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   OLG Karlsruhe, 07.09.2007 - 4 U 24/07   

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https://dejure.org/2007,19960
OLG Karlsruhe, 07.09.2007 - 4 U 24/07 (https://dejure.org/2007,19960)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.09.2007 - 4 U 24/07 (https://dejure.org/2007,19960)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. September 2007 - 4 U 24/07 (https://dejure.org/2007,19960)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • markenmagazin:recht

    Fachexperte für Psychologie

  • openjur.de

    Irreführende Werbung: Angebot eines Lehrgangs zum "Fachexperten für Psychologie" in einer fast ausschließlich im Selbststudium durchgeführten Ausbildung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Irreführende Werbung: Angebot eines Lehrgangs zum "Fachexperten für Psychologie" in einer fast ausschließlich im Selbststudium durchgeführten Ausbildung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtliche Einordnung der Bezeichnung als "Fachexperte für Psychologie"

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Irreführung "Fachexperte für Psychologie"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 179
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 20.07.2017 - 6 U 4436/16

    Jack Nasher

    Mit der Bezeichnung "Psychologe" verbinde der Adressat eine Person, die qualifizierte theoretische Kenntnisse auf dem Gebiet der Psychologie erworben habe, die insbesondere einer akademischen Ausbildung eines Diplompsychologen entsprächen (so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 07. September 2007, Az. 4 U 24/07).

    Dabei kann zunächst zugunsten des Klägers unterstellt werden, dass nach dem Verständnis des an wirtschaftspsychologischen Informationen interessierten Verkehrs der Beruf des (Wirtschafts-) Psychologen - ungeachtet des Umstands, dass der Zugang zu diesem Beruf keinen gesetzlichen Vorgaben unterliegt, das Verkehrsverständnis folglich auch nicht normativ geprägt sein kann - nach wie vor eine akademische Ausbildung in dieser Disziplin voraussetzt, wie der Bundesgerichtshof dies im Jahr 1985 (GRUR 1985, 1064 Heilpraktikerbezeichnung) und in jüngerer Zeit auch das OLG Schleswig (Urteil vom 27. Juli 2016, Az. 6 U 16/15, vgl. Anlage K 24, dort S. 15 f.; wohl auch OLG Karlsruhe GRUR-RR 2008, 179) konstatiert haben.

    Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision nach § 543 Abs. Nr. 1; Abs. 2 ZPO liegen nicht vor: Der Rechtssache kommt weder grundsätzliche Bedeutung zu noch erfordern Belange der Rechtsfortbildung oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung durch den Bundesgerichtshof Insbesondere kann keine Divergenz (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 Var. 2 ZPO) zu den Entscheidungen OLG Karlsruhe, Az. 4 U 24/07, oder OLG Schleswig; Az 6 U 16/15 konstatiert werden; denn anders als in den dort zugrunde liegenden Sachverhalten hat im Streitfall der Beklagte eine akademische Ausbildung im Fach Psychologie absolviert.

  • LG München I, 27.10.2016 - 17 HKO 19533/15

    Psychologe ist nur, wer Psychologie mit Bachelor und Master studiert hat

    Mit der Bezeichnung ?Psychologe? verbinden die angesprochenen Verbraucher und Verkehrskreise eine Person, die qualifizierte theoretische Kenntnisse auf dem Gebiet der Psychologie erworben hat, die insbesondere einer akademischen Ausbildung eines Diplompsychologen entsprechen (vergleiche OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.09.2007, Aktenzeichen 4 U 24/07, zitiert nach Juris).
  • OLG Naumburg, 27.10.2010 - 5 U 91/10

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Benutzung eines slowakischen Doktortitels durch

    Es ist in der Rechtsprechung unumstritten, dass das unberechtigte Verwenden akademischer Grade und Titel durch einen Rechtsanwalt gegen das marktverhaltensregelnde Berufsrecht verstößt (§ 43b BRAO u. § 6 Abs. 1 BORA) und auf Grund der damit verbundenen Irreführung und Wiederholungsgefahr zu einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch führt (BVerfG NJW 2004, 2656, 2657; BGH NJW 2005, 1770; OLG München NJW-RR 1989, 1439, 1440 f.; OLG Naumburg GRUR-RR 2007, 210 f.; OLG Hamm GRUR-RR 2007, 294, 295 f.; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2009, 74; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 1 Rn. 844; vgl. auch zur Wettbewerbswidrigkeit im Falle anderer Berufungsgruppen BGH GRUR 1965, 610, 611; NJW 1989, 1545; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2008, 179; KG NJW-RR 2003, 64, 65 f.).
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