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   OLG Düsseldorf, 25.06.2009 - I-4 U 215/08   

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https://dejure.org/2009,20835
OLG Düsseldorf, 25.06.2009 - I-4 U 215/08 (https://dejure.org/2009,20835)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.06.2009 - I-4 U 215/08 (https://dejure.org/2009,20835)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - I-4 U 215/08 (https://dejure.org/2009,20835)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über den Wegfall von Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung mit Bewilligung einer Berufsunfähigkeitsrente; Wegfall des Anspruchs auf Krankentagegeld wegen Bewilligung einer Berufsunfähigkeitsrente und wegen Verlusts des ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB-KT § 15 lit. a
    Wirksamkeit einer Vereinbarung über den Wegfall von Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung mit Bewilligung einer Berufsunfähigkeitsrente; Wegfall des Anspruchs auf Krankentagegeld wegen Bewilligung einer Berufsunfähigkeitsrente und wegen Verlusts des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.05.2000 - IV ZR 258/99

    Berechnung der Beschwer bei Klage auf Feststellung des Fortbestandes einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2009 - 4 U 215/08
    Zahlungsanträge von Klage und Widerklage: 242.161,99 Euro; Feststellungsantrag der Klägerin: 110.220,-- Euro (negative Feststellungsklage mit dem Ziel der Leistungsfreiheit der Klägerin für die Zeit vom 1. August 2007 bis zur mündlichen Verhandlung des Senats); Feststellungsantrag des Beklagten: 107.546,04 Euro (positive Feststellungsklage auf der Grundlage von § 9 ZPO, der Berücksichtigung von wechselseitig geschuldeten Beiträgen und Krankentagegeldleistungen und bei letzteren eines Feststellungsabschlags von 50 % (BGH MDR 2000, 850); die eingetretene Erledigung durch das Unstreitigstellen der Kündigungsunwirksamkeit hat nicht dazu geführt, dass das Interesse der Parteien insoweit auf die entstandenen Kosten reduziert worden ist; die für denselben Zeitraum anhängige negative Feststellungsklage der Klägerin hindert die erneute Berücksichtigung des Streitwerts bei der positiven Feststellungsklage nicht, weil die Klagen unterschiedliche Leistungsbeendigungsgründe zum Gegenstand haben).
  • BGH, 05.02.1997 - IV ZR 67/96

    Ausschluß des Bezuges von Krankentagegeld wegen Bezug einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2009 - 4 U 215/08
    Ist dies - wie hier - nicht der Fall, führt der Rentenbezug wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit allein noch nicht zum Wegfall der Versicherungsfähigkeit (BGH VersR 1997, 481; Bach/Moser - Wilmes aaO, § 15 MB/KT Rn 14 mwN).
  • BGH, 15.05.2002 - IV ZR 100/01

    Erlöschen einer Krankentagegeldversicherung durch Kündigung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2009 - 4 U 215/08
    Wird in einer Krankentagegeldversicherung die Versicherungsfähigkeit eines Arbeitnehmers und damit der Fortbestand des Versichertrags vom ununterbrochenen Vorhandensein eines Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht, schränkt das wesentliche Rechte, die sich aus der Natur der Krankentagegeldversicherung ergeben, so ein, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, so dass die Vertragsbestimmung gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB unwirksam ist (BGH VersR 2008, 628 im Anschluss an BGH VersR 2002, 881).
  • OLG Köln, 22.12.2003 - 5 U 114/03

    Auslegung einer Vertragsklausel zur Beendigung der Tagegeldversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2009 - 4 U 215/08
    Das genügt nicht, um eine bedingungsgemäß relevante Einschränkung der Erwerbsfähigkeit "auf nicht absehbare Zeit" anzunehmen (vgl. OLG Köln VersR 2005, 822).
  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 244/03

    Rechtsmissbrauch des Berufsunfähigkeits-Versicherers durch Vereinbarungen über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2009 - 4 U 215/08
    Ohne diese Aufklärung ist die Berufung der Klägerin auf die Erklärung des Beklagten, mit der er - wie die nachfolgenden Ausführungen noch näher belegen werden - auf erhebliche Ansprüche, die ihm nach dem Versicherungsvertrag tatsächlich zustehen, verzichtet hat, nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verwehrt (BGH VersR 2007, 633).
  • OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 90/03

    Wegfall der Versicherungsfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2009 - 4 U 215/08
    Frühestens ab dem Zeitpunkt des Vorliegens eines medizinischen Befundes ist die Feststellung von Berufsunfähigkeit möglich, was nicht ausschließt, dass auf seiner Grundlage zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend auf den Eintritt von Berufsunfähigkeit geschlossen werden kann (Senat, VersR 1999, 354; OLG Saarbrücken r+s 2005, 515).
  • BGH, 27.02.2008 - IV ZR 219/06

    Formularmäßige Vereinbarung der Eintrittspflicht einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2009 - 4 U 215/08
    Wird in einer Krankentagegeldversicherung die Versicherungsfähigkeit eines Arbeitnehmers und damit der Fortbestand des Versichertrags vom ununterbrochenen Vorhandensein eines Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht, schränkt das wesentliche Rechte, die sich aus der Natur der Krankentagegeldversicherung ergeben, so ein, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, so dass die Vertragsbestimmung gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB unwirksam ist (BGH VersR 2008, 628 im Anschluss an BGH VersR 2002, 881).
  • OLG Celle, 01.11.2007 - 8 U 127/07

    Kein Anspruch auf Krankentagegeld während des Bezugs einer Rente wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2009 - 4 U 215/08
    Solche Regelungen können grundsätzlich getroffen werden (vgl. zu einem solchen Fall OLG Celle VersR 2008, 526), im Streitfall ist dies jedoch nicht geschehen.
  • OLG Düsseldorf, 13.01.1998 - 4 U 207/96

    Anforderungen an die Feststellung der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2009 - 4 U 215/08
    Frühestens ab dem Zeitpunkt des Vorliegens eines medizinischen Befundes ist die Feststellung von Berufsunfähigkeit möglich, was nicht ausschließt, dass auf seiner Grundlage zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend auf den Eintritt von Berufsunfähigkeit geschlossen werden kann (Senat, VersR 1999, 354; OLG Saarbrücken r+s 2005, 515).
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