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   OLG Brandenburg, 19.01.2005 - 4 U 189/03   

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https://dejure.org/2005,14809
OLG Brandenburg, 19.01.2005 - 4 U 189/03 (https://dejure.org/2005,14809)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2005 - 4 U 189/03 (https://dejure.org/2005,14809)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - 4 U 189/03 (https://dejure.org/2005,14809)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Räumungsanspruchs und Herausgabeanspruchs wegen Überschreitung der Opfergrenze; Räumungsanspruch und Herausgabeanspruch hinsichtlich einer Außenkellertreppe bei Duldungspflicht; Anspruch auf rückständiges Nutzungsentgelt und rückständige Überbaurente

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 251 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § ... 985; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 251 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 906 ff.; ; BGB § 912; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt.; ; BGB § 818 Abs. 1; ; BGB § 912 Abs. 2; ; BGB § 913; ; BGB § 988

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Herausgabe überbauter Flächen bzw. Überbaurente

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Relevanz der Opfergrenze bei Räumungs - und Herausgabeanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.10.1999 - V ZR 77/99

    Hecke als Grenzeinrichtung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2005 - 4 U 189/03
    Zwar kann der in dieser Vorschrift zum Ausdruck kommende allgemeine Rechtsgedanke auch die auf Eigentum fußenden Ansprüche begrenzen (BGHZ 143, 1, 6).
  • BGH, 15.11.2013 - V ZR 24/13

    Garagenüberbau: Duldungspflicht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit; Recht zur

    Der Nachbar habe auch die Nutzung der Teile seines Grundstücks durch den Überbauenden zu dulden, ohne die der Überbau mangels Zugangs funktionslos und damit wertlos würde (OLG Brandenburg, Urteil vom 19. Januar 2005 - 4 U 189/03, juris Rn. 15: Zugang zu einer als Überbau zu duldenden Kelleraußentreppe; diesem folgend: MünchKomm-BGB/Säcker, 6. Aufl., § 912 Rn. 27; BeckOK BGB/Fritzsche, Edition 28, § 912 Rn. 7).

    (2) Entgegen der Auffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 19. Januar 2005 - 4 U 189/03, juris Rn. 15) ergibt sich auch aus dem Normzweck des § 912 BGB nichts anderes.

  • OLG Hamm, 22.11.2012 - 5 U 98/12

    Unter Nachbarn - Erlaubte Garage mit verbotener Zufahrt

    Das Landgericht habe in dem angefochtenen Urteil die Entscheidung des OLG Brandenburg vom 19.01.2005 (Az. 4 U 189/03) ohne weitere Prüfung übernommen.

    Das Landgericht hat in dem angefochtenen Urteil unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Brandenburg vom 19.01.2005 (Az. 4 U 189/03) ausgeführt, dass die Duldungspflicht auch die Funktionsfläche, also hier die Garagenzufahrt, ohne welche die zweckentsprechende Nutzung des Überbaus nicht möglich sei, erfasse.

  • LG Hagen, 22.05.2012 - 6 O 28/12

    Anspruch gegen Grundstücksnachbar auf Nutzung einer teilweise auf dem

    Ansonsten wäre ein Überbau, dessen Wert gerade erhalten werden soll, seiner Funktion beraubt und letztendlich wertlos (OLG Brandenburg, Urteil vom 19.01.2005, 4 U 189/03 = BeckRS 2005, 02031 unter II 1 b) bb); siehe auch OLG Brandenburg, OLG-NL 2005, 35 f).
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