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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.06.2013 - 4 U 23/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20635
OLG Hamm, 18.06.2013 - 4 U 23/13 (https://dejure.org/2013,20635)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.06.2013 - 4 U 23/13 (https://dejure.org/2013,20635)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juni 2013 - 4 U 23/13 (https://dejure.org/2013,20635)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung einer Schadenspauschale im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag über eine Fertiggarage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 309 Nr. 4; UWG § 4 Nr. 11
    Formularmäßige Vereinbarung einer Schadenspauschale im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag über eine Fertiggarage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fertiggaragenvertrieb darf Fristsetzungsobliegenheit zur Ausübung seiner Rechte im Verzugsfall nicht per Klausel abbedingen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz-Klausel bei unberechtigtem Rücktritt ist unwirksam

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.06.2012 - VII ZR 148/10

    Rücktritt vom Grundstückserwerbsvertrag mit Bauverpflichtung für den Veräußerer

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2013 - 4 U 23/13
    Der Schuldner muss eindeutig und gewissermaßen als "sein letztes Wort" den Willen zum Ausdruck gebracht haben, dass er seine Vertragspflichten nicht erfüllen werde (BGH ZIP 2012, 1463; BeckOK-Lorenz, BGB, Stand: 01.03.2011, § 281 Rn. 22; Palandt-Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 281 Rn. 14).

    Zwar mag es in dem ein oder anderen Fall für die Annahme einer ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung genügen, wenn der Schuldner ungerechtfertigter Weise erklärt, vom Vertrag zurücktreten zu wollen (BGH ZIP 2012, 1463; NJW 1977, 580).

  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 342/81

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2013 - 4 U 23/13
    Denn die Nichterforderlichkeit der Fristsetzung ergibt sich mittelbar daraus, dass sie in der streitgegenständlichen Klausel als Voraussetzung für die Entstehung der Rechte aus den § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB gar nicht erst genannt wird (BGH NJW 1983, 1320, 1322; MünchKomm-Wurmnest, BGB, 6. Aufl., § 309 Nr. 4 Rn. 8; Palandt-Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 309 Rn. 22).

    Die Beklagte kann sich auch nicht darauf berufen, dass von der AGB-Kontrolle nach § 309 Nr. 4 BGB die gesetzlichen Ausnahmen vom Erfordernis der Fristsetzung unberührt bleiben (vgl. BGH NJW 1983, 1320, 1322; MünchKomm-Wurmnest, BGB, 6. Aufl., § 309 Nr. 4 Rn. 8; Palandt-Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 309 Rn. 22).

  • OLG Köln, 07.09.1998 - 16 U 99/97

    Voraussetzungen der wirksamen formularmäßigen Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2013 - 4 U 23/13
    Dies gilt entsprechend für die vom Kunden erklärte (bloße) Abbestellung oder Abnahmeverweigerung (OLG Köln ZIP 1999, 355).
  • BGH, 25.10.1984 - VII ZR 95/83

    Wirksamkeit einer von einem Haftpflichtversicherer in Allgemeinen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2013 - 4 U 23/13
    Eine einschränkende, gleichsam gesetzeskonforme Auslegung der maßgeblichen Klausel entsprechend § 281 Abs. 2 1.Alt. BGB kommt nicht in Betracht, da gemäß § 305c Abs. 2 BGB diesbezügliche Zweifel zu Lasten des Verwenders gehen und dies auf die Rückführung unwirksamer Klauseln auf einen zulässigen Inhalt in AGB hinauslaufen würde, die prinzipiell nicht möglich ist (vgl. BGH NJW 1985, 970, 971; Palandt-Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 305c Rn. 16).
  • BGH, 15.02.1995 - VIII ZR 93/94

    Geltendmachung der Unterlassung einer inhaltlich nicht teilbaren Klausel;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2013 - 4 U 23/13
    Auch damit dürfen diese Ausnahmen nämlich allenfalls wiederholt und nicht etwa modifiziert oder gar erweitert werden (BGH NJW 1995, 1488; BeckOK-Becker, BGB, Stand: 01.05.2013, § 309 Nr. 4 Rn. 6; Palandt-Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 309 Rn. 22; Staudinger/Coester-Waltjen, BGB, Neubearb. 2006, § 309 Nr. 4 Rn. 8).
  • BGH, 01.12.1976 - VIII ZR 266/75

    Schadensersatz wegen eines unberechtigten Rücktritts von einem

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2013 - 4 U 23/13
    Zwar mag es in dem ein oder anderen Fall für die Annahme einer ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung genügen, wenn der Schuldner ungerechtfertigter Weise erklärt, vom Vertrag zurücktreten zu wollen (BGH ZIP 2012, 1463; NJW 1977, 580).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2016 - 22 U 205/14

    "Spaßbieter"- Klausel in eBay-Angeboten verstößt gegen Wertung des § 305c Abs. 2

    Gerade dann, wenn der Käufer in der irrtümlichen Annahme vom Vertrag zurücktritt, hierzu ohne weiteres berechtigt zu sein, kann er in Anbetracht der mit einer Mahnung verbundenen Warnung seine Entscheidung im Hinblick auf die Konsequenzen seines Handelns - hier: die Verwirkung einer Vertragsstrafe von 20 % des Kaufpreises - durchaus auch noch überdenken (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 18. Juni 2013, Az.: 4 U 23/13, Rdnr. 64, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 21.11.2013 - 4 U 23/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,55625
OLG Naumburg, 21.11.2013 - 4 U 23/13 (https://dejure.org/2013,55625)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21.11.2013 - 4 U 23/13 (https://dejure.org/2013,55625)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21. November 2013 - 4 U 23/13 (https://dejure.org/2013,55625)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 81 Abs 1 VVG, Nr A.2.3.3 AKB 2008
    Kfz-Kaskoversicherung: Vandalismusschaden bei nur auf die oberste Lackschicht eines Fahrzeuges beschränkter Schadensverursachung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht in der Kfz-Vollkaskoversicherung; Ersatzpflicht hinsichtlich eines Vandalismusschadens

  • ra.de
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Kfz-Vollkaskoversicherung - Eintrittspflicht Vandalismusschaden

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB 08 Nr. A.2.3.3; AKB 08 Nr. A.2.7.1; VVG § 81 Abs. 1
    Eine Beschädigung nur der obersten Lackschicht eines Fahrzeugs steht der Annahme eines Vandalismusschadens nicht entgegen

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht in der Kfz-Vollkaskoversicherung; Ersatzpflicht hinsichtlich eines Vandalismusschadens

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht in der Kfz-Vollkaskoversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 572
 
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 24.09.2014 - 4 U 23/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,28445
OLG Brandenburg, 24.09.2014 - 4 U 23/13 (https://dejure.org/2014,28445)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.09.2014 - 4 U 23/13 (https://dejure.org/2014,28445)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. September 2014 - 4 U 23/13 (https://dejure.org/2014,28445)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen einer Unterschrift unter einem Schuldanerkenntnis

  • rechtsportal.de

    BGB § 488 Abs. 1 ; ZPO § 440 Abs. 2
    Rechtsfolgen einer Unterschrift unter einem Schuldanerkenntnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.05.1989 - III ZR 2/88

    Voraussetzungen für das Zustandekommens eines Darlehensvertrages - Vermutung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.09.2014 - 4 U 23/13
    Die Vermutung des § 440 Abs. 2 ZPO gilt auch für eine Blankounterschrift; bei einer solchen wird vermutet, dass die Urkunde nach der Unterzeichnung entsprechend den getroffenen Absprachen vervollständigt worden ist (BGH Urteil vom 11.05.1989 - III ZR 2/88 - Rn. 12).
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