Rechtsprechung
OLG Dresden, 29.04.2021 - 4 U 2453/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
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- IWW
- versicherungsrechtsiegen.de
Berufsunfähigkeitsversicherung - Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung; Verharmlosung von über Jahre hinweg bestehenden chronischen Schmerzen und verschiedenen Erkrankungen mit häufigen Arztbesuchen; Arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers
- rechtsportal.de
Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung; Verharmlosung von über Jahre hinweg bestehenden chronischen Schmerzen und verschiedenen Erkrankungen mit häufigen Arztbesuchen; Arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Lange Leidensgeschichte verschwiegen - Berufsunfähigkeitsversicherung focht den Vertrag einer Sekretärin wegen arglistiger Täuschung an
- pkv-vorteile.de (Kurzinformation)
Das Verschweigen von über Jahre hinweg bestehenden chronischen Schmerzen und Erkrankungen rechtfertigt Vertragsrücktritt durch den BU-Versicherer
- versicherungspraxis24.de (Kurzinformation)
Anfechtung einer BU-Versicherung wegen Verharmlosung chronischer Schmerzen
- procontra-online.de (Kurzinformation)
BU-Gesundheitsfragen: Verharmlosung hat Konsequenzen
- versicherungsjournal.de (Kurzinformation)
BU-Versicherte geht leer aus wegen arglistiger Täuschung
- haufe.de (Kurzinformation)
Der BU-Versicherung Vorerkrankungen verschwiegen - kein Versicherungsschutz
Verfahrensgang
- LG Leipzig - 3 O 175/20
- OLG Dresden, 29.04.2021 - 4 U 2453/20
Papierfundstellen
- NJW-RR 2021, 1394
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Dresden, 18.09.2020 - 4 U 1059/20
Umfang der Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe von …
Auszug aus OLG Dresden, 29.04.2021 - 4 U 2453/20
Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrages beeinflusst werden kann (statt aller: Senatsbeschluss vom 18.09.2020 - 4 U 1059/20, juris Rz. 4 m.w.N.).Abzustellen ist auf das Gesamtbild, das die Erkrankungen über den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers vermittelten (Senatsbeschluss vom 18.09.2020 - 4 U 1059/20 - juris, Rz. 4).
Dabei ist auf die konkreten Umstände und insbesondere auf die Art, Schwere und Zweckrichtung der Falschangaben, den Umfang der verschwiegenen Tatsachen, die Dauer der Störungen, die Auswahl der genannten und nicht genannten Befunde sowie die zeitliche Nähe zur Antragstellung abzustellen (OLG Brandenburg, Urteil vom 11.12.2018 - 11 U 72/16; OLG München, Urteil vom 30.03.2012 - 25 U 5453/09; Senatsbeschluss vom 18.09.2020, a.a.O. und Senatsbeschluss vom 18.11.2018 - 4 U 927/18).
- BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog. …
Auszug aus OLG Dresden, 29.04.2021 - 4 U 2453/20
Es gibt zwar keinen allgemeinen Satz der Lebenserfahrung dahingehend, dass eine unrichtige Beantwortung von Fragen nach dem Gesundheitszustand von früheren Behandlungen immer oder nur in der Absicht gegeben wird, auf den Willen des Versicherers Einfluss zu nehmen (BGH, Urteil vom 24.11.2010 - IV ZR 252/08 und Senatsbeschluss, a.a.O.). - OLG Brandenburg, 11.12.2018 - 11 U 72/16
Nichtangabe von für den Versicherungsfall nicht ursächlichen Beschwerden
Auszug aus OLG Dresden, 29.04.2021 - 4 U 2453/20
Dabei ist auf die konkreten Umstände und insbesondere auf die Art, Schwere und Zweckrichtung der Falschangaben, den Umfang der verschwiegenen Tatsachen, die Dauer der Störungen, die Auswahl der genannten und nicht genannten Befunde sowie die zeitliche Nähe zur Antragstellung abzustellen (OLG Brandenburg, Urteil vom 11.12.2018 - 11 U 72/16; OLG München, Urteil vom 30.03.2012 - 25 U 5453/09;… Senatsbeschluss vom 18.09.2020, a.a.O. und Senatsbeschluss vom 18.11.2018 - 4 U 927/18). - BGH, 19.03.2003 - IV ZR 67/02
Grenzen der Pflicht zur Offenbarung von Gesundheitsbeeinträchtigungen
Auszug aus OLG Dresden, 29.04.2021 - 4 U 2453/20
Der künftige Versicherungsnehmer hat die in einem Versicherungsformular gestellten Gesundheitsfragen grundsätzlich erschöpfend zu beantworten (BGH, Urteil vom 19.03.2003 - IV ZR 67/02). - OLG München, 30.03.2012 - 25 U 5453/09
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung des Versicherers wegen …
Auszug aus OLG Dresden, 29.04.2021 - 4 U 2453/20
Dabei ist auf die konkreten Umstände und insbesondere auf die Art, Schwere und Zweckrichtung der Falschangaben, den Umfang der verschwiegenen Tatsachen, die Dauer der Störungen, die Auswahl der genannten und nicht genannten Befunde sowie die zeitliche Nähe zur Antragstellung abzustellen (OLG Brandenburg, Urteil vom 11.12.2018 - 11 U 72/16; OLG München, Urteil vom 30.03.2012 - 25 U 5453/09;… Senatsbeschluss vom 18.09.2020, a.a.O. und Senatsbeschluss vom 18.11.2018 - 4 U 927/18).
- OLG Dresden, 06.12.2022 - 4 U 1215/22
1. Das Erfordernis einer gesonderten Belehrung über die Folgen einer …
(Senat, Beschluss vom 29. April 2021 - 4 U 2453/20 -, Rn. 16, juris Beschluss vom 18.09.2020 - 4 U 1059/20 - juris, Rz. 4). - OLG Dresden, 21.03.2024 - 4 U 1975/23 Steht fest, dass Angaben beim Vertragsschluss objektiv falsch gewesen sind, trifft den Versicherungsnehmer zudem eine sekundäre Darlegungslast, in deren Rahmen er substantiiert und nachvollziehbar vortragen muss, wie und weshalb es dazu gekommen ist (OLG Dresden, Beschluss vom 29. April 2021 - 4 U 2453/20 -, Rn. 15 - 18, juris).
- OLG Dresden, 10.10.2023 - 4 U 789/23
Rücktritt des Versicherers von einer privaten …
Steht fest, dass Angaben beim Vertragsschluss objektiv falsch gewesen sind, trifft den VN zudem eine sekundäre Darlegungslast, in deren Rahmen er substantiiert und nachvollziehbar vortragen muss, wie und weshalb es dazu gekommen ist (Senat, Beschluss vom 29.04.2021 - 4 U 2453/20). - OLG Köln, 03.12.2021 - 20 U 287/20
Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung Falschbeantwortung von …
Diese weit gefasste Pflicht zur Offenbarung findet ihre Grenze nur bei Gesundheitsbeeinträchtigungen, die offenkundig belanglos sind oder alsbald vergehen (…BGH, Urt. v. 19.3.2003 - IV ZR 67/02, NJW-RR 2003, 1106; OLG Dresden, Beschl. v. 29.4.2021 - 4 U 2453/20, NJW-RR 2021, 1394).