Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 08.04.2011 - 4 U 173/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Rheinland-Pfalz
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung einer Kaffeerösterei mit dem Hinweis "über offenem Feuer geröstet"
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"über offenem Feuer geröstet"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 5 UWG
Werbeaussage "Röstung über offenem Feuer” für Kaffee irreführend, wenn ein Trommelröster verwendet wird - beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
OLG Zweibrücken:Werbung mit "Röstung über offenem Feuer" irreführend, wenn Kaffee-Röstung in einem Trommelröster erfolgt
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Aussage Röstung über offenem Feuer irreführend, wenn Kaffee in Trommelröster durch Gasflammen erhitzt wird
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 28.09.2010 - 1 HKO 24/10
- OLG Zweibrücken, 08.04.2011 - 4 U 173/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.11.2002 - I ZR 276/99
Klosterbrauerei
Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.04.2011 - 4 U 173/10
Auch wenn im Allgemeinen das Interesse des Werbetreibenden an der Weiterverwendung einer irreführenden Angabe nicht schutzwürdig ist, kann es doch im Einzelfall das Schutzbedürfnis der Allgemeinheit und das individuelle Interesse eines Mitbewerbers überwiegen (BGH GRUR 2003, 628, 630 "Klosterbrauerei"). - BGH, 26.02.2009 - I ZR 219/06
Thermoroll
Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.04.2011 - 4 U 173/10
Eine Werbung ist nur dann irreführend, wenn sie geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über das Angebot hervorzurufen und die zu treffende Markenentschließung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen (BGH NJW 2009, 2747 - 2749 -Thernoroll-). - BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01
Mindestverzinsung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.04.2011 - 4 U 173/10
An den Wegfall der Wiederholungsgefahr sind in diesem Falle strenge Anforderungen zu stellen (st. Rspr. z.B. BGH NJW 2004, 439-440 m.w.N.).
- BGH, 21.02.1991 - I ZR 106/89
Königl.-Bayerische Weisse - Irreführung/Geschäftsverhältnisse
Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.04.2011 - 4 U 173/10
Wer mit missverständlichen oder mehrdeutigen Angaben wirbt, muss regelmäßig auch die ihm ungünstigen Verständnismöglichkeiten gegen sich gelten lassen, d.h. auch solche, die die Angabe im Verkehr als unrichtig erscheinen lassen (BGH GRUR 1992, 66, 67; ständige Rechtsprechung). - OLG Nürnberg, 26.05.2009 - 1 St OLG Ss 76/09
Zustellung eines Bußgeldbescheids: Wirksame Ersatzzustellung durch Einwurf in …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.04.2011 - 4 U 173/10
Dabei ist auf den durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt abzustellen (BGH NJW 2009, 2229 - 2231). - BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98
Das Beste jeden Morgen
Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.04.2011 - 4 U 173/10
Zu diesem Personenkreis gehören auch die Mitglieder des Senats, sodass der Senat selbst beurteilen kann, wie eine solche Werbung von den in Betracht kommenden Verkehrskreisen aufgefasst wird (BGH GRUR 2002, 182 ff.).