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   OLG Karlsruhe, 26.05.2011 - 4 U 187/09   

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OLG Karlsruhe, 26.05.2011 - 4 U 187/09 (https://dejure.org/2011,14267)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.05.2011 - 4 U 187/09 (https://dejure.org/2011,14267)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 4 U 187/09 (https://dejure.org/2011,14267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Haftung wegen bedingt vorsätzlicher Schädigung gem. § 826 BGB durch den Aufbau eines Strukturvertriebes und durch die Schulungen der Vermittler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2011 - 4 U 187/09
    Dies gilt jedoch nicht, wenn die Schadensersatzleistung selbst der Besteuerung unterliegt (vgl. BGH in NJW 2006, 499; BGHZ 74, 103 ff., BGH WM 2011, 740).

    Eine abweichende Beurteilung wäre allenfalls dann in Betracht zu ziehen, wenn sich die G. Beteiligungs-AG ausschließlich mit der Grundstücksverwaltung beschäftigt und deshalb nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i.S. des § 21 EStG erzielt hätte (vgl. BGH in NJW 2006, 499 für den Fall einer vermögensverwaltenden KG).

  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2011 - 4 U 187/09
    Unter Berücksichtigung dieser Kriterien gehören zu den auf einen Schadensersatzanspruch anzurechnenden Vorteilen grundsätzlich auch solche Steuern, die der Geschädigte infolge der Schädigung erspart hat (vgl. BGHZ 53, 132; BGHZ 74, 103 ff.).

    Dies gilt jedoch nicht, wenn die Schadensersatzleistung selbst der Besteuerung unterliegt (vgl. BGH in NJW 2006, 499; BGHZ 74, 103 ff., BGH WM 2011, 740).

  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 235/08

    Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts zur Höhe des Streitwerts einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2011 - 4 U 187/09
    Maßgeblich für den Streitwert einer Feststellungsklage der vorliegenden Art ist es, wie hoch oder gering das Risiko einer tatsächlichen Inanspruchnahme durch den Feststellungskläger ist (vgl. BGH NJW 2009, 920 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2010 - 1 W 30/10

    Anderweitig entgangene Anlagezinsen keine Nebenforderung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2011 - 4 U 187/09
    Denn sie hängen in ihrem Bestand und Umfang nicht von der jeweiligen Hauptforderung ab und stehen damit nicht in einem für § 4 ZPO typischen Abhängigkeitsverhältnis (vgl. OLG Frankfurt BKR 2010, 391).
  • OLG Naumburg, 20.08.2009 - 1 U 86/08

    Pflichten des Arztes vor einer Injektion im Hals-Schulter-Bereich; Höhe des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2011 - 4 U 187/09
    Für den Gläubiger müssen konkrete Anhaltspunkte für das Bestehen eines Anspruchs ersichtlich sein (BGH VersR 2010, 216 Rn.16 m.w.N.).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 354/02

    Begriff des Schadens bei einer Kapitalanlage in der Rechtsform einer stillen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2011 - 4 U 187/09
    Es kann dahin stehen, ob die Verjährungsfrist vorliegend bereits mit dem Erwerb der für die Klägerin und ihren Ehemann nachteiligen Kapitalanlage angelaufen ist, weil dieser für sich genommen bereits einen Schaden darstellt, der sie berechtigte, im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung des Erwerbs der Anlage zu verlangen (vgl. BGHZ 162, 306, 309 f; BGH NJW-RR 1991, 1125, 1127; NJW 1994, 1405, 1407; NJW 1998, 302, 304 und NJW-RR 2004, 1407).
  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07

    Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2011 - 4 U 187/09
    Grob fahrlässige Unkenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB liegt vor, wenn dem Gläubiger die Kenntnis von dem Anspruch oder dem Schuldner deshalb fehlt, weil er ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt oder das nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BGH NZG 2011, 68 Rn.16; NJW-RR 2009, 547 Rn. 17 jeweils m.w.N.).).
  • BGH, 07.05.1991 - IX ZR 188/90

    Steuerberater - Informationspflicht - Belehrungspflicht - Steuerliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2011 - 4 U 187/09
    Es kann dahin stehen, ob die Verjährungsfrist vorliegend bereits mit dem Erwerb der für die Klägerin und ihren Ehemann nachteiligen Kapitalanlage angelaufen ist, weil dieser für sich genommen bereits einen Schaden darstellt, der sie berechtigte, im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung des Erwerbs der Anlage zu verlangen (vgl. BGHZ 162, 306, 309 f; BGH NJW-RR 1991, 1125, 1127; NJW 1994, 1405, 1407; NJW 1998, 302, 304 und NJW-RR 2004, 1407).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2011 - 4 U 187/09
    Für eine dahingehende Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis des Klägers trägt der Beklagte Ziff. 2 als Schuldner die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH NJW 2008, 2576, 2578 Rn. 25).
  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 371/02

    Voraussetzungen der Haftung für Schäden durch die Verteidigung in einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2011 - 4 U 187/09
    Der Schädiger muss aber die Einzelheiten des Schadensverlaufs bzw. den Umfang und die Höhe des Schadens nicht konkret vorhersehen (BGH NJW 2004, 446).
  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages; Verfahren zur Ermittlung des

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 215/88

    Feststellung einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung

  • BGH, 22.07.2010 - III ZR 99/09

    Haftung des Anlageberaters: Beginn der Verjährungsfrist bei unterlassener

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05

    Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 217/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

  • BGH, 27.01.1994 - IX ZR 195/93

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Rechtsanwalt wegen unrichtiger

  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 276/02

    Begriff des Repräsentanten einer ausländischen Investmentgesellschaft; Haftung

  • BGH, 24.06.2010 - III ZR 145/09

    Berücksichtigung von Verzugszinsen und entgangenen Anlagezinsen bei der

  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09

    Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung:

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 149/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

  • BGH, 15.06.2000 - III ZR 305/98

    Prospekthaftung beim Erwerb von Immobilien

  • OLG Frankfurt, 18.08.2010 - 9 U 99/09

    Aufklärungspflichtige Rückvergütungen (VIP 3 Medienfonds)

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

  • BGH, 18.12.1969 - VII ZR 121/67

    Steuerersparnis als anzurechnender Vorteil beim Schadensersatz

  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 28 U 77/09

    Pfichten des Vertreibers einer Kapitalanlage

  • OLG Brandenburg, 03.03.2010 - 4 U 40/09

    Kapitalanlagevermittlung: Schadensersatz auf Grund Zustandekommens eines

  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2008 - 5 O 241/08

    Aktionärsrechtliche Anfechtungsklage bzgl. der Eintragung des

  • BGH, 11.09.2003 - III ZR 382/02

    Haftung des Anlagevermittlers

  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

    Gerichtsbekannt sind dem Senat die Verfahren 4 U 181/09 und 4 U 187/09 und 4 U 62/10 sowie zwei Beschwerdeverfahren, denen weitere Abmahnungen der Antragstellerin zugrunde lagen.

    Die Antragstellerin hat beispielsweise selbst im Verfahren 4 U 187/09 eine Vertragsstrafe geltend gemacht, nachdem der beanstandete Internetauftritt geändert wurde, aber auf andere Weise falsch sein sollte.

  • OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 163/13

    Haftung eines Anlagevermittlers gegenüber einem für ihn tätigen Handelsvertreter

    Soweit sich der Kläger zu 1) als Maßstab für arglistiges Verhalten auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 26.05.2011 - 4 U 187/09, BeckRS 2012, 01111) beruft, so verhilft dies nicht zu einer anderen Sicht.

    Die Entscheidungen des OLG Karlsruhe (Urteil vom 26.05.2001 - 4 U 187/09, BeckRS 2012, 01111) und des OLG Hamm (MDR 2010, 746 f.) sind vom Landgericht berücksichtigt worden; ein Anspruch ist - insoweit mit Blick auf eine über den Wortlaut von §§ 30, 31 BGB hinausgehende Repräsentantenhaftung - aber zu Recht mangels Kenntnis der Beklagten bzw. der E4 davon, dass es der Beklagten selbst positiv bekannt war, dass Prospekt- oder Schulungsinhalte falsch waren und eine selbstbegünstigende Interessenwahrnehmung (Sonderzuwendungen) durch den Gründungsgesellschafter I2 zu erwarten war, verneint worden.

  • OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 96/13

    Haftung eines Anlagevermittlers gegenüber einem für ihn tätigen Handelsvertreter

    Soweit sich der Kläger zu 1) als Maßstab für arglistiges Verhalten auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 26.05.2011 - 4 U 187/09, BeckRS 2012, 01111) beruft, so verhilft dies nicht zu einer anderen Sicht.

    Die Entscheidungen des OLG Karlsruhe (Urteil vom 26.05.2001 - 4 U 187/09, BeckRS 2012, 01111) und des OLG Hamm (MDR 2010, 746 f.) sind vom Landgericht berücksichtigt worden; ein Anspruch ist aber - insoweit mit Blick auf eine über den Wortlaut von §§ 30, 31 BGB hinausgehende Repräsentantenhaftung - zu Recht mangels Kenntnis der Beklagten bzw. der E4 davon, dass es der Beklagten selbst positiv bekannt war, dass Prospekt- oder Schulungsinhalte falsch waren und eine selbstbegünstigende Interessenwahrnehmung (Sonderzuwendungen) durch den Gründungsgesellschafter I2 zu erwarten war, verneint worden.

  • OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 101/13

    Haftung eines Anlagevermittlers gegenüber einem für ihn tätigen Handelsvertreter

    Soweit sich der Kläger als Maßstab für arglistiges Verhalten auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 26.05.2011 - 4 U 187/09, BeckRS 2012, 01111) beruft, so verhilft dies nicht zu einer anderen Sicht.

    Die Entscheidungen des OLG Karlsruhe (Urteil vom 26.05.2001 - 4 U 187/09, BeckRS 2012, 01111) und des OLG Hamm (MDR 2010, 746 f.) sind vom Landgericht berücksichtigt worden; ein Anspruch ist aber - insoweit mit Blick auf eine über den Wortlaut von §§ 30, 31 BGB hinausgehende Repräsentantenhaftung - zu Recht mangels Kenntnis der Beklagten bzw. der E4 davon, dass es der Beklagten selbst positiv bekannt war, dass Prospekt- oder Schulungsinhalte falsch waren und eine selbstbegünstigende Interessenwahrnehmung (Sonderzuwendungen) durch den Gründungsgesellschafter I2 zu erwarten war, verneint worden.

  • LG Bonn, 23.05.2013 - 20 O 6/13

    Schadensersatzanspruch bzgl. Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds;

    Zwar kann derjenige, der den Vertrieb einer Anlage durch den Aufbau des Strukturvertriebes und durch die von ihm veranlassten und inhaltlich zu verantwortenden Schulungen der Vermittler fördert, um so möglichst viele Vertragsabschlüsse zu erreichen und dadurch selbst Provisionen zu verdienen, zumindest bedingt vorsätzlich in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise schädigen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.05.2011 - 4 U 187/09, BeckRS 2012, 01111 und OLG Hamm MDR 2010, 746 Rz. 47-52).

    Die dabei zu Tage tretende Gesinnung, die sich in der Gleichgültigkeit gegenüber den Belangen der Kunden, die durch die Anlagen die finanzielle Vorsorge für das Alter gesichert glaubten, widerspiegelt, rechtfertigt es in Zusammenschau mit Ziel und Mitteln des konkreten Handels, ein solches Verhalten als sittenwidrig zu qualifizieren (OLG Karlsruhe BeckRS 2012, 01111 und OLG Hamm MDR 2010, 746 Rz. 47-52).

  • LG Bonn, 23.09.2013 - 20 O 15/13

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung i.R.d. Beteiligung an

    Zwar kann derjenige, der den Vertrieb einer Anlage durch den Aufbau des Strukturvertriebes und durch die von ihm veranlassten und inhaltlich zu verantwortenden Schulungen der Vermittler fördert, um so möglichst viele Vertragsabschlüsse zu erreichen und dadurch selbst Provisionen zu verdienen, zumindest bedingt vorsätzlich in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise schädigen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.05.2011 - 4 U 187/09, BeckRS 2012, 01111 und OLG Hamm MDR 2010, 746 Rz. 47-52).

    Die dabei zu Tage tretende Gesinnung, die sich in der Gleichgültigkeit gegenüber den Belangen der Kunden, die durch die Anlagen die finanzielle Vorsorge für das Alter gesichert glaubten, widerspiegelt, rechtfertigt es in Zusammenschau mit Ziel und Mitteln des konkreten Handels, ein solches Verhalten als sittenwidrig zu qualifizieren (OLG Karlsruhe BeckRS 2012, 01111 und OLG Hamm MDR 2010, 746 Rz. 47-52).

  • LG Bonn, 28.05.2013 - 20 O 14/13

    Schadensersatzanspruch eines Handelsvertreters wegen Beteiligungen an

    Zwar kann derjenige, der den Vertrieb einer Anlage durch den Aufbau des Strukturvertriebes und durch die von ihm veranlassten und inhaltlich zu verantwortenden Schulungen der Vermittler fördert, um so möglichst viele Vertragsabschlüsse zu erreichen und dadurch selbst Provisionen zu verdienen, zumindest bedingt vorsätzlich in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise schädigen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.05.2011 - 4 U 187/09, BeckRS 2012, 01111 und OLG Hamm MDR 2010, 746 Rz. 47-52).

    Die dabei zu Tage tretende Gesinnung, die sich in der Gleichgültigkeit gegenüber den Belangen der Kunden, die durch die Anlagen die finanzielle Vorsorge für das Alter gesichert glaubten, widerspiegelt, rechtfertigt es in Zusammenschau mit Ziel und Mitteln des konkreten Handels, ein solches Verhalten als sittenwidrig zu qualifizieren (OLG Karlsruhe BeckRS 2012, 01111 und OLG Hamm MDR 2010, 746 Rz. 47-52).

  • LG Itzehoe, 25.03.2014 - 10 O 3/12

    Anspruch auf Schadensersatz gegenüber den Vorständen eines

    Das insoweit in Bezug genommene Urteil des OLG Karlsruhe vom 26.05.2011 - 4 U 187/09 - beurteilt einen nicht vergleichbaren Sachverhalt.
  • LG Itzehoe, 25.03.2014 - 10 O 185/11

    Kapitalanlageberatung: Haftung des Vorstands einer Vermittlungsgesellschaft;

    Das insoweit in Bezug genommene Urteil des OLG Karlsruhe vom 26.05.2011 - 4 U 187/09 - beurteilt einen nicht vergleichbaren Sachverhalt.
  • LG Itzehoe, 17.10.2013 - 7 O 374/11

    Schadensersatzanspruch gegenüber den Vorständen des

    Das insoweit in Bezug genommene Urteil des OLG Karlsruhe vom 26.05.2011 - 4 U 187/09 - beurteilt einen nicht vergleichbaren Sachverhalt.
  • LG Itzehoe, 17.10.2013 - 7 O 26/12

    Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand eines

  • LG Itzehoe, 25.03.2014 - 7 O 342/11

    Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung hinsichtlich eines Wertpapierhandels

  • LG Itzehoe, 25.03.2014 - 7 O 19/12

    Schadensersatzansprüche gegenüber den Vorständen des

  • LG Itzehoe, 20.02.2014 - 10 O 171/11

    Anlageberatung: Schadenersatzanspruch wegen Falschberatung bei Wertpapieren

  • LG Itzehoe, 17.10.2013 - 7 O 346/11

    Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch fehlerhafte

  • LG Itzehoe, 28.01.2014 - 7 O 375/11

    Anlageberatung: Haftung von ehemaligen Vorständen eines Wertpapierhandelshauses

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