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   OLG Koblenz, 14.02.2006 - 4 U 1680/05   

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https://dejure.org/2006,1887
OLG Koblenz, 14.02.2006 - 4 U 1680/05 (https://dejure.org/2006,1887)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.02.2006 - 4 U 1680/05 (https://dejure.org/2006,1887)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Februar 2006 - 4 U 1680/05 (https://dejure.org/2006,1887)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • markenmagazin:recht

    Apothekensoftware mit Gutscheinfunktion

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 12 Abs 1 SGB 5, § 34 Abs 5 ÄBerufsO, § 3 Abs 2 ÄBerufsO
    Wettbewerb: Intergration eines für Arztpraxen vorgesehenen Softwaremoduls zum Drucken von Vouchern für eine Versandapotheke

  • aufrecht.de

    Wettbewerbswidrigkeit von Apothekensoftware mit Gutscheinfunktion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Integration eines Moduls in Software für Arztpraxen; Modul zum Drucken von Vouchern für die Versandapotheke; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

  • info-it-recht.de
  • Judicialis

    MBO § 3 Abs. 2; ; MBO § 34 Abs. 5; ; UWG § 3; ; UWG § 4; ; UWG § 4 Nr. 11; ; SGB V § 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Softwarefunktion "Versandapotheke" - Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit gegenüber Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Untersagung, in eine Software für Arztpraxen ein Modul Drucken von Vouchern für eine Versandapotheke zu integrieren

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Beeinflussung von Ärzten durch programmierte Apothekenempfehlung

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Unternehmen darf in eine Software für Arztpraxen kein Modul zum Drucken von Vouchern für eine Versandapotheke integrieren

  • beck.de (Leitsatz)

    Ärzte-Software mit Druckmodul für DocMorris

  • krankenkassen.de (Kurzinformation)

    Software mit Apotheken-Gutscheinen für Ärzte ist rechtswidrig - Ärzte werden zu einem standeswidrigen Verhalten verleitet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 312
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 59/98

    Verkürzter Versorgungsweg

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2006 - 4 U 1680/05
    Zwar kann auch die Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots gemäß § 12 Abs. 1 SGB V für den Arzt einen sachlich gebotenen Grund darstellen, im Zusammenhang mit einer Verordnung eine Empfehlung auszusprechen (vgl. BGH, NJW 2000, 2745).
  • LG Koblenz, 08.11.2005 - 1 HKO 165/05

    Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; Ärztliche Empfehlung

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2006 - 4 U 1680/05
    das Verfügungsurteil des Landgerichts Koblenz vom 8.11.2005 - Az. 1 HK.O 165/05 - aufzuheben und den Verfügungsantrag abzuweisen.
  • OLG Stuttgart, 24.05.1996 - 2 U 240/95

    Unterlassungsanspruch gegen ein Coupon-System auf dem Arzneimittelmarkt;

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2006 - 4 U 1680/05
    c) Da der Gesundheitssektor mittlerweile hart umkämpft ist, muss nach der Lebenserfahrung auch davon ausgegangen werden, dass wettbewerbsrechtlich erhebliche Teile der Ärzteschaft die ihnen mit dem beanstandeten Softwaremodul angebotene einfache Art der Serviceleistung nutzen werden, um die in Aussicht gestellte Kundenbindung zu erreichen (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart, NJW-RR 1997, 359, 360).
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 215/02

    Diabetesteststreifen

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2006 - 4 U 1680/05
    Dazu wird neben dem Schutz der Ärzteschaft bei deren Wettbewerb untereinander bezweckt, dass keine über die medizinischen Notwendigkeiten hinausgehende Einflussnahme auf den Wettbewerb unter den weiteren Leistungserbringern erfolgt (BGH, NJW 2005, 3422f.).
  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 111/08

    Hörgeräteversorgung II

    Aus der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ergibt sich allein, dass Ärzten bestimmte Formen der Empfehlung von Apotheken, Geschäften oder Anbietern gesundheitlicher Leistungen untersagt sind (vgl. OLG Hamm, AZR 2008, 75, 76: Empfehlung nur eines Anbieters durch Plakate, Flyer, Visitenkarten und Gutscheine; OLG Koblenz, MMR 2006, 312: Empfehlung einer bestimmten Apotheke durch Rezeptaufdruck).

    Dazu zählt etwa die Empfehlung nur eines Anbieters durch Plakate, Flyer, Visitenkarten und Gutscheine (vgl. OLG Hamm, AZR 2008, 75, 76) oder die Empfehlung einer bestimmten Apotheke durch Rezeptaufdruck (OLG Koblenz, MMR 2006, 312).

  • OLG Saarbrücken, 25.09.2013 - 1 U 42/13

    Rezeptsammelstelle - Einstweilige Verfügung wegen Wettbewerbsverstoß: Unerlaubtes

    Die Norm dient auch und gerade dem Patientenschutz durch Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit gegenüber Dritten (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 14. Februar 2006 - 4 U 1680/05 -, juris, Absatz-Nr. 23).

    Hinreichende Gründe in diesem Sinne können sich aus der Qualität der Versorgung, der Vermeidung von Wegen bei gehbehinderten Patienten oder aus schlechten Erfahrungen ergeben, die Patienten bei anderen Anbietern gemacht haben (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 111/08 -, juris, Absatz-Nr. 37 - Hörgeräteversorgung II; OLG Koblenz, Urteil vom 14. Februar 2006 - 4 U 1680/05 -, juris, Absatz-Nr. 27.

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 112/08

    Ärztliches Berufsrecht: Verweisung eines Patienten an einen Hilfsmittelanbieter

    Aus der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ergibt sich allein, dass Ärzten bestimmte Formen der Empfehlung von Apotheken, Geschäften oder Anbietern gesundheitlicher Leistungen untersagt sind (vgl. OLG Hamm, AZR 2008, 75, 76: Empfehlung nur eines Anbieters durch Plakate, Flyer, Visitenkarten und Gutscheine; OLG Koblenz, MMR 2006, 312: Empfehlung einer bestimmten Apotheke durch Rezeptaufdruck).

    Dazu zählt etwa die Empfehlung nur eines Anbieters durch Plakate, Flyer, Visitenkarten und Gutscheine (vgl. OLG Hamm, AZR 2008, 75, 76) oder die Empfehlung einer bestimmten Apotheke durch Rezeptaufdruck (OLG Koblenz, MMR 2006, 312).

  • OLG Stuttgart, 10.05.2007 - 2 U 176/06

    Unlauterer Wettbewerb: Beteiligung eines Arztes an einer einen Geschäftsanteil an

    Das OLG Koblenz (OLGReport 2006, 516) hat einen Verstoß gegen § 34 Abs. 5 der Hessischen BerufsO für Ärzte, wonach es diesen nicht gestattet ist, ihre Patienten ohne hinreichenden Grund an bestimmte Apotheken, Geschäfte oder Anbieter von gesundheitlichen Leistungen zu verweisen, bejaht, als die dortige Verfügungsbeklagte in von ihr entwickelte Software für Arztpraxen ein Modul zum Druck von V. für eine bestimmte Versand-Apotheke integrierte, mit der die Bestellung von Medikamenten dieser Apotheke ausgedruckt werden kann.
  • OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 25/08

    Wettbewerbswidrige Anstiftung zu standeswidrigem Verhalten: Verkürzter

    Denn die Beklagte fordert in ihrer in den Klageanträgen 1 a) und 1 b) aufgegriffenen Werbung die angesprochenen Augenärzte auf, ihr System auch in Fällen einzusetzen, in denen dies gegen die als Marktverhaltensregeln anzusehenden § 3 Abs. 2 BOÄ und § 34 Abs. 5 BOÄ (vgl. Saarl. OLG, a.a.O.; bei juris Rz. 32; OLG Koblenz, OLGR 2006, 516) verstößt.
  • OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 113/07

    Anspruch auf Unterlassung einer Plakatwerbung, der Auslegung von Werbeflyern und

    Bei der zuletzt genannten Regelung, die der Muster-BOÄ entspricht, handelt es sich um eine Marktverhaltensreglung i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG (vgl. zutr. OLG Koblenz MedR 2005, 723; und MMR 2006, 312; Köhler, in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl. 2007, § 4 Rn. 11.74 m.w.N.).

    Vielmehr kann das besondere Vertrauen in den Arztberuf zur Verkaufsförderung auch dadurch missbraucht werden, dass Empfehlungen, Hinweise und Vorschläge mit Aufforderungscharakter getätigt werden, die zum einen mit der gebotenen Trennung zu merkantilen Gesichtspunkten nicht mehr vereinbar sind und die den Patienten aufgrund seines Vertrauens in die ärztliche Kompetenz dann faktisch doch aus nicht gerechtfertigten Gründen in seiner Auswahlentscheidung entsprechend beeinflussen können (s.a. OLG Koblenz MedR 2005, 723; MMR 2006, 312).

  • LG Saarbrücken, 31.01.2007 - 7I O 103/06
    § 34 Abs. 5 MBO-Ä dient sowohl dem Patientenschutz durch Wahrnehmung der ärztlichen Unabhängigkeit gegenüber Dritten ( OLG Koblenz, Urteil vom 14.02.2006, Az.: 4 U 1680/05 ) als auch der Sicherung des Bestandes der Apotheken.

    Dies widerspricht dem Schutzzweck des § 34 Abs. 5 MBO-Ä. Diese Vorschrift dient sowohl dem Patientenschutz durch Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit gegenüber Dritten ( OLG Koblenz, Urteil vom 14.2.06, Az 4 U 1680/05 ) als auch der Sicherung des Bestandes der Apotheken.

  • OLG Saarbrücken, 13.06.2007 - 1 U 81/07

    Unlauterer Wettbewerb: Werbung eins Arzneimittelversenders gegenüber Ärzten mit

    Es handelt sich um wertbezogene Normen, gegen die zu verstoßen zugleich eine Zuwiderhandlung gegen §§ 3 und 4 UWG bedeutet (OLG Koblenz, 14.02.2006, 4 U 1680/05, Bl 206 ff d.A., unter II.1.a).
  • LG Saarbrücken, 31.01.2007 - 71 O 103/06

    Apothekenrecht - Grenzüberschreitender Versandhandel mit Arzneimitteln und

    § 34 Abs. 5 MBO-Ä dient sowohl dem Patientenschutz durch Wahrnehmung der ärztlichen Unabhängigkeit gegenüber Dritten (OLG Koblenz, Urteil vom 14.02.2006, Az.: 4 U 1680/05) als auch der Sicherung des Bestandes der Apotheken.

    Dies widerspricht dem Schutzzweck des § 34 Abs. 5 MBO-Ä. Diese Vorschrift dient sowohl dem Patientenschutz durch Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit gegenüber Dritten (OLG Koblenz, Urteil vom 14.2.06, Az 4 U 1680/05) als auch der Sicherung des Bestandes der Apotheken.

  • OLG Koblenz, 11.07.2007 - 4 U 155/07

    Wettbewerbswidrigkeit eines zum Bezug von Arzneimitteln an eine bestimmte

    Anders als in dem Fall, der dem den Parteien bekannten Urteil des Senats vom 14.02.2006 (4 U 1680/05) zugrunde lag, ist in dem Programm der Verfügungsbeklagten keine bestimmte Versandapotheke vorgegeben.
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