Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 01.10.2002 - 4 U 20/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Einschränkung eines Wegerechts durch Grundstücksabsicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang eines Überwegerechtes, wenn der Verpflichtete sein Grundstück zur erforderlichen Absicherung seines Betriebs einzäunt; Zugangsmöglichkeit durch Herausgabe der Torschlüssel als Voraussetzung zur Erfüllung einer Grunddienstbarkeit
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1004 Abs. 1 § 1020 § 1027
Errichtung eines Zaunes mit abschliessbaren Toren ist mit Wegerecht vereinbar - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wegerecht und Einfriedung des betroffenen Grundstücks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 27.11.2001 - 1 O 79/01
- OLG Düsseldorf, 01.10.2002 - 4 U 20/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Koblenz, 03.03.1998 - 3 U 563/97
Anspruch auf Beseitigung einer im Bereich eines Grunddienstbarkeitsweges …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2002 - 4 U 20/02
Die Grunddienstbarkeit ist deswegen nicht erloschen, denn die Ausübung des Wegerechts ist weder in Folge einer Veränderung eines der betroffenen Grundstücke dauernd ausgeschlossen, noch ist der Vorteil für das herrschende Grundstück in Folge grundlegender Änderung der tatsächlichen Verhältnisse oder der rechtlichen Grundlage objektiv und endgültig weggefallen (vgl. OLG Koblenz DNotZ 1999, 511, 112;… Münchener Kommentar, § 1018 Rdnr. 53;… Palandt, § 1018 Rdnr. 35).Nach dieser Vorschrift ist der Berechtigte verpflichtet, in Ausübung seines Rechts das "Interesse des Eigentümers des belasteten Grundstücks tunlichst zu schonen (vgl. OLG Koblenz DNotZ 1999, 511, 512; OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 763; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1991, 785, 787).
- OLG Frankfurt, 29.11.1985 - 10 U 22/85
Klage eines Dienstbarkeitsberechtigten auf Vornahme von Schutzvorkehrungen; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2002 - 4 U 20/02
Nach dieser Vorschrift ist der Berechtigte verpflichtet, in Ausübung seines Rechts das "Interesse des Eigentümers des belasteten Grundstücks tunlichst zu schonen (vgl. OLG Koblenz DNotZ 1999, 511, 512; OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 763; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1991, 785, 787). - OLG Karlsruhe, 12.09.1990 - 6 U 178/89
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2002 - 4 U 20/02
Nach dieser Vorschrift ist der Berechtigte verpflichtet, in Ausübung seines Rechts das "Interesse des Eigentümers des belasteten Grundstücks tunlichst zu schonen (vgl. OLG Koblenz DNotZ 1999, 511, 512; OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 763; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1991, 785, 787).
- OLG Hamm, 17.10.2011 - 5 U 84/11
Zeitlicher Umfang der Bindung an ein Anerkenntnis
Dies gilt jedenfalls dann, wenn bei der gebotenen Abwägung der beiderseitigen Interessen die Absperrung nur zu einer als geringfügig anzusehenden Erschwerung der Rechtsausübung führt und andererseits die Ausgestaltung des Tores auf die berechtigten Interessen des Wegeberechtigten ausreichend Rücksicht nimmt, d.h. das Tor von dem berechtigten Personenkreis jederzeit geöffnet werden kann und auch die Benutzung durch Besucher gewährleistet ist (vgl. OLGR Düsseldorf 2003, 133 f. und OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 1678 f.).