DAR 1976, 246; Greger, StVG, 3. Aufl., § 7 Rdnr. 513 ff.).
  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87

    Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2005 - 4 U 167/04
    Diesem Rechtsgedanken trägt die vom Landgericht festgesetzte Haftungsquote Rechnung, die den Beklagten mit zwei Dritteln belastet (vgl. auch BGH, Urt. v. 18.10.1988 - VI ZR 223/87, NJW-RR 670, 671, dort hat der BGH in einer vergleichbaren Unfallsituation beanstandet, dass ein liegengebliebener LKW gegenüber einem auffahrenden Fahrzeug nicht die überwiegende Verantwortung triffen darf).
  • OLG Koblenz, 20.01.1992 - 12 U 1533/90

    Bestehen eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Polizeibeamten wegen eines von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2005 - 4 U 167/04
    Andererseits erscheint es nicht gerechtfertigt, die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs vollständig zurücktreten zu lassen (so aber OLG Koblenz, VersR 1992, 1486; aus der Entscheidung ist nicht zu ersehen, zu welcher Tageszeit sich der Verkehrsunfall ereignet hat).
  • LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 35/13

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall auf der Autobahn

    Denn es lässt sich nicht widerlegen, dass das Lösen der Karkasse auf einem Fehler in der Beschaffenheit des Reifens und damit des Fahrzeugs beruht (vgl. OLG Zweibrücken, Schaden-Praxis 1994, 241; Saarl. OLG, OLG-Report 2005, 524; OLG Celle, OLG-Report 2007, 854).

    Vielmehr kommen auch unabhängig von einer vorwerfbar sorgfaltswidrigen Handlung der mit dem Betrieb des Fahrzeugs befassten Personen objektive Umstände in Betracht, die das Gefahrenpotenzial des Fahrzeugs erhöhen (vgl. BGH, Urteil vom 11.01.2005 - VI ZR 352/03, VersR 2005, 702; Saarl. OLG, OLG-Report 2005, 524; Hentschel aaO § 17 StVG Rn. 11, jeweils m.w.N.).

  • OLG Celle, 28.03.2012 - 14 U 156/11

    Grundsätze zur Haftungsverteilung bei einem unabwendbaren Auffahrunfalls;

    Dabei ist der Entlastungsbeweis im Rahmen von § 17 Abs. 3 StVG grundsätzlich erst dann geführt, wenn der Beweisführer alle konkret denkbaren Unfallverläufe entkräften kann, die eine Verantwortung des Halters begründen (vgl. OLGR Saarbrücken 2005, 524 - juris-Rdnr. 28).
  • LG Osnabrück, 02.07.2018 - 7 S 404/17

    Erhöhung der Betriebsgefahr durch riskante Fahrweise

    Vielmehr ist die Betriebsgefahr immer dann erhöht, wenn durch das Hinzutreten besonderer Umstände die regelmäßig und notwendigerweise mit dem Betrieb eines Fahrzeugs verbundene Gefahr vergrößert wird (OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.04.2005, 4 U 167/04, bei Juris, Rz. 33 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.02.2005 - 4 U 167/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3364
OLG Hamm, 10.02.2005 - 4 U 167/04 (https://dejure.org/2005,3364)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.02.2005 - 4 U 167/04 (https://dejure.org/2005,3364)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - 4 U 167/04 (https://dejure.org/2005,3364)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • aufrecht.de

    Unlautere Werbung für Nahrungsergänzungsmittel

  • Wolters Kluwer

    Werbung mit Aussagen Dritter über als Nahrungsergänzungsmittel angebotene "T-Produkte"; Geplante, zielgerichtete und bewusste Nutzung einer Aussage zu Werbezwecken als Voraussetzung für das Verbot einer gesundheitsbezogenen Werbung; Voraussetzungen des Begriffs der ...

  • Judicialis

    UWG § 1 a.F.; ; UWG § ... 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; UWG § 12 Abs. 1 Satz 2; ; LMBG § 11; ; LMBG § 18; ; LMBG § 18 Abs. 1; ; LMBG § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; LMBG § 18 Abs. 1 Nr. 4; ; LMBG § 18 Abs. 4; ; NemV § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; NemV § 3 Abs. 4; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    LMBG § 11 § 18; UWG § 1 (a.F.) § 3 § 4 Nr. 11
    Verstoß gegen das Verbot gesundheitsbezogener Werbung durch Beitrag eines Anrufers in einer TV-Verkaufssendung für Nahrungsergänzungsmittel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 288/01

    "Johanniskraut"; Begriff des unerlaubten Zusatzstoffs

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2005 - 4 U 167/04
    Diese Norm ist genauso wie § 11 LMBG jedenfalls auch dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (vgl. BGH GRUR 2004, 1037, 1038 - Johanniskraut).
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 125/95

    Gelenk-Nahrung - LMBG - Gesundheitswerbung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2005 - 4 U 167/04
    Insbesondere soll die Furcht vor Krankheiten nicht für Werbeaussagen instrumentalisiert oder der Verbraucher davon abgehalten werden, rechtzeitig den Arzt aufzusuchen (vgl. BGH GRUR 1998, 493, 493 -Gelenk-Nahrung).
  • OLG Hamm, 11.09.2018 - 4 U 134/17

    Vertrieb von Kinesiologie Tapes

    Auch dann besteht nämlich die Gefahr, dass der Selbstmedikation Vorschub geleistet wird, was die entsprechenden Schutzvorschriften verhindern wollen (vgl. dazu: Senat, Urteil vom 10.02.2005 - 4 U 167/04; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2010 - 6 U 135/09 und Urteil vom 27.03.2007 - 20 U 118/06 - jeweils für Äußerungen angerufener Zuschauer in einer Werbesendung).

    Wer gegen eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht verstößt, ist Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung (BGH, Urteil vom 12.07.2007 - I ZR 18/04 , GRUR 2007, 890-896 -Jugendgefährdende Medien bei eBay, BGH Urteil vom 03.03.2016 - I ZR 140/14,GRUR 2016, 936 - Angebotsmanipulation bei Amazon, Senat, Urteil. v. 10.02.2005 - 4 U 167/04, juris Rn. 36 OLG Düsseldorf, Urteil v. 23.09.2010 - 6 U 135/09, juris Rn. 33; OLG Düsseldorf, Urteil.

  • OLG Hamm, 26.07.2005 - 4 U 182/04

    Wettbewerbsrechtlicher Verstoß bei Zuschaueräußerungen über krankheitslindernde

    Unter Hinweis auf den Rechtsstreit 4 U 167/04 OLG Hamm werfen die Beklagten dem Kläger mit näheren Ausführungen vor, das Vorgehen sei rechtsmissbräuchlich (§ 8 Abs. 4 UWG), der Kläger habe die Ansprüche mit einer Klage geltend machen können.

    Der Kläger hat hier im Hinblick auf das Verfahren 4 U 167/04 OLG Hamm nicht mehrere, in einer Werbeaktion enthaltenen Verstöße ohne sachlichen Grund aufgespalten und mehrere Klagen nacheinander erhoben, obwohl er sie mit einer Klage hätte geltend machen können (vgl. dazu Baumbach/Hefermehl/Köhler, UWG, 23. Aufl., § 8 Rdn. 4.14).

  • KG, 01.12.2009 - 5 U 8/06

    Wettbewerbsverstoß: Krankheitsbezogene Äußerungen in einer Fernsehwerbesendung

    Damit ist die Fernsehsendung zugleich auch eine Werbeveranstaltung der Beklagten (so schon OLG Hamm, OLGR Hamm 2006, 52, juris Rn. 29; ebenso OLG Hamm, Urteil vom 24.10.2006, 4 U 8/06, juris Rn. 174).

    Es kann im Rahmen einer Fernsehwerbesendung mit Zuschauerbeteiligung genügen, wenn der Werbende es geduldet hat, dass im Rahmen einer reklamehaften Anpreisung seiner Produkte in dieser Sendung Werbeaussagen von anrufenden Zuschauern so einbezogen werden, dass bei den zuschauenden Verbrauchern der Eindruck entsteht, diese Werbeaussagen seinen Teil der zu vermittelnden Werbeinformation (OLG Hamm, OLGR Hamm 2006, 52, juris Rn. 33, 34; OLG Hamm, Urteil vom 24.10.2006, 4 U 8/06, juris Rn. 175; OLG Düsseldorf, MD 2008, 359, 360).

  • OLG Hamm, 24.10.2006 - 4 U 8/06

    Unzulässige Werbung für Lebensmittel - Unterlassungsanspruch eines

    Es reicht aus, dass sie diese Angaben im Rahmen der Sendung verwendet haben (Senatsurteil vom 10. Februar 2005 - 4 U 167/04).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2010 - 20 U 131/09

    Ausräumung der Begehungsgefahr einer Wettbewerbsverletzung durch Abgabe einer

    Auch dann besteht nämlich die Gefahr, dass der Selbstmedikation Vorschub geleistet wird, was die Vorschrift verhindern will (Urteil des Senats vom 27. März 2007 - I-20 U 118/06; im Anschluss an OLG Hamm OLGR Hamm 2006, 52).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2008 - 20 U 127/07

    Unterlassungsanspruch und Anspruch auf Zahlung von Abmahnkosten bezüglich

    "Der Senat schließt sich den Ausführungen des OLG Hamm im Urteil vom 10. Februar 2005 (4 U 167/04, Anlage K 3 = Bl. 20 ff. GA, veröffentlicht etwa in OLGR Hamm 2006, 52) zur Frage der Verwendung von Drittäußerungen in Konstellationen wie der vorliegenden an.
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2007 - 20 U 118/06

    Unmittelbare Wiedergabe oder Zitat der Äußerung eines Dritten i.R.e. Werbung als

    Der Senat schließt sich den Ausführungen des OLG Hamm im Urteil vom 10. Februar 2005 (4 U 167/04, Anlage K 3 = Bl. 20 ff. GA, veröffentlicht etwa in OLGR Hamm 2006, 52) zur Frage der Verwendung von Drittäußerungen in Konstellationen wie der vorliegenden an.
  • LG Berlin, 30.12.2005 - 102 O 54/05

    Anspruch eines eingetragenen Vereins zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen

    Vielmehr reicht die Wiedergabe der Äußerungen im Rahmen einer Sendung aus, wenn diese in einer Weise mit der Werbung verbunden sind, dass aus der Sicht der mit der Sendung angesprochenen Verkehrskreise der Eindruck entstehen kann, das gerade beworbene Mittel könne die angesprochenen Krankheiten verhüten oder lindern (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10. Februar 2005, 4 U 167/05, BeckRS 2005 09141).
  • OLG Schleswig, 01.07.2008 - 6 U 14/08

    Zur irreführenden Werbung mit schlankmachender Wirkung bei Nahrungssupplementen

    Eine solche wettbewerbsbezogene Vorschrift ist § 12 Abs. 1 LFGB (vgl. BGH GRUR 2004, 1037, 1038; OLG Hamm, OLGR 2006, 52).
  • LG Frankenthal, 07.03.2006 - 1 HKO 54/05

    Wettbewerbswidrige Werbung für ein Lebensmittel: Haftung des Vertreibers eines

    Diese Norm ist genauso wie § 11 LMBG jedenfalls auch dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (vgl. OLG Hamm, OLGR 2006, 52 = Magazindienst 2005, 549; BGH, GRUR 2004, 1037, 1038, - Johanniskraut).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.07.2005 - 4 U 167/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14228
OLG Brandenburg, 27.07.2005 - 4 U 167/04 (https://dejure.org/2005,14228)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.07.2005 - 4 U 167/04 (https://dejure.org/2005,14228)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 4 U 167/04 (https://dejure.org/2005,14228)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehns aus abgetretenem Recht; Nichtigkeit eines Darlehnsvertrages auf Grund Verstoßes gegen die guten Sitten wegen Vermögenslosigkeit des Darlehnsnehmers; Anwendung des § 817 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf den Rückforderungsanspruch ...

  • OLG Brandenburg PDF
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Aachen, 04.03.2003 - 2 L 230/03

    Schwertransporte konnten anrollen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2005 - 4 U 167/04
    Der Beklagte wirft der Klägerin Prozeßbetrug vor, verweist in diesem Zusammenhang auf einen Kontoauszug vom 19. Oktober 2000, den er von seinem Bruder erhalten habe und der einen Saldo von "Null" aufweise, und meint, eine im Zwangsverwaltungsverfahren des Amtsgerichts ... - 2 L 230/03 - erteilte Gutschrift und 7/10 des Verkehrswertes des zwangsversteigerten Grundstücks ... in ... seien auf einen Rückforderungsanspruch anzurechnen.

    (2) Soweit der Beklagte die Auffassung vertritt, es müsse ein Betrag von 16.212,94 EUR gutgeschrieben werden, der sich aus der Abrechnung zum Zwangsverwaltungsverfahren des Amtsgerichts ... 2 L 230/03 ergebe, kann er auch damit nicht durchdringen, denn es ist schon nicht erkennbar und auch nicht dargetan, weshalb Erlöse aus dem Zwangsverwaltungsverfahren betreffend die "Autohaus P... GmbH i.L. ..." auf den Darlehensrückzahlungsanspruch gegen den Beklagten anzurechnen sein sollten.

  • KG, 02.09.2004 - 12 U 97/03

    Verletzung der richterlichen Hinweispflicht: Voraussetzungen für den Erfolg der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2005 - 4 U 167/04
    Das Versäumnis beruht dann nicht auf einem Verfahrensmangel im ersten Rechtszug (§ 531 Abs. 2 Satz 1 ZPO), sondern auf prozessualer Nachlässigkeit (ebenso KG Berlin KGR 2005, 56).
  • OLG Brandenburg, 31.05.2006 - 4 U 1/06

    Anspruch auf Restwerklohn aus einem Bauvorhaben

    Abgesehen davon, dass ein unterlassener rechtlicher Hinweis gemäß § 139 ZPO in diesem Zusammenhang ohnehin nicht gerügt wurde, hätte es dessen - wie dem Klägervertreter spätestens seit dem Urteil des Senats vom 27. Juli 2005 (4 U 167/04) bekannt ist - ohnehin nicht bedurft.

    Wie dem Klägervertreter jedenfalls aus dem Urteil des Senats vom 27. Juli 2005 (4 U 167/04) hinlänglich bekannt ist, greift die in der Berufung erhobene Rüge einer Verletzung der richterlichen Hinweispflicht nicht durch, wenn der auf Grund des vermeintlich unterlassenen Hinweises unterbliebene Vortrag in der Berufungsbegründung nicht nachgeholt wird.

  • OLG Brandenburg, 30.11.2011 - 4 U 144/07

    VOB-Vertrag: Anspruch auf Zusatzvergütung für die Verwendung von Schnellestrich

    Selbst wenn insoweit ein Hinweis hätte erteilt werden müssen, greift die mit der Berufung erhobene Verfahrensrüge nicht durch, denn der auf Grund des unterlassenen Hinweises unterblieben Vortrag wurde in der Berufungsbegründung nicht nachgeholt (vgl. Senatsurteil vom 27. Juli 2005 - 4 U 167/04 - ; KG Berlin KGR 2005, 56).
  • OLG Brandenburg, 30.05.2018 - 4 U 144/17

    Anspruch auf Erstattung der Selbstvornahmekosten bei nicht abgenommenem

    Das Versäumnis beruht dann nicht auf einem Verfahrensmangel des ersten Rechtszuges, sondern auf prozessualer Nachlässigkeit (§ 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO, so bereits Senatsurteile vom 27. Juli 2005 - 4 U 167/04 - und 31. Mai 2006 - 4 U 1/06 -, ebenso OLG Köln Urteil vom 8. Oktober 2003 - 13 U 168/02 - Rdnr. 4).
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