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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 30.04.2014 - 4 U 183/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9245
OLG Brandenburg, 30.04.2014 - 4 U 183/10 (https://dejure.org/2014,9245)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.04.2014 - 4 U 183/10 (https://dejure.org/2014,9245)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. April 2014 - 4 U 183/10 (https://dejure.org/2014,9245)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 764 Abs. 1; VOB/B § 17 Nr. 8
    Anspruch auf Rückgabe einer Gewährleistungsbürgschaft nach Ablauf der Gewährleistungsfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einbehalt von Gewährleistungsbürgschaft: Druckzuschlag zu berücksichtigen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Rückgabe einer Gewährleistungsbürgschaft nach Ablauf der Gewährleistungsfrist

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Einbehalt einer Gewährleistungsbürgschaft: "Druckzuschlag" ist zu berücksichtigen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Rückgabe einer Gewährleistungsbürgschaft nach Ablauf der Gewährleistungsfrist

Besprechungen u.ä. (3)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Einbehalt einer Gewährleistungsbürgschaft: "Druckzuschlag" ist zu berücksichtigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Druckzuschlag" auch gegenüber dem Gewährleistungsbürgen! (IBR 2014, 546)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gegenständlich beschränkte oder Zeitbürgschaft? (IBR 2014, 416)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3793
  • NZBau 2014, 763
  • BauR 2015, 127
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Oldenburg, 21.07.2000 - 2 U 124/00

    Streitwert; Bürgschaftsurkunde; VOB; Bauvertrag; Gewährleistung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2014 - 4 U 183/10
    Bei einer Bürgschaft wird dagegen die Berücksichtigung des Druckzuschlages jedenfalls von einem Teil der Stimmen in Rechtssprechung und Literatur verneint (OLG Oldenburg, Urteil vom 21.07.2000 - 2 U 124/00 - Rn. 25; nunmehr auch Ingenstau/Korbion, VOB, 18. Aufl., § 17 Abs. 8 VOB/B Rn. 10).

    Der Senat lässt die Revision zu, weil eine Entscheidung des Revisionsgerichts wegen der Abweichung von der Entscheidung des OLG Oldenburg vom 21.07.2000 - Az. 2 U 124/00 - zur Sicherung einer einheitlichen Rechtssprechung geboten ist.

  • BGH, 21.01.1993 - VII ZR 221/91

    Zurückhaltung der Sicherheit auch bei verjährten Gewährleistungsansprüchen -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2014 - 4 U 183/10
    Selbst nach Ablauf der Verjährungsfrist für die Gewährleistung darf der Auftraggeber gemäß § 17 Nr. 8 S. 2 VOB/B die Sicherheit zurückhalten, soweit seine Ansprüche nicht erfüllt sind, sofern er die Mängel, auf denen die geltend gemachten Ansprüche beruhen, in unverjährter Zeit geltend gemacht hat (vgl. nur: BGH Urteil vom 21.01.2993 - VII ZR 127/91 - Rn. 16; BGH Urteil vom 21.01.1993 - VII ZR 221/91 Rn. 8; OLG Naumburg - Urteil vom 30.04.2007 - 10 U 3/07 - Rn. 55).

    Der BGH hat diese Frage in der - so weit ersichtlich - einzigen Entscheidung vom 21.01.1993 (VII ZR 221/91 - Rn. 12) ausdrücklich offen gelassen.

  • OLG Naumburg, 30.04.2007 - 10 U 3/07
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2014 - 4 U 183/10
    Selbst nach Ablauf der Verjährungsfrist für die Gewährleistung darf der Auftraggeber gemäß § 17 Nr. 8 S. 2 VOB/B die Sicherheit zurückhalten, soweit seine Ansprüche nicht erfüllt sind, sofern er die Mängel, auf denen die geltend gemachten Ansprüche beruhen, in unverjährter Zeit geltend gemacht hat (vgl. nur: BGH Urteil vom 21.01.2993 - VII ZR 127/91 - Rn. 16; BGH Urteil vom 21.01.1993 - VII ZR 221/91 Rn. 8; OLG Naumburg - Urteil vom 30.04.2007 - 10 U 3/07 - Rn. 55).
  • BGH, 21.01.1993 - VII ZR 127/91

    Keine Herausgabe der Sicherheit bei Mängelrüge vor Verjährungseintritt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2014 - 4 U 183/10
    Selbst nach Ablauf der Verjährungsfrist für die Gewährleistung darf der Auftraggeber gemäß § 17 Nr. 8 S. 2 VOB/B die Sicherheit zurückhalten, soweit seine Ansprüche nicht erfüllt sind, sofern er die Mängel, auf denen die geltend gemachten Ansprüche beruhen, in unverjährter Zeit geltend gemacht hat (vgl. nur: BGH Urteil vom 21.01.2993 - VII ZR 127/91 - Rn. 16; BGH Urteil vom 21.01.1993 - VII ZR 221/91 Rn. 8; OLG Naumburg - Urteil vom 30.04.2007 - 10 U 3/07 - Rn. 55).
  • BGH, 09.10.2008 - VII ZR 227/07

    Anspruch des Auftragnehmers auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2014 - 4 U 183/10
    Als Grundlage für den Anspruch der Klägerin als Auftragnehmerin des zwischen den Parteien am 10.07./01.10.2001 - unter Vereinbarung der VOB/B - geschlossenen Bauvertrages auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde kommt nur § 17 Nr. 8 VOB/B (in der im Oktober 2001 geltenden Fassung) in Verbindung mit der zwischen den Parteien getroffenen Abrede über die Stellung einer Gewährleistungssicherheit (zur Anspruchsgrundlage und zum Recht des Auftraggebers, Herausgabe an sich selbst zu verlangen, vgl. nur: BGH Urteil vom 09.10.2008 - VII ZR 227/07 - Rn. 9/Rn. 12) in Betracht.
  • BGH, 06.12.2007 - VII ZR 125/06

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Höhe der Mängelbeseitigungskosten bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2014 - 4 U 183/10
    Über die Berücksichtigungsfähigkeit des Druckzuschlages des § 641 Abs. 3 BGB bei einer (Erfüllungs- oder Gewährleistungs-)Sicherheit besteht in Rechtsprechung und Literatur allerdings Einigkeit nur insoweit, wie es um eine Sicherheit in Form eines Bareinbehalts geht (vgl. dazu nur: BGH Urteil vom 06.12.2007 - VII ZR 125/06 - Rn. 19).
  • BGH, 15.01.2004 - IX ZR 152/00

    Abgrenzung von gegenständlich beschränkter und Zeitbürgschaft; Formularmäßige

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2014 - 4 U 183/10
    aaa) Die Regelung in Ziff. II der Bürgschaftsurkunde, "die Verpflichtung aus der Bürgschaft erlischt ... spätestens, wenn die Z... nicht bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist in Anspruch genommen wird" ist nicht als Zeitbürgschaft, sondern als gegenständlich beschränkte Bürgschaft dahin auszulegen, dass die Bürgin zwar nur für die innerhalb der Gewährleistungsfrist begründeten Verbindlichkeiten der Klägerin, für diese aber unbeschränkt, einstehen sollte, d.h. auch für Ansprüche wegen solcher Mängel, die lediglich innerhalb der Gewährleistungsfrist gerügt worden sind (zur Abgrenzung zwischen einer Zeitbürgschaft und einer gegenständlich begrenzten Bürgschaft vgl. nur: BGH Urteil vom 15.01.2004 - IX ZR 152/00 - Rn. 17).
  • BGH, 28.09.2000 - VII ZR 460/97

    Eintreten des Sicherungsfalls bei Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2014 - 4 U 183/10
    Dies ist aber, da die Gewährleistungsbürgschaft nicht auf Mangelbeseitigung, sondern auf Geld gerichtet ist, - jedenfalls wenn nichts anderes vereinbart ist - nicht etwa schon mit der Fälligkeit des Mangelbeseitigungsanspruches der Fall, sondern erst dann, wenn neben oder anstelle des Mängelbeseitigungsanspruches gegen den Hauptschuldner ein auf Geldzahlung gerichteter Anspruch besteht (zum Sicherungsfall bei einer Gewährleistungsbürgschaft vgl. nur: BGH Urteil vom 28.09.2000 - VII ZR 460/97 - Rn. 23).
  • OLG Saarbrücken, 03.02.2021 - 2 U 15/19

    Rückgabe der Mängelbürgschaft erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist!

    Unabhängig davon, ob es sich hierbei um ein negatives Schuldanerkenntnis, ein Angebot auf Abschluss eines Erlassvertrags oder ein pactum de non petendeo handelt (vgl. Banzhaf/Buchinger, NZBau 2010, 539, 541 Fn. 19), kommt eine derartige Erklärung - als kostengünstigere Alternative - insbesondere dann in Betracht, wenn der Sicherungsgeber andernfalls vom Sicherungsnehmer einen Austausch der Bürgschaft (Rückgabe der Bürgschaftsurkunde Zug um Zug gegen Stellung einer Bürgschaft mit einer niedrigeren Haftungssumme) verlangen könnte (vgl. KG, BauR 2004, 1463; OLG Brandenburg, NZBau 2014, 763, 766; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11. Januar 2006 - 1 U 114/05, BeckRS 2006, 12442).
  • OLG Rostock, 08.03.2016 - 4 U 82/14

    Bürgenhaftung: Zeitpunkt des Entstehens der Anspruchs aus einer

    Das vom Beklagten für seine Ansicht herangezogene Urteil des OLG Brandenburg vom 30.04.2014 (4 U 183/10 - NZBau 2014, 763 [765]) führt nicht weiter.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.01.2011 - I-4 U 183/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,31072
OLG Hamm, 27.01.2011 - I-4 U 183/10 (https://dejure.org/2011,31072)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.01.2011 - I-4 U 183/10 (https://dejure.org/2011,31072)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - I-4 U 183/10 (https://dejure.org/2011,31072)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • djv.de PDF
  • rechtsportal.de

    UWG § 8 Abs. 3 Nr. 3; UrhG § 38 Abs. 3
    Antrag auf einstweiligen Rechtschutz einer Gewerkschaft gegenüber einem Verlag wegen der Verwendung bestimmter Klauseln (Bezahlung, Urheberrechte usw. ) in einer Rahmenvereinbarung über freie Mitarbeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • KG, 26.03.2010 - 5 U 66/09

    AGB-Kontrolle zu Honorarregelungen für Journalisten

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2011 - 4 U 183/10
    Insoweit ist auch ein "Buy-Out" auf der Grundlage einer Pauschalvergütung zulässig (KG AfP 2010, 388, unter Hinweis auf BGH GRUR 2009, 1148 -Talking to Addison).

    Sie verstößt gegen §§ 305 b, 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (BGH NJW 2006, 138; BGH NJW-RR 1995, 179; KG AfP 2010, 388, 393 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 14.07.2009 - 4 U 86/09

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2011 - 4 U 183/10
    Diese Vermutung ist dann widerlegt, wenn der Antragsteller durch sein Verhalten selbst zu erkennen gegeben hat, dass es ihm doch nicht eilig ist (Senat, MMR 2009, 628 -Internetvertrieb von Bundesligakarten; Senat GRUR 2007, 173, 174 -interoptik.de; Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 29. Auflage, § 12 Rn. 3.15).
  • OLG Hamm, 31.08.2006 - 4 U 124/06

    Zur vermuteten "Dringlichkeit" im Sinne des § 12 Abs. 2 UWG

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2011 - 4 U 183/10
    Diese Vermutung ist dann widerlegt, wenn der Antragsteller durch sein Verhalten selbst zu erkennen gegeben hat, dass es ihm doch nicht eilig ist (Senat, MMR 2009, 628 -Internetvertrieb von Bundesligakarten; Senat GRUR 2007, 173, 174 -interoptik.de; Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 29. Auflage, § 12 Rn. 3.15).
  • OLG Brandenburg, 09.04.2008 - 4 U 104/07

    Kündigung eines Darlehensvertrages nur einheitlich gegenüber allen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2011 - 4 U 183/10
    Der Senat hat aber, ohne es endgültig entscheiden zu müssen, zu erkennen gegeben, dass er jedenfalls für den Fall einer grob fahrlässigen Unkenntnis bereit sei, eine Ausnahme von diesem Grundsatz zu machen (vgl. Urteil vom 6. November 2007 -4 U 104/07).
  • BGH, 06.03.2001 - VI ZR 30/00

    Kenntnis von der Person des Schädigers

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2011 - 4 U 183/10
    Verschließt er sich dadurch einer sich objektiv aufdrängenden Kenntnis der Anspruchsvoraussetzungen, kann er sich auf seine Unkenntnis nicht berufen (vgl. BGH NJW 1999, 2808; NJW 2000, 953; NJW 2001, 1721; NJW 1994, 3092 -Warenterminoptionen zur grob fahrlässigen Unkenntnis bei der Frage der Verjährung).
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 312/02

    Vorrang von mündlichen Individualvereinbarungen vor einer Schriftformklausel in

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2011 - 4 U 183/10
    Sie verstößt gegen §§ 305 b, 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (BGH NJW 2006, 138; BGH NJW-RR 1995, 179; KG AfP 2010, 388, 393 m.w.N.).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2011 - 4 U 183/10
    Insoweit ist auch ein "Buy-Out" auf der Grundlage einer Pauschalvergütung zulässig (KG AfP 2010, 388, unter Hinweis auf BGH GRUR 2009, 1148 -Talking to Addison).
  • BGH, 14.07.1999 - XII ZR 215/97

    Anspruch des Vermieters auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung nach Beendigung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2011 - 4 U 183/10
    Verschließt er sich dadurch einer sich objektiv aufdrängenden Kenntnis der Anspruchsvoraussetzungen, kann er sich auf seine Unkenntnis nicht berufen (vgl. BGH NJW 1999, 2808; NJW 2000, 953; NJW 2001, 1721; NJW 1994, 3092 -Warenterminoptionen zur grob fahrlässigen Unkenntnis bei der Frage der Verjährung).
  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2011 - 4 U 183/10
    Verschließt er sich dadurch einer sich objektiv aufdrängenden Kenntnis der Anspruchsvoraussetzungen, kann er sich auf seine Unkenntnis nicht berufen (vgl. BGH NJW 1999, 2808; NJW 2000, 953; NJW 2001, 1721; NJW 1994, 3092 -Warenterminoptionen zur grob fahrlässigen Unkenntnis bei der Frage der Verjährung).
  • BGH, 09.07.1991 - XI ZR 72/90

    Auslegung und Zulässigkeit von Klauseln der AGB einer Bausparkasse

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2011 - 4 U 183/10
    Bei der Überprüfung einer solchen Bestätigungsklausel ist im Unterschied zu Absprachen nach erfolgtem Vertragsabschluss zwar auf etwa berechtigte Interessen des Verwenders an einem solchen Schriftformerfordernis entscheidend abzustellen (vgl. BGH NJW 1991, 2559), zum Beispiel, wenn es um Zusagen von Hilfspersonen geht.
  • BGH, 20.09.1994 - VI ZR 336/93

    Kenntnis durch Vernehmung des Geschädigten als Zeuge im Strafprozeß;

  • BGH, 20.10.1994 - III ZR 76/94

    Annahme einer Revision - Geltendmachung eines Honorars für drei

  • OLG Hamm, 27.01.2005 - 4 U 175/04

    Werbung der Telekom mit dem Versprechen von 300 Freiminuten war irreführend

  • OLG Rostock, 09.05.2012 - 2 U 18/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Übertragung von Nutzungsrechten:

    Entgegen der Auffassung der Beklagten (unter Berufung auf OLG Hamm v. 27.01.2011, Az. 4 U 183/10, Bl. IV 70) kann die Klausel wegen ihres eindeutigen Wortlautes auch bei anwenderfeindlicher Auslegung nicht so ausgelegt werden, dass damit eine Abbedingung des Rückrufrechts erfolgen soll.
  • OLG Hamm, 31.01.2013 - 22 U 8/12

    Inhaltskontrolle einzelner Klauseln einer Vereinbarung zwischen freiberuflichen

    Dem ist die Beklagte nicht ausreichend entgegen getreten; sie hat auch nichts dazu vorgetragen, was eine ausreichende Ausstattung des Klägers in Frage stellen könnte (vgl. insoweit auch OLG Hamm [4. Zivilsenat], Urt. v. 27.01.2011, 4 U 183/10).
  • LG Bochum, 24.11.2011 - 8 O 277/11

    Vereinbarkeit von in Nutzungsrechtsverträgen mit freiberuflichen Fotografen

    Im Hinblick auf die Anzahl der Mitglieder des Klägers und die Vielzahl ähnlich gelagerter Verfahren überzeugen die von der Beklagten vorgebrachten Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Klägers nicht (so auch OLG Hamm, Urteil vom 27.01.2011, Az. 4 U 183/10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2021 - L 11 KR 772/20

    Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung im sozialgerichtlichen Verfahren zur

    Wer in Kenntnis der maßgeblichen Umstände und der ihm fortdauernd drohenden Nachteile ohne überzeugenden Grund längere Zeit untätig geblieben ist und dadurch die Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs verzögert, hat damit zu erkennen gegeben, dass die Sache für ihn nicht so eilig ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. September 2018 - 3 U 1138/18 - GRUR-RR 2019, 131 - juris-Rn. 5; KG, Beschluss vom 2. Juni 2017 - 5 U 196/16 - juris-Rn. 4; OLG Hamm, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 U 183/10 - juris-Rn. 52; OLG Frankfurt, Urteil vom 14. August 2008 - 1 U 27/08 - juris-Rn. 3; jeweils m.w.N.).
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