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   OLG Saarbrücken, 03.11.2009 - 4 U 238/09 - 64   

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https://dejure.org/2009,5494
OLG Saarbrücken, 03.11.2009 - 4 U 238/09 - 64 (https://dejure.org/2009,5494)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.11.2009 - 4 U 238/09 - 64 (https://dejure.org/2009,5494)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. November 2009 - 4 U 238/09 - 64 (https://dejure.org/2009,5494)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der straßenverkehrsrechtlichen Gefährdungshaftung eines Getränkeausschank-Anhängers

  • Judicialis

    ZPO § 529; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; StVG § 7; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der straßenverkehrsrechtlichen Gefährdungshaftung eines Getränkeausschank-Anhängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Volksfest: Bäcker fährt gegen Getränkeausschank-Anhänger - Dessen Besitzer müsste nur haften, wenn der Anhänger "in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragte"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 945
  • NZV 2010, 207
  • NZV 2010, 298 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Düsseldorf, 27.02.2013 - 12 O 77/08

    Unterlassungsanspruch gegen Mitbewerber bzgl. einer unwahren Behauptung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.11.2009 - 4 U 238/09
    In dem beigezogenen Verfahren 12 O 77/08 vor dem Landgericht Saarbrücken wurden der Kläger und die Zeugin M2.

    Mit Blick auf das Beweisergebnis im Verfahren 12 O 77/08 des Landgerichts Saarbrücken, das auf der Tatsachenbasis beruhe, dass nicht nachgewiesen sei, ob die geöffnete Klappe des Getränkewagens in den Verkehrsraum hineingeragt habe, sei auch im vorliegenden Rechtsstreit von einem Mithaftungsanteil der Beklagten von 25% auszugehen.

    Vielmehr hat das Landgericht im Einverständnis der Parteien unter urkundlicher Verwertung der im Verfahren 12 O 77/08 protokollierten Beweisaufnahme - freilich unter einem anderen rechtlichen Blickwinkel - in tatsächlicher Hinsicht festgestellt, es sei nicht zweifelsfrei geklärt worden, dass der Anhänger nicht in den Verkehrsraum hingeragt habe.

    aaa) Zunächst bestehen keine verfahrensrechtlichen Bedenken, dass das Landgericht die Beweisfrage durch die urkundliche Verwertung der im Verfahren 12 O 77/08 erhobenen Beweise beantwortet hat.

  • BGH, 21.01.1993 - III ZR 189/91

    Haftungsverteilung bei Schädigung eines Kraftfahrers bei der Bergung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.11.2009 - 4 U 238/09
    In einer solchen Situation ließe sich der erforderliche Zurechnungszusammenhang nur dann herstellen, wenn der Anhänger von seinem Standort aus eine aktive Gefährdung des öffentlichen Straßenraums verursacht hätte (vgl. BGHZ 121, 161 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 25.07.2006 - 4 U 395/05

    Bergung eines verunfallten Fahrzeugs durch Abschleppunternehmen - Beauftragung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.11.2009 - 4 U 238/09
    In solchen Fällen scheidet die straßenverkehrsrechtliche Gefährdungshaftung aus, wenn die Fahrzeugeigenschaft des Verkehrsmittels beim Unfall deutlich gegenüber der Verwendung als Arbeitsmaschine zurückgetreten ist (aus der Senatsrechtsprechung: NZV 2006, 418; NJW-RR 2007, 681; Hentschel/König/Dauer, aaO., § 7 Rdnr. 10).
  • OLG Bremen, 18.10.1984 - 3 U 21/84

    Anhänger; Kraftfahrzeug; Leistungspflicht; Halter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.11.2009 - 4 U 238/09
    Demgegenüber wird ein Schadensfall von der Haftpflicht nach § 7 StVG nicht erfasst, wenn der Anhänger außerhalb von Verkehrsflächen abgestellt wurde (Bremen, VersR 1984, 1084; zustimmend: Hentschel/König/Dauer, aaO., § 7 Rdnr. 8; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Aufl., § 3 Rdnr. 118; vgl. auch Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl., § 7 Rdnr. 12).
  • OLG Saarbrücken, 20.09.2005 - 4 U 386/04

    Amtshaftung: Bei Mäharbeiten entstandene Schäden an einem Fahrzeug

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.11.2009 - 4 U 238/09
    In solchen Fällen scheidet die straßenverkehrsrechtliche Gefährdungshaftung aus, wenn die Fahrzeugeigenschaft des Verkehrsmittels beim Unfall deutlich gegenüber der Verwendung als Arbeitsmaschine zurückgetreten ist (aus der Senatsrechtsprechung: NZV 2006, 418; NJW-RR 2007, 681; Hentschel/König/Dauer, aaO., § 7 Rdnr. 10).
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.08.2015 - 8 O 9261/14

    Kfz, Zulassungsbescheinigung, Eintragung, Teil I, Anscheinsbeweis,

    Damit ist festzuhalten, dass die Eintragung in den Zulassungspapieren ohne entscheidende Relevanz ist (BGH, Urteil vom 11. Juli 1969 - VI ZR 49/68, VersR 1696, 907; OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.11.2009 - 4 U 238/09, NJW 2010, 945, 947).
  • OLG Hamm, 23.04.2013 - 9 U 234/12

    Haftung des Fahrzeughalters wegen Schäden eines Schützenfestbesuches durch

    Der für eine Haftung erforderliche Zurechnungszusammenhang ist zu verneinen, wenn bei einem Kraftfahrzeug oder Anhänger die Fahrzeugeigenschaft gegenüber der Verwendung als Arbeitsmaschine keine Rolle gespielt hat (vgl. BGH, NZV 1995, 185f, 186; OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.11.2009, Az.: 4 U 238/09; OLG Hamburg, Urteil vom 23.07.1999, Az.: 14 U 91/98; Burmann, in: Burmann / Heß / Jahnke / Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Auflage 2012, § 7 StVG Rdn. 13).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der vom Kläger insoweit zitierten Entscheidung des OLG Saarbrücken (Urteil vom 03.11.2009, Az.: 4 U 238/09).

  • LG Nürnberg-Fürth, 05.01.2023 - 2 O 6786/21

    Zur leistungsbefreienden Wirkung der Regulierung des KFZ-Haftpflichtversicherers

    Halter ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die dafür erforderliche Verfügungsgewalt besitzt (BGH, Urt. v. 22.03.1983 - VI ZR 108/81, BGHZ 87, 133), also das Fahrzeug auf eigene Rechnung gebraucht, die Kosten bestreitet und die Verwendungsnutzungen zieht (OLG Saarbrücken, Urt. v. 03.01.2009 - 4 U 238/09, NZV 2010, 207; vgl. auch BGH, Urt. v. 03.12.1991 - VI ZR 378/90, BGHZ 116, 200).
  • OLG Hamm, 15.03.2013 - 9 U 234/12

    Haftung des Fahrzeughalters wegen Schäden eines Schützenfestbesuches durch

    Der Betrieb eines Kraftfahrzeugs endet jedoch, wenn das Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Verkehrsbereichs abgestellt wird (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.11.2009, Az.: 4 U 238/09; OLG Hamm, NZV 1992, 115; Burmann, a.a.O., § 7 Rdn. 9).

    Der Zurechnungszusammenhang ist daher zu verneinen, wenn bei einem Kraftfahrzeug oder Anhänger die Fahrzeugeigenschaft gegenüber der Verwendung als Arbeitsmaschine keine Rolle mehr gespielt hat (vgl. BGH NZV 1995, 185f, 186; OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.11.2009, Az.: 4 U 238/09; OLG Hamburg, Urteil vom 23.07.1999, Az.: 14 U 91/98; Burmann, a.a.O., § 7 Rdn. 13).

  • OLG Nürnberg, 08.04.2014 - 1 U 1206/13

    Haftung des Kraftfahrzeughalters: Verletzung einer Person durch eine von einem

    cc) Das OLG Saarbrücken (03.11.2009, 4 U 238/09 = NJW 2010, 945) verneinte eine Haftung des Halters eines als Getränkeausschank konstruierten Anhängers nach § 7 StVG in einem Fall, in dem ein Autofahrer einen Schaden erlitt, weil er im Bereich eines Volksfestes gegen die ausgestellte Klappe des Getränkeausschanks stieß.
  • AG Brandenburg, 17.10.2014 - 31 C 37/13

    Verwendung eines Hebebühnen-Lkw als Kraftfahrzeug von der Verwendung als

    Der für eine Haftung im Sinne des StVG erforderliche Zurechnungszusammenhang ist aber dann hier auch zu verneinen, da bei diesem Kraftfahrzeug die Fahrzeugeigenschaft gegenüber der Verwendung als Arbeitsmaschine zum Zeitpunkt des Unfalls keine Rolle mehr gespielt hat ( BGH , Urteil vom 18.01.2005, Az.: VI ZR 115/04, u. a. in: NZV 2005, Seiten 305 f.; BGH , NZV 1995, Seiten 185 f.; BGH , NJW 1975, Seite 1886 = MDR 1975, Seite 1011 OLG Koblenz , Urteil vom 12.05.2014, Az.: 12 U 1019/13; OLG Hamm , Beschluss vom 23.04.2013, Az.: I-9 U 234/12; OLG Saarbrücken , Urteil vom 03.11.2009, Az.: 4 U 238/09; OLG Hamburg , Urteil vom 23.07.1999, Az.: 14 U 91/98, u. a. in: DAR 2000, Seite 356; OLG Hamm , Urteil vom 10.10.1995, 34 U 25/95, u. a. in: VersR 1997, Seite 505; OLG München , Urteil vom 21.09.1995, Az.: 1 U 5430/94, u. a. in: BeckRS 1995, Nr.: 12665; KG Berlin , KG-Report 1994, Seiten 18 f.; KG Berlin , Urteil vom 08.05.1989, Az.: 12 U 3613/88, u. a. in: VerkMitt 1990, Nr. 1; LG Frankenthal , Urteil vom 26.04.2012, Az.: 8 O 47/11, u. a. in: Schaden-Praxis 2012, Seiten 352 f.; LG Oldenburg , ZfSch 1991, Seiten 367 f. ).
  • LG Bielefeld, 30.10.2012 - 9 O 72/12

    Verschulden bei Fallen einer Person über eine Zugdeichsel eines Verkaufsanhängers

    In einer solchen Konstellation scheidet eine Zurechnung der Schadenverursachung zu den Haftungstatbeständen der Gefährdungshaftung insbesondere dann aus, wenn bei der Nutzung der verkehrsfremden Funktionen eines Verkehrsmittels keine seiner Einrichtungen in Gebrauch genommen werden, die üblicherweise dem Transport oder der Fortbewegung dienen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 3. November 2009, 4 U 238/09, zitiert nach juris, Rn. 32 ff.).
  • LG Köln, 11.09.2013 - 7 O 431/10

    Kollision eines Busses mit der in den Straßenraum hineinragenden Seitenklappe

    Durch das Hineinragen in den Straßenraum lag nicht lediglich eine Nutzung des Sonderanhängers als bloße Arbeitsmaschine vor, sondern es lag ein Unfall "beim Betrieb" des Sonderanhängers im Sinne des StVG vor, bei dem sich gerade die straßenverkehrsrechtliche Betriebsgefahr des Anhängers verwirklicht hat (vgl. zu dieser Abgrenzung BGH NJW 1993, 1258; NJW 1988, 3019 sowie für den umgekehrten Fall, in dem ein Bierwagen nicht in den Straßenraum hineinragte, OLG Saarbrücken, NJW 2010, 945).
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