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   OLG Hamburg, 30.11.1994 - 4 U 167/94   

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https://dejure.org/1994,4269
OLG Hamburg, 30.11.1994 - 4 U 167/94 (https://dejure.org/1994,4269)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.11.1994 - 4 U 167/94 (https://dejure.org/1994,4269)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. November 1994 - 4 U 167/94 (https://dejure.org/1994,4269)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen einer Anfechtung eines Prozessvergleichs und eines gleichzeitig erklärten Rücktritts vom Vergleich; Keine Eröffnungs eines neuen Verfahrens aus Gründen der Prozessökonomie und der Zweckmäßigkeit; Fortsetzung des zunächst durch den Vergleich beendeten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 119 326; ZPO § 794
    Verfahrensfortsetzung bei Anfechtung eines bzw. Rücktritt von einem Prozeßvergleich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.04.1964 - Ib ZR 201/62

    übereinstimmender Verzicht auf Prozeßvergleich - § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 779

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.1994 - 4 U 167/94
    Es sei zudem nicht akzeptabel, daß der Berechtigte je nach Ausübung des ihm nach §§ 325, 326 BGB zustehenden Wahlrechts zwischen Rücktritt und Schadensersatzforderung den alten Rechtsstreit fortzusetzen oder einen neuen zu beginnen hätte (BGHZ 16, 388 = NJW 1955, 705; BGHZ 41, 310 = NJW 1964, 1524).

    Bis zur Entscheidung im alten Rechtsstreit wäre der zweite Prozeß auszusetzen (§ 148 ZPO), wenn nicht das damit befaßte Gericht sogleich in eine eigene Prüfung der Prozeßvoraussetzungen und des § 261 Abs. 3 ZPO eintritt und inzidenter zu einer eigenen Beurteilung der Anfechtung und der hiervon abhängigen Rechtshängigkeit des alten Prozesses (vgl. hierzu BGHZ 41, 310, 312; Stein/Jonas/Münzberg § 794 Rn. 56) gelangt.

  • BGH, 06.06.1966 - II ZR 4/64

    Unwirksamkeit eines Vergleichs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage durch das

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.1994 - 4 U 167/94
    Später hat der BGH hinzugefügt, die Ausübung des Rücktrittsrechts habe nicht die rückwirkende Vernichtung des Vergleichs zur Folge, sondern begründe lediglich schuldrechtliche Verpflichtungen zwischen den Vertragsparteien und lasse damit die prozeßbeendigende Wirkung des Vergleichs unberührt (BGH NJW 1966, 1658).
  • BGH, 29.09.1958 - VII ZR 198/57

    angefochtener Prozeßvergleich - § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, §

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.1994 - 4 U 167/94
    Insoweit wird auf die eigenen diesbezüglichen Ausführungen des Bundesgerichtshofs Bezug genommen, mit denen er in Abkehr von der Rechtsprechung des Reichsgerichts die Fortsetzung des bisherigen Rechtsstreits im Falle der Anfechtung eines Prozeßvergleichs begründet hat (BGHZ 28, 171, 174).
  • BGH, 10.03.1955 - II ZR 201/53

    Fortführung eines Rechtsstreit nach Rücktritt von einem gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.1994 - 4 U 167/94
    Es sei zudem nicht akzeptabel, daß der Berechtigte je nach Ausübung des ihm nach §§ 325, 326 BGB zustehenden Wahlrechts zwischen Rücktritt und Schadensersatzforderung den alten Rechtsstreit fortzusetzen oder einen neuen zu beginnen hätte (BGHZ 16, 388 = NJW 1955, 705; BGHZ 41, 310 = NJW 1964, 1524).
  • LG Braunschweig, 18.12.1975 - 9a O 201/75
    Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.1994 - 4 U 167/94
    Wenn - wie hier - der Prozeßvergleich sowohl durch Anfechtung als auch durch (vorsorglichen) Rücktritt nach § 326 BGB angegriffen wird, ist eine einheitliche prozessuale Geltendmachung besonders dringend (vgl. Stein/Jonas/Münzberg § 794 Rn. 58 zu Fußnote 221; LG Braunschweig NJW 1976, 1748).
  • OLG Zweibrücken, 17.02.1981 - 3 W 191/80
    Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.1994 - 4 U 167/94
    Soweit der Klagantrag zu 2) sich auf die Kündigung vom 5. Juli 1993 stützte, handelte es sich schon in der ersten Instanz um einen selbständigen Streitgegenstand, da sich das Herausgabeverlangen insoweit auf einen anderen als den im Vorprozeß vorgetragenen Lebenssachverhalt gründete (vgl. zu Fällen mehrfacher Kündigung: OLG Zweibrücken WuM 1981, 177, 179; Bub/Treier/Fischer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 2. Aufl., Kapitel VIII Rn. 50; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., Kapitel V Rn. 30).
  • OLG Hamburg, 06.11.1974 - 5 W 58/74
    Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.1994 - 4 U 167/94
    Demgegenüber gibt der Senat in Übereinstimmung mit dem Bundesarbeitsgericht (BAGE 3, 43), dem 5. Senats des Hanseatischen Oberlandesgerichts (NJW 1975, 225) und einer im Schrifttum vorherrschenden Ansicht (Zöller/Stöber § 574 Rn. 15; Luke JuS 1965, 482, 484 f.; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 20. Aufl., § 794 Rn. 57 - 60 m.w.N.) praktischen Erwägungen der Prozeßökonomie und der Zweckmäßigkeit den Vorrang.
  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 45/89

    Entscheidung über nicht (mehr) zur Entscheidung gestellte Ansprüche; Haftung für

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.1994 - 4 U 167/94
    Die Rechtshängigkeit dieses Streitgegenstands erlosch mit Ablauf der zweiwöchigen Frist, in der die Klägerin die Ergänzung des Urteils hätte beantragen können (§ 321 Abs. 2 ZPO; vgl. BGH NJW 1991, 1683, 1684).
  • BAG, 30.05.1956 - 2 AZR 178/54
    Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.1994 - 4 U 167/94
    Demgegenüber gibt der Senat in Übereinstimmung mit dem Bundesarbeitsgericht (BAGE 3, 43), dem 5. Senats des Hanseatischen Oberlandesgerichts (NJW 1975, 225) und einer im Schrifttum vorherrschenden Ansicht (Zöller/Stöber § 574 Rn. 15; Luke JuS 1965, 482, 484 f.; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 20. Aufl., § 794 Rn. 57 - 60 m.w.N.) praktischen Erwägungen der Prozeßökonomie und der Zweckmäßigkeit den Vorrang.
  • BAG, 11.07.2012 - 2 AZR 42/11

    Prozessvergleich - Anfechtung - Rücktritt

    Jedenfalls dann, wenn neben einem Rücktritt auch die Anfechtung erklärt wurde, ist der bisherige Prozess fortzusetzen (Hanseatisches OLG Hamburg 30. November 1994 - 4 U 167/94 - ZMR 1996, 266; Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 30. Aufl. § 794 Rn. 36) .
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