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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 29.04.2020 - 4 U 212/20   

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https://dejure.org/2020,16881
OLG Dresden, 29.04.2020 - 4 U 212/20 (https://dejure.org/2020,16881)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.04.2020 - 4 U 212/20 (https://dejure.org/2020,16881)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. April 2020 - 4 U 212/20 (https://dejure.org/2020,16881)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW

    VVG § 5a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwirkung des Widerspruchsrechts des Versicherungsnehmers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Dresden, 03.01.2018 - 4 U 1235/17

    Verwirkung des Rechts zum Widerruf einer fondsgebundenen Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 29.04.2020 - 4 U 212/20
    Das Widerspruchsrecht kann in diesem Fällen ausnahmsweise verwirkt sein, wenn der Versicherungsnehmer durch besondere Handlungen ein schutzwürdiges Vertrauen des Versicherers dahingehend begründet, er wolle ohne Wenn und Aber am Vertrag festhalten (vgl. Senat, Beschluss vom 03. Januar 2018 - 4 U 1235/17 -, Rn. 10 - 11, juris; Beschluss vom 04.01.2017 - 4 U 1246/16).

    Die Verwirkung kann auch dann eintreten, wenn der Berechtigte keine Kenntnis von seiner Berechtigung hat (Senat, Beschluss vom 03. Januar 2018 - 4 U 1235/17 -, Rn. 10 - 11, juris; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 16.03.2007 - V ZR 190/06).

  • OLG Dresden, 21.04.2015 - 4 U 731/14

    Anforderungen an den Inhalt der Widerspruchsbelehrung bei einem

    Auszug aus OLG Dresden, 29.04.2020 - 4 U 212/20
    Die Beklagte hat im Rahmen der sekundären Darlegungslast auch nicht die Pflicht, die für die Ermittlung der tatsächlich gezogenen Nutzungen erforderlichen Informationen und Nachweise konkret zu erbringen (vgl. Senat, Beschluss vom 07. November 2019 - 4 U 1364/19 -, Rn. 8, juris Urteil vom 21. April 2015 - 4 U 731/14 -, Rn. 33, juris).
  • OLG Dresden, 07.11.2019 - 4 U 1364/19

    Im Policenmodell geschlossene Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 29.04.2020 - 4 U 212/20
    Die Beklagte hat im Rahmen der sekundären Darlegungslast auch nicht die Pflicht, die für die Ermittlung der tatsächlich gezogenen Nutzungen erforderlichen Informationen und Nachweise konkret zu erbringen (vgl. Senat, Beschluss vom 07. November 2019 - 4 U 1364/19 -, Rn. 8, juris Urteil vom 21. April 2015 - 4 U 731/14 -, Rn. 33, juris).
  • BGH, 07.09.2016 - IV ZR 174/14

    Verjährung des Anspruchs eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung geleisteter

    Auszug aus OLG Dresden, 29.04.2020 - 4 U 212/20
    Wie auch das Landgericht zutreffend hervorhebt, steht sie der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 7.9.2016 - IV ZR 174/14) nicht entgegen.
  • BGH, 01.06.2016 - IV ZR 343/15

    Fondsgebundene Lebensversicherung nach dem sog. Policenmodell: Widerspruchsrecht

    Auszug aus OLG Dresden, 29.04.2020 - 4 U 212/20
    Zur Darlegung der Höhe ist aber ein konkret auf die Ertragslage des Versicherers bezogener Vortrag erforderlich (BGH, Urteil vom 1.6.2016, IV ZR 343/15 - juris; Senat, Urteil vom 28. März 2017 - 4 U 1624/16 -, Rn. 14, juris).
  • OLG Dresden, 16.12.2019 - 4 U 2238/19

    Voraussetzungen der Schätzung von Nutzungszinsen bei der Rückabwicklung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 29.04.2020 - 4 U 212/20
    Schließlich lässt die Bezugnahme auf die Eigenkapitalrendite auch offen, ob hierbei auch Kapital- oder Bewertungsreserven im Beitragszeitraum berücksichtigt worden sind, die aber nur Buchwerte darstellen, zu deren Auflösung die Beklagte nicht verpflichtet ist (Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 4 U 2238/19 -, Rn. 5, juris vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 7 U 108/18 -, Rn. 72 - 74, juris).
  • OLG Dresden, 28.03.2017 - 4 U 1624/16

    Anforderungen an die drucktechnische Hervorhebung einer Rücktrittsbelehrung beim

    Auszug aus OLG Dresden, 29.04.2020 - 4 U 212/20
    Zur Darlegung der Höhe ist aber ein konkret auf die Ertragslage des Versicherers bezogener Vortrag erforderlich (BGH, Urteil vom 1.6.2016, IV ZR 343/15 - juris; Senat, Urteil vom 28. März 2017 - 4 U 1624/16 -, Rn. 14, juris).
  • OLG Stuttgart, 13.12.2018 - 7 U 108/18

    Erstattung von Prämien und Herausgabe gezogener Nutzungen bei Rückabwicklung

    Auszug aus OLG Dresden, 29.04.2020 - 4 U 212/20
    Schließlich lässt die Bezugnahme auf die Eigenkapitalrendite auch offen, ob hierbei auch Kapital- oder Bewertungsreserven im Beitragszeitraum berücksichtigt worden sind, die aber nur Buchwerte darstellen, zu deren Auflösung die Beklagte nicht verpflichtet ist (Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 4 U 2238/19 -, Rn. 5, juris vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 7 U 108/18 -, Rn. 72 - 74, juris).
  • OLG Dresden, 26.10.2016 - 4 U 1477/16

    Anforderungen an die drucktechnische Hervorhebung der Widerspruchsbelehrung beim

    Auszug aus OLG Dresden, 29.04.2020 - 4 U 212/20
    Im Beschluss vom 26. Oktober 2016 (4 U 1477/16 -, Rn. 2 - 4, juris) hat er zu einer identischen Widerspruchsbelehrung ausgeführt:.
  • BGH, 27.01.2016 - IV ZR 130/15

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Anforderungen an

    Auszug aus OLG Dresden, 29.04.2020 - 4 U 212/20
    Der Bereicherungsanspruch des Versicherungsnehmers kann auch dann nach § 242 BGB wegen widersprüchlichen Verhaltens ausgeschlossen sein, wenn besonders gravierende Umstände vorliegen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 27.01.2016 - IV ZR 130/15 - zitiert nach juris; Senat Urteil vom 29.11.2016 - 4 U 677/16).
  • OLG Dresden, 29.11.2016 - 4 U 677/16

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen

  • LG Dortmund, 24.09.2015 - 2 O 375/14

    Rückzahlung der durch die Versicherung einbehaltenen Abschlusskosten nach

  • OLG Hamm, 17.08.2007 - 20 U 284/06

    Wirksamkeit des Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts eines

  • BGH, 14.10.2015 - IV ZR 284/12

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines fondsgebundenen

  • OLG Karlsruhe, 27.09.2019 - 12 U 78/18

    Treuwidrigkeit von Widerspruch gegen Lebensversicherungsvertrag und

  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

  • OLG Dresden, 07.05.2019 - 4 U 1316/18

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 27.03.2020 - 4 U 212/20   

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https://dejure.org/2020,16882
OLG Dresden, 27.03.2020 - 4 U 212/20 (https://dejure.org/2020,16882)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.03.2020 - 4 U 212/20 (https://dejure.org/2020,16882)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. März 2020 - 4 U 212/20 (https://dejure.org/2020,16882)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Dresden, 03.01.2018 - 4 U 1235/17

    Verwirkung des Rechts zum Widerruf einer fondsgebundenen Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2020 - 4 U 212/20
    Das Widerspruchsrecht kann in diesem Fällen ausnahmsweise verwirkt sein, wenn der Versicherungsnehmer durch besondere Handlungen ein schutzwürdiges Vertrauen des Versicherers dahingehend begründet, er wolle ohne Wenn und Aber am Vertrag festhalten (vgl. Senat, Beschluss vom 03. Januar 2018 - 4 U 1235/17 -, Rn. 10 - 11, juris; Beschluss vom 04.01.2017 - 4 U 1246/16).

    Die Verwirkung kann auch dann eintreten, wenn der Berechtigte keine Kenntnis von seiner Berechtigung hat (Senat, Beschluss vom 03. Januar 2018 - 4 U 1235/17 -, Rn. 10 - 11, juris; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 16.03.2007 - V ZR 190/06).

  • OLG Dresden, 21.04.2015 - 4 U 731/14

    Anforderungen an den Inhalt der Widerspruchsbelehrung bei einem

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2020 - 4 U 212/20
    Die Beklagte hat im Rahmen der sekundären Darlegungslast auch nicht die Pflicht, die für die Ermittlung der tatsächlich gezogenen Nutzungen erforderlichen Informationen und Nachweise konkret zu erbringen (vgl. Senat, Beschluss vom 07. November 2019 - 4 U 1364/19 -, Rn. 8, juris Urteil vom 21. April 2015 - 4 U 731/14 -, Rn. 33, juris).
  • OLG Dresden, 07.11.2019 - 4 U 1364/19

    Im Policenmodell geschlossene Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2020 - 4 U 212/20
    Die Beklagte hat im Rahmen der sekundären Darlegungslast auch nicht die Pflicht, die für die Ermittlung der tatsächlich gezogenen Nutzungen erforderlichen Informationen und Nachweise konkret zu erbringen (vgl. Senat, Beschluss vom 07. November 2019 - 4 U 1364/19 -, Rn. 8, juris Urteil vom 21. April 2015 - 4 U 731/14 -, Rn. 33, juris).
  • OLG Dresden, 16.12.2019 - 4 U 2238/19

    Voraussetzungen der Schätzung von Nutzungszinsen bei der Rückabwicklung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2020 - 4 U 212/20
    Schließlich lässt die Bezugnahme auf die Eigenkapitalrendite auch offen, ob hierbei auch Kapital- oder Bewertungsreserven im Beitragszeitraum berücksichtigt worden sind, die aber nur Buchwerte darstellen, zu deren Auflösung die Beklagte nicht verpflichtet ist (Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 4 U 2238/19 -, Rn. 5, juris vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 7 U 108/18 -, Rn. 72 - 74, juris).
  • BGH, 01.06.2016 - IV ZR 343/15

    Fondsgebundene Lebensversicherung nach dem sog. Policenmodell: Widerspruchsrecht

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2020 - 4 U 212/20
    Zur Darlegung der Höhe ist aber ein konkret auf die Ertragslage des Versicherers bezogener Vortrag erforderlich (BGH, Urteil vom 1.6.2016, IV ZR 343/15 - juris; Senat, Urteil vom 28. März 2017 - 4 U 1624/16 -, Rn. 14, juris).
  • BGH, 27.01.2016 - IV ZR 130/15

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Anforderungen an

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2020 - 4 U 212/20
    Der Bereicherungsanspruch des Versicherungsnehmers kann auch dann nach § 242 BGB wegen widersprüchlichen Verhaltens ausgeschlossen sein, wenn besonders gravierende Umstände vorliegen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 27.01.2016 - IV ZR 130/15 - zitiert nach juris; Senat Urteil vom 29.11.2016 - 4 U 677/16).
  • OLG Dresden, 26.10.2016 - 4 U 1477/16

    Anforderungen an die drucktechnische Hervorhebung der Widerspruchsbelehrung beim

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2020 - 4 U 212/20
    Im Beschluss vom 26. Oktober 2016 (4 U 1477/16 -, Rn. 2 - 4, juris) hat er zu einer identischen Widerspruchsbelehrung ausgeführt:.
  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2020 - 4 U 212/20
    Die Verwirkung kann auch dann eintreten, wenn der Berechtigte keine Kenntnis von seiner Berechtigung hat (Senat, Beschluss vom 03. Januar 2018 - 4 U 1235/17 -, Rn. 10 - 11, juris; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 16.03.2007 - V ZR 190/06).
  • OLG Dresden, 07.05.2019 - 4 U 1316/18

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2020 - 4 U 212/20
    Zwar begründet die normale Vertragsdurchführung im Regelfall keine besonders gravierenden Umstände, die ein Widerspruchsrecht ausschließen können (Senat, Urteil vom 07. Mai 2019 - 4 U 1316/18 -, Rn. 23, juris).
  • OLG Hamm, 17.08.2007 - 20 U 284/06

    Wirksamkeit des Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts eines

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2020 - 4 U 212/20
    Nach überwiegender Auffassung (OGH VersR 2013, 381 m.w.N. aus dem Schrifttum; OLG Hamm, Urteil vom 17. August 2007 - 20 U 284/06 -, juris a.A. allerdings LG Dortmund, Urteil vom 24. September 2015 - 2 O 375/14 -, juris) kann der Versicherungsnehmer die Lebens-/Rentenversicherung, die mit einer Einmalprämie abgeschlossen wurde, nicht mehr kündigen, wenn die Leistungspflicht des Versicherers bereits eingetreten ist.
  • BGH, 14.10.2015 - IV ZR 284/12

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines fondsgebundenen

  • OLG Dresden, 28.03.2017 - 4 U 1624/16

    Anforderungen an die drucktechnische Hervorhebung einer Rücktrittsbelehrung beim

  • OLG Karlsruhe, 27.09.2019 - 12 U 78/18

    Treuwidrigkeit von Widerspruch gegen Lebensversicherungsvertrag und

  • OLG Stuttgart, 13.12.2018 - 7 U 108/18

    Erstattung von Prämien und Herausgabe gezogener Nutzungen bei Rückabwicklung

  • OLG Dresden, 29.11.2016 - 4 U 677/16

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen

  • LG Dortmund, 24.09.2015 - 2 O 375/14

    Rückzahlung der durch die Versicherung einbehaltenen Abschlusskosten nach

  • BGH, 07.09.2016 - IV ZR 174/14

    Verjährung des Anspruchs eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung geleisteter

  • OLG Dresden, 31.08.2021 - 4 U 623/21

    1. Bei fehlender drucktechnischer Hervorhebung einer Widerspruchsbelehrung ist

    Die Entscheidung des Senates vom 27.03.2020 (- 4 U 212/20 - juris) steht dem nicht entgegen, denn der dort der Entscheidung zugrunde liegender Sachverhalt unterscheidet sich von dem hier vorliegenden.
  • OLG Dresden, 09.07.2020 - 4 U 800/20

    Lebensversicherung: Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Das Widerspruchsrecht kann aber ausnahmsweise verwirkt sein, wenn der Versicherungsnehmer durch besondere Handlungen ein schutzwürdiges Vertrauen des Versicherers dahingehend begründet, er wolle ohne Wenn und Aber am Vertrag festhalten (vgl. Senat, Beschluss vom 27. März 2020 - 4 U 212/20 -, Rn. 8 - 10, juris; Beschluss vom 03. Januar 2018 - 4 U 1235/17 -, Rn. 10 - 11, juris; Beschluss vom 04.01.2017 - 4 U 1246/16).
  • OLG Dresden, 26.10.2020 - 4 U 1418/20

    Verwirkung des Widerrufsrechts eines Versicherungsnehmers bei einer

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 27.03.2020 (4 U 212/20 - juris) entschieden, dass bei Zahlung einer Einmalprämie durch den Versicherungsnehmer bei einer sofort beginnenden Rentenversicherung durch die Aufnahme der Zahlungen durch den Versicherer bereits ein gewichtiges Vertrauen des Versicherers in den Bestand des Vertrages erwächst, das sich mit zunehmender Vertragslaufzeit weiter verfestigt.
  • OLG Dresden, 03.12.2020 - 4 U 1418/20
    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 27.03.2020 (4 U 212/20 - juris) entschieden, dass bei Zahlung einer Einmalprämie durch den Versicherungsnehmer bei einer sofort beginnenden Rentenversicherung durch die Aufnahme der Zahlungen durch den Versicherer bereits ein gewichtiges Vertrauen des Versicherers in den Bestand des Vertrages erwächst, das sich mit zunehmender Vertragslaufzeit weiter verfestigt.
  • OLG Dresden, 03.12.2020 - 4 U 1419/20
    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 27.03.2020 (4 U 212/20 - juris) entschieden, dass bei Zahlung einer Einmalprämie durch den Versicherungsnehmer bei einer sofort beginnenden Rentenversicherung durch die Aufnahme der Zahlungen durch den Versicherer bereits ein gewichtiges Vertrauen des Versicherers in den Bestand des Vertrages erwächst, das sich mit zunehmender Vertragslaufzeit weiter verfestigt.
  • OLG Dresden, 26.10.2020 - 4 U 1419/20
    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 27.03.2020 (4 U 212/20 - juris) entschieden, dass bei Zahlung einer Einmalprämie durch den Versicherungsnehmer bei einer sofort beginnenden Rentenversicherung durch die Aufnahme der Zahlungen durch den Versicherer bereits ein gewichtiges Vertrauen des Versicherers in den Bestand des Vertrages erwächst, das sich mit zunehmender Vertragslaufzeit weiter verfestigt.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 4 U 212/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,11445
OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 4 U 212/20 (https://dejure.org/2022,11445)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.03.2022 - 4 U 212/20 (https://dejure.org/2022,11445)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. März 2022 - 4 U 212/20 (https://dejure.org/2022,11445)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufs; Verwirkung eines Widerrufsrechts wegen widersprüchlichen Verhaltens; Gebrauchmachen von einem verbrieften Rückgaberecht

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Brandenburg, 13.10.2021 - 4 U 283/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages Treuwidriger Widerruf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 4 U 212/20
    Hierdurch unterscheidet sich das Gebrauchmachen von einem verbrieften Rückgaberecht von denjenigen Fällen, in denen der Verbraucher das Darlehen - unter dem Vorbehalt der Rückforderung der geleisteten Zahlungen - selbst ablöst (Senat, Urt. v. 13.10.2021 - 4 U 283/20 - Rn. 55; OLG Köln, Urt. v. 08.07.2021 - 12 U 159/20 - Rn. 12; KG, Beschl. v. 21.01.2021 - 4 U 1033/20 - Rn. 192; OLG Braunschweig, Urt. v. 08.07.2020 - 11 U 101/19 - Rn. 153).

    Anders gewendet, er möchte die Vorteile des Widerrufs in Anspruch nehmen, ohne die sich hieraus ergebenden Nachteile tragen zu wollen, zu denen es - wie vorstehend ausgeführt - gehört, dass er sich auf die für den Fall eines wirksamen Vertragsverhältnisses getroffenen Abreden eben nicht (mehr) berufen kann; ein solches Verhalten ist widersprüchlich (Senat, Urt. v. 13.10.2021 - 4 U 283/20 - Rn. 55; Senat, Urt. v. 26.01.2022 - 4 U 199/20 - Rn. 43).

    Sie hat daher lediglich entsprechend den ihrer Auffassung nach fortbestehenden vertraglichen Pflichten gehandelt, ohne damit zum Ausdruck zu bringen, dass der Kläger ein etwaiges Widerrufsrecht trotz Inanspruchnahme vertraglicher Rechte weiter in Anspruch nehmen dürfe (Senat, Urt. v. 13.10.2021 - 4 U 283/20 - Rn. 57; OLG Braunschweig, Urt. v. 08.07.2020 - 11 U 101/19, - Rn. 159).

    Daraus folgt jedoch, dass auch die Annahme eines Missbrauchs der einem Verbraucher infolge eines wirksamen Widerrufs eingeräumten Rechte, der darauf gestützt ist, dass der Verbraucher in das nationalrechtlich geregelte Regime der Rückabwicklung des mit einem Kaufvertrag verbundenen Darlehensvertrag eingriffen hat, die Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts nicht beeinträchtigt (vgl. Senat, Urt. v. 13.10.2021, a.a.O., Rn. 58; so auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.11.2021 - I-16 U 291/20 - Rn. 33, 44).

  • OLG Braunschweig, 08.07.2020 - 11 U 101/19

    Rechtsmissbräuchlicher Widerruf von Verbraucherdarlehen zur Kfz-Finanzierung bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 4 U 212/20
    Hierdurch unterscheidet sich das Gebrauchmachen von einem verbrieften Rückgaberecht von denjenigen Fällen, in denen der Verbraucher das Darlehen - unter dem Vorbehalt der Rückforderung der geleisteten Zahlungen - selbst ablöst (Senat, Urt. v. 13.10.2021 - 4 U 283/20 - Rn. 55; OLG Köln, Urt. v. 08.07.2021 - 12 U 159/20 - Rn. 12; KG, Beschl. v. 21.01.2021 - 4 U 1033/20 - Rn. 192; OLG Braunschweig, Urt. v. 08.07.2020 - 11 U 101/19 - Rn. 153).

    In dieses danach allein noch bestehende Rückabwicklungsregime greift der Verbraucher in einer schutzwürdige Interessen des Darlehensgebers beeinträchtigenden Weise ein, wenn er durch das Gebrauchmachen von dem verbrieften Rückgaberecht die infolge des Widerrufs geschuldete Rückgewähr des finanzierten Fahrzeuges an den Darlehensgeber (§ 358 Abs. 4 Satz 5 BGB a.F.) sehenden Auges (zum eigenen Vorteil) durch die Veräußerung des Fahrzeuges an den Verkäufer - vorbehaltlich eines etwaigen Rückkaufs durch den Darlehensnehmer - unmöglich macht (vgl. OLG Köln, Urt. v. 08.07.2021 - 12 U 159/20 - Rn. 13; KG, Beschl. v. 21.01.2021 - 4 U 1033/20 - Rn. 194; OLG Braunschweig, Urt. v. 08.07.2020 - 11 U 101/19 - Rn. 155; OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.03.2021 - 3 U 106/20 - sowie Beschl. v. 30.11.2020 - 3 U 106/20 -, abgedruckt unter BeckRS 2021, 21047).

    Sie hat daher lediglich entsprechend den ihrer Auffassung nach fortbestehenden vertraglichen Pflichten gehandelt, ohne damit zum Ausdruck zu bringen, dass der Kläger ein etwaiges Widerrufsrecht trotz Inanspruchnahme vertraglicher Rechte weiter in Anspruch nehmen dürfe (Senat, Urt. v. 13.10.2021 - 4 U 283/20 - Rn. 57; OLG Braunschweig, Urt. v. 08.07.2020 - 11 U 101/19, - Rn. 159).

  • OLG Brandenburg, 26.01.2022 - 4 U 199/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 4 U 212/20
    Ausgehend von dem erkennbaren Rechtsschutzbegehren des Klägers bestand daher kein Anlass, den - hilfsweise gestellten - Erledigungsfeststellungsantrag zu bescheiden (so bereits Senat, Urt. v. 26.01.2022 - 4 U 199/20 - Rn. 34).

    Als solche ist es aber gerade nicht anzusehen, wenn - wie hier - lediglich ein Fall des § 264 ZPO vorliegt (vgl. BGH, Urt. v. 26.04.2001 - IX ZR 53/00 - Rn. 12; Bacher in: BeckOK ZPO mit Stand 01.09.2021, § 261 Rn. 21; Senat, Urt. v. 26.01.2022 - 4 U 199/20 - Rn. 35).

    Anders gewendet, er möchte die Vorteile des Widerrufs in Anspruch nehmen, ohne die sich hieraus ergebenden Nachteile tragen zu wollen, zu denen es - wie vorstehend ausgeführt - gehört, dass er sich auf die für den Fall eines wirksamen Vertragsverhältnisses getroffenen Abreden eben nicht (mehr) berufen kann; ein solches Verhalten ist widersprüchlich (Senat, Urt. v. 13.10.2021 - 4 U 283/20 - Rn. 55; Senat, Urt. v. 26.01.2022 - 4 U 199/20 - Rn. 43).

  • EuGH, 09.09.2021 - C-33/20

    Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 4 U 212/20
    Insoweit lässt sich - wie der Europäische Gerichtshof zuletzt auf verschiedene Vorlagefragen des Landgerichts Ravensburg klargestellt hat (vgl. EuGH, Urt. v. 09.09.2021 - C-33/20, C-155/20 und C-187/20, Rn. 119 f.) - im Anwendungsbereich von Art. 14 der Richtlinie 2008/48/EG, welche den Gewerbetreibenden davon abschrecken soll, gegen die ihm nach den Bestimmungen der Richtlinie obliegenden Pflichten gegenüber dem Verbraucher zu verstoßen, zwar, wenn eine der in Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2008/48/EG vorgesehene zwingende Angabe - wie auch im vorliegenden Fall - weder im Kreditvertrag noch nachträglich ordnungsgemäß mitgeteilt worden ist und unabhängig davon, ob der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Kenntnis hatte, ein Rechtsmissbrauch nicht auf den Vorwurf stützen, zwischen dem Vertragsschluss und dem Widerruf durch den Verbraucher sei erhebliche Zeit vergangen.

    Die Folgen des Widerrufs eines Kreditvertrages sind jedoch in der Richtlinie 2008/48/EG überhaupt nicht geregelt (vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts zu den Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20 vom 15.07.2021, Rn. 126); die einzige Bestimmung der Richtlinie 2008/48/EG, die sich auf die Folgen der Ausübung eines Widerrufsrechts bei verbundenen Kreditverträgen bezieht, nämlich Art. 15 Abs. 1, betrifft den Fall, dass ein Verbraucher dieses Recht in Bezug auf einen Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen ausübt.

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 4 U 212/20
    So kann sich eine Rechtsausübung bei der insoweit gebotenen umfassenden Bewertung der gesamten Fallumstände als unzulässig darstellen, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (vgl. BGH, Urt. v. 12.07.2016 - XI ZR 501/15 - Rn. 18 und 20 m. w. N.), wobei auch eine Änderung der Verhältnisse dazu führen kann, dass die zunächst zulässige Rechtsausübung missbräuchlich wird.

    Es ist durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bereits geklärt, dass die nationalen Gerichte das missbräuchliche Verhalten auf der Grundlage objektiver Kriterien in Rechnung stellen können, um einem Verbraucher gegebenenfalls das Berufen auf die geltend gemachte Bestimmung des Gemeinschaftsrechts zu verwehren, solange die Anwendung einer nationalen Vorschrift die Wirksamkeit und die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigt (vgl. EuGH, Urt. v. 23.03.2000 - C-373/97 - Ziffer 34; BGH, Urt. v. 12.07.2016 - XI ZR 501/15 - Rn. 18).

  • OLG Frankfurt, 16.03.2021 - 3 U 106/20

    Treuwidriger Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 4 U 212/20
    In dieses danach allein noch bestehende Rückabwicklungsregime greift der Verbraucher in einer schutzwürdige Interessen des Darlehensgebers beeinträchtigenden Weise ein, wenn er durch das Gebrauchmachen von dem verbrieften Rückgaberecht die infolge des Widerrufs geschuldete Rückgewähr des finanzierten Fahrzeuges an den Darlehensgeber (§ 358 Abs. 4 Satz 5 BGB a.F.) sehenden Auges (zum eigenen Vorteil) durch die Veräußerung des Fahrzeuges an den Verkäufer - vorbehaltlich eines etwaigen Rückkaufs durch den Darlehensnehmer - unmöglich macht (vgl. OLG Köln, Urt. v. 08.07.2021 - 12 U 159/20 - Rn. 13; KG, Beschl. v. 21.01.2021 - 4 U 1033/20 - Rn. 194; OLG Braunschweig, Urt. v. 08.07.2020 - 11 U 101/19 - Rn. 155; OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.03.2021 - 3 U 106/20 - sowie Beschl. v. 30.11.2020 - 3 U 106/20 -, abgedruckt unter BeckRS 2021, 21047).

    Die Möglichkeit der Annahme des Rechtsmissbrauchs im Falle der Geltendmachung des Widerrufs bei nachfolgender Inanspruchnahme des verbrieften Rückgaberechts ist überdies höchstrichterlich bereits gebilligt worden (vgl. BGH, Beschl. v. 27.07.2021 - XI ZR 205/21, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschl. d. OLG Frankfurt v. 16.03.2021 - 3 U 106/20 - zurückgewiesen worden ist).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 4 U 212/20
    aa) Das in § 242 BGB verankerte Prinzip von Treu und Glauben bildet, selbst wenn die Voraussetzungen einer Verwirkung nicht vorliegen (vgl. BGH, Urt. v. 12.07.2016 - XI ZR 564/15 - Rn. 43), eine allen Rechten immanente Inhaltsbegrenzung.

    Dem kann auch nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 12.07.2016 - XI ZR 564/15 - Rn. 39) entgegenhalten werden, allein aufgrund eines laufend vertragstreuen Verhaltens des Verbrauchers könne der Darlehensgeber ein schutzwürdiges Vertrauen nicht bilden.

  • KG, 21.01.2021 - 4 U 1033/20

    Verbraucherkreditvertrag: Örtliche Zuständigkeit bei negativer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 4 U 212/20
    Hierdurch unterscheidet sich das Gebrauchmachen von einem verbrieften Rückgaberecht von denjenigen Fällen, in denen der Verbraucher das Darlehen - unter dem Vorbehalt der Rückforderung der geleisteten Zahlungen - selbst ablöst (Senat, Urt. v. 13.10.2021 - 4 U 283/20 - Rn. 55; OLG Köln, Urt. v. 08.07.2021 - 12 U 159/20 - Rn. 12; KG, Beschl. v. 21.01.2021 - 4 U 1033/20 - Rn. 192; OLG Braunschweig, Urt. v. 08.07.2020 - 11 U 101/19 - Rn. 153).

    In dieses danach allein noch bestehende Rückabwicklungsregime greift der Verbraucher in einer schutzwürdige Interessen des Darlehensgebers beeinträchtigenden Weise ein, wenn er durch das Gebrauchmachen von dem verbrieften Rückgaberecht die infolge des Widerrufs geschuldete Rückgewähr des finanzierten Fahrzeuges an den Darlehensgeber (§ 358 Abs. 4 Satz 5 BGB a.F.) sehenden Auges (zum eigenen Vorteil) durch die Veräußerung des Fahrzeuges an den Verkäufer - vorbehaltlich eines etwaigen Rückkaufs durch den Darlehensnehmer - unmöglich macht (vgl. OLG Köln, Urt. v. 08.07.2021 - 12 U 159/20 - Rn. 13; KG, Beschl. v. 21.01.2021 - 4 U 1033/20 - Rn. 194; OLG Braunschweig, Urt. v. 08.07.2020 - 11 U 101/19 - Rn. 155; OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.03.2021 - 3 U 106/20 - sowie Beschl. v. 30.11.2020 - 3 U 106/20 -, abgedruckt unter BeckRS 2021, 21047).

  • OLG Brandenburg, 21.04.2021 - 4 U 95/20

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 4 U 212/20
    Dieser Wert geht nunmehr in dem Leistungsantrag auf (vgl. Senat, Urt. v. 21.04.2021 - 4 U 95/20 - Rn. 103), mit dem der Kläger das deckungsgleiche Interesse auf Geltendmachung der sich aus dem Rückabwicklungsverhältnis ergebenden Zahlungspflicht der Beklagten weiterverfolgt.

    Hieran ändert es auch nichts, dass der Kläger in der Berufungsinstanz seine Klage von einem Feststellungsantrag auf einen Leistungsantrag umgestellt hat, für den das Landgericht Neuruppin nicht zuständig wäre (vgl. Senat, Urt. v. 21.04.2021 - 4 U 95/20 - Rn. 27ff.), weil insoweit § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO eingreift, wonach die Zuständigkeit des Prozessgerichts durch eine Veränderung der sie begründenden Umstände nicht berührt wird (§ 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO).

  • OLG Köln, 08.07.2021 - 12 U 159/20

    Rechtsmissbräuchlicher Widerruf eines Darlehensvertrages Wahrnehmung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 4 U 212/20
    Hierdurch unterscheidet sich das Gebrauchmachen von einem verbrieften Rückgaberecht von denjenigen Fällen, in denen der Verbraucher das Darlehen - unter dem Vorbehalt der Rückforderung der geleisteten Zahlungen - selbst ablöst (Senat, Urt. v. 13.10.2021 - 4 U 283/20 - Rn. 55; OLG Köln, Urt. v. 08.07.2021 - 12 U 159/20 - Rn. 12; KG, Beschl. v. 21.01.2021 - 4 U 1033/20 - Rn. 192; OLG Braunschweig, Urt. v. 08.07.2020 - 11 U 101/19 - Rn. 153).

    In dieses danach allein noch bestehende Rückabwicklungsregime greift der Verbraucher in einer schutzwürdige Interessen des Darlehensgebers beeinträchtigenden Weise ein, wenn er durch das Gebrauchmachen von dem verbrieften Rückgaberecht die infolge des Widerrufs geschuldete Rückgewähr des finanzierten Fahrzeuges an den Darlehensgeber (§ 358 Abs. 4 Satz 5 BGB a.F.) sehenden Auges (zum eigenen Vorteil) durch die Veräußerung des Fahrzeuges an den Verkäufer - vorbehaltlich eines etwaigen Rückkaufs durch den Darlehensnehmer - unmöglich macht (vgl. OLG Köln, Urt. v. 08.07.2021 - 12 U 159/20 - Rn. 13; KG, Beschl. v. 21.01.2021 - 4 U 1033/20 - Rn. 194; OLG Braunschweig, Urt. v. 08.07.2020 - 11 U 101/19 - Rn. 155; OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.03.2021 - 3 U 106/20 - sowie Beschl. v. 30.11.2020 - 3 U 106/20 -, abgedruckt unter BeckRS 2021, 21047).

  • OLG Düsseldorf, 04.11.2021 - 16 U 291/20

    1. Der Darlehensgeber kann im Rückabwicklungsschuldverhältnis, das im Falle des

  • BGH, 27.07.2021 - XI ZR 205/21

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • EuGH, 23.03.2000 - C-373/97

    Diamantis

  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 608/20

    Die Rechtsfolgen des Widerrufs eines mit einem Kaufvertrag verbundenen

  • BGH, 16.05.2001 - XII ZR 199/98

    Begriff der Erledigung

  • BGH, 22.10.2004 - V ZR 47/04

    Zulässigkeit einer Verweisung in der Berufungsinstanz; Begriff der

  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

  • BGH, 23.11.2021 - XI ZR 159/21

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig

  • BGH, 04.04.2017 - II ZR 179/16

    Rückabwicklung einer kreditfinanzierten Fondsbeteiligung nach Widerruf:

  • BGH, 26.04.2001 - IX ZR 53/00

    Klagebefugnis des Insolvenzverwalters bei einer Drittwiderspruchsklage;

  • BGH, 07.11.2017 - XI ZR 369/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerruflichkeit des Widerrufs

  • OLG Braunschweig, 20.12.2022 - 4 U 57/21

    Widerruf; Verbraucher; Verbraucherdarlehensvertrag; negative Feststellungsklage;

    Daraus wiederum ergibt sich, dass auch die Annahme eines Missbrauchs die einem Verbraucher infolge eines wirksamen Widerrufs eingeräumten Rechte betreffend die Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts nicht beeinträchtigt (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30. März 2022 - 4 U 212/20 -, Rn. 42, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2021 - I-16 U 291/20 -, Rn. 33, 44, juris, für die Vorleistungspflicht).

    Die Bewertung eines Handelns als Verstoß gegen Treu und Glauben unterliegt mithin der tatrichterlichen Würdigung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls und ist nicht geeignet, abstrakt eine Vielzahl anderer Fälle zu klären (vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30. März 2022 - 4 U 212/20 -, Rn. 45, juris).

    Die Möglichkeit der Annahme des Rechtsmissbrauchs im Falle der Geltendmachung des Widerrufs bei nachfolgender Inanspruchnahme des verbrieften Rückgaberechts ist bereits höchstrichterlich gebilligt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2021 - XI ZR 205/21 -, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde gegen OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. März 2021 - 3 U 106/20 -, juris, zurückgewiesen worden ist; so auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30. März 2022 - 4 U 212/20 -, Rn. 45, juris).

  • OLG Braunschweig, 11.07.2022 - 4 U 639/21

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Inanspruchnahme von Rechten aus

    Die Bewertung eines Handelns als Verstoß gegen Treu und Glauben unterliegt mithin der tatrichterlichen Würdigung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls und ist nicht geeignet, abstrakt eine Vielzahl anderer Fälle zu klären (vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30. März 2022 - 4 U 212/20 -, Rn. 45, juris).

    Die Möglichkeit der Annahme des Rechtsmissbrauchs im Falle der Geltendmachung des Widerrufs bei nachfolgender Inanspruchnahme des verbrieften Rückgaberechts ist bereits höchstrichterlich gebilligt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2021 - XI ZR 205/21 -, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde gegen OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. März 2021 - 3 U 106/20 -, juris, zurückgewiesen worden ist; so auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30. März 2022 - 4 U 212/20 -, Rn. 45, juris).

  • OLG Frankfurt, 22.03.2023 - 17 U 159/21

    Widerruf eines Darlehensvertrags zur Fahrzeug-Finanzierung im Falle der

    Das Brandenburgische Oberlandesgericht und wohl das auch der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt sehen die Verletzung schutzwürdiger Interesse der Darlehensgeberin ganz allgemein im Eingriff in das Rückabwicklungsregime (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30. März 2022 - 4 U 212/20 -, Rn. 39, juris; Urteil vom 13. Oktober 2021 - 4 U 283/20 -, Rn. 56, juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.11.2020 - 3 U 106/20 -, Rn. 23, juris).
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