Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 19.05.2005

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.04.2005 - 4 U 2/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,198
OLG Hamm, 14.04.2005 - 4 U 2/05 (https://dejure.org/2005,198)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.04.2005 - 4 U 2/05 (https://dejure.org/2005,198)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. April 2005 - 4 U 2/05 (https://dejure.org/2005,198)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • IWW
  • JurPC

    UWG §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1; 3; 4 Nr. 11 i.V.m. BGB § 312 c Abs. 1 S. 1 und BGB-Info-Verordnung § 1 Abs. 1 Nr. 9
    Belehrung über Widerrufsrecht bei Verkauf über eBay

  • aufrecht.de

    Widerrufsrecht bei ebay

  • nomos.de PDF, S. 22

    Widerrufsbelehrung bei Verkäufen im Internet, eBay

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweis des Widerrufsrechts bei Verkaufsangeboten im Internet; Aufforderung zur Abgabe von Angeboten im Internet ohne Hinweis auf ein Widerrufsrecht oder Rückgaberecht; Platzierung einer Widerrufsbelehrung an versteckter Stelle; Versteckte Widerrufsbelehrung unter der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Widerrufsbelehrung - Hinweispflicht bei Angeboten im Fernabsatzhandel

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EBay-Auktion - fehlende Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung im Angebot - Wettbewerbswidrigkeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EBay-Auktion - Widerrufsbelehrung - nicht im Angebot selbst

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internetauktion - Hinweispflicht auf Widerrufsrecht

  • online-und-recht.de
  • info-it-recht.de

    Widerrufsrecht nur auf "mich-Seite" bei ebay entspricht nicht den Vorgaben des § 312 c Abs. 1 BGB

  • Judicialis

    BGB § 1 Abs. 1 Nr. 9; ; BGB § ... 156; ; BGB § 312 c Abs. 1 S. 1; ; BGB § 312 d Abs. 4 Nr. 5; ; BGB § 355; ; BGB § 356; ; ZPO § 139 Abs. 1 S. 2; ; UWG § 2 Abs. 1 Ziff. 3; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 12 Abs. 2; ; TDG § 6

  • rewis.io
  • linksandlaw.info

    Hinweis auf Widerufsrecht bei ebay durch Hyperlink

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 11
    Verstoß gegen die Belehrungsvorschrift des § 4 Nr. 11 UWG bei unzureichender Widerrufsbelehrung in ebay

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Neues Urteil zum Internet-Verkauf bei eBay

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    "Mich” reicht nicht

  • heise.de (Pressebericht, 24.05.2005)

    Widerrufsrecht bei Internetkauf muss deutlich erkennbar sein

  • heise.de (Pressebericht, 24.05.2005)

    Widerrufsrecht bei Internetkauf muss deutlich erkennbar sein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht muß gut sichtbar sein! - eBay-Recht

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    § 4 Nr. 11 UWG; § 312 c I BGB; § 1 I Nr. 9 BGB Info-VO
    Standort der Widerrufsbelehrung bei Verkauf im Internet-Auktionshaus eBay; Internetrecht, Allgemeines Zivilrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Internetverkauf bei eBay - Gewerbliche Verkäufer müssen Kunden an hervorgehobener Stelle über ihr Widerrufsrecht belehren

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei eBay

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    EBay-Handel: Widerrufsbelehrung auf der mich-Seite nicht ausreichend

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Pflicht zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung durch eBay-Verkäufer

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung bei eBay muss deutlich erfolgen

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Verbraucherschutz

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht muss deutlich erkennbar sein

  • beck.de (Leitsatz)

    Widerrufsbelehrung in eBay-Angebot unter «mich»

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei eBay

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf das Widerrufsrecht beim Internet-Verkauf über ebay

  • 123recht.net (Kurzinformation und -anmerkung, 4.10.2005)

    Platzierung einer Widerrufsbelehrung bei Verkäufen im Internet

Besprechungen u.ä. (3)

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 312 c Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 9 Info-V
    Unzureichende Widerrufsbelehrung bei einem Verkauf über die eBay-Plattform durch Anklicken des „mich” unter der Rubrik „Angaben zum Verkäufer”

  • wekwerth.de (Kurzanmerkung)

    Widerrufsbelehrung auf der "Mich”-Seite nicht ausreichend

  • 123recht.net (Kurzinformation und -anmerkung, 4.10.2005)

    Platzierung einer Widerrufsbelehrung bei Verkäufen im Internet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2319
  • GRUR-RR 2005, 285
  • MMR 2005, 540
  • K&R 2005, 381
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 375/03

    Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Interent-Auktionen gewerblicher Anbieter

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2005 - 4 U 2/05
    Ein solches Angebot fällt nicht als Angebot im Rahmen einer Versteigerung nach § 156 BGB unter die Ausnahmevorschrift des § 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB, weil es an dem eine Versteigerung kennzeichnenden Zuschlag fehlt (Urteil des Bundesgerichtshofes vom 3. November 2004 - Az. VIII ZR 375/03).
  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03

    Anbieterkennzeichnung im Internet

    a) Zwar handelt es sich bei § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB, der Unterrichtungspflichten des Unternehmers bei Fernabsatzverträgen regelt, um eine Verbraucherschutzvorschrift, die das Marktverhalten von Unternehmern im Interesse der Marktteilnehmer bestimmt (vgl. OLG Hamm MMR 2005, 540, 541; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 4 UWG Rdn. 11.163; vgl. auch Fezer/Mankowski aaO § 4-S12 Rdn. 180).
  • OLG Hamm, 30.03.2010 - 4 U 212/09

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts

    Bei der Vorschrift des § 312 c Abs. 1 Satz 1 BGB, die die Unterrichtungspflichten des Unternehmers bei Fernabsatzverträgen regelt, handelt es sich um eine Verbraucherschutzvorschrift, die das Marktverhalten von Unternehmern im Interesse der Marktteilnehmer bestimmt (BGH MMR 2007, 40, 42 -Anbieterkennzeichnung im Internet; OLG Hamm NJW 2005, 2319 = MMR 2005, 540).
  • OLG Hamm, 28.02.2008 - 4 U 196/07

    Umgehung des Verbraucherschutzes durch Ausrichtung eines Angebots auf Ebay nur

    Bei den genannten Vorschriften über die Unterrichtungspflichten des Unternehmers bei Fernabsatzverträgen handelt es sich um Verbraucherschutzvorschriften, die das Marktverhalten von Unternehmen im Interesse der Marktteilnehmer im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG bestimmen (BGH MMR 2007, 40 - Anbieterkennzeichnung im Internet, Rz. 30; Senat NJW 2005, 2319 = MMR 2005, 540).

    Die Beschränkung des Verkaufs "nur an Gewerbetreibende" ist nicht im Angebot selbst an hervorgehobener Stelle vorangestellt oder jedenfalls in eine entsprechende Rubrik zum Vertragsabschluss eingebettet, sondern in eine Klausel an anderer Stelle eingefügt, die mit dem Kaufadressaten und dem Abschluss des Vertrages selbst überhaupt nichts zu tun hat (s.a. Senat Urt. v. 14.04.2005, NJW 2005, 2319, wonach es unzulässig ist, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet Verbraucher zur Abgabe von Angeboten aufzufordern, wenn auf das Widerrufsrecht auf die Weise hingewiesen wird, dass auf "mich" unter der Rubrik "Angaben zum Verkäufer" geklickt werden muss, damit der Käufer von seinem Widerrufsrecht erfährt).

  • OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 60/07

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei "Sofort-Kaufen"-Geschäften

    a) Nach § 312c Abs. 1 S. 1 BGB, Art. 240 EGBGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV sind die Verbraucher bei Fernabsatzverträgen bereits vor Abgabe ihrer Vertragserklärung über das Bestehen oder Nichtbestehen ihres Widerrufsrechts (§ 312d Abs. 1 S. 1 BGB) sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und die Rechtsfolgen des Widerrufs (§ 355, 357 BGB) zuverlässig - nämlich klar, verständlich, mediengerecht und selbstverständlich auch inhaltlich zutreffend - zu unterrichten; diese Informationspflicht stellt eine verbraucherschützende Marktverhaltensregelung dar (OLG Hamm, GRUR-RR 2005, 285 = MMR 2005, 540; OLG Jena, GRUR 2006, 283; BeckRS 2007, 10379; KG - 5 W 156/06, NJW 2006, 3215 = MMR 2006, 678; MMR 2007, 185; OLG Hamburg - 3 U 103/06, GRUR-RR 2007, 174 = MMR 2006, 675; OLG Frankfurt/M., GRUR 2007, 56 = MMR 2007, 322; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 25. Aufl., § 4, Rn. 11.170; Föhlisch, MMR 2007, 139 [141]).
  • LG Karlsruhe, 16.12.2011 - 14 O 27/11

    Wettbewerbsverstoß eines niederländischen Versandhändlers über die

    Die Belehrungspflicht über ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB stellt eine Marktverhaltensregelung zum Schutze der Verbraucher dar (OLG Hamm, GRUR-RR 2005, 285; OLG Karlsruhe WRP 2006, 1039, 1041).
  • OLG Hamm, 21.01.2010 - 4 U 168/09

    Eilbedürftigkeit im gewerblichen Rechtsschutz

    Bei § 312 c Abs. 1 Satz 1 BGB, der die Informationspflichten des Unternehmers bei Fernabsatzverträgen regelt, handelt es sich ebenso wie bei § 355 BGB um Verbraucherschutzvorschriften, die das Marktverhalten von Unternehmern im Interesse der Marktteilnehmer bestimmen (BGH MMR 2007, 40, 42 -Anbieterkennzeichnung im Internet; OLG Hamm NJW 2005, 2319 = MMR 2005, 540).
  • OLG Hamm, 18.10.2007 - 4 U 126/07

    Kein Wettbewerbsnachteil durch geringfügigen Fehler in der Widerrufsbelehrung des

    Zu den Marktverhaltensregelungen gehören auch Gesetze wie § 312 c BGB, die regeln, welche Informationspflichten im Fernabsatzgeschäft bestehen und wie die gewerblichen Verkäufer ihren diesbezüglichen Pflichten, insbesondere auch über das gesetzliche Widerrufs- und Rückgaberecht nach § 312 d BGB nachzukommen haben (vgl. OLG Hamm NJW 2005, 2319 = MMR 2005, 540 -mich und spätere Entscheidungen auch anderer Oberlandesgerichte).
  • OLG Hamm, 23.05.2013 - 4 U 196/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Veräußerung von Batterien, Akkus und Elektronikgeräten

    Bei § 312 c Abs. 1 Satz 1 BGB, der die Unterrichtungspflichten des Unternehmers im Rahmen von Angeboten im Bereich des Fernabsatzes regelt, handelt es sich um eine Verbraucherschutzvorschrift, die das Marktverhalten von Unternehmern im Interesse der Marktteilnehmer bestimmt (BGH MMR 2007, 40, 42 -Anbieterkennzeichnung im Internet; OLG Hamm NJW 2005, 2319 = MMR 2005, 540).
  • OLG Hamm, 05.11.2009 - 4 U 121/09

    Umfang der Beratungspflichten der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen eins

    Bei § 312 c Abs. 1 Satz 1 BGB, der die Informationspflichten des Unternehmers bei Fernabsatzverträgen regelt, handelt es sich um eine Verbraucherschutzvorschrift, die das Marktverhalten von Unternehmern im Interesse der Marktteilnehmer bestimmt (BGH MMR 2007, 40, 42 -Anbieterkennzeichnung im Internet; OLG Hamm NJW 2005, 2319 = MMR 2005, 540).
  • OLG Hamm, 30.07.2009 - 4 U 58/09

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Fernabsatzgeschäft

    Bei § 312 c Abs. 1 Satz 1 BGB, der die Unterrichtungspflichten des Unternehmers bei Fernabsatzverträgen regelt, handelt es sich um eine Verbraucherschutzvorschrift, die das Marktverhalten von Unternehmern im Interesse der Marktteilnehmer bestimmt (BGH MMR 2007, 40, 42 -Anbieterkennzeichnung im Internet; OLG Hamm NJW 2005, 2319 = MMR 2005, 540).
  • OLG Hamm, 14.05.2009 - 4 U 16/09

    Anforderungen an die Vorabbelehrung über das Widerrufsrecht bei einem

  • OLG Jena, 08.03.2006 - 2 U 990/05

    Zwischen Internethändlern und regional tätigen Gewerbetreibenden besteht

  • OLG Hamm, 26.02.2008 - 4 U 172/07

    Unzumutbar lange Wartezeiten bis zur Lieferung und zum Ausschluss von

  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 4 U 4/08

    Anforderungen an die Belehrung über die Widerrufsfrist bei einem

  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 4 U 206/07

    Beginn der Widerrufsfrist i.R.d. Widerrufsrechts und Rückgaberechts bei Abschluss

  • LG Hamburg, 11.05.2006 - 327 O 196/06

    Warenangebot auf der Online-Plattform von eBay: Wettbewerbsverstoß durch

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.05.2005 - 4 U 2/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4287
OLG Naumburg, 19.05.2005 - 4 U 2/05 (https://dejure.org/2005,4287)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.05.2005 - 4 U 2/05 (https://dejure.org/2005,4287)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - 4 U 2/05 (https://dejure.org/2005,4287)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Werkunternehmers zur Organisation seines Betriebs für die Gewährleistung der Untersuchung eines hergestellten Werks bei Ablieferung auf Mangelfreiheit; Haftung des Werkunternehmers bei fehlender Organisation seines Betriebes und einer Mangelhaftigkeit des ...

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Ziffer 1; ; BGB § 278; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 291; ; BGB § 635 a.F.; ; BGB § 638 Abs. 1 a.F.; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Haftung des Werkunternehmers für wegen mangelhafter Organisation nicht entdeckter Fehler wie bei arglistigem Verschweigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Organisationsverschulden des Unternehmers bei Arbeitsteilung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Werkunternehmer muss die Arbeit seines Subunternehmers kontrollieren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Organisationsverschulden gibt es bei allen Werkverträgen! (IBR 2005, 1211)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 266
  • BauR 2005, 1521 (Ls.)
  • BauR 2005, 1942
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.11.2004 - X ZR 43/03

    Anforderungen an die Organisation des Werkunternehmers bei arbeitsteiliger

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.05.2005 - 4 U 2/05
    Unterlässt er eine solche Organisation und hat das Werk einen Mangel, der bei richtiger Organisation entdeckt worden wäre, haftet der Werkunternehmer wie bei arglistigem Verschweigen des Mangels (vorhergehend BGH NJW 2005, 893).

    Zur Begründung seiner Entscheidung hat der Bundesgerichtshof ( BGH NJW 2005, 893 ) ausgeführt, dass der Unternehmer dann im Sinne von § 638 Abs. 1 BGB a.F. Tatsachen arglistig verschweige, wenn er sich bewusst sei, dass ein bestimmter Umstand für die Entschließung des Vertragsgegners von Erheblichkeit sei, und er nach Treu und Glauben verpflichtet sei, diesen Umstand mitzuteilen, ihn aber gleichwohl nicht offenbare.

    Zugerechnet wird auch das Wissen der Personen, die vom Unternehmer ( auch ) mit der Prüfung des Werkes auf Mangelfreiheit betraut worden sind, wenn allein deren Wissen und ihre Mitteilung den Unternehmer in den Stand versetzen, seine Offenbarungspflicht gegenüber dem Besteller zu erfüllen ( BGHZ 117, 318 [ 320f ]; 66, 43 [ 45f ]; 62, 63 [ 68 ]; BGH NJW 2005, 893; MüKo - Soergel, BGB, 3. Auflage, § 638 RdNr. 32; Staudinger - Peters, BGB, Neubearbeitung 2000, § 638 RdNr. 30f; Neuhaus MDR 2002, 131 [ 133 ] ).

    In der Praxis ist der Ausnahmetatbestand daher nur von geringer Bedeutung, soweit nicht die besonders dargestellten Mängel vorliegen ( BGH NJW 2005, 893 [ 894 ]; OLG Braunschweig BauR 2000, 109 [ 111 ]; Brandenburgisches OLG BauR 1999, 1191 [ 1193f ]; MüKo - Soergel, BGB, 3. Auflage, § 638 RdNr. 37; zur Relevanz der Rechtsprechungsgrundsätze im neuen Werkvertragsrecht Erman - Schwenker, BGB, 11. Auflage, § 639 RdNr. 5; Werner / Pastor, Der Bauprozess, 11. Auflage, RdNr. 2333 - 2336; Neuhaus MDR 2002, 131 [ 134 ]; Schudnagies NJW 2002, 396 [ 400 ]; teilweise abweichend Bamberger / Roth - Voit, BGB, 1. Auflage, § 639 RdNr. 6, wonach die Arglisthaftung erst bei einer groben Verletzung der Organisationspflicht anwendbar sein soll; a.A. Rutkowsky NJW 1993, 1748 ).

  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.05.2005 - 4 U 2/05
    Der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Naumburg hat die Klage nach Abänderung des angefochtenen Urteiles durch das am 28. Februar 2003 verkündete und unveröffentlicht gebliebene Urteil wegen Verjährung abgewiesen und ausgeführt, dass sich die in BGHZ 117, 318 veröffentlichte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht auf den Fall ausdehnen lasse, in dem der Subunternehmer nur mit einer einzelnen Aufgabe betraut worden sei ( Az. 7 U 144/02 ).

    Diese Konsequenz habe der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seiner Entscheidung BGHZ 117, 318 gezogen.

    Die Instandsetzung eines Längsträgers vorne rechts, die Rückverformung des Frontbereiches und das Richten eines Fahrzeuges auf einer Richtbank sowie die Einstellung und Vermessung der Vorderachse eines PKWs vom Typ Chrysler Voyager seien besonders wichtige Gewerke im Sinne der Entscheidung des Bundesgerichtshofes in BGHZ 117, 318 ( 322 ).

    Zugerechnet wird auch das Wissen der Personen, die vom Unternehmer ( auch ) mit der Prüfung des Werkes auf Mangelfreiheit betraut worden sind, wenn allein deren Wissen und ihre Mitteilung den Unternehmer in den Stand versetzen, seine Offenbarungspflicht gegenüber dem Besteller zu erfüllen ( BGHZ 117, 318 [ 320f ]; 66, 43 [ 45f ]; 62, 63 [ 68 ]; BGH NJW 2005, 893; MüKo - Soergel, BGB, 3. Auflage, § 638 RdNr. 32; Staudinger - Peters, BGB, Neubearbeitung 2000, § 638 RdNr. 30f; Neuhaus MDR 2002, 131 [ 133 ] ).

  • OLG Braunschweig, 07.10.1999 - 8 U 91/99

    Verlegung einer Drainage ; Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik;

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.05.2005 - 4 U 2/05
    In der Praxis ist der Ausnahmetatbestand daher nur von geringer Bedeutung, soweit nicht die besonders dargestellten Mängel vorliegen ( BGH NJW 2005, 893 [ 894 ]; OLG Braunschweig BauR 2000, 109 [ 111 ]; Brandenburgisches OLG BauR 1999, 1191 [ 1193f ]; MüKo - Soergel, BGB, 3. Auflage, § 638 RdNr. 37; zur Relevanz der Rechtsprechungsgrundsätze im neuen Werkvertragsrecht Erman - Schwenker, BGB, 11. Auflage, § 639 RdNr. 5; Werner / Pastor, Der Bauprozess, 11. Auflage, RdNr. 2333 - 2336; Neuhaus MDR 2002, 131 [ 134 ]; Schudnagies NJW 2002, 396 [ 400 ]; teilweise abweichend Bamberger / Roth - Voit, BGB, 1. Auflage, § 639 RdNr. 6, wonach die Arglisthaftung erst bei einer groben Verletzung der Organisationspflicht anwendbar sein soll; a.A. Rutkowsky NJW 1993, 1748 ).
  • OLG Brandenburg, 30.06.1999 - 13 U 141/98

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen nach § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B oder § 195

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.05.2005 - 4 U 2/05
    In der Praxis ist der Ausnahmetatbestand daher nur von geringer Bedeutung, soweit nicht die besonders dargestellten Mängel vorliegen ( BGH NJW 2005, 893 [ 894 ]; OLG Braunschweig BauR 2000, 109 [ 111 ]; Brandenburgisches OLG BauR 1999, 1191 [ 1193f ]; MüKo - Soergel, BGB, 3. Auflage, § 638 RdNr. 37; zur Relevanz der Rechtsprechungsgrundsätze im neuen Werkvertragsrecht Erman - Schwenker, BGB, 11. Auflage, § 639 RdNr. 5; Werner / Pastor, Der Bauprozess, 11. Auflage, RdNr. 2333 - 2336; Neuhaus MDR 2002, 131 [ 134 ]; Schudnagies NJW 2002, 396 [ 400 ]; teilweise abweichend Bamberger / Roth - Voit, BGB, 1. Auflage, § 639 RdNr. 6, wonach die Arglisthaftung erst bei einer groben Verletzung der Organisationspflicht anwendbar sein soll; a.A. Rutkowsky NJW 1993, 1748 ).
  • BGH, 20.12.1973 - VII ZR 184/72

    Zurechnung des arglistigen Verschweigens durch eine Hilfsperson

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.05.2005 - 4 U 2/05
    Zugerechnet wird auch das Wissen der Personen, die vom Unternehmer ( auch ) mit der Prüfung des Werkes auf Mangelfreiheit betraut worden sind, wenn allein deren Wissen und ihre Mitteilung den Unternehmer in den Stand versetzen, seine Offenbarungspflicht gegenüber dem Besteller zu erfüllen ( BGHZ 117, 318 [ 320f ]; 66, 43 [ 45f ]; 62, 63 [ 68 ]; BGH NJW 2005, 893; MüKo - Soergel, BGB, 3. Auflage, § 638 RdNr. 32; Staudinger - Peters, BGB, Neubearbeitung 2000, § 638 RdNr. 30f; Neuhaus MDR 2002, 131 [ 133 ] ).
  • BGH, 15.01.1976 - VII ZR 96/74

    Haftung des Hauptunternehmers für arglistiges Verschweigen eines Mangels durch

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.05.2005 - 4 U 2/05
    Zugerechnet wird auch das Wissen der Personen, die vom Unternehmer ( auch ) mit der Prüfung des Werkes auf Mangelfreiheit betraut worden sind, wenn allein deren Wissen und ihre Mitteilung den Unternehmer in den Stand versetzen, seine Offenbarungspflicht gegenüber dem Besteller zu erfüllen ( BGHZ 117, 318 [ 320f ]; 66, 43 [ 45f ]; 62, 63 [ 68 ]; BGH NJW 2005, 893; MüKo - Soergel, BGB, 3. Auflage, § 638 RdNr. 32; Staudinger - Peters, BGB, Neubearbeitung 2000, § 638 RdNr. 30f; Neuhaus MDR 2002, 131 [ 133 ] ).
  • OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 19 U 125/04

    Haftung des Generalunternehmers für Baumängel nach Verjährung von

    Ein Organisationsverschulden läge in einem solchen Fall nur dann vor, wenn ihm die Unzuverlässigkeit des mit der konkreten Produktbeobachtung Beauftragten bekannt gewesen wäre (Wirth, Baurecht 1994, 33, vergl. auch OLG Naumburg - Urteil vom 19.5.2005 - 4 U 02/05).
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