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   OLG Hamm, 16.05.2013 - 4 U 194/12   

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https://dejure.org/2013,20640
OLG Hamm, 16.05.2013 - 4 U 194/12 (https://dejure.org/2013,20640)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.05.2013 - 4 U 194/12 (https://dejure.org/2013,20640)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 4 U 194/12 (https://dejure.org/2013,20640)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Warnhinweise für Spielzeug müssen mit dem Begriff "Achtung" eingeleitet werden, anderenfalls ein Wettbewerbsverstoß vorliegt

  • JurPC

    Warnhinweise beim Internet-Verkauf von Spielzeug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Veräußerung von Kinderspielzeug ohne die erforderlichen Warnhinweise

  • kanzlei.biz

    Warnhinweise beim Online-Verkauf von Spielzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 11; 2. GPSGV § 11 Abs. 3
    Wettbewerbswidrigkeit der Veräußerung von Kinderspielzeug ohne die erforderlichen Warnhinweise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Spielzeugverordnung: Warnhinweise müssen mit "Achtung” beginnen

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Für Internethändler gilt: Achtung Spielzeug

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten besteht auch dann, wenn Abmahner seinen Rechtsanwalt noch nicht bezahlt hat / Freistellungsanspruch

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Online-Händler müssen beim Anbieten von Spielzeug Warnhinweise mit dem Wort "Achtung" beginnen

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Warnhinweispflicht beim Onlineverkauf von Spielzeug

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Warnhinweise für Spielzeuge müssen mit "Achtung" beginnen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Abmahnung Melko GmbH

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Internet-Händlerin genügt mit Formulierung "Sicherheitshinweise" nicht der Warnhinweispflicht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Warnhinweis-Pflichten für Online-Händler beim Vertrieb von Spielzeug

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Achtung bei Spielzeug!

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Warnhinweise für Spielzeug müssen mit "Achtung” eingeleitet werden

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Online-Shops: Müssen Warnhinweise für Spielzeug immer mit "Achtung" beginnen?

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Spielzeug in Online Shops: Reicht eine Kennzeichnung mit Sicherheitshinweis aus?

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Warnhinweise für Spielzeuge müssen mit Achtung eingeleitet werden

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Den Warnhinweisen beim Verkauf von Spielzeug ist das Wort "Achtung" zwingend voranzustellen

  • marktueberwachung.eu (Kurzinformation)

    Abmahnung von Verstößen gegen die 2. GPSGV/Spielzeugverordnung (Achtung-Warnhinweis) durch einen Internethändler

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zwingende Verwendung des Wortes Achtung bei Warnhinweisen auf Spielzeug

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 189/07

    Golly Telly

    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2013 - 4 U 194/12
    Bestimmungen, die solchermaßen Informationspflichten hinsichtlich des Umgangs mit den vom Kunden erworbenen Produkten begründen, stellen regelmäßig Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG dar (vgl. BGH GRUR 2010, 754 - Golly Telly ; OLG Köln GRUR-RR 2010, 34; Köhler /Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 4 Rn. 11.35d, 11.180; Ullmann in jurisPK-UWG, 3. Aufl., § 4 Nr. 11 Rn. 81).
  • OLG Köln, 14.08.2009 - 6 U 70/09

    Wettbewerbswidrigkeit des Anschreibens von ehemaligen Stromkunden nach einem

    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2013 - 4 U 194/12
    Bestimmungen, die solchermaßen Informationspflichten hinsichtlich des Umgangs mit den vom Kunden erworbenen Produkten begründen, stellen regelmäßig Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG dar (vgl. BGH GRUR 2010, 754 - Golly Telly ; OLG Köln GRUR-RR 2010, 34; Köhler /Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 4 Rn. 11.35d, 11.180; Ullmann in jurisPK-UWG, 3. Aufl., § 4 Nr. 11 Rn. 81).
  • OLG Hamburg, 22.09.2020 - 3 U 67/20

    Notwendiger Warnhinweis bei Verkauf von Spielwaren mit verschluckbaren

    Bei den vorgenannten Vorschriften handelt es sich um Marktverhaltensregeln i.S. des § 3 a UWG (Anschluss an OLG Hamm, Urt. v. 16.05.2013, 4 U 194/12).

    Die Antragsgegnerin hatte als Internet-Händlerin dafür Sorge zu tragen, dass dem Verbraucher die gemäß § 11 Abs. 3 und Abs. 4 der GPSGV maßgeblichen Warnhinweise und damit auch das gemäß § 11 Abs. 3 GPSGV diese Hinweise einleitende Wort "Achtung" vor dem Kauf klar erkennbar gemacht werden (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 16.05.2013, 4 U 194/12, juris Rn. 18).

  • LG Düsseldorf, 12.07.2016 - 14c O 66/15

    Schadensersatzanspruch wegen Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch und

    Zwar handelt es sich bei der hier in Rede stehenden nationalen Vorschrift des § 11 der 2. ProdSV, die in Umsetzung der Richtlinie #####/####/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.06.2009 über die Sicherheit von Spielzeug (im Folgenden: Spielzeugrichtlinie) erlassen worden ist, um eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 3a UWG (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 16.05.2013, Az. 4 U 194/12, Rn. 16 f.), da diese dem Schutz des Verbrauchers beim Gebrauch der Produkte dient und entsprechende Informationspflichten für den Umgang mit diesen Produkten begründet (vgl. BGH, GRUR 2010, 754 - Golly Telly).
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