Rechtsprechung
   OLG Dresden, 03.05.2012 - 4 U 1883/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12188
OLG Dresden, 03.05.2012 - 4 U 1883/11 (https://dejure.org/2012,12188)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.05.2012 - 4 U 1883/11 (https://dejure.org/2012,12188)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - 4 U 1883/11 (https://dejure.org/2012,12188)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,12188) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Erlaubte Verdachtsberichterstattung oder unzulässiger Vorwurf einer Straftat? / Bei falscher Tatsachenbehauptung trägt Äußernder ggf. die Kosten des Strafverteidigers des Betroffenen

  • openjur.de

    § 823 Abs. 1 BGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen und Bemessung der Geldentschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine auf einer Internetplattform erschienene Veröffentlichung

  • kanzlei.biz

    75.000 Euro Strafe für Pädophilieverdacht im Internet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004
    Voraussetzungen und Bemessung der Geldentschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine auf einer Internetplattform erschienene Veröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Streit um Geldentschädigung für ehrverletzende Berichterstattung im Internet

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (38)

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Dresden, 03.05.2012 - 4 U 1883/11
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab; es kommt nicht allein auf die Schwere des Eingriffs an (st. Rspr. vgl. nur BGH VersR 2010, 266; VersR 1996, 341; BGHZ 128, 1, 12; 132, 13; 160, 298; vgl. auch BVerfG NJW 2004, 591).

    Auch undistanziert wiedergegebene Äußerungen Dritter können dem Verbreiter zugerechnet werden (BGH AfP 2010, 72; BGHZ 132, 13ff.).

    Abzulehnen ist sie etwa beim Abdruck einer Presseschau (vgl. BVerfG WM 2009, 1706) oder bei der Veröffentlichung eines klassisch in Frage und Antwort gegliederten Interviews (vgl. BGHZ 132, 13ff; LG Düsseldorf, AfP 1999, 518).

    e) Die Beklagten zu 1) und 2) hätten überdies dem Kläger angesichts der Tragweite des gegen ihn geäußerten Pädophilieverdachts und des darin liegenden Eingriffs in seine Intimsphäre und der Auswirkungen, die hieraus für seinen Ruf und sein Ansehen sowie seine berufliche und soziale Stellung erwachsen konnten, vor der Veröffentlichung ausreichend und in weitergehendem Umfang Gelegenheit zur Stellungnahme geben müssen, um auch seinen Standpunkt zu erfahren und gegebenenfalls zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, NJW 1996, 1131; NJW 1997, 1148; NJW 2000, 1036).

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

    Auszug aus OLG Dresden, 03.05.2012 - 4 U 1883/11
    Ein solches Zu-Eigen-Machen liegt nach der Rechtsprechung des BGH regelmäßig dann vor, wenn die fremde Äußerung so in den eigenen Gedankengang eingefügt wird, dass die gesamte Äußerung als eigene erscheint (BGH AfP 2010, 72; WRP 2009, 1262).

    Auch undistanziert wiedergegebene Äußerungen Dritter können dem Verbreiter zugerechnet werden (BGH AfP 2010, 72; BGHZ 132, 13ff.).

    Allerdings macht sich ein Presseorgan die ehrenrührige Äußerung eines Dritten in einem Interview auch nicht schon mit deren Verbreitung dadurch zu eigen, dass es sich nicht ausdrücklich davon distanziert (BVerfG, WM 2009, 1706; BGH AfP 2010, 72 unter Hinweis auf EGMR, Urteile vom 29. März 2001, Beschwerde Nr. 38432/97, Thoma/Luxemburg, Rn. 64; vom 30. März 2004, Beschwerde Nr. 53984/00, Radio France u.a./Frankreich, Rn. 37 ff.; vom 14. Dezember 2006, Beschwerde Nr. 76918/01, Verlagsgruppe News GmbH/Österreich, Rn. 33 sowie die entgegenstehende Rechtsprechung des OLG München, ZUM 1985, 632 und des OLG Hamburg ZUM-RD 2007, 476; vgl. im Übrigen Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 5. Aufl., Kap. 39 Rn. 15).

  • OLG Dresden, 27.11.2003 - 4 U 991/03

    Zulässigkeit und Sorgfaltsanforderungen bei pressemäßiger

    Auszug aus OLG Dresden, 03.05.2012 - 4 U 1883/11
    Hiernach kann auch die Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 MRK - soweit sie überhaupt für die Presse gelten kann - die Freiheit der Berichterstattung zumindest dann nicht einschränken, wenn die Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung eingehalten werden (so ausdrücklich BGH NJW 2000, 1036; Senat NJW 2004, 1181).

    Keinesfalls darf daher das Maß der Verdächtigung über das Ermittlungsergebnis hinausgehen, sofern keine verlässlichen Zusatzinformationen vorliegen (Burkhardt aaO. Kap. 10 Rdn. 166, 167, 170; Senat, NJW 2004, 1181).

  • BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96

    Schmerzensgeld bei psychischen Gesundheitsschäden, hier: Nichtannahme einer

    Auszug aus OLG Dresden, 03.05.2012 - 4 U 1883/11
    Dieser Anspruch gründet auf dem Schutzauftrag aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG und wird demgemäß aus § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1 und Art. 2 GG hergeleitet (vgl. BGH NJW 2006, 605; VersR 1996, 339; vgl. BVerfGE 34, 269 - Soraya; BVerfG VersR 2000, 897).

    Unter dem Gesichtspunkt der Prävention, der maßgeblich die Höhe der zuzubilligenden Entschädigung prägt (BGH NJW 2000, 2187; NJW 1996, 984), ist hiernach eine Erhöhung des zuzusprechenden Betrages nicht gerechtfertigt.

  • BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08

    Esra

    Auszug aus OLG Dresden, 03.05.2012 - 4 U 1883/11
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab; es kommt nicht allein auf die Schwere des Eingriffs an (st. Rspr. vgl. nur BGH VersR 2010, 266; VersR 1996, 341; BGHZ 128, 1, 12; 132, 13; 160, 298; vgl. auch BVerfG NJW 2004, 591).

    Auch ein zuvor erwirkter Unterlassungstitel und die damit zusammenhängenden Ordnungsmittelandrohungen können grundsätzlich nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalles den Geldentschädigungsanspruch beeinflussen und ihn im Zweifel sogar ausschließen (BGH VersR 2010, 266; Beschluss vom 30. Juni 2009 - VI ZR 340/08 - juris).

  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus OLG Dresden, 03.05.2012 - 4 U 1883/11
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab; es kommt nicht allein auf die Schwere des Eingriffs an (st. Rspr. vgl. nur BGH VersR 2010, 266; VersR 1996, 341; BGHZ 128, 1, 12; 132, 13; 160, 298; vgl. auch BVerfG NJW 2004, 591).

    In Fällen, in denen der Schädiger - wie hier - die Verletzung des Persönlichkeitsrechts seines Opfers als Mittel zur Reichweitensteigerung und damit zur Verfolgung eigener kommerzieller Interessen eingesetzt hat, ist vielmehr die Erzielung von Gewinnen aus der Rechtsverletzung als Bemessungsfaktor in die Entscheidung über die Höhe der Geldentschädigung miteinzubeziehen; in solchen Fällen muss von der Höhe der Geldenschädigung ein echter Hemmungseffekt ausgehen (BGH VersR 2005, 125).

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus OLG Dresden, 03.05.2012 - 4 U 1883/11
    Hiernach kann auch die Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 MRK - soweit sie überhaupt für die Presse gelten kann - die Freiheit der Berichterstattung zumindest dann nicht einschränken, wenn die Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung eingehalten werden (so ausdrücklich BGH NJW 2000, 1036; Senat NJW 2004, 1181).

    e) Die Beklagten zu 1) und 2) hätten überdies dem Kläger angesichts der Tragweite des gegen ihn geäußerten Pädophilieverdachts und des darin liegenden Eingriffs in seine Intimsphäre und der Auswirkungen, die hieraus für seinen Ruf und sein Ansehen sowie seine berufliche und soziale Stellung erwachsen konnten, vor der Veröffentlichung ausreichend und in weitergehendem Umfang Gelegenheit zur Stellungnahme geben müssen, um auch seinen Standpunkt zu erfahren und gegebenenfalls zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, NJW 1996, 1131; NJW 1997, 1148; NJW 2000, 1036).

  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94

    Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des

    Auszug aus OLG Dresden, 03.05.2012 - 4 U 1883/11
    Dieser Anspruch gründet auf dem Schutzauftrag aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG und wird demgemäß aus § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1 und Art. 2 GG hergeleitet (vgl. BGH NJW 2006, 605; VersR 1996, 339; vgl. BVerfGE 34, 269 - Soraya; BVerfG VersR 2000, 897).

    Unter dem Gesichtspunkt der Prävention, der maßgeblich die Höhe der zuzubilligenden Entschädigung prägt (BGH NJW 2000, 2187; NJW 1996, 984), ist hiernach eine Erhöhung des zuzusprechenden Betrages nicht gerechtfertigt.

  • BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03

    Haftung für Pressespiegel

    Auszug aus OLG Dresden, 03.05.2012 - 4 U 1883/11
    Abzulehnen ist sie etwa beim Abdruck einer Presseschau (vgl. BVerfG WM 2009, 1706) oder bei der Veröffentlichung eines klassisch in Frage und Antwort gegliederten Interviews (vgl. BGHZ 132, 13ff; LG Düsseldorf, AfP 1999, 518).

    Allerdings macht sich ein Presseorgan die ehrenrührige Äußerung eines Dritten in einem Interview auch nicht schon mit deren Verbreitung dadurch zu eigen, dass es sich nicht ausdrücklich davon distanziert (BVerfG, WM 2009, 1706; BGH AfP 2010, 72 unter Hinweis auf EGMR, Urteile vom 29. März 2001, Beschwerde Nr. 38432/97, Thoma/Luxemburg, Rn. 64; vom 30. März 2004, Beschwerde Nr. 53984/00, Radio France u.a./Frankreich, Rn. 37 ff.; vom 14. Dezember 2006, Beschwerde Nr. 76918/01, Verlagsgruppe News GmbH/Österreich, Rn. 33 sowie die entgegenstehende Rechtsprechung des OLG München, ZUM 1985, 632 und des OLG Hamburg ZUM-RD 2007, 476; vgl. im Übrigen Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 5. Aufl., Kap. 39 Rn. 15).

  • OLG Köln, 18.05.1999 - 15 U 4/99

    Persönlichkeitsrecht ; Geldentschädigung ; Willy Brandt ; Sonderzug; Intime

    Auszug aus OLG Dresden, 03.05.2012 - 4 U 1883/11
    Eine Obliegenheit, zur Abwehr immaterieller Einbußen einen Gegendarstellungsanspruch durchzusetzen, besteht ebenfalls nicht, schon weil die Gegendarstellung keine presserechtliche Sanktion ist und keine Genugtuung bewirkt (OLG Köln NJW-RR 2000, 470; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 479; Wenzel-Burkhardt, aaO. 14 Rn 123).
  • KG, 15.03.1994 - 6 U 519/93
  • OLG München, 02.08.2002 - 21 U 2188/02

    Privilegierung von Äußerungen in rechtlich geregelten Verfahren

  • OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 125/11

    Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt

  • OLG Karlsruhe, 10.09.2010 - 6 U 35/10

    "Königin im Ring" - Regina Halmich hat Anspruch auf Schadensersatz wegen

  • KG, 18.04.2011 - 10 W 129/10
  • EGMR, 21.01.1999 - 29183/95

    FRESSOZ ET ROIRE c. FRANCE

  • BVerfG, 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05

    Internet-Bericht über Hanf züchtenden Politikerinnen-Sohn erlaubt

  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98

    Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung

  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im

  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 151/68

    Klage auf Schmerzensgeld infolge Verletzung des Persönlichkeitsrechts -

  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 340/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Voraussetzungen einer

  • LG Leipzig, 11.11.2011 - 8 O 4330/08
  • BGH, 20.05.1969 - VI ZR 256/67

    Umfang der journalistischen Sorgfaltspflicht - Widerruf eines Artikels zur

  • OLG München, 02.08.1985 - 21 U 3318/85
  • OLG Hamburg, 06.02.2007 - 7 U 151/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Presseberichterstattung: Verbreiterhaftung bei

  • KG, 18.12.2003 - 10 U 279/01

    Verbreitung ehrenrühriger Tatsachen: Wiedergabe eines Gerüchts

  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

  • BGH, 06.12.2005 - VI ZR 265/04

    Zum postmortalen Geldentschädigungsanspruch

  • BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95

    Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

  • BGH, 29.10.1968 - VI ZR 180/66

    Veröffentlichung eines Artikels im Spiegel - Widerruf von Behauptungen -

  • EGMR, 14.12.2006 - 76918/01

    VERLAGSGRUPPE NEWS GMBH v. AUSTRIA

  • EGMR, 30.03.2004 - 53984/00

    RADIO FRANCE ET AUTRES c. FRANCE

  • EGMR, 29.03.2001 - 38432/97

    THOMA v. LUXEMBOURG

  • OLG Dresden, 25.01.2022 - 4 U 2052/21

    Unterlassung und Widerruf von Äußerungen in einer Berichterstattung; Erkennbare

    Ein Presseorgan macht sich die ehrenrührige Äußerung eines Dritten nicht schon mit deren Verbreitung allein dadurch zu eigen, dass es sich nicht ausdrücklich davon distanziert (BVerfG, WM 2009, 1706; BGH AfP 2010, 72 unter Hinweis auf EGMR, Urteile vom 29. März 2001, Beschwerde Nr. 38432/97, Thoma/Luxemburg, Rn. 64; vom 30. März 2004, Beschwerde Nr. 53984/00, Radio France u.a./Frankreich, Rn. 37 ff.; vom 14. Dezember 2006, Beschwerde Nr. 76918/01, Verlagsgruppe News GmbH/Österreich, Rn. 33; Senat Urteil vom 03. Mai 2012 - 4 U 1883/11 -, Rn. 23, juris).
  • OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 38/13

    Unterlassungsansprüche betreffend Äußerungen des Autors des Buchs "Macht und

    Um die verfassungsrechtlich gewährleistete Meinungs- und Pressefreiheit nicht über Gebühr zu beeinträchtigen, ist bei einer solchen Annahme jedoch Zurückhaltung geboten; abzulehnen ist sie etwa beim Abdruck einer Presseschau oder bei der Veröffentlichung eines klassisch in Frage und Antwort gegliederten Interviews (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 03.0.2012 - 4 U 1883/11 -, juris).
  • OLG Dresden, 21.08.2018 - 4 U 255/18

    Zulässigkeit und zulässiger Umfang einer Verdachtsberichterstattung in der Presse

    Da jedermann Strafanzeige erstatten kann, sie also für sich betrachtet nicht viel besagt, sind hier in besonderem Maße die Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen zu berücksichtigen (Senat, Urteil vom 03. Mai 2012 - 4 U 1883/11 -, Rn. 29, juris).
  • OLG Dresden, 15.09.2021 - 4 U 1214/21

    Anspruch auf Unterlassung einer Behauptung in einem Presseartikel und Abdruck

    Ein Presseorgan macht sich die ehrenrührige Äußerung eines Dritten nicht schon mit deren Verbreitung allein dadurch zu eigen, dass es sich nicht ausdrücklich davon distanziert (BVerfG, WM 2009, 1706; BGH AfP 2010, 72 unter Hinweis auf EGMR, Urteile vom 29. März 2001, Beschwerde Nr. 38432/97, Thoma/Luxemburg, Rn. 64; vom 30. März 2004, Beschwerde Nr. 53984/00, Radio France u.a./Frankreich, Rn. 37 ff.; vom 14. Dezember 2006, Beschwerde Nr. 76918/01, Verlagsgruppe News GmbH/Österreich, Rn. 33; Senat Urteil vom 03. Mai 2012 - 4 U 1883/11 -, Rn. 23, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht