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   OLG Naumburg, 14.07.2005 - 4 U 184/04   

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https://dejure.org/2005,3588
OLG Naumburg, 14.07.2005 - 4 U 184/04 (https://dejure.org/2005,3588)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.07.2005 - 4 U 184/04 (https://dejure.org/2005,3588)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - 4 U 184/04 (https://dejure.org/2005,3588)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung eines allgemein gesicherten Grenzwertes zur Annahme absoluter Fahruntüchtigkeit im Fall des Drogenkonsums; Addition des Alkoholwertes und des Drogenwertes; Klage auf Leistung aus einer Unfallversicherung; Versicherungsschutz aus einer Unfallversicherung für ...

  • Wolters Kluwer
  • blutalkohol PDF

    Voraussetzungen für Leistungsausschluss nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 AUB 94 wegen alkohol-/ drogenbedingter Fahruntüchtigkeit

  • Judicialis

    AUB 94 § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; AUB 94 § 2 Abs. 1 Ziff. 1; ; ZPO § 511 Abs. 1; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; VVG § 1 Abs. 1 Satz 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 94 § 2 I Nr. 1
    Voraussetzungen für Leistungsausschluss nach § 2 I Nr. 1 AUB 94 bei Drogenkonsum und einem Alkoholwert unter 1,1 ‰

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 94 § 2 Abs. 1 Nr. 1; VVG § 1 Abs. 1 Satz 2
    Fahruntüchtigkeit bei Drogenkonsum - Leistungsausschluß in der privaten Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bei einem Alkoholwert unter 1,1 o/oo ergibt auch eine Addition des Alkohol- und des Drogenwertes keine absolute Fahruntüchtigkeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tödlicher Unfall nach Cannabis-Genuss - Versicherung muss Todesfallsumme auszahlen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Kein "Promille-Wert" bei Drogen

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Kein Promille-Wert bei Drogen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3505
  • NZV 2006, 98
  • VersR 2005, 1573
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.04.1985 - IVa ZR 111/83

    Feststellung relativer Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.07.2005 - 4 U 184/04
    Bei einem Kraftfahrer liegt dieser Ausschlussgrund nach der Rechtsprechung bereits dann vor, wenn er zwar noch bei vollem Bewusstsein, infolge Alkoholgenusses oder Drogenkonsums aber nicht mehr fahrtüchtig ist (BGH VersR 85, 779 m. w. N.).

    Denn die Erfahrung zeigt, dass vielfach auch nüchterne Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit fahren; die Gründe hierfür können zahlreich sein (so ausdrücklich BGH VersR 1985, 779).

  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.07.2005 - 4 U 184/04
    Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft kann ein allgemein gesicherter Grenzwert, ab dem Drogenkonsum die Annahme absoluter Fahruntüchtigkeit rechtfertigt, nicht begründet werden [vgl. etwa BGH NJW 1999, 226; Kammergericht Beschluss vom 06.02.2004, (3) 1 Ss 392/01 (11/02), zitiert nach Juris].
  • BGH, 15.06.1988 - IVa ZR 8/87

    Anforderungen an die Annahme einer alkoholbedingten Bewußtseinsstörung

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.07.2005 - 4 U 184/04
    Alkoholbedingte absolute Fahruntüchtigkeit lag bei dem festgestellten Wert von 0, 61 Promille nicht vor, zumal bei einer Blutalkoholkonzentration unter 0, 8 Promille nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Ausschluss nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 AUB grundsätzlich nicht in Betracht kommt (VersR 1988, 950; so auch Prölls/Martin/Knappmann, a.a.O. § 2 Rn. 13; kritisch dagegen Grimm, AUB § 2 Rn. 14; OLG Celle VersR 1997, 820; OLG Schleswig VersR 1994, 973).
  • OLG Schleswig, 02.09.1993 - 16 U 152/92

    Haftungsausschluß ; Blutalkoholkonzentration; Alkoholgenuß; Ausfallerscheinungen;

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.07.2005 - 4 U 184/04
    Alkoholbedingte absolute Fahruntüchtigkeit lag bei dem festgestellten Wert von 0, 61 Promille nicht vor, zumal bei einer Blutalkoholkonzentration unter 0, 8 Promille nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Ausschluss nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 AUB grundsätzlich nicht in Betracht kommt (VersR 1988, 950; so auch Prölls/Martin/Knappmann, a.a.O. § 2 Rn. 13; kritisch dagegen Grimm, AUB § 2 Rn. 14; OLG Celle VersR 1997, 820; OLG Schleswig VersR 1994, 973).
  • KG, 06.02.2002 - 1 Ss 392/01

    Straßenverkehrsstrafrecht: Absolute Fahrunsicherheit nach Konsum von Alkohol und

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.07.2005 - 4 U 184/04
    Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft kann ein allgemein gesicherter Grenzwert, ab dem Drogenkonsum die Annahme absoluter Fahruntüchtigkeit rechtfertigt, nicht begründet werden [vgl. etwa BGH NJW 1999, 226; Kammergericht Beschluss vom 06.02.2004, (3) 1 Ss 392/01 (11/02), zitiert nach Juris].
  • OLG Celle, 13.06.1996 - 8 U 119/95

    Verschweigen weiterer Unfallversicherungsverträge bei Schadensanzeige

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.07.2005 - 4 U 184/04
    Alkoholbedingte absolute Fahruntüchtigkeit lag bei dem festgestellten Wert von 0, 61 Promille nicht vor, zumal bei einer Blutalkoholkonzentration unter 0, 8 Promille nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Ausschluss nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 AUB grundsätzlich nicht in Betracht kommt (VersR 1988, 950; so auch Prölls/Martin/Knappmann, a.a.O. § 2 Rn. 13; kritisch dagegen Grimm, AUB § 2 Rn. 14; OLG Celle VersR 1997, 820; OLG Schleswig VersR 1994, 973).
  • BGH, 24.02.1988 - IVa ZR 193/86

    Feststellung der relativen Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.07.2005 - 4 U 184/04
    Ergeben sich diese nicht aus sonstigen Ausfallerscheinungen (z. B. unsicherer Gang), so müssen Fahrfehler festgestellt werden, die typischerweise durch Alkoholgenuss (oder Drogenkonsum) bedingt sind (vgl. BGH a.a.O.; VersR 1988, 733, 734).
  • OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 45/16

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei alkoholbedingter Bewusstseinsstörung

    Selbst wenn insbesondere in den Fällen der relativen Fahruntüchtigkeit, bei der über die Alkoholisierung hinaus zusätzliche alkoholbedingte Fahrfehler festgestellt werden müssen, zu schnelles Fahren als solches im Allgemeinen als noch nicht hinreichend alkoholtypisch angesehen wird (vgl. BGH, Urt. v. 03.04.1985 - IVa ZR 111/83 - VersR 1985, 779; OLG Naumburg, VersR 2005, 1573; OLG Celle, VersR 1997, 820; OLG Hamm, zfs 1997, 264; Knappmann in: Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 2015, AUB 2010 Ziff. 5 Rdn. 18), sprechen die Umstände des Streitfalls, in dem die Alkoholisierung einen Grad erreicht hatte, bei dem anerkanntermaßen kein Kraftfahrzeugführer den Anforderungen des Straßenverkehrs mehr gewachsen ist, für die Richtigkeit der landgerichtlichen Wertung.
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 5 U 92/21

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei Falschangaben in Schadensanzeige

    Gegen die Annahme eines alkoholtypischen Fahrfehlers spricht unter diesen Umständen auch nicht, dass - worauf die Klägerin abstellen will - zu schnelles Fahren als solches im allgemeinen als noch nicht hinreichend alkoholtypisch angesehen wird (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 1985 - IVa ZR 111/83, VersR 1985, 779; OLG Naumburg, VersR 2005, 1573; OLG Celle, VersR 1997, 820; OLG Hamm, ZfS 1997, 264; Knappmann, in: Prölss/Martin, a.a.O., Ziff. 5 AUB 2014 Rn. 20).
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