Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 18.03.2003

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 14.05.2003 - 4 U 187/02   

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https://dejure.org/2003,22882
OLG Bamberg, 14.05.2003 - 4 U 187/02 (https://dejure.org/2003,22882)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14.05.2003 - 4 U 187/02 (https://dejure.org/2003,22882)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14. Mai 2003 - 4 U 187/02 (https://dejure.org/2003,22882)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO § 129 § 134; ZPO § 138 § 286 § 538 Abs. 2
    Anforderungen an die Beweisführung im Anfechtungsprozess

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.12.1978 - VI ZR 218/76

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein auf dem rechten Rand des rechten

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  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92

    Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher

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  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 259/94

    Formularmäßige Vereinbarung einer langen Verjährungsfrist bei Flachdacharbeiten

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  • OLG Stuttgart, 10.01.2014 - 20 U 8/13

    Ein-Mann-Aktiengesellschaft: Nichtigkeit eines Gewinnverwendungsbeschlusses bei

    aa) Erfolgt die Zahlung des späteren Insolvenzschuldners auf eine Vereinbarung, die dem Insolvenzschuldner Anspruch auf eine Gegenleistung gibt, die sodann gemäß der zumindest bereits im Zeitpunkt der jeweiligen Zahlung zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarung jedoch nicht erbracht wird, so ist die Zahlung unentgeltlich im Sinne von § 134 Abs. 1 InsO geleistet und bei Vorliegen der weiteren in dieser Vorschrift aufgestellten Voraussetzungen insolvenzrechtlich anfechtbar (vgl. OLG Bamberg, ZinsO 2003, 1047 f.; Huber, in: Graf-Schlicker, Insolvenzordnung, 2. Aufl., § 134 Rn. 4).

    Soweit freilich - was regelmäßig gerade für die Frage der Fall ist, ob die Gegenleistung vereinbarungsgemäß nicht erbracht worden ist - die Entscheidung auch auf indiziellen Umständen aus dem Bereich des Anfechtungsgegners beruht, trifft diesen eine sekundäre Darlegungslast, die bis zur Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zu dessen Lasten führen kann (vgl. etwa OLG Bamberg, ZinsO 2003, 1047, 1048; OLG Köln, NZI 2004, 217, 218; Kayser, in: Münchener Kommentar zur InsO, 3. Aufl., § 134 Rn. 49; vgl. auch BGH, WM 1955, 407, 411; Ganter/Weinland, in: K. Schmidt, InsO, 18. Aufl., § 134 Rn. 73).

  • OLG Düsseldorf, 15.09.2022 - 12 W 12/22

    1. Wird der gesetzliche Zugewinnausgleichsanspruch durch eine

    Bei Relevanz von Umständen aus dem Bereich des Anfechtungsgegners - z.B. ob er eine Gegenleistung erbracht hat - trifft diesen jedoch eine sekundäre Darlegungslast (BGH, Urt. v. 11.11.1954 - IV ZR 64/54, BeckRS 1954, 31384377 unter I. 2) d); OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.12.2016 - 1 U 166/16, ZIP 2017, 290, 291, juris Rn. 42; OLG Bamberg, Urt. v. 14.05.2003 - 4 U 187/02, ZInsO 2003, 1047, 1048; MüKoInsO/Kayser/Freudenberg, a.a.O., § 134 Rn. 49).
  • LG Nürnberg-Fürth, 11.07.2014 - 10 O 774/14

    Insolvenzanfechtung: Auszahlung einer Vermittlungsprovision als unentgeltliche

    Soweit die Entscheidung von (sei es auch indiziellen) Umständen aus dem Bereich des Anfechtungsgegners abhängt - zB ob dieser eine Gegenleistung erbracht hat -, trifft ihn auch eine sekundäre Darlegungslast (BGH WM 1955, 407, 411; OLG Bamberg ZInsO 2003, 1047, 1048; ferner OLG Köln NZI 2004, 217).
  • LG Dortmund, 16.03.2018 - 12 O 317/16

    Anspruch des Insolvenzverwalters gegen den Insolvenzschuldner auf Erteilung der

    Soweit die Entscheidung von (sei es auch indiziellen) Umständen aus dem Bereich des Anfechtungsgegners abhängt, z.B. ob dieser eine Gegenleistung erbracht hat, trifft ihn eine sekundäre Darlegungslast (vgl. BGH WM 1955, 407, 411; OLG Bamberg ZInsO 2003, 1047, 1048; MüKoInsO/Kayser InsO, § 134 Rn. 49-50).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.03.2003 - 4 U 187/02, I-4 U 187/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,28577
OLG Düsseldorf, 18.03.2003 - 4 U 187/02, I-4 U 187/02 (https://dejure.org/2003,28577)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.03.2003 - 4 U 187/02, I-4 U 187/02 (https://dejure.org/2003,28577)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. März 2003 - 4 U 187/02, I-4 U 187/02 (https://dejure.org/2003,28577)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen Verletzung der Aufklärungspflichten eines Versicherten mangels unverzüglicher Einreichung einer Liste mit abhandengekommenen Gegenständen bei der Polizei

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 112/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.03.2003 - 4 U 187/02
    Dass er über die ihn treffende Obliegenheit von der Beklagten nicht belehrt wurde, ist im Übrigen unschädlich, da die Pflicht zur Vorlage der Stehlgutliste spontan und ohne vorherige Aufforderung durch den Versicherer zu erfüllen ist (OLG Köln, r+s 2000, 339).
  • OLG Köln, 19.10.1999 - 9 U 46/99

    Rechtsstreitigkeit der Einreichung der Stehlgutliste

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.03.2003 - 4 U 187/02
    Da der damit verbundene Zeitaufwand normalerweise überschaubar bleibt, ist von ihm in der Regel zu erwarten, dass er der Obliegenheit binnen kurzer Zeit nachkommt (für eine Frist von wenigen Tagen: OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 860, 861; OLG Köln r+s 2000, 248; 339; Senat, Urteil v. 25.9.2001 - 4 U 22/01 -), denn nur die Vorlage der Liste innerhalb kurzer Zeit erfüllt den Zweck der Obliegenheit, der Polizei eine erfolgversprechende Fahndung zu ermöglichen und den Versicherungsnehmer zu veranlassen, den eingetretenen Schaden zeitnah zu ermitteln und sich insoweit frühzeitig festzulegen, um die Hemmschwelle für die Aufbauschung des Schadens zu erhöhen (OLG Köln, r+s 2000, 248).
  • OLG Frankfurt, 22.05.1992 - 2 U 187/91

    Verletzung von Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.03.2003 - 4 U 187/02
    Da der damit verbundene Zeitaufwand normalerweise überschaubar bleibt, ist von ihm in der Regel zu erwarten, dass er der Obliegenheit binnen kurzer Zeit nachkommt (für eine Frist von wenigen Tagen: OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 860, 861; OLG Köln r+s 2000, 248; 339; Senat, Urteil v. 25.9.2001 - 4 U 22/01 -), denn nur die Vorlage der Liste innerhalb kurzer Zeit erfüllt den Zweck der Obliegenheit, der Polizei eine erfolgversprechende Fahndung zu ermöglichen und den Versicherungsnehmer zu veranlassen, den eingetretenen Schaden zeitnah zu ermitteln und sich insoweit frühzeitig festzulegen, um die Hemmschwelle für die Aufbauschung des Schadens zu erhöhen (OLG Köln, r+s 2000, 248).
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