Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 30.11.2021

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 30.12.2021 - 4 U 2056/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,54685
OLG Dresden, 30.12.2021 - 4 U 2056/21 (https://dejure.org/2021,54685)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.12.2021 - 4 U 2056/21 (https://dejure.org/2021,54685)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. Dezember 2021 - 4 U 2056/21 (https://dejure.org/2021,54685)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,54685) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wird aufgrund der Nutzungsbedingungen eines sozialen Mediums eines von mehreren Konten gekündigt, so liegt für das Vorgehen gegen die Deaktivierung eines weiteren Kontos keine Eilbedürftigkeit vor, wenn diese nach den Nutzungsbedingungen zwingende Folge aus der Kündigung ...

  • rechtsportal.de

    Vorläufige Entsperrung von YouTube Kanälen; Widerlegung der Vermutung der Dringlichkeit durch vorprozessuales Verhalten

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - 20 U 196/14

    Dringlichkeit eines einstweiligen Verfügungsverfahrens bei Versäumen eines

    Auszug aus OLG Dresden, 30.12.2021 - 4 U 2056/21
    Gegen das Interesse des Antragstellers an der alsbaldigen Untersagung ist das Interesse des Antragsgegners abzuwägen, nicht aufgrund eines bloß summarischen Verfahrens mit einem Verbot belegt zu werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2015 - 20 U 196/14, BeckRS 2015, 16904).
  • OLG Hamburg, 20.03.2008 - 7 W 19/08

    Anforderung an das Vorliegen einer für den Erlass einer einstweiligen Verfügung

    Auszug aus OLG Dresden, 30.12.2021 - 4 U 2056/21
    In der Praxis des Presse- und Äußerungsrechts wird ein Verfügungsgrund regelmäßig bejaht, wenn keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, insbesondere durch Zuwarten gegeben ist (vgl. Prinz/Peters, Medienrecht, Rn. 325; Korte, Praxis des Presserechts, § 5 Rn. 108 m.w.N.; OLG Hamburg NJW-RR 2008, 1435 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 30.11.2021 - 4 U 2056/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,58706
OLG Dresden, 30.11.2021 - 4 U 2056/21 (https://dejure.org/2021,58706)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.11.2021 - 4 U 2056/21 (https://dejure.org/2021,58706)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. November 2021 - 4 U 2056/21 (https://dejure.org/2021,58706)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,58706) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2022, 304
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - 20 U 196/14

    Dringlichkeit eines einstweiligen Verfügungsverfahrens bei Versäumen eines

    Auszug aus OLG Dresden, 30.11.2021 - 4 U 2056/21
    Gegen das Interesse des Antragstellers an der alsbaldigen Untersagung ist das Interesse des Antragsgegners abzuwägen, nicht aufgrund eines bloß summarischen Verfahrens mit einem Verbot belegt zu werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2015 - 20 U 196/14, BeckRS 2015, 16904).
  • OLG Hamburg, 20.03.2008 - 7 W 19/08

    Anforderung an das Vorliegen einer für den Erlass einer einstweiligen Verfügung

    Auszug aus OLG Dresden, 30.11.2021 - 4 U 2056/21
    In der Praxis des Presse- und Äußerungsrechts wird ein Verfügungsgrund regelmäßig bejaht, wenn keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, insbesondere durch Zuwarten gegeben ist (vgl. Prinz/Peters, Medienrecht, Rn. 325; Korte, Praxis des Presserechts, § 5 Rn. 108 m.w.N.; OLG Hamburg NJW-RR 2008, 1435).
  • OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 182/20

    Anspruch gegen eine Betreiberin eines sozialen Netzwerks auf Wiederherstellung

    der früheren Nutzungsbedingungen in Anlage K 21, AH II und zu Zweitkonten allg. etwa auch OLG Dresden v. 30.11.2021 - 4 U 2056/21, GRUR-RS 2021, 42197) - im Grundsatz stets zu abstrahieren und rechtlich getrennt zu bewerten sind, ebenso wie eine natürliche Person beispielsweise auch mehrere getrennte Telefonverträge mit einem Provider, Nutzerverträge mit einem Streaminganbieter (etwa ohne Familien-Account) oder einem Emailprovider etc. haben mag.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht