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   OLG Schleswig, 13.10.2000 - 4 U 179/99   

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https://dejure.org/2000,9152
OLG Schleswig, 13.10.2000 - 4 U 179/99 (https://dejure.org/2000,9152)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.10.2000 - 4 U 179/99 (https://dejure.org/2000,9152)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Oktober 2000 - 4 U 179/99 (https://dejure.org/2000,9152)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit eines Vereinsausschlusses; Verfahrensfehler; Mitwirkung trotz Befangenheit; Verkürzung rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    BGB §§ 25 ff; ; BGB § 847

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 25 ff § 847
    Unwirksamer Vereinsausschluss - Verletzung allgemeingültiger Verfahrensgrundsätze - Mitwirkung trotz Befangenheit und Verkürzung rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.10.1980 - II ZR 62/80

    Mitwirkung von Mitgliedern des für Ordnungsmaßnahmen zuständigen Vereinsorgans an

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.10.2000 - 4 U 179/99
    In diesem formellen Bereich prüft das Gericht sei jeher die Tat und Rechtsfrage in vollem Umfange nach (vgl. BGH NJW 1981, 744 und Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl. 2000, § 25 Rn 21).

    Danach darf ein Mitglied des für den Ausschluß zuständigen Vereinsorgans, wenn es selbst durch das Verhalten, das Gegenstand des Ordnungsverfahrens ist, "verletzt" worden ist, an dem Verfahren nicht mitwirken (vgl. BGH NJW 1981, 744 f und OLG Karlsruhe, NJW-RR 1996, 503 f).

  • BGH, 18.12.1967 - II ZR 211/65

    Teilnahme Dritter an Vereinsbeschlüssen

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.10.2000 - 4 U 179/99
    Für deren Irrelevanz hinsichtlich des vom Vorstand wie auch von der Mitgliederversammlung beschlossenen Ausschlusses des Klägers trägt der Beklagte die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGHZ 49, 209, 211).
  • BGH, 09.11.1972 - II ZR 63/71

    Fehlerhafte Vereinswahlen

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.10.2000 - 4 U 179/99
    Insoweit genügt auch nicht die bloße Wahrscheinlichkeit des gleichen Ergebnisses, sondern der Beklagte müßte den sicheren Nachweis führen, daß der beanstandete Beschluß nicht auf dem Mangel beruhen kann (vgl. BGHZ 59, 369, 375).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.10.2000 - 4 U 179/99
    Selbst falls das anders zu beurteilen wäre, liegt keine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor, wie sie für die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes vorausgesetzt wird (vgl. insb. BGHZ 128, 1, 15 - Caroline von Monaco).
  • OLG Hamburg, 19.05.1989 - 11 U 62/89
    Auszug aus OLG Schleswig, 13.10.2000 - 4 U 179/99
    Hat eine hierzu nicht befugte Person, wie hier die wegen Befangenheit an sich ausgeschlossene 1. Vorsitzende, die Leitung einer Vorstandssitzung bzw. der Mitgliederversammlung übernommen, so dürfen nach einer dahingehenden Beweisführung durch den Verein keine vernünftigen Zweifel verbleiben, daß die zustande gekommenen Beschlüsse kein anderes Ergebnis gehabt hätten, wenn eine befugte Person die Leitung übernommen hätte (vgl. OLG Hamburg NJW 1990, 1120, 1122 und Reichert/van Look, a. a. O., Rn 1751 ff).
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