Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 21.12.2020

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 28.01.2021 - 4 U 1775/20   

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https://dejure.org/2021,2047
OLG Dresden, 28.01.2021 - 4 U 1775/20 (https://dejure.org/2021,2047)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.01.2021 - 4 U 1775/20 (https://dejure.org/2021,2047)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Januar 2021 - 4 U 1775/20 (https://dejure.org/2021,2047)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • rabüro.de

    Zum Umfang der zahnärztlichen Aufklärungspflicht vor operativer Entfernung eines Weisheitszahnes

  • medizinrechtsiegen.de

    Aufklärungspflicht vor Entfernung Weisheitszahn -Verletzung Nervus lingualis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Weisheitszahn gezogen, Nerv verletzt - Patient wirft der Zahnärztin Behandlungsfehler und unzureichende Aufklärung vor

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Pflicht des Zahnarztes zur Aufklärung über Möglichkeit der Weisheitszahnentfernung in kieferchirurgischer Praxis - Weisheitszahnextraktion durch Osteotomie gehört zu Behandlungsstandard einer Zahnarztpraxis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Dresden, 12.08.2022 - 4 U 583/22

    Schadensersatz nach vermeintlich fehlerhafter ärztlicher Behandlung Ausreichende

    Soweit der Sachverständige Dr. U... im Rahmen seiner Anhörung am 26. Januar 2022 bemängelt hat, die Behandlungsunterlagen ließen eine abschließende Bewertung, ab welchem Zeitpunkt eine Indikation zur Operation bestanden habe, nicht zu, kann allein aus einer solchen unterbliebenen Dokumentation grundsätzlich nicht auf einen Behandlungsfehler geschlossen werden (vgl. nur Senat, Beschluss vom 28. Januar 2021, Az. 4 U 1775/20 - juris).
  • OLG Dresden, 13.09.2022 - 4 U 583/22

    Ansprüche wegen vermeintlich fehlerhafter ärztlicher Behandlung Nicht

    Soweit der Sachverständige Dr. U... im Rahmen seiner Anhörung am 26. Januar 2022 bemängelt hat, die Behandlungsunterlagen ließen eine abschließende Bewertung, ab welchem Zeitpunkt eine Indikation zur Operation bestanden habe, nicht zu, kann allein aus einer solchen unterbliebenen Dokumentation grundsätzlich nicht auf einen Behandlungsfehler geschlossen werden (vgl. nur Senat, Beschluss vom 28. Januar 2021, Az. 4 U 1775/20 - juris).
  • OLG Dresden, 16.02.2022 - 4 U 1481/21

    Ersatz materieller und immaterieller Schäden wegen behaupteter Aufklärungsfehler

    Auf eine veraltete Behandlungsmethode muss der Arzt aber nicht hinweisen (Senatsbeschluss vom 28.01.2021 - 4 U 1775/20 Rz. 7 - juris).
  • OLG Dresden, 17.03.2022 - 4 U 1481/21
    Auf eine veraltete Behandlungsmethode muss der Arzt aber nicht hinweisen (Senatsbeschluss vom 28.01.2021 - 4 U 1775/20 Rz. 7 - juris).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 21.12.2020 - 4 U 1775/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,47366
OLG Dresden, 21.12.2020 - 4 U 1775/20 (https://dejure.org/2020,47366)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.12.2020 - 4 U 1775/20 (https://dejure.org/2020,47366)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. Dezember 2020 - 4 U 1775/20 (https://dejure.org/2020,47366)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Begründet die Verletzung des Nervus lingualis einen Behandlungsfehler bei der Ziehung eines Weisheitszahnes?

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (27)

  • OLG Dresden, 04.11.2019 - 4 U 1388/19

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2020 - 4 U 1775/20
    Entgegen der Ansicht der Berufung müssen dem Patienten insbesondere keine genauen oder annähernd genauen Prozentzahlen über die Möglichkeit der Verwirklichung eines Behandlungsrisikos mitgeteilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 29.01.2019, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 04.11.2019 - 4 U 1388/19 -, juris).

    Alternativ ist es ihm im Berufungsverfahren jedenfalls abzuverlangen, der nachvollziehbaren Darlegung eines Sachverständigen entgegengesetzte Stimmen aus der medizinischen Literatur und nicht lediglich - wie es hier der Fall ist - seine eigene Meinung entgegenzusetzen (Senat, Urteil vom 12.05.2020 - 4 U 1388/19 -, Rn. 12 - 13, juris).

  • BGH, 29.01.2019 - VI ZR 117/18

    Schadensersatz wegen angeblicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler im

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2020 - 4 U 1775/20
    Die Risiken müssen deshalb nicht medizinisch exakt und in allen denkbaren Erscheinungsformen mitgeteilt werden; es genügt, wenn die Stoßrichtung der Risiken zutreffend dargestellt wird (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 29.01.2019 - VI ZR 117/18 -, Rn. 15, m.w.N., juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.07.2013 - 7 U 143/12 -, Rn. 15 - 16, m.w.N. - juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.03.2016 - 5 U 1076/15 -, Rn. 35, juris; Geiß/Greiner Arzthaftpflichtrecht, Rn. C 86 m.w.N.).

    Entgegen der Ansicht der Berufung müssen dem Patienten insbesondere keine genauen oder annähernd genauen Prozentzahlen über die Möglichkeit der Verwirklichung eines Behandlungsrisikos mitgeteilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 29.01.2019, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 04.11.2019 - 4 U 1388/19 -, juris).

  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2020 - 4 U 1775/20
    Dem Arzt steht zudem bei der Gestaltung der Art und Weise der Führung des Aufklärungsgesprächs ein Ermessensspielraum zu (BGH, NJW 1984, 1397).

    Er braucht nicht etwa darzulegen, wie er sich tatsächlich entschieden hätte (BGH, NJW 2010, 3230 ff., Tz. 17; NJW 2005, 1718 ff., juris Tz. 18; NJW 1984, 1397 ff., juris Tz. 31).

  • OLG Koblenz, 04.07.2016 - 5 U 565/16

    Lücken in der Dokumentation des Arztes können durch eine Beweisaufnahme

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2020 - 4 U 1775/20
    Anders als bei der Risiko- oder Selbstbestimmungsaufklärung ist eine fehlerhafte therapeutische Aufklärung vom Patienten zu beweisen (OLG Koblenz, Beschluss vom 04. Juli 2016 - 5 U 565/16 -, Rn. 110 - 252, juris; Martis/Winkhart-Martis, MDR 2019, 779).
  • OLG Hamm, 20.12.2004 - 3 U 177/04

    Schadensersatz wegen ärztlichen Behandlungsfehlers im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2020 - 4 U 1775/20
    Nach den durch Verweis auf die Studienlage überzeugend begründeten Ausführungen des Sachverständigen handelt es sich bei einer solchen Schädigung um ein typisches Risiko der hier erfolgten Weisheitszahnentfernung, ohne dass dem behandelnden Zahnarzt bei Verwirklichung dieses Risikos ein Behandlungsfehler vorzuwerfen ist (vgl. Gutachten vom 24.07.2018, S. 4, Bl. 91 d.A., vgl. unter anderem auch OLG Hamm, Urteil vom 20.12.2004 - 3 U 177/04 -, Rn. 15, juris).
  • OLG Stuttgart, 10.11.1998 - 14 U 34/98

    Schmerzensgeld für Verletzung des Nervus lingualis bei Zahnextraktion. Mit

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2020 - 4 U 1775/20
    Diese Aussage entspricht der Darstellung in der vom Sachverständigen angeführten zahnmedizinischen Literatur, in der für den Fall der operativen Entfernung eines unteren Weisheitszahnes eine ganze Reihe von zumeist indirekten Schädigungsmechanismen beschrieben sind, die auch bei Beachtung größtmöglicher Sorgfalt nicht sicher vermieden werden können (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart, Urteil vom 10.11.1998 - 14 U 34/98 -, Rn. 4, juris m.w.N.).
  • OLG Dresden, 30.06.2020 - 4 U 2883/19

    Nachweis einer ordnungsgemäßen ärztlichen Aufklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2020 - 4 U 1775/20
    Dies gilt auch mit Rücksicht darauf, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten sich im Nachhinein an den genauen Wortlaut solcher Gespräche, die für sie etwa vor allem von therapeutischer Bedeutung waren, nicht immer in allen Einzelheiten erinnern (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2014 - VI ZR 143/13 - juris; Senat, Beschluss vom 10. August 2020 - 4 U 905/20 -, Rn. 15, juris; Urteil vom 30. Juni 2020 - 4 U 2883/19 -, Rn. 19 - 20, juris, m.w.N.).
  • BGH, 28.01.2014 - VI ZR 143/13

    Arzthaftungsprozess wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach einer

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2020 - 4 U 1775/20
    Dies gilt auch mit Rücksicht darauf, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten sich im Nachhinein an den genauen Wortlaut solcher Gespräche, die für sie etwa vor allem von therapeutischer Bedeutung waren, nicht immer in allen Einzelheiten erinnern (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2014 - VI ZR 143/13 - juris; Senat, Beschluss vom 10. August 2020 - 4 U 905/20 -, Rn. 15, juris; Urteil vom 30. Juni 2020 - 4 U 2883/19 -, Rn. 19 - 20, juris, m.w.N.).
  • OLG Dresden, 10.08.2020 - 4 U 905/20

    Aufklärungspflicht des Arztes über Behandlungsalternativen

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2020 - 4 U 1775/20
    Dies gilt auch mit Rücksicht darauf, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten sich im Nachhinein an den genauen Wortlaut solcher Gespräche, die für sie etwa vor allem von therapeutischer Bedeutung waren, nicht immer in allen Einzelheiten erinnern (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2014 - VI ZR 143/13 - juris; Senat, Beschluss vom 10. August 2020 - 4 U 905/20 -, Rn. 15, juris; Urteil vom 30. Juni 2020 - 4 U 2883/19 -, Rn. 19 - 20, juris, m.w.N.).
  • OLG Köln, 28.09.2015 - 5 U 81/15

    Anforderungen an den Nachweis der ärztlichen Aufklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2020 - 4 U 1775/20
    Die Darstellung der Beklagten ist schlüssig und für die Überzeugungsbildung des Landgerichts ausreichend, auch wenn eine ausführliche Dokumentation des Aufklärungsgesprächs in den Behandlungsunterlagen fehlt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28.09.2015, 5 U 81/15, Rn. 4 - juris).
  • BGH, 28.05.2019 - VI ZR 27/17

    Erforderlichkeit einer ärztlichen Grundaufklärung

  • OLG Hamm, 19.11.2013 - 26 U 25/13

    Haftung des Trägers eines Krankenhauses der Grund- und Regelverweisung wegen

  • OLG Hamburg, 05.08.2005 - 1 U 184/04

    Arzthaftung: Unterlassene Aufklärung über gesteigerte Risiken einer

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

  • OLG Dresden, 27.03.2018 - 4 U 1457/17

    Umfang der ärztlichen Risikoaufklärung vor einer relativ indizierten Operation

  • OLG Koblenz, 04.03.2016 - 5 U 1076/15
  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

  • BGH, 21.12.2010 - VI ZR 284/09

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Ärztliche Sorgfaltspflichten bei

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 216/91

    Aufklärungspflicht bei operativer Brustkrebsbehandlung

  • OLG Karlsruhe, 03.07.2013 - 7 U 143/12

    Zahnarzthaftung: Aufklärungspflicht über dauerhaften Ausfall der

  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 369/90

    Beratungspflicht des Arztes über Risiken einer Vaginalentbindung bei indizierter

  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02

    Begriff des Diagnosefehlers

  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 69/10

    Arzthaftung: Aufklärung über die Möglichkeit einer Schnittentbindung bei

  • LG Berlin, 20.03.2020 - 13 O 5/16

    Arzt- bzw. Krankenhaushaftung: Voraussetzungen Behandlungs-/Aufklärungsfehler

  • BGH, 13.05.1986 - VI ZR 142/85

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

  • BGH, 06.07.2010 - VI ZR 198/09

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht über das Risiko einer Querschnittslähmung bei

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

  • OLG Dresden, 15.06.2021 - 4 U 1786/20

    1. Wird präoperativ nur allgemein über das Risiko von Nervenschäden aufgeklärt,

    Die maßgebenden Risiken müssen nicht medizinisch exakt und in allen denkbaren Erscheinungsformen mitgeteilt werden, sondern es genügt, wenn die Stoßrichtung der Risiken zutreffend dargestellt wird (BGH, Urteil vom 29.01.2019 - VI ZR 117/18; Hinweisbeschluss des Senats vom 21.12.2020 - 4 U 1775/20, Rz. 7 -juris).

    Es gibt keine Pflicht, die Aufklärung zusätzlich schriftlich durch Formulare vorzunehmen, wie auch allgemein die Art und Weise der Durchführung der Aufklärung im pflichtgemäßen Ermessen des Arztes liegt (so schon BGH, VersR 1990, 1238; Hinweisbeschluss des Senats vom 21.12.2020 - 4 U 1775/20 m.w.N. - juris).

  • OLG Dresden, 10.11.2023 - 4 U 906/23
    Die Klägerin setzt den Darlegungen des Sachverständigen erneut lediglich ihre eigene Meinung entgegen (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 12.05.2020 - 4 U 1388/19 -, Rn. 12 - 13, juris, und Beschluss vom 21.12.2020 - 4 U 1775/20 -, Rn. 26, juris).
  • OLG Dresden, 01.06.2021 - 4 U 209/21

    Ansprüche wegen einer behaupteten ärztlichen Fehlbehandlung; Druckschäden beim

    Die maßgeblichen Risiken müssen deshalb nicht medizinisch exakt und in allen denkbaren Erscheinungsformen mitgeteilt werden, sondern es genügt, wenn die Stoßrichtung der Risiken zutreffend dargestellt wird (vgl. BGH, Urteil vom 29.01.2019 - IV ZR 117/18; Hinweisbeschluss des Senats vom 21.12.2020, 4 U 1775/20, juris Rz. 7).
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