Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - I-4 U 246/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsverfügung gegen einen Krankentagegeldversicherer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 940
Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsverfügung gegen einen Krankentagegeldversicherer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Sozialhilfe hat Vorrang vor einer einstweiligen Verfügung auf Krankentagegeldzahlungen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Einstweilige Verfügung auf Fortzahlung des Krankentagegeldes
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Frankfurt, 07.07.2021 - 7 U 19/21
Vorläufige Abwehrkosten aus der D&O-Versicherung im Rahmen einer …
Des Weiteren darf ihm die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar sein und ihm müssen aus der Nichtleistung schwerwiegende Nachteile drohen, die nicht außer Verhältnis stehen dürfen zu dem Schaden, den der Schuldner erleiden kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2012, Az. I-4 U 246/11; LG Mannheim, Urteil vom 29.04.2020, Az. 11 O 66/20; zitiert nach Juris). - OLG Karlsruhe, 22.11.2012 - 4 U 156/12
Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs eines Frischkäseprodukts in einer Verpackung …
Diese ist Gegenstand des Berufungsverfahrens 4 U 246/11.Dies gilt trotz der besseren Wahrnehmbarkeit der Gewichtsangaben im Vergleich zur früheren Verpackung, die Gegenstand des Berufungsverfahren 4 U 246/11 ist.
- OLG Frankfurt, 05.11.2021 - 7 U 96/21
D&O-Versicherung für ehemaligen Vorstandsvorsitzenden einer Aktiengesellschaft …
Des Weiteren darf ihm die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar sein und ihm müssen aus der Nichtleistung schwerwiegende Nachteile drohen, die nicht außer Verhältnis stehen dürfen zu dem Schaden, den der Schuldner erleiden kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2012, Az. I-4 U 246/11; LG Mannheim, Urteil vom 29.04.2020, Az. 11 O 66/20, zitiert nach Juris, zu Leistungen aus einer Betriebsschließungsver-sicherung).
- OLG Frankfurt, 04.08.2021 - 7 W 13/21
Vorläufige Abwehrkosten aus der D&O-Versicherung im Rahmen einer …
Des Weiteren darf ihm die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar sein und ihm müssen aus der Nichtleistung schwerwiegende Nachteile drohen, die nicht außer Verhältnis stehen dürfen zu dem Schaden, den der Schuldner erleiden kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2012, Az. I-4 U 246/11; LG Mannheim, Urteil vom 29.04.2020, Az. 11 O 66/20; zitiert nach Juris). - LG Würzburg, 28.11.2013 - 14 O 2406/11
Bildungsgrad, Durchsetzbarkeit, Fahrlässigkeit, Gesellschaft, GmbH, Kausalität, …
Gegen dieses Urteil legte die GmbH am 24.11.2011 Berufung zum OLG Bamberg ein (Az.: 4 U 246/11).Mit Urteil des OLG Bamberg vom 8.10.2012 (4 U 246/11; Anlage zum Klägerschriftsatz vom 17.10.2012) wurde das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 3.11.2011 aufgehoben und die Klage als unzulässig abgewiesen.
Die Akte 12 O 934/08 des LG Würzburg (4 U 246/11, OLG Bamberg) wurde auf Antrag des Klägers beigezogen.
Es sei in diesem Zusammenhang erwähnt, dass auch das OLG Bamberg in seiner Entscheidung im Vorprozess vom 8.10.2012 (Az. 4 U 246/11) davon ausging, dass der Beklagte als Liquidator der GmbH Kenntnis von der Auflösung und der nachfolgenden Eintragungen im Handelsregister haben musste.
- LG Frankfurt/Main, 18.01.2021 - 8 O 320/20 Des Weiteren darf ihm die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar sein und ihm müssen aus der Nichtleistung schwerwiegende Nachteile drohen, die nicht außer Verhältnis stehen dürfen zu dem Schaden, den der Schuldner erleiden kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2012, Az: 1-4 U 246/11; LG Mannheim, Urteil vom 29.04.2020, Az. 11 0 66/20; zitiert nach Juris zu Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung).
- OLG Frankfurt, 11.12.2020 - 7 W 29/20
Zur existenziellen Notlage bei Leistungsverfügung
Des Weiteren darf ihm die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar sein und ihm müssen aus der Nichtleistung schwerwiegende Nachteile drohen, die nicht außer Verhältnis stehen dürfen zu dem Schaden, den der Schuldner erleiden kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2012, Az. I-4 U 246/11; LG Mannheim, Urteil vom 29.04.2020, Az. 11 O 66/20; zitiert nach Juris zu Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung).