Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 23.01.2019 - 4 U 214/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den Betreiber eines sozialen Netzwerkes: Anspruch eines Nutzers auf Unterlassung einer (erneuten) Löschung nach Wiederherstellung eines Posts
- damm-legal.de
Facebook hat kein generelles Entscheidungsrecht, welcher Post gelöscht werden darf und welcher nicht
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 241 Abs. 2 ; BGB § 280 Abs. 1
Rechtsstellung des Nutzers einer Internetseite - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Facebook hat kein generelles Entscheidungsrecht, welcher Post gelöscht werden darf und welcher nicht
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Sperrung auf Facebook rechtswidrig
Sonstiges
- steinhoefel.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Kein guter Tag für Facebook: Krachende Niederlage vor dem OLG Stuttgart
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 06.02.2018 - 11 O 22/18
- OLG Stuttgart, 13.03.2018 - 4 W 17/18
- LG Stuttgart, 31.07.2018 - 11 O 22/18
- OLG Stuttgart, 23.01.2019 - 4 U 214/18
Papierfundstellen
- MMR 2020, 415
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Oldenburg, 01.07.2019 - 13 W 16/19
Facebook muss gelöschten Post wieder einstellen
Der Senat schließt sich hier den Oberlandesgerichten Stuttgart (Urt. vom 23.01.2019 - 4 U 214/18) und München (Beschl. vom 24.08.2018 - 18 W 1294/18) an. - OLG Dresden, 20.04.2021 - 4 W 118/21
Youtube zur Entsperrung eines Videos verurteilt ("Richtlinie zur medizinischen …
Die Bestimmtheit des Antrags soll den Streitgegenstand und damit den Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts festlegen und zwar derart, dass die beklagte Partei erkennen kann, wogegen sie sich verteidigen soll und dass der dem Antrag folgende Tenor der Entscheidung die Grenzen der Rechtskraft und die Vollstreckungsmöglichkeiten klar erkennen lässt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Januar 2019, Az.: 4 U 214/18 - juris).Selbst wenn man diesbezüglich - wie beim gesetzlichen Unterlassungsanspruch - eine Erstbegehungs- bzw. eine Wiederholungsgefahr voraussetzen würde (vgl. dazu OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Januar 2019, Az.: 4 U 214/18 - juris; offen gelassen durch Senat, Urteil vom 12. Januar 2021, Az.: 4 U 1600/20 - juris), wäre diese hier aufgrund der bereits stattgefundenen Sperrung/Verwarnung zu bejahen.
Bei Unterlassungsansprüchen ergibt sich die "Dringlichkeit" als Voraussetzung des Verfügungsgrundes zwar nicht schon aus der materiell-rechtlichen Erstbegehungs- oder Wiederholungsgefahr (…vgl. Zöller, a.a.O.), jedoch wird in Fällen des Presse- und Äußerungsrechts ein Verfügungsgrund, wenn - wie hier - keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, insbesondere durch Zuwarten, gegeben ist, regelmäßig bejaht (vgl. auch KG, Beschluss vom 22. März 2019, Az.: 10 B 172/18 - juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Januar 2019, Az.: 4 U 214/18 - juris).
- OLG Karlsruhe, 04.02.2022 - 10 U 17/20
Facebook; Nutzungsbedingungen; Kündigung
Entscheidend ist vielmehr, ob insoweit noch eine Wiederholungsgefahr angekommen werden kann (OLG Stuttgart, Urteil vom 23.01.2019 - 4 U 214/18 - juris Rn. 120).
- LG Frankfurt/Main, 03.09.2020 - 3 O 48/19
Kein "Freischuss" bei Löschung und Sperre für den Betreiber eines sozialen …
In Anwendung dieser Grundsätze und unter Abwägung der jeweiligen Interessen der Parteien kann daher eine Löschung eines Beitrages jedenfalls als gerechtfertigt anzusehen sein, die als "Hassrede" im Sinne der Gemeinschaftsbedingungen der Beklagten anzusehen ist (LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 10.09.2018 - 2-03 O 310/18, MMR 2018, 770 m.w.N.; ebenso OLG München NJW 2018, 3115; OLG Stuttgart, Urt. v. 23.01.2019 - 4 U 214/18, BeckRS 2019, 5526; OLG Dresden NJW 2018, 3111; OLG Dresden AfP 2020, 56; KG Berlin, Beschl. v. 09.01.2020 - 10 W 29/19;… LG Bremen, Urt. v. 20.06.2019 - 7 O 1618/18, BeckRS 2019, 12419). - OLG Dresden, 04.10.2021 - 4 W 625/21
Die rechtlichen Grenzen des Facebook-Algorithmus: Keine Wiederholungsgefahr bei …
Bei Unterlassungsansprüchen ergibt sich die "Dringlichkeit" als Voraussetzung des Verfügungsgrundes zwar nicht schon aus der materiell-rechtlichen Erstbegehungs- oder Wiederholungsgefahr (…vgl. Zöller, a.a.O.), jedoch wird in Fällen des Presse- und Äußerungsrechts ein Verfügungsgrund, wenn - wie hier - keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, insbesondere durch Zuwarten, gegeben ist, regelmäßig bejaht (vgl. auch KG, Beschluss vom 22. März 2019, Az.: 10 B 172/18 - juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Januar 2019, Az.: 4 U 214/18 - juris). - OLG Dresden, 12.01.2021 - 4 U 1600/20 Ob es für diesen auf eine Hauptleistungspflicht bezogenen Unterlassungsanspruch überhaupt einer Wiederholungsgefahr bedarf (vgl. insoweit OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Januar 2019 - - 4 U 214/18 - -, juris, Rn 120), kann dahinstehen, weil diese jedenfalls aufgrund der zurückliegenden Löschung des Fotos und der Sperrung des Accounts des Klägers gegeben ist.
- ArbG Hamburg, 27.01.2022 - 4 Ca 356/20
Umgang mit betrieblichen elektronischen Dateien - Fristlose Kündigung - …
Es fehlt indes die für die Zuerkennung eines Unterlassungsanspruchs auch im vertraglichen Bereich erforderliche (vgl. dazu OLG Stuttgart 23.01.2019 - 4 U 214/18 - Rn. 125 ff.) Wiederholungs- oder Erstbegehungsgefahr. - LG Cottbus, 07.10.2020 - 1 O 229/20 Insbesondere ist der konkret formulierte Antrag hinreichend bestimmt gefasst worden, da es hierfür genügt, wenn der gelöschte Text komplett wiedergegeben wird, da damit die konkrete Verletzungsform umfassend erfasst wird (OLG Stuttgart vom 23.01.2019 zu 4 U 214/18, veröffentlicht in: BeckRS 2019, 5526, Rdn. 38 und 39).
Im Äußerungsrecht wird die Eilbedürftigkeit (Dringlichkeit) regelmäßig vermutet (OLG Stuttgart vom 23.01.2019 zu 4 U 214/18, veröffentlicht in: BeckRS 2019, 5526, Rdn. 42), sofern der Betroffene nicht selbst durch sein Verhalten diese Vermutung widerlegt hat.
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OLG Karlsruhe, 21.08.2020 - 4 U 214/18 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2021, 512