Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 12.12.2002

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - I-4 U 186/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6782
OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - I-4 U 186/02 (https://dejure.org/2003,6782)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.06.2003 - I-4 U 186/02 (https://dejure.org/2003,6782)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Juni 2003 - I-4 U 186/02 (https://dejure.org/2003,6782)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Leistung aufgrund Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Versetzung in vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit; Nichtbestehen eines Anspruchs auf Übernahme in andere Laufbahn bei Wegfall der ...

  • Judicialis

    BB-BUZ § 2; ; LBG NW § 45 Abs. 1; ; LBG NW § 194; ; LBG NW § 197

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche eines wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzten beamteten Feuerwehrmannes aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit Beamtenklausel

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 19.03.1997 - 13 U 146/95

    Merkmal der Berufs- und Dienstunfähigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 186/02
    Je nach Fassung der Klausel (vgl. dazu OLG Bamberg VersR 1992, 1074; OLG Karlsruhe r+s 1998, 257) wird insoweit- vertreten, dass eine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit im Sinne der Klausel nicht schon dann vorliegt, wenn der Beamte wegen Wegfalls der - besonderen - Polizeidienstfähigkeit vorzeitig pensioniert wird.
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2000 - 4 U 216/99

    Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung - Prüfung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 186/02
    Allein schon wegen der insoweit bestehenden Bindungswirkung der Entscheidung des Dienstherrn muss die Beklagte von einer vorzeitigen Pensionierung des Klägers wegen krankheitsbedingten Verlusts der allgemeinen Dienstfähigkeit ausgehen (vg.1. Senat VersR 2001, 754).
  • OLG Nürnberg, 20.02.2003 - 8 U 1208/02

    Beamte im statusrechtlichen Sinn ; Tätigkeit für privatrechtlich organisierte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 186/02
    Die im Senatstermin vom Beklagtenvertreter übergebene Entscheidung des OLG Nürnberg (8 U 1208/02) steht dazu nicht in Widerspruch.
  • OLG Köln, 23.12.1997 - 5 U 152/97

    Beamtenklausel i.d.F. VerBAV 84, 129

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 186/02
    Auch liegt der Fall anders als in der Entscheidung des OLG Köln (VersR 1998, 1272), das eine Bindung an die vorzeitige Pensionierung eines Posthauptschaffners nicht angenommen hat, weil der Beamte nur als Paketzusteller krankheitsbedingt ausschied, er jedoch andere Segmente der einem Posthauptschaffner zuweisbaren Dienstgeschäfte noch zu bewältigen in der Lage gewesen sei.
  • OLG Bamberg, 26.03.1992 - 1 U 154/91

    Auslegung der Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ);

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 186/02
    Je nach Fassung der Klausel (vgl. dazu OLG Bamberg VersR 1992, 1074; OLG Karlsruhe r+s 1998, 257) wird insoweit- vertreten, dass eine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit im Sinne der Klausel nicht schon dann vorliegt, wenn der Beamte wegen Wegfalls der - besonderen - Polizeidienstfähigkeit vorzeitig pensioniert wird.
  • OLG Saarbrücken, 26.02.1992 - 5 U 65/91

    Berufsunfähigkeit eines Polizisten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 186/02
    Deshalb kommen hier auch nicht, die letztlich auf Treu und Glauben fußenden Erwägungen des Oberlandesgerichts Saarbrücken (VersR 1992, 1388) zum Zuge.
  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 47/92

    Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Unterscheidung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 186/02
    Dieser Würdigung steht die Rechtsprechung zur Beamtenklausel, soweit es um die vorzeitige Zurruhesetzung von Polizeibeamten geht (vgl. OLG Hamm VersR 1982, 889; BGH VersR 1993, 1220), nicht entgegen.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 12.12.2002 - 4 U 186/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10107
OLG Naumburg, 12.12.2002 - 4 U 186/02 (https://dejure.org/2002,10107)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.12.2002 - 4 U 186/02 (https://dejure.org/2002,10107)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 4 U 186/02 (https://dejure.org/2002,10107)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung pauschalisierten Schadensersatzes aus Bauvertrag ; Ausübung vertraglichen "kostenfreien Rücktrittsrechts" ; Vertragliches Rücktrittsrecht mit pauschalisiertem Schadensersatz ; Fehlschlagen der Finanzierung und Nichtverfügbarkeit des Baugrundstücks; ...

  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § ... 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; EGBGB § 5 Satz 1; ; BGB § 157; ; BGB § 305; ; BGB §§ 346 ff. a.F.; ; BGB § 346 Satz 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beurteilung der Finanzierbarkeit eines Projekts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 53 (Leitsatz)

    §§ 157, 305, 346 ff. aF BGB
    Bauvertrag/Rücktrittsrecht/Schadensersatz

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 268 (Ls.)
  • ZfBR 2003, 369 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.05.1988 - VIII ZR 138/87

    Wirksamkeit des Rücktritts von einem Pachtvertrag über einen von einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.12.2002 - 4 U 186/02
    Dies ist nach Lage der Dinge allein als Ausübung des vereinbarten kostenfreien Rücktritts auszulegen (zur Auslegung eines mehrdeutigen Anwaltsschreibens vgl. in diesem Zusammenhang: BGH, WM 1988, 1171 [1172]).
  • BGH, 12.10.1990 - V ZR 202/89

    Vereitelung der Ausübung des vertraglichen Rücktrittsrechts durch Erweckung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.12.2002 - 4 U 186/02
    Dabei ist ein Rücktrittsrecht des Kunden wegen einer möglicherweise fehlschlagenden Finanzierung üblich und zulässig (BGH, NJW-RR 1991, 177 [178]).
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