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   OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 4 U 205/00   

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https://dejure.org/2001,7623
OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 4 U 205/00 (https://dejure.org/2001,7623)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.06.2001 - 4 U 205/00 (https://dejure.org/2001,7623)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juni 2001 - 4 U 205/00 (https://dejure.org/2001,7623)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzversicherung; Vorsätzliche Verursachung des Versicherungsfalls; Fahrzeugdiebstahl; Aufklärungsobliegenheit; Versicherungsfachmann; Leistungsausschluss; Unbeschränkte Deckungszusage

  • Judicialis

    ARB 75 § 4 (2) a; ; AKB § 7 I Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 4 Abs. 2 a; AKB § 7 I Abs. 2
    Leistungspflicht bei vorbehaltloser Deckungszusage trotz des Verdachts einer vorsätzlichen Verursachung des Versicherungsfalls L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 75 § 4 (2) a; AKB § 7 I Abs. 2
    Ausschluss des Versicherungsschutzes wegen Verletzung einer Aufkärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 884 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 26.09.1995 - 4 U 145/94

    Deckungszusage; Risikoausschluß; Einwand; Stille Gesellschaft; Oberarzt; Einlage;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 4 U 205/00
    Voraussetzung dafür ist indes, dass ihm das Vorliegen der Einwendung bei Abgabe der Zusage bekannt ist oder dass er damit zumindest rechnet (Senat, VersR 1996, 844; 1985, 728, 729 im Anschluss an BGH, VersR 1984, 383, 384; weitergehend OLG Köln VersR 1997, 1274 m. abl. Anm. Kurzak, VersR 1998, 291).

    Davon ist aber nur auszugehen, wenn der Versicherer sämtliche Umstände kennt, die die Schlussfolgerung auf das Eingreifen eines Risikoausschlusses zulassen (Senat, VersR 1996, 844).

  • BGH, 18.03.1992 - IV ZR 51/91

    Rechtsschutzversicherung; Eintrittspflicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 4 U 205/00
    Diese Erwägungen sind zwar für den Rechtsschutzprozess nicht bindend (BGH, NJW 1992, 1509 = VersR 1992, 568).
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 64/82

    Rechtsfolgen eines Schuldbekenntnisses nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 4 U 205/00
    Voraussetzung dafür ist indes, dass ihm das Vorliegen der Einwendung bei Abgabe der Zusage bekannt ist oder dass er damit zumindest rechnet (Senat, VersR 1996, 844; 1985, 728, 729 im Anschluss an BGH, VersR 1984, 383, 384; weitergehend OLG Köln VersR 1997, 1274 m. abl. Anm. Kurzak, VersR 1998, 291).
  • OLG Köln, 18.03.1997 - 9 U 142/96

    Keine Beweiserleichterungen beim Risikoausschluß nach § 4 Abs. 2 a ARB 75

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 4 U 205/00
    Voraussetzung dafür ist indes, dass ihm das Vorliegen der Einwendung bei Abgabe der Zusage bekannt ist oder dass er damit zumindest rechnet (Senat, VersR 1996, 844; 1985, 728, 729 im Anschluss an BGH, VersR 1984, 383, 384; weitergehend OLG Köln VersR 1997, 1274 m. abl. Anm. Kurzak, VersR 1998, 291).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.1984 - 4 U 47/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 4 U 205/00
    Voraussetzung dafür ist indes, dass ihm das Vorliegen der Einwendung bei Abgabe der Zusage bekannt ist oder dass er damit zumindest rechnet (Senat, VersR 1996, 844; 1985, 728, 729 im Anschluss an BGH, VersR 1984, 383, 384; weitergehend OLG Köln VersR 1997, 1274 m. abl. Anm. Kurzak, VersR 1998, 291).
  • OLG Braunschweig, 04.03.2013 - 3 U 89/12

    Zur Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung unter Vorbehalt

    Die von ihr erklärten Deckungsschutzzusagen stellen deklaratorische Schuldanerkenntnisse dar, die ihr solche Einwendungen und Einreden abschneiden, welche ihr zum Zeitpunkt der Erklärung bekannt waren oder mit denen sie zumindest rechnete (vgl. OLG Düsseldorf 26.06.2001 - 4 U 205/00, zitiert nach juris, dort Rn 7 m. w. N.; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., ARB 1975 § 17 Rn 14 m. w. N. sowie grundsätzlich Ensthaler-Schmidt, HGB, 7. Aufl., § 350 Rn 7).
  • OLG Oldenburg, 07.06.2006 - 3 U 48/05

    Leistungsfreiheit des Versicherers trotz erteilter Deckungszusage ohne Vorbehalt;

    Nach anderer Ansicht (OLG Düsseldorf, NVersZ 2002, S. 190) ist ein Vorbehalt auch dann nicht erforderlich, wenn die Rechtsschutzversicherung zwar die Einwände der Gegenpartei kannte, aber nicht erkennen konnte, ob die Einwände Erfolg haben würden, weil der zugrundeliegende Sachverhalt noch streitig war.
  • OLG Düsseldorf, 18.05.2018 - 4 U 257/17

    Umfang der Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers

    Im Rahmen der Prüfung, ob für weitere Instanzen Deckung zu erteilen ist, hat der Versicherer allerdings auch zu beachten, dass eine früher erteilte Deckungszusage ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis darstellt (KG VersR 1997, 1352; Oldenburg VersR 1996, 1233; Düsseldorf r+s 2002, 242, 243; Karlsruhe VersR 2003, 1436; Celle VersR 2008, 1645, 1647; LG Heidelberg r+s 2012, 595, 596; Duhm S. 213 ff.; vB/P/van Bühren § 1 ARB2010 Rn. 18), welches ihm Einwendungen (mangelnde Erfolgsaussicht, Risikoausschluss) ausschließt, die er zum Zeitpunkt der Abgabe erheben konnte und zumindest auf Grund der ihm vorliegenden Schilderung des Sachverhalts hätte kennen müssen (Prölss/Martin/Armbrüster, 30. Aufl. 2018, ARB 2010 § 17 Rn. 10 m.w.N.).
  • AG Köln, 10.08.2016 - 126 C 160/16

    Anspruch eines Rechtsanwalts gegenüber seiner Rechtsschutzversicherung auf

    Vielmehr muss auf Seiten des Versicherungsnehmers noch das Bewusstsein hinzutreten, dass das ihm anzulastende Verhalten nach der Lebenserfahrung und dem gewöhnlichen Lauf der Dinge möglicherweise zu einer rechtlichen Auseinandersetzung und dadurch zur Entstehung von Kosten zu Lasten des Rechtsschutzversicherers führen werde (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.06.2001, Az. 4 U 205/00).
  • LG Paderborn, 07.05.2021 - 4 O 161/21
    Mit der Deckungszusage gibt der Versicherer ein deklaratorisches Anerkenntnis ab (BGH NJW 2014, 303; OLG München 09.01.2017 25 U 3537/16 juris; OLG Zweibrücken r+s 2014, 412; OLG Celle VersR 2008, 1645; KG VersR 1997, 1352; OLG Oldenburg VersR 1996, 1233; OLG Düsseldorf r+s 2002, 242; Langheid/Wandt/ Obarowski Anh. zu § 125 Rn. 121; Prölss/Martin/Armbrüster § 17 Rn. 10), durch das bestimmte, dem Versicherer bei Erteilung seiner Bestätigung, Rechtsschutz zu gewähren, bekannte oder erkennbare Einwendungen abgeschnitten werden.
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