Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - I-4 U 183/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an Leistungsfreiheit der Vollkaskoversicherung bei Benutzung eines verkehrsunsicheren Fahrzeugs; Anforderungen an Wertung des arglistigen Entziehens der Kenntnis als positive Kenntnis
- Judicialis
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 23; VVG § 25; StVZO § 36 Abs. 2 S. 4
Voraussetzungen für Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung beim Fahren mit teilweise abgefahrenen Reifen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 23; VVG § 25; StVZO § 36 Abs. 2 Satz 4
Kaskoversicherung: Zur Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers unter dem Gesichtspunkt der Gefahrerhöhung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Gefahrerhöhung - Reifen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Abgefahrene Reifen grob fahrlässig?
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Abgefahrener Reifen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Abgefahrener Reifen - Kaskoversicherer verweigert deshalb nach einem Unfall den Versicherungsschutz
- drschmel.de (Kurzinformation)
Leistungspflicht auch bei abgefahrenen Reifen möglich.
- drschmel.de (Kurzinformation)
Leistungspflicht auch bei abgefahrenen Reifen möglich
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 12.08.2003 - 4 O 132/02
- OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - I-4 U 183/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1479
- NZV 2005, 155
- VersR 2004, 1408
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.05.1982 - IVa ZR 76/80
Arglistige Nichtzurkenntnisnahme von Mängeln des Kraftfahrzeugs durch den …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 183/03
Die Feststellung des angefochtenen Urteils, der Kläger habe sich der positiven Kenntnis arglistig entzogen - was anerkanntermaßen der Kenntnis gleichzuachten ist (vgl. BGH VersR 1982, 793) -, beruht auf einer rechtlichen Würdigung, die der Senat nicht teilen kann. - BGH, 25.09.1968 - IV ZR 514/68
Gefahrerhöhung durch Benutzung eines nicht verkehrssicheren Kfz
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 183/03
Allerdings führt die Benutzung eines verkehrsunsicheren Fahrzeugs nur zur Leistungsfreiheit, wenn der Versicherungsnehmer von den die Gefahrerhöhung begründenden Umständen gewusst hat (vgl. grundlegend BGH VersR 1968, 1153). - BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 29/88
Folgen der Weiterbenutzung eines Fahrzeuges trotz Verstoßes gegen bauartabhängige …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 183/03
Richtig ist, dass die längere Nutzung eines nicht verkehrssicheren Fahrzeugs eine Erhöhung des versicherten Unfallrisikos (hier: Vollkaskoversicherung) darstellt (vgl. BGH NJW-RR 1990, 93;… Langheid in Römer/Langheid, 2. Aufl., §§ 23 - 25 VVG Rdn 76 m.w.N.). - OLG Köln, 29.03.1990 - 5 U 161/89
Repräsentant eines Versicherungsnehmers; Fahrzeugversicherung; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 183/03
Der positiven Kenntnis steht das arglistige Entziehen nämlich nur dann gleich, wenn der Versicherungsnehmer damit rechnet, dass ein Reifen abgefahren ist, er weiter damit rechnet, dass es für den Versicherungsschutz auf seine Kenntnis von diesem Mangel ankommt und er schließlich, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden, von einer Überprüfung Abstand genommen hat (vgl. BGH a.a.O. und OLG Köln VersR 1990, 1226).
- OLG Frankfurt, 27.10.2004 - 7 U 50/04
Versicherungsschutz: Arglist im Zusammenhang mit mangelhaftem Reifenprofil
Arglist erfordert die Feststellung, dass der Versicherungsnehmer mit einer Gefahrerhöhung rechnen muss und gerade deshalb keine Überprüfung vornimmt (BGH VersR 1982, 793;… Römer, § 23 Rdn. 35;… Prölss-Martin § 23 Rdn. 35; OLG Köln VersR 1990, 1226; Koblenz VersR 1997, 303; OLG Hamburg VersR 1996, 1095; OLG Düsseldorf r + s 2004, 407).