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   OLG Dresden, 06.03.2018 - 4 U 1675/17   

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OLG Dresden, 06.03.2018 - 4 U 1675/17 (https://dejure.org/2018,5770)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.03.2018 - 4 U 1675/17 (https://dejure.org/2018,5770)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. März 2018 - 4 U 1675/17 (https://dejure.org/2018,5770)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dringlichkeit einer auf presserechtliche Unterlassungsansprüche gestützten einstweiligen Verfügung; Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung aufgrund Zuwartens des Antragstellers mit der Berufungsbegründung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 520 Abs. 2, 935 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935
    Dringlichkeit einer auf presserechtliche Unterlassungsansprüche gestützten einstweiligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung im Presserecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1135
  • ZUM 2018, 617
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2002 - 20 U 74/02

    Eilbedürfnis für wettbewerbsrechtliche Untersagungsverfügung bei Verlängerung der

    Auszug aus OLG Dresden, 06.03.2018 - 4 U 1675/17
    Hiernach ist er gehalten eine eingelegte Berufung grundsätzlich innerhalb der Berufungsbegründungsfrist zu begründen (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 31) und nicht durch eigene Fristverlängerungsanträge oder Säumnis im Termin das Verfahren zu verzögern (Teplitzky, aaO Rn 24); eines Hinweises hierauf bedarf es nicht.
  • OLG Celle, 09.07.2008 - 13 U 144/08

    Beachtung der "Selbstwiderlegung" der Dringlichkeit im allgemeinen

    Auszug aus OLG Dresden, 06.03.2018 - 4 U 1675/17
    Es ist allgemein anerkannt, dass ein Verfügungsgrund fehlt, wenn der Antragsteller trotz eines ursprünglich bestehenden Regelungsbedürfnisses zu lange zugewartet hat, bevor er eine einstweilige Verfügung beantragt (vgl. etwa OLG Celle, MDR 2009, 347; Senat, Beschluss vom 4.10.2006 - 4 U 1151/06 - Zöller-Vollkommer, ZPO,32. Aufl., § 940 Rn. 4).
  • OLG Dresden, 22.11.2010 - 23 U 1260/10

    Widerlegung der Dinglichkeitsvermutung in Wettbewerbsstreitigkeiten

    Auszug aus OLG Dresden, 06.03.2018 - 4 U 1675/17
    Eine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, die zum Wegfall des Verfügungsgrundes führt, kommt auch bei Unterlassungsbegehren in Betracht, die nicht unter die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG fallen (OLG Dresden, Beschluss vom 22. November 2010 - 23 U 1260/10 -, Rn. 2, juris).
  • OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 244/21

    Verletzung schutzwürdiger Persönlichkeitsrechte Unangemessene Wortwahl Wirkungen

    Mit Blick darauf wird eine Dringlichkeitsschädlichkeit von der herrschenden Meinung nur dann diskutiert, wenn man über den Fristverlängerungsantrag hinaus die zweimonatige Berufungsbegründungsfrist auch tatsächlich überschritten hat (so OLG München v. 30.06.2016 - 6 U 531/16, GRUR-RR 2016, 499 Rn. 79 selbst bei nur wenigen Tagen), wobei zumeist zusätzlich eine "nicht unerhebliche" Verlängerung der Frist vorausgesetzt wird, bei der man die so bewilligte Frist auch "nicht unerheblich" oder sogar vollständig "ausnutzt" (so etwa schon Senat v. 19.01.2012 - 15 U 195/11, BeckRS 2012, 5820; siehe ferner OLG Frankfurt v. 02.09.2021 - 19 U 86/21, juris Rn. 52 ff.; v. 13.09.2001 - 6 U 79/01, juris Rn. 4 f. - 6 Tage unschädlich; OLG Dresden v. 06.03.2018 - 4 U 1675/17, NJW-RR 2018, 1135 Rn. 7 f.; OLG Hamburg v. 18.08.2017 - 7 U 72/17, BeckRS 2017, 127226 Rn. 2 ff.; OLG Celle v. 17.09.2015 - 13 U 72/15, BeckRS 2016, 17073; KG v. 16.04.2009 - 8 U 249/08, BeckRS 2009, 14692; OLG Düsseldorf v. 15.07.2002 - 20 U 74/02, GRUR-RR 2003, 31; OLG Köln v. 05.07.1999 - 16 U 3/99, BeckRS 1999, 30065637; OLG München v. 09.08.1990 - 6 U 3296/90, GRUR 1992, 328; OLG Naumburg v. 20.09.2012 - 9 U 59/12, MMR 2013, 131, 132 - zwei Wochen unschädlich; siehe allg. auch MüKo-ZPO/ Drescher , 6. Aufl. 2020, § 935 Rn. 22; Dötsch , MDR 2010, 1429, 1433; Feddersen , in: Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl. 2019, Kap. 54 Rn. 27; Schlingloff , in: Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 2. Aufl. 2014, § 12 Rn. 401; offen Senat v. 18.03.2019 - 15 U 25/19, BeckRS 2019, 22208 bei Verlängerung um eine Woche über Karneval im Rheinland).
  • OLG Köln, 17.02.2022 - 15 U 244/21

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit Mögliche

    Das allein genügt aber nicht für die Annahme einer Besorgnis der Befangenheit: Weil die Frage, ob und wie das Stellen von Fristverlängerungsanträgen für die Berufungsbegründungsfrist in einstweiligen Verfügungsverfahren "dringlichkeitsschädlich" ist, ohnehin noch nicht im letzten Detail als geklärt anzusehen und die Handhabung einer (möglichen) "Selbstwiderlegung" der Dringlichkeit jedenfalls von gewissen regionalen Unterschieden geprägt sein dürfte (vgl. etwa aus jüngerer Zeit zum Thema neben der in der Verfügung der Vorsitzenden Richterin zitierten OLG-Entscheidung etwa OLG Dresden v. 06.03.2018 - 4 U 1675/17, juris = NJW-RR 2018, 1135; OLG Nürnberg v. 07.11.2017 - 3 U 1206/17, BeckRS 2017, 153630 Rn. 12 f.; Senat v. 18.03.2019 - 15 U 25/19, BeckRS 2019, 22208 Rn. 3; Schuschke/Roderburg , in: Schuschke u.a., Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 7. Aufl. 2020, Vor § 935 Rn. 105 m.w.N.), wird teilweise ein richterlicher Hinweis auf das Problem vor einer Entscheidung über eine beantragte Fristverlängerung aus Gründen des fairen Verfahrens sogar ausdrücklich für geboten gehalten (so deutlich Schlingloff , in: Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 2. Aufl. 2014, § 12 Rn. 401; Kaiser , in: Götting/Nordemann, UWG, 3. Auflage 2016, § 12 Rn. 171; Voß , in Cepl/Voß , Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 2. Aufl. 2018, § 940 Rn. 90 und offenbar auch OLG Frankfurt v. 24.09.2015 - 6 U 60/15, BeckRS 2016, 1414 Rn. 4).

    Zwar teilt die h.M. diese Einschätzung nicht und meint, dass das Gericht - insbesondere gegenüber einem im einstweiligen Rechtsschutz angesichts seines angegebenen anwaltlichen Betätigungsfeldes erwartungsgemäß mit der Thematik "bewanderten" Rechtsanwalt - keinen Hinweis zu erteilen "brauche" (so etwa OLG Düsseldorf v. 15.07.2002 - 20 U 74/02, GRUR-RR 2003, 31, 32; OLG München v. 30.06.2016 - 6 U 531/16, WRP 2016, 1404, 1414 f.; OLG Dresden v. 06.03.2018 - 4 U 1675/17, juris Rn. 12; OLG München v. 16.09.2021 - 29 U 3437/21 Kart, GRUR-RS 2021, 29384; Köhler/Feddersen , in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl. 2022, § 12 Rn. 2.16; Dötsch , MDR 2010, 1429, 1433).

  • KG, 11.05.2021 - 8 U 1153/20

    Vorläufige Eintragung von Vormerkungen zur Sicherung künftiger Ansprüche auf

    Dies entspricht entgegen dem Vorbringen der Kläger nicht nur der Auffassung des hiesigen Senats und einiger weniger Oberlandesgerichte, sondern einer mindestens weit verbreiteten Auffassung (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2018, 1135; OLG Hamburg MDR 2017, 1444; OLG München WRP 2016, 1404, 1414; OLG Köln, Beschluss vom 19.1.2012 - 15 U 195/11 - juris; MüKoZPO/Drescher, 6. Auflage 2020, § 935 Rn. 22; Dötsch MDR 2010, 1429 (1433); Kontusch JuS 2012, 323 (326) sowie weitere Nachweise im Hinweisbeschluss des Senats; a.A. OLGR München 2002, 223; OLG Karlsruhe WRP 2005, 1188).

    Es bestand auch keine Pflicht des Senats, bei der antragsgemäßen Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist auf die Möglichkeit einer Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung durch Ausschöpfung der verlängerten Berufungsbegründungsfrist hinzuweisen (s. OLG Dresden NJW-RR 2018, 1135; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.9.2014 -23 U 7/14 - juris Tz. 7; OLG München, Urteil vom 30.6.2016 - 6 U 531/16 - juris Tz. 95; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.7.2002 - 20 U 74/02 - juris Tz, 8 ff.).

  • OLG Nürnberg, 24.04.2019 - 3 U 22/19

    Berichterstattung, Behandlung, Kenntnis, Zuwiderhandlung, Umwelt, Ordnungshaft

    Es kann daher dahinstehen, ob darüber hinaus der Verfügungsgrund wegen Selbstwiderlegung fehlt, da der Verfügungskläger durch seinen Antrag auf Fristverlängerung zu dem gerichtlichen Hinweis zur beabsichtigten Zurückweisung der Berufung selbst zu erkennen gegeben hat, dass es ihm nicht eilig ist (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 06. März 2018 - 4 U 1675/17, Rn. 10).
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   OLG Dresden, 25.01.2018 - 4 U 1675/17   

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OLG Dresden, Entscheidung vom 25.01.2018 - 4 U 1675/17 (https://dejure.org/2018,7059)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - 4 U 1675/17 (https://dejure.org/2018,7059)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Dringlichkeit einer auf presserechtliche Unterlassungsansprüche gestützten einstweiligen Verfügung; Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung aufgrund Zuwartens des Antragstellers mit der Berufungsbegründung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 935
    Dringlichkeit einer auf presserechtliche Unterlassungsansprüche gestützten einstweiligen Verfügung

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerlegung der Dringlichkeit bei Beantragung einer einstweiligen Verfügung

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2002 - 20 U 74/02

    Eilbedürfnis für wettbewerbsrechtliche Untersagungsverfügung bei Verlängerung der

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2018 - 4 U 1675/17
    Hiernach ist er gehalten eine eingelegte Berufung grundsätzlich innerhalb der Berufungsbegründungsfrist zu begründen (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 31) und nicht durch eigene Fristverlängerungsanträge oder Säumnis im Termin das Verfahren zu verzögern (Teplitzky, aaO Rn 24); eines Hinweises hierauf bedarf es nicht.
  • OLG Celle, 09.07.2008 - 13 U 144/08

    Beachtung der "Selbstwiderlegung" der Dringlichkeit im allgemeinen

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2018 - 4 U 1675/17
    Es ist allgemein anerkannt, dass ein Verfügungsgrund fehlt, wenn der Antragsteller trotz eines ursprünglich bestehenden Regelungsbedürfnisses zu lange zugewartet hat, bevor er eine einstweilige Verfügung beantragt (vgl. etwa OLG Celle, MDR 2009, 347; Senat, Beschluss vom 4.10.2006 - 4 U 1151/06 - Zöller-Vollkommer, ZPO,32. Aufl., § 940 Rn. 4).
  • OLG Dresden, 22.11.2010 - 23 U 1260/10

    Widerlegung der Dinglichkeitsvermutung in Wettbewerbsstreitigkeiten

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2018 - 4 U 1675/17
    Eine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, die zum Wegfall des Verfügungsgrundes führt, kommt auch bei Unterlassungsbegehren in Betracht, die nicht unter die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG fallen (OLG Dresden, Beschluss vom 22. November 2010 - 23 U 1260/10 -, Rn. 2, juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - U (Kart) 7/18

    "MUB-Hintersitzlehnen"

    Hiernach ist er gehalten, eine eingelegte Berufung grundsätzlich innerhalb der Berufungsbegründungsfrist zu begründen und nicht durch eigene Fristverlängerungsanträge oder Säumnis im Termin das Verfahren zu verzögern (OLG Dresden, Beschl. vom 25.1.2018 - 4 U 1675/17 ).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2020 - U (Kart) 4/20
    Hiernach ist er gehalten, eine eingelegte Berufung grundsätzlich innerhalb der Berufungsbegründungsfrist zu begründen und nicht durch eigene Fristverlängerungsanträge oder Säumnis im Termin das Verfahren zu verzögern (OLG Dresden, Beschluss vom 25.1.2018, 4 U 1675/17 ).
  • OLG Dresden, 06.01.2021 - 4 U 1928/20

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Anhörung kann nachgeholt werden!

    In persönlichkeitsrechtlichen Streitigkeiten ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Verfügungsgrund für eine auf Unterlassung gerichtet einstweilige Verfügung regelmäßig zu bejahen, wenn keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, insbesondere durch Zuwarten, gegeben ist (zuletzt Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - 4 U 1675/17 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2020 - U (Kart) 10/20
    Hiernach ist er gehalten, eine eingelegte Berufung grundsätzlich innerhalb der Berufungsbegründungsfrist zu begründen und nicht durch eigene Fristverlängerungsanträge oder Säumnis im Termin das Verfahren zu verzögern (OLG Dresden, Beschl. vom 25.1.2018 - 4 U 1675/17).
  • OLG Dresden, 10.03.2022 - 4 W 94/22

    Vorläufige Unterlassung von Äußerungen in einer Berichterstattung;

    In Presse- und Äußerungssachen ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Verfügungsgrund für eine auf Unterlassung gerichtet einstweilige Verfügung regelmäßig zu bejahen, wenn keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, insbesondere durch Zuwarten, gegeben ist (zuletzt Senat, Urteil vom 21. Juli 2020 - 4 W 242/20 -, Rn. 5, juris; Beschluss vom 25. Januar 2018 - 4 U 1675/17 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 21.07.2022 - 10 U 65/22

    Löschung von Verkaufsangeboten im Internet durch einen Plattformbetreiber

    Infolge Selbstwiderlegung fehlt ein Verfügungsgrund, wenn der Antragsteller die Annahme der Dringlichkeit durch sein eigenes Verhalten ausgeschlossen hat, insbesondere weil er nach Eintritt der Gefährdung seines Rechts lange Zeit mit einem Antrag zugewartet oder das Verfügungsverfahren nicht zügig betrieben hat (OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2018 - 4 U 1675/17, BeckRS 2018, 3662, KG Urteil vom 09.02.2001 - 5r U 9667/00, NJW-RR 2001, 1201, 1202).
  • OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20

    Anspruch auf vorläufige Löschung einer Äußerung im Internet Vorwurf eines gegen

    In Presse- und Äußerungssachen ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Verfügungsgrund für eine auf Unterlassung gerichtet einstweilige Verfügung regelmäßig zu bejahen, wenn keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, insbesondere durch Zuwarten, gegeben ist (zuletzt Senat, Urteil vom 21. Juli 2020 - 4 W 242/20 -, Rn. 5, juris; Beschluss vom 25. Januar 2018 - 4 U 1675/17 -, juris).
  • OLG Dresden, 14.02.2023 - 4 U 2331/22

    Seenotrettungsverein gewinnt gegen AfD-Kreisverband

    In Presse- und Äußerungssachen ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Verfügungsgrund für eine auf Unterlassung gerichtet einstweilige Verfügung regelmäßig zu bejahen, wenn keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, insbesondere durch Zuwarten, gegeben ist (zuletzt Senat, Urteil vom 21. Juli 2020 - 4 W 242/20 -, Rn. 5, juris; Beschluss vom 25. Januar 2018 - 4 U 1675/17 -, juris).
  • OLG Dresden, 27.11.2018 - 4 U 1282/18

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung wegen Unterlassung einer

    In Presse- und Äußerungssachen ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Verfügungsgrund für eine auf Unterlassung gerichtet einstweilige Verfügung regelmäßig zu bejahen, wenn keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, insbesondere durch Zuwarten, gegeben ist (zuletzt Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - 4 U 1675/17 -, juris).
  • OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19

    Namentliche Erwähnung eines Angeklagten in einer Berichterstattung

    Dem Betroffenen ist es zuzumuten, eine eingelegte Berufung grundsätzlich innerhalb der Berufungsbegründungsfrist zu begründen (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 31) und nicht durch eigene Fristverlängerungsanträge das Verfahren zu verzögern (Teplitzky, aaO Rn 24); eines Hinweises hierauf bedarf es nicht (Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - 4 U 1675/17 -, Rn. 1, juris).
  • KG, 14.08.2023 - 5 W 117/23
  • OLG Dresden, 05.12.2022 - 4 U 1856/22

    Die Berufung gegen ein Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren, mit der

  • OLG Dresden, 21.07.2020 - 4 W 242/20

    Einstweilige Verfügung abgelehnt: Beschwerdeentscheidung als Beschluss oder

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