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   OLG Hamm, 12.04.2011 - I-4 U 197/10   

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https://dejure.org/2011,5667
OLG Hamm, 12.04.2011 - I-4 U 197/10 (https://dejure.org/2011,5667)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.04.2011 - I-4 U 197/10 (https://dejure.org/2011,5667)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. April 2011 - I-4 U 197/10 (https://dejure.org/2011,5667)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Urhebers auf unverfälschte Darbietung seines künstlerischen Werkes besteht auch i.R.e. in einer Krankenhauscafeteria aufgestellten Brunnens; Aufhebung und Zurückverweisung wegen Nichtvornahme eines beantragten Augenscheins durch das erstinstanzliche Gericht

  • kanzlei.biz

    Entstellung eines Brunnens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 71; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1
    Aufhebung und Zurückverweisung wegen Nichtvornahme eines beantragten Augenscheins durch das erstinstanzliche Gericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Kunst am Bau: Kann der Künstler Änderungen unterbinden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Urheberschutz von Brunnen kann durch Umbaumaßnahmen beeinträchtigt werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Veränderte Umgebung kann Urheberschutz von Brunnen beeinträchtigen

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung ohne Eingriff in die Substanz des Werkes?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrecht: Entstellung auch ohne Eingriff in Substanz des Werks möglich! (IBR 2011, 347)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.10.1998 - I ZR 104/96

    Umgestaltung eines Werkes der Baukunst (Treppenhaus) durch Einbringung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2011 - 4 U 197/10
    Das Entstellungsverbot richtet sich gegen jede Verfälschung der Wesenszüge des Werkes in der Form, wie es anderen dargeboten wird (BGH JZ 1999, 577 - Treppenhausgestaltung).

    Es genügt, wenn die urheberpersönlichkeitsrechtlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk, ohne inhaltliche Änderung des Werkes, durch Form und Art der Werkwiedergabe und -nutzung beeinträchtigt werden (vgl. BGH, GRUR 1982, 107 - Kirchen-Innenraumgestaltung; GRUR 1999, 230- Treppenhausgestaltung).

    Alsdann wird für die Entscheidung im Ergebnis die in diesem Zusammenhang gebotene Abwägung maßgebend sein zwischen dem Bestands- und dem Integritätsinteresse des Urhebers (d.h. sein Interesse, selbst darüber zu bestimmen, in welcher Gestalt sein geistiges Kind an die Öffentlichkeit treten soll) und den berechtigten Gegeninteressen des Eigentümers an der Verfügung hierüber (zur Notwendigkeit der Interessenabwägung vgl. BGH GRUR 1999, 230 - Treppenhausgestaltung; GRUR 2008, 1440 - St. Gottfried; Schricker-Dietz/Peukert, a.a.O., § 14 Rn. 28 ff.).

  • BGH, 19.03.2008 - I ZR 166/05

    St. Gottfried

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2011 - 4 U 197/10
    Soweit der BGH in der Sache St. Gottfried - GRUR 2008, 984 - unter dem Gesichtspunkt des urheberrechtlichen Änderungsverbots einen Eingriff in die Substanz vorausgesetzt hat, handelt es sich um eine insofern abweichende Fallgestaltung, die eben gerade die Änderung des Werkes als solches zum Gegenstand hatte.
  • BGH, 31.10.2006 - VI ZB 20/06

    Sicherstellung der Postulationsfähigkeit durch einen beim Rechtsmittelgericht

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2011 - 4 U 197/10
    Die bloße Inaugenscheinnahme mag zwar allein noch nicht umfangreich und aufwändig sein im Sinne des § 538 II ZPO (vgl. BGH MDR 2007, 371).
  • OLG Hamm, 12.07.2001 - 4 U 51/01

    Entstellung eines Werks durch Entfernung von seinem Platz

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2011 - 4 U 197/10
    Nur in dieser Form braucht er sein Werk gegen sich gelten zu lassen (Senat, Urt. v. 12.07.2001, Az. 4 U 51/01, ZUM-RD 2001, 443).
  • OLG Köln, 12.06.2009 - 6 U 215/08

    Pferdeskulptur vor dem Aachener Hauptbahnhof: OLG Köln verwirft Berufungen des

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2011 - 4 U 197/10
    Das Urheberrecht an einem Werk der bildenden Kunst kann, ohne dass das Werkstück selbst verändert wird, allein durch die Verbringung an einen anderen Standort beeinträchtigt werden, wenn die konkrete Umgebung den geistig-ästhetischen Gesamteindruck mitbestimmt (vgl. Senat a.a.O.; OLG Köln GRUR-RR 2010, 182).
  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 137/79

    Urheberrechtsschutzfähigkeit einer Kirchen-Innenraumgestaltung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2011 - 4 U 197/10
    Es genügt, wenn die urheberpersönlichkeitsrechtlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk, ohne inhaltliche Änderung des Werkes, durch Form und Art der Werkwiedergabe und -nutzung beeinträchtigt werden (vgl. BGH, GRUR 1982, 107 - Kirchen-Innenraumgestaltung; GRUR 1999, 230- Treppenhausgestaltung).
  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99

    Unikatrahmen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2011 - 4 U 197/10
    Eine derartige Beeinträchtigung ist etwa auch dann anzunehmen, wenn ein geschütztes Werk mit Zutaten von dritter Hand zu einem "Gesamtkunstwerk" vereinigt wird, das unbefangene Betrachter ohne weiteres insgesamt als Werk des Urhebers des Originalwerkes ansehen können (BGH GRUR 2002, 532 - Unikatrahmen).
  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 296/86

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Abgrenzung von Einmündung einer Straße

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2011 - 4 U 197/10
    Eine dem Gericht vorgelegte Fotografie kann den Augenschein freilich nur dann entbehrlich machen, wenn keine Partei deren Unzulänglichkeit als Beweismittel konkret darlegt (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1237; Zöller-Greger, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 371 Rn. 4).
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