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   OLG Frankfurt, 12.09.2018 - 4 U 234/17   

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https://dejure.org/2018,32920
OLG Frankfurt, 12.09.2018 - 4 U 234/17 (https://dejure.org/2018,32920)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.09.2018 - 4 U 234/17 (https://dejure.org/2018,32920)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. September 2018 - 4 U 234/17 (https://dejure.org/2018,32920)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Gewerkschaftsmitglieds aus wichtigem Grund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 25
    Gerichtliche Überprüfung des Ausschlusses eines Gewerkschaftsmitgliedes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Gewerkschaftsausschluss verfristet

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vereinsausschluss: Kündigung aus wichtigem Grund nur binnen angemessener Frist

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vereinsausschluss: Kündigung aus wichtigem Grund nur binnen angemessener Frist

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gewerkschaftsausschluss verfristet

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gewerkschaftsausschluss muss in angemessener Zeit nach Kenntnis der Gründe beschlossen werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gewerkschaftsausschluss verfristet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausschluss eines Gewerkschaftsmitglieds aus wichtigem Grund muss in angemessener Reaktionszeit erfolgen - Zu langes Abwarten zeigt fehlende Unzumutbarkeit einer weiteren Hinnahme der Mitgliedschaft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.11.2015 - II ZB 8/14

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2018 - 4 U 234/17
    Bei der Bemessung der Beschwer des Rechtsmittelklägers ist zu berücksichtigen, dass die Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses aus einem Idealverein in der Regel in erster Linie als nichtvermögensrechtliche Streitigkeit anzusehen ist, für die sich die Bemessung des Streitwertes im Rahmen des dem Berufungsgericht gemäß § 3 ZPO eingeräumten Ermessens nach den aus § 23 Abs. 3 S. 2 RVG zu entnehmenden Vorgaben des Gesetzgebers an einem deutlich über 600, 00 EUR liegenden Wert zu orientieren hat (BGH, Beschluss vom 17.11.2015, II ZB 8/14, Rn. 9 ff., zit. nach juris).
  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 43/87

    Ausschluß eines Mitglieds aus einer Gewerkschaft; Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2018 - 4 U 234/17
    Darüber hinaus kann der Ausschluss aus einem Verein, der als Monopolverband oder Vereinigung mit einer überragenden Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich einem Aufnahmezwang unterliegt, auch in Bezug auf die Subsumtion unter eine Strafnorm der Satzung gerichtlich in vollem Umfang überprüft werden, da bei der gerichtlichen Überprüfung für die Nichtaufnahme eines Mitglieds und für dessen Ausschluss keine unterschiedlichen Grundsätze gelten können (Palandt/Ellenberger, a.a.O., Rn. 25; Otto a.a.O., XIX. Rn. 1016; BGH, Urteil vom 19.10.1987, II ZR 43/87, Rn. 15, zit. nach juris, zu Gewerkschaften).
  • BGH, 10.07.1989 - II ZR 30/89

    Ausschließung aus einem Verein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2018 - 4 U 234/17
    Die Satzungsbestimmung verweist damit auf den - mit oder ohne Bezugnahme in der Satzung - auch im Vereinsrecht geltenden allgemeinen Grundsatz, dass eine Lösung von Dauerrechtsverhältnissen zulässig ist, wenn in der Person des Betroffenen ein wichtiger Grund gegeben ist, der die weitere Fortsetzung des Rechtsverhältnisses nach Treu und Glauben unzumutbar macht (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.1989, II ZR 30/89, Rn. 15, zit. nach juris).
  • BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 123/93

    Gewerkschaftsausschluß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2018 - 4 U 234/17
    Insoweit ist bei der Würdigung der Interessen der Beklagten die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Koalitionsfreiheit einer Gewerkschaft gemäß Art. 9 Abs. 3 GG zu beachten, die auch Maßnahmen zur Aufrechterhaltung ihrer Geschlossenheit nach innen und außen umfasst und es der Gewerkschaft grundsätzlich auch ermöglicht, Verstöße gegen die Solidaritätspflicht mit verbandsinternen Sanktionen bis hin zum Ausschluss des Mitglieds zu ahnden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.02.1999, 1 BvR 123/93, Rn. 24 ff., zit. nach juris).
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