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   OLG Nürnberg, 26.01.2012 - 4 U 2222/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5188
OLG Nürnberg, 26.01.2012 - 4 U 2222/11 (https://dejure.org/2012,5188)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.01.2012 - 4 U 2222/11 (https://dejure.org/2012,5188)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - 4 U 2222/11 (https://dejure.org/2012,5188)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftung beim Verkehrsunfall: Gesamtschuldnerische Halterhaftung bei Verletzung von Fahrgästen infolge des Auffahrens eines Linienbusses auf einen vorausfahrenden Pkw

  • verkehrslexikon.de

    Zur vollen Haftung der beiden Halter eines auf einen Pkw aufgefahrenen Linienbusses gegenüber den durch den Auffahrunfall verletzten Fahrgästen des Busses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung der Halter eines unfallbeteiligten Pkws und eines Linienbusses bei Verletzung von Fahrgästen des Linenbusses

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 2; StVG § 17 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 3; BGB § 426
    Halter eines auf voranfahrenden Pkw auffahrenden Linienbusses und Halter des Pkw haften verletzten Busfahrgästen als Gesamtschuldner L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung der Halter eines unfallbeteiligten Pkw und eines Linienbusses bei Verletzung von Fahrgästen des Linenbusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unfall mit einem Linienbuss - Haftung für Fahrgäste

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Haftung aus Betriebsgefahr trotz unverschuldeten Auffahrunfalls

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Verschuldensunabhängige Haftung des Vorausfahrenden gegenüber Insassen des Auffahrenden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unfall eines Linienbusses - wer haftet für Schäden der Insassen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Busunfall - Für Fahrgäste haften alle Halter

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 460
  • VersR 2013, 330
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Bad Segeberg, 14.02.2013 - 17 C 219/12

    Fahrgastunfall in einem Linienbus: Anscheinsbeweis bei Sturz eines Fahrgastes

    Gegenüber Dritten - wie vorliegend der Klägerin -, die bei dem Unfall verletzt worden sind, ist § 17 Abs. 3 StVG nicht anwendbar (OLG Nürnberg, Beschl. v. 26.01.2012 - 4 U 2222/11, MDR 2012, 460, juris Rn. 6).
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.01.2015 - 8 O 5750/14

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Leasinggebers durch den

    Ein Fahrzeuginsasse, der weder Fahrer noch selbst Halter ist, muss sich die Betriebsgefahr des Fahrzeugs nicht zurechnen lassen (vgl. BGH Urt. v. 17.11.2009 - VI ZR 64/08, r+s 2010, 76; OLG Nürnberg, Beschl. v. 26.1.2012 - 4 U 2222/11, r+s 2012, 408).
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