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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.05.2009 - I-4 U 23/09   

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https://dejure.org/2009,2324
OLG Hamm, 19.05.2009 - I-4 U 23/09 (https://dejure.org/2009,2324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.05.2009 - I-4 U 23/09 (https://dejure.org/2009,2324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - I-4 U 23/09 (https://dejure.org/2009,2324)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Missbrauchs

  • kanzlei.biz

    Abmahnungen mit Gewinnerzielungsabsicht

  • Judicialis

    ZPO § 926; ; ZPO § 927; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8; ; UWG § 8 Abs. 4; ; UWG § 9; ; UWG § 12 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 812 Abs. 1

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Abmahnungen mit Gewinnerzielungsabsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 4
    Begriff des Missbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliche Mehrfachabmahnungen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Abmahnungsmissbrauch bei reinem Gebühreninteresse im Online-Bereich

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Formulierungen sind Indizien für einen Rechtsmissbrauch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 444
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08

    Indizien für Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2009 - 4 U 23/09
    Die Klägerin hat im maßgeblichen Zeitraum - wie sich auch schon in den Verfahren 4 U 216/08 und 4 U 9/09 (Urteile jew. v. 28.04.2009) ergeben hat - in einem Umfang abgemahnt, der nicht mehr im Verhältnis zu ihrer eigenen Geschäftstätigkeit steht.

    4 U 216/08 ./. T1, Fa. T2-Preis.

    4 U 9/09 ./. T3 Pharm .

  • OLG Hamm, 25.02.2008 - 3 U 189/08

    Zu der Zulässigkeit einer Bezeichnung als Massenabmahner / Wann ist ein

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2009 - 4 U 23/09
    Sie verweist insoweit zunächst auf ihre Berufungsbegründung gegen das Urteil des Landgerichts Bochum in dem Verfahren 2 O 762/08 = OLG Hamm 3 U 189/08 hin, in dem es u.a. um ihre Bezeichnung als "Massenabmahnerin" ging.

    Ohne dass es noch darauf ankommt, sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Klägerin im Rechtsstreit 3 U 189/08 OLG Hamm mit Schriftsatz vom 21.02.2009 (S. 10; vorgelegt hier mit Schriftsatz vom 26.02.2009) einschränkungslos - und insofern unrichtig - ausgeführt hatte, dass man sich entschlossen habe, die ausgesprochenen Abmahnungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne jedes Präjudiz für gegenstandslos zu erklären, wohingegen sich aus der Senatssache 4 U 10/09 ergibt, das eben dieser Fehler gegen die Fa. C doch noch weiterverfolgt worden ist.

  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2009 - 4 U 23/09
    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Anspruchs begründen (BGH GRUR 2001, 354, 355 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner; Senat, Urt. v. 01.04.2008, 4 U 10/08, S. 4 f.), so insbesondere eine Rechtsverfolgung primär im Gebühreninteresse, eine Behinderungs- oder Schädigungsabsicht gegenüber dem Verletzer, ungerechtfertigte Mehrfachabmahnungen (dazu BGH GRUR 2002, 367, 368 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung), eine selektive Schuldnerauswahl oder auch eine fremdbestimmte Rechtsverfolgung lediglich im Interesse eines Dritten.

    Solche Umstände könnten etwa in einem Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebes liegen oder in der Art und Weise der Verfolgung (vgl. Senat Urt. v. 01.04.2008, Az. 4 U 10/08), wie dies hier der Fall ist.

  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2009 - 4 U 23/09
    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Anspruchs begründen (BGH GRUR 2001, 354, 355 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner; Senat, Urt. v. 01.04.2008, 4 U 10/08, S. 4 f.), so insbesondere eine Rechtsverfolgung primär im Gebühreninteresse, eine Behinderungs- oder Schädigungsabsicht gegenüber dem Verletzer, ungerechtfertigte Mehrfachabmahnungen (dazu BGH GRUR 2002, 367, 368 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung), eine selektive Schuldnerauswahl oder auch eine fremdbestimmte Rechtsverfolgung lediglich im Interesse eines Dritten.
  • OLG Brandenburg, 22.07.2009 - 4 U 2/09

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gemäß Verordnung (EG) Nr. 44/2001

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2009 - 4 U 23/09
    4 U 2/09 ./. P GmbH.
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98

    Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2009 - 4 U 23/09
    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Anspruchs begründen (BGH GRUR 2001, 354, 355 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner; Senat, Urt. v. 01.04.2008, 4 U 10/08, S. 4 f.), so insbesondere eine Rechtsverfolgung primär im Gebühreninteresse, eine Behinderungs- oder Schädigungsabsicht gegenüber dem Verletzer, ungerechtfertigte Mehrfachabmahnungen (dazu BGH GRUR 2002, 367, 368 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung), eine selektive Schuldnerauswahl oder auch eine fremdbestimmte Rechtsverfolgung lediglich im Interesse eines Dritten.
  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 261/02

    Telekanzlei

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2009 - 4 U 23/09
    Grundsätzlich ist dabei zu berücksichtigen, dass die Abmahnpraxis von Mitbewerbern und Verbänden und die klageweise Anspruchsverfolgung dem Interesse (auch) der Allgemeinheit an der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs dienen und deshalb, auch bei umfangreichen Tätigkeiten, insoweit für sich allein einen Missbrauch noch nicht hinreichend belegen (BGH GRUR 2005, 433, 434 - Telekanzlei; OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56; Ohly-Piper, a.a.O., § 8 Rn. 184).
  • OLG Hamm, 26.08.2008 - 4 W 85/08

    Hinweis über die den Verbraucher treffende Wertersatzpflicht ist eine

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2009 - 4 U 23/09
    4 W 85/08 ./. T GmbH & Co. KG.
  • OLG Köln, 01.07.2009 - 4 W 3/09

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Vorbefassung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2009 - 4 U 23/09
    4 W 3/09 ./. Fa. Camping Freizeit S .
  • OLG Dresden, 27.02.2008 - 4 W 143/08
    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2009 - 4 U 23/09
    4 W 143/08 ./. C Großhandel e.K.
  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06

    Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt

  • OLG Bamberg, 24.06.2008 - 4 W 74/08

    Kosten für innerprozessuales Privatgutachten erstattungsfähig?

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • LG Bochum, 17.11.2008 - 2 O 762/08

    Axel Gronen darf die Schmidt Wellness GmbH als Massenabmahner bezeichnen und mehr

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2009 - 4 U 215/08

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über den Wegfall von Leistungen aus einer

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

  • OLG Hamm, 26.05.2009 - 4 U 27/09

    Anforderungen an die Vorabbelehrung über das Widerrufsrecht bei einem

    Die Klägerin hat im maßgeblichen Zeitraum - wie sich auch schon in den Verfahren 4 U 216/08, 4 U 9/09 (Urteile jeweils vom 28. April 2009) und 4 U 23/09 (Urteil vom 19. Mai 2009) ergeben hat - in einem Umfang abgemahnt, der nicht mehr im Verhältnis zu ihrer eigenen Geschäftstätigkeit steht.

    4 U 23/09 ./. Camping Freizeit S .

  • OLG Hamm, 17.11.2009 - 4 U 148/09

    Anforderungen an die Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit des

    Insoweit sei auf die Urteile vom 28. April 2009 in den Sachen 4 U 216/08 und 4 U 9 /09, vom 19. Mai 2009 in der Sache 4 U 23/09 und auf das Urteil vom 26. Mai 2009 in der Sache 4 U 27/09 verwiesen.
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2010 - 20 U 199/09

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung markenrechtlicher

    Das Fordern eines (über die Erstattung der Abmahnkosten hinausgehenden) pauschalen Schadensersatzes ist ebenfalls ein Indiz für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28. April 2009, Az. 4 U 216/08, BeckRS 2009, 19460; Urteil vom 19. Mai 2009, Az. 4 U 23/09, BeckRS 2009, 19341).
  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 9/09

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungstätigkeit eines Wettbewerbers

    Hierbei handelte es sich nicht um einen Einzelfall, sondern um ein systematisches Vorgehen, wie sich dies gerichtsbekannt in gleicher Weise etwa aus den Abmahnungen vom 05.08.2008 im Verfahren 4 U 216/08, vom 29.07.2008 im Verfahren 4 U 23/09, vom 15.09.2008 im Verfahren 4 W 147/08 und vom 29.07.2008 im Verfahren 4 W 3/09 ergibt.
  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08
    Hierbei handelte es sich nicht um einen Einzelfall, sondern um ein systematisches Vorgehen, wie sich dies gerichtsbekannt in gleicher Weise etwa aus den Abmahnungen vom 28.10.2008 (Anl. K 7), vom 29.07.2008 im Verfahren 4 U 23/09, vom 21.10.2008 im Verfahren 4 U 9/09, vom 15.09.2008 im Verfahren 4 W 147/08 und vom 29.07.2008 im Verfahren 4 W 3/09 ergibt.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.06.2009 - 4 U 23/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6908
OLG Celle, 24.06.2009 - 4 U 23/09 (https://dejure.org/2009,6908)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.06.2009 - 4 U 23/09 (https://dejure.org/2009,6908)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 4 U 23/09 (https://dejure.org/2009,6908)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zugewinngemeinschaft: Gesamtvermögensverfügung eines Ehegatten durch Veräußerung eines Grundstücks; Berücksichtigung dinglicher Belastungen bei Ermittlung des Vermögens; Anforderungen an den Vortrag einer Partei zu einem behaupteten Grundstückswert

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1365 BGB; § 284 ZPO
    Begriff des gesamten Vermögens des verfügenden Ehegatten i.S. von § 1365 BGB; Anforderungen an die Substantiierung des Vortrags zum Wert eines Grundstücks

  • Wolters Kluwer

    Begriff des gesamten Vermögens des verfügenden Ehegatten i.S. von § 1365 BGB; Anforderungen an die Substantiierung des Vortrags zum Wert eines Grundstücks

  • Judicialis

    BGB § 1365; ; ZPO § 284

  • rechtsportal.de

    BGB § 1365; ZPO § 284
    Begriff des gesamten Vermögens des verfügenden Ehegatten i.S. von § 1365 BGB; Anforderungen an die Substantiierung des Vortrags zum Wert eines Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Parteivortrag zum Wert eines Grundstücks

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wertermittlung eines veräußerten Grundstücks aus Ehegattenvermögen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann wird über das "Vermögen im Ganzen" verfügt? (IBR 2009, 1336)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 562
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.06.1993 - V ZR 7/92

    Wohnrechtsbestellung an belastetem Grundstück durch Ehegatten

    Auszug aus OLG Celle, 24.06.2009 - 4 U 23/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1980, 2350. vgl. auch BGH NJW 1993, 2441. OLG München FamRZ 2005, 272, 273), der sich der Senat anschließt, ist bei der Ermittlung des Vermögens und bei der Abwägung, ob ein veräußerter Gegenstand, verglichen mit dem restlichen Vermögen, im Wesentlichen das gesamte Vermögen der verfügenden Ehegatten darstellt, nicht nur der Wert der verbleibenden Vermögensstücke, sondern auch der des veräußerten Grundstücks um die darauf ruhenden dinglichen Belastungen zu vermindern.

    Die Klägerin ist für die Voraussetzungen des § 1365 BGB, da sie sich hierauf zur Begründung der angeblichen Unwirksamkeit des Kaufvertrages beruft, darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BGH NJW 1993, 2441. OLG Koblenz FamRZ 2008, 1078 ff.).

  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 516/80

    Voraussetzungen eines Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Celle, 24.06.2009 - 4 U 23/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1980, 2350. vgl. auch BGH NJW 1993, 2441. OLG München FamRZ 2005, 272, 273), der sich der Senat anschließt, ist bei der Ermittlung des Vermögens und bei der Abwägung, ob ein veräußerter Gegenstand, verglichen mit dem restlichen Vermögen, im Wesentlichen das gesamte Vermögen der verfügenden Ehegatten darstellt, nicht nur der Wert der verbleibenden Vermögensstücke, sondern auch der des veräußerten Grundstücks um die darauf ruhenden dinglichen Belastungen zu vermindern.
  • OLG München, 14.01.2004 - 16 UF 1348/03

    Übertragung von Vermögen im Ganzen durch Übertragung eines Grundstücks; Schutz

    Auszug aus OLG Celle, 24.06.2009 - 4 U 23/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1980, 2350. vgl. auch BGH NJW 1993, 2441. OLG München FamRZ 2005, 272, 273), der sich der Senat anschließt, ist bei der Ermittlung des Vermögens und bei der Abwägung, ob ein veräußerter Gegenstand, verglichen mit dem restlichen Vermögen, im Wesentlichen das gesamte Vermögen der verfügenden Ehegatten darstellt, nicht nur der Wert der verbleibenden Vermögensstücke, sondern auch der des veräußerten Grundstücks um die darauf ruhenden dinglichen Belastungen zu vermindern.
  • BGH, 13.03.1991 - XII ZR 79/90

    Übertragung größerer Vermögen

    Auszug aus OLG Celle, 24.06.2009 - 4 U 23/09
    Denn § 1365 BGB greift in der Regel nicht ein, wenn bei einem größeren Vermögen das verbleibende Vermögen 10 % des ursprünglichen Gesamtvermögens ausmacht (BGH NJW 1991, 1739).
  • OLG Koblenz, 23.08.2007 - 5 U 284/07

    Begriff der Verfügung über das Vermögen im Ganzen

    Auszug aus OLG Celle, 24.06.2009 - 4 U 23/09
    Die Klägerin ist für die Voraussetzungen des § 1365 BGB, da sie sich hierauf zur Begründung der angeblichen Unwirksamkeit des Kaufvertrages beruft, darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BGH NJW 1993, 2441. OLG Koblenz FamRZ 2008, 1078 ff.).
  • OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 20 W 320/16

    Grundbuch: freie Verfügungsbefugnis des Ehegatten nach § 1364 BGB

    Auf dem veräußerten Gegenstand - hier: dem Hausgrundstück - ruhende dingliche Belastungen vermindern vielmehr grundsätzlich seinen Wert und sind zugunsten des verfügenden Ehegatten bei der Ermittlung der Wertrelation zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 77, 293; BGHZ 132, 218; OLG Celle FamRZ 2010, 562; Münchener Kommentar/Koch, a.a.O., § 1365 Rz. 16); damit sind sie keinesfalls dem Kaufpreis hinzuzurechnen.

    Gleiches gilt dann allerdings auch in diesem Zusammenhang für im Vermögen des verfügenden Ehegatten verbleibenden weiteren Grundbesitz (vgl. BGHZ 77, 293; BGHZ 132, 218; OLG Celle FamRZ 2010, 562; Münchener Kommentar/Koch, a.a.O., § 1365 Rz. 16).

  • OLG München, 15.09.2022 - 34 Wx 114/22

    Verfügungsbeschränkung führt zur unrichtigen Grundbucheintragung

    Jedenfalls bei größeren Vermögen wie hier ist die Grenze bei 90% zu ziehen (BGH FGPrax 2013, 142/143; OLG Saarbrücken NJW-RR 2019, 772/774; OLG Frankfurt a.M. NJOZ 2018, 90/91; OLG Celle FamRZ 2010, 562/563; OLG Jena FamRZ 2010, 1733/1734; OLG München FamRZ 2005, 272; OLG Köln NJW-RR 2005, 4/5; Grüneberg/Siede BGB 81. Aufl. § 1365 Rn. 6; MüKoBGB/Koch 9. Aufl. § 1365 Rn. 31).
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