Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 05.08.2022

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.04.2023 - 4 U 247/21   

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https://dejure.org/2023,11548
OLG Hamm, 27.04.2023 - 4 U 247/21 (https://dejure.org/2023,11548)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.04.2023 - 4 U 247/21 (https://dejure.org/2023,11548)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. April 2023 - 4 U 247/21 (https://dejure.org/2023,11548)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    Keine Panoramafreiheit von Drohnenaufnahmen

  • Betriebs-Berater

    Keine Panoramafreiheit für Drohnenaufnahmen

  • kanzlei.biz

    Drohnenaufnahmen sind nicht von der Panoramafreiheit gedeckt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97 Abs. 1 S. 1
    Verletzung des Urheberrechts durch Veröffentlichung von Luftbildaufnahmen von künstlerischen Installationen auf Abraumhalden im Ruhrgebiet

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrecht: Keine Panoramafreiheit für Drohnenaufnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Luftbildaufnahme mittels Drohne ist nicht von Panoramafreiheit gedeckt!

Kurzfassungen/Presse (14)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Urheberrecht: Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Urheberrecht: Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Perspektive Luftraum - Drohnenaufnahmen sind nicht von der urheberrechtlichen Panoramafreiheit gedeckt

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Drohnenaufnahmen sind nicht von der Panoramafreiheit nach § 59 UrhG gedeckt

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Drohnenaufnahmen und Urheberrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Drohnenaufnahmen - und der Streit um die Panoramafreiheit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Bildaufnahmen einer Drohne fallen nicht unter die Panoramafreiheit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Drohnen-Fotos von Kunstwerken - eine Grenzziehung zwischen Urheberrechtsschutz und Panoramafreiheit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Drohnenaufnahmen fallen nicht unter die Panoramafreiheit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    (Bau-)Werk urheberrechtlich geschützt: Drohnenaufnahmen sind unzulässig! (IBR 2023, 633)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 997
  • GRUR 2023, 1018
  • MMR 2023, 572
  • MIR 2023, Dok. 042
  • afp 2023, 436
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 192/00

    Poster vom Wiener Hundertwasser-Haus dürfen nur mit Zustimmung des Malers

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2023 - 4 U 247/21
    aa) Die Regelung beruht auf der Erwägung, die Aufstellung eines Kunstwerkes an öffentlichen Orten bringe zum Ausdruck, dass damit das Werk der Allgemeinheit gewidmet werde; aus dieser Zweckbestimmung rechtfertige sich eine Beschränkung des Urheberrechts in der Weise, dass jedermann das Werk abbilden und die Abbildungen verwerten dürfe (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf des Urheberrechtsgesetzes, BT-Drs. IV/270, S. 76 zu § 60 UrhG aF; BGH, Urteil vom 24. Januar 2002 - I ZR 102/99, BGHZ 150, 6, 9 - Verhüllter Reichstag; BGH, GRUR 2003, 1035, 1037 - Hundertwasser-Haus).

    Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass eine enge, am Gesetzeswortlaut orientierte Auslegung einer großzügigeren, dem Gewicht der durch die Schrankenbestimmung geschützten Interessen genügenden Interpretation weichen muss (BGHZ 150, 6, 8 f. - Verhüllter Reichstag; BGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - I ZR 255/00, BGHZ 151, 300, 310 - Elektronischer Pressespiegel; BGH, GRUR 2003, 1035, 1037 - Hundertwasser-Haus; BGH, Urteil vom 20. März 2003 - I ZR 117/00, BGHZ 154, 260, 265 - Gies-Adler).

    Das ergibt sich aus dem Zweck der Regelung, es dem Publikum zu ermöglichen, das, was es von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus mit eigenen Augen sehen kann, als Gemälde, Zeichnung, Fotografie oder im Film zu betrachten (vgl. BGH, GRUR 2003, 1035, 1037 - Hundertwasser-Haus, mwN).

    Ist beispielsweise ein Bauwerk für die Allgemeinheit lediglich aus einer bestimmten Perspektive zu sehen, besteht nach dem Sinn der gesetzlichen Regelung keine Notwendigkeit, eine Darstellung oder Aufnahme vom urheberrechtlichen Ausschließlichkeitsrecht auszunehmen, die eine ganz andere Perspektive wählt (BGH, GRUR 2003, 1035, 1037 - Hundertwasser-Haus, mwN).

  • LG Frankfurt/Main, 25.11.2020 - 6 O 136/20

    Drohnen-Fotografien von urheberrechtlich geschützten Werken fallen unter die

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2023 - 4 U 247/21
    Das Unionsrecht gebietet keine andere Auslegung des § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG (a.A. LG Frankfurt, Urteil vom 25.11.2020 - 2-06 O 136/20 -, juris).

    Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 2001/29/EG gebietet vielmehr zur Wahrung der berechtigten Interessen des Rechteinhabers eine eher behutsame Auslegung der Schrankenregelungen in Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie (vgl. Hansen , IPRB 2021, 58, 59).

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 117/00

    Verfremdung des Bundesadlers - Gies-Adler

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2023 - 4 U 247/21
    Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass eine enge, am Gesetzeswortlaut orientierte Auslegung einer großzügigeren, dem Gewicht der durch die Schrankenbestimmung geschützten Interessen genügenden Interpretation weichen muss (BGHZ 150, 6, 8 f. - Verhüllter Reichstag; BGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - I ZR 255/00, BGHZ 151, 300, 310 - Elektronischer Pressespiegel; BGH, GRUR 2003, 1035, 1037 - Hundertwasser-Haus; BGH, Urteil vom 20. März 2003 - I ZR 117/00, BGHZ 154, 260, 265 - Gies-Adler).

    Das Berufungsgericht ist vielmehr zutreffend davon ausgegangen, dass eine großzügigere Auslegung nur in Betracht kommt, wenn im konkreten Fall dem von der Schrankenregelung geschützten Interesse ein gesteigertes Gewicht zukommt (vgl. BGHZ 150, 5, 8 - Verhüllter Reichstag; 154, 260, 265 - Gies-Adler).

  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 102/99

    Keine Panoramafreiheit für Verhüllten Reichstag

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2023 - 4 U 247/21
    aa) Die Regelung beruht auf der Erwägung, die Aufstellung eines Kunstwerkes an öffentlichen Orten bringe zum Ausdruck, dass damit das Werk der Allgemeinheit gewidmet werde; aus dieser Zweckbestimmung rechtfertige sich eine Beschränkung des Urheberrechts in der Weise, dass jedermann das Werk abbilden und die Abbildungen verwerten dürfe (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf des Urheberrechtsgesetzes, BT-Drs. IV/270, S. 76 zu § 60 UrhG aF; BGH, Urteil vom 24. Januar 2002 - I ZR 102/99, BGHZ 150, 6, 9 - Verhüllter Reichstag; BGH, GRUR 2003, 1035, 1037 - Hundertwasser-Haus).

    Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass eine enge, am Gesetzeswortlaut orientierte Auslegung einer großzügigeren, dem Gewicht der durch die Schrankenbestimmung geschützten Interessen genügenden Interpretation weichen muss (BGHZ 150, 6, 8 f. - Verhüllter Reichstag; BGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - I ZR 255/00, BGHZ 151, 300, 310 - Elektronischer Pressespiegel; BGH, GRUR 2003, 1035, 1037 - Hundertwasser-Haus; BGH, Urteil vom 20. März 2003 - I ZR 117/00, BGHZ 154, 260, 265 - Gies-Adler).

  • BGH, 08.05.2002 - I ZR 98/00

    "Stadtbahnfahrzeug"; Umfang des Unterlassungsanspruchs; Berechtigtes Interesse

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2023 - 4 U 247/21
    So verhält es sich, wenn das Werk sich von einem Ort zu einem anderen fortbewegt, etwa weil es sich dabei um ein urheberrechtlich geschütztes Fahrzeug (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2002 - I ZR 98/00, BGHZ 151, 15, 20 f. - Stadtbahnfahrzeug) oder um ein Werk der bildenden oder angewandten Kunst handelt, das an einem Fahrzeug - wie hier an einem Seeschiff - angebracht ist.
  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 54/87

    Zulässigkeit eines Fotos von allgemein zugänglicher Stelle - Friesenhaus

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2023 - 4 U 247/21
    Die Bestimmung gestattet daher nicht nur das Fotografieren eines Werkes, das sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befindet, sondern erlaubt darüber hinaus die - auch gewerbliche - Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe der Fotografie (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1989 - I ZR 54/87, GRUR 1990, 390, 391 - Friesenhaus; LG Mannheim, GRUR 1997, 364, 365 f.; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl., § 59 Rn. 1; Czychowski in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 11. Aufl., § 59 UrhG Rn. 10; Dreyer in Dreyer/Kotthoff/Meckel, Urheberrecht, 3. Aufl., § 59 UrhG Rn. 12).
  • EuGH, 03.09.2014 - C-201/13

    Wenn eine Parodie eine diskriminierende Aussage vermittelt, kann der Inhaber der

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2023 - 4 U 247/21
    Sie müssen aber, wenn sie eine Ausnahme oder Beschränkung in Bezug auf diese Verwertungsrechte einführen, deren Voraussetzungen vollständig umsetzen, da eine inkohärente Umsetzung dem Harmonisierungsziel der Richtlinie zuwiderliefe (vgl. Erwägungsgrund 32 Satz 4 der Richtlinie; EuGH, Urteil vom 3. September 2014 - C-201/13, GRUR 2014, 972 Rn. 16 = WRP 2014, 1181 - Deckmyn und Vrijheidsfonds/Vandersteen u.a., mwN).
  • LG Mannheim, 14.02.1997 - 7 S 4/96

    Freiburger Holbein-Pferd

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2023 - 4 U 247/21
    Die Bestimmung gestattet daher nicht nur das Fotografieren eines Werkes, das sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befindet, sondern erlaubt darüber hinaus die - auch gewerbliche - Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe der Fotografie (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1989 - I ZR 54/87, GRUR 1990, 390, 391 - Friesenhaus; LG Mannheim, GRUR 1997, 364, 365 f.; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl., § 59 Rn. 1; Czychowski in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 11. Aufl., § 59 UrhG Rn. 10; Dreyer in Dreyer/Kotthoff/Meckel, Urheberrecht, 3. Aufl., § 59 UrhG Rn. 12).
  • BGH, 27.04.2017 - I ZR 247/15

    AIDA-Kussmund - Die Panoramafreiheit erstreckt sich auch auf nicht ortsfeste

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2023 - 4 U 247/21
    a) Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung "AIDA Kussmund" (BGH, Urteil vom 27.04.2017 - I ZR 247/15 -, juris, Rdnrn. 15 ff.) zur Panoramafreiheit Folgendes ausgeführt:.
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 255/00

    Elektronischer Pressespiegel

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2023 - 4 U 247/21
    Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass eine enge, am Gesetzeswortlaut orientierte Auslegung einer großzügigeren, dem Gewicht der durch die Schrankenbestimmung geschützten Interessen genügenden Interpretation weichen muss (BGHZ 150, 6, 8 f. - Verhüllter Reichstag; BGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - I ZR 255/00, BGHZ 151, 300, 310 - Elektronischer Pressespiegel; BGH, GRUR 2003, 1035, 1037 - Hundertwasser-Haus; BGH, Urteil vom 20. März 2003 - I ZR 117/00, BGHZ 154, 260, 265 - Gies-Adler).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.08.2022 - 4 U 247/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,22166
OLG Frankfurt, 05.08.2022 - 4 U 247/21 (https://dejure.org/2022,22166)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.08.2022 - 4 U 247/21 (https://dejure.org/2022,22166)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. August 2022 - 4 U 247/21 (https://dejure.org/2022,22166)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 826 BGB
    Dieselskandal: Keine Sittenwidrigkeit bei Kauf eines Fahrzeugs im November 2019

  • rechtsportal.de

    § 826 BGB
    Dieselskandal: Keine Sittenwidrigkeit bei Kauf eines Fahrzeugs im November 2019

  • rechtsportal.de

    § 826 BGB
    Ansprüche des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw Verkauf des Fahrzeugs im November 2019

Kurzfassungen/Presse

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Drohnenvideos und Urheberrecht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20

    Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2022 - 4 U 247/21
    Der Umstand, dass mit dem Update nicht nur die unzulässige Manipulationssoftware entfernt wird, sondern auch eine - unterstellt nachteilige - Veränderung des Kraftstoffverbrauchs oder sonstiger Parameter verbunden ist, reicht nicht aus, um das Gesamtverhalten des Motorherstellers als sittenwidrig zu qualifizieren (BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - VI ZR 889/20 -, Rn. 30, zitiert nach juris).

    Wurde im Typgenehmigungsverfahren verschleiert, dass die Abgasrückführungsrate in dem Fahrzeugtyp durch die Außentemperatur mitbestimmt wird, könnten sich hieraus gegebenenfalls Anhaltspunkte für ein Bewusstsein ergeben, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden (BGH, a.a.O., Rn. 24; vgl. auch: BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - VI ZR 889/20 -, Rn. 25 ff., zitiert nach juris).

  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 477/89

    Opus Pistorum, Kunstfreiheit und Jugendschutz, Pornographie

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2022 - 4 U 247/21
    Wer also auch durch eine Auskunft nicht Kenntnis von der Rechtswidrigkeit seines geplanten Tuns erlangt hätte, handelt ohne Schuld (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1990 - 1 StR 477/89 -, Rn. 32, zitiert nach juris).
  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2022 - 4 U 247/21
    (a) Dabei kann zugunsten des Klägers in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unterstellt werden, dass eine derartige temperaturbeeinflusste Steuerung der Abgasrückführung als unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung 715/2007/EG zu qualifizieren ist (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19 - Rn. 16, zitiert nach juris).
  • BGH, 15.05.2012 - VI ZR 166/11

    Gehilfenhaftung bei unerlaubter Kapitalanlagevermittlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2022 - 4 U 247/21
    Im Zivilrecht - insbesondere im Rahmen von § 823 Abs. 2 BGB - setzt das Verschulden durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten voraus, dass der unerlaubt Handelnde bei Begehung der Tat die Einsicht hatte, Unrecht zu tun, wenn er seinen Irrtum hierüber nicht vermeiden konnte (§ 17 StGB; vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2017 - VI ZR 266/16 -, Rn. 16 f. m.w.N., zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 15. Mai 2012 - VI ZR 166/11 -, Rn. 22 f. m.w.N., zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 17 U 31/19

    VW-Dieselskandal: Kein Schadenersatzanspruch, wenn unzulässige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2022 - 4 U 247/21
    Vor diesem Hintergrund bedarf es substantiierten Vortrags des Käufers zu seinen Erwerbsmotiven, zur Bedeutung einer "Bemakelung" des Fahrzeugs für ihn und gegebenenfalls dazu, nicht zum Marktpreis - sondern infolge einer Täuschung zu einem überhöhten Preis - erworben zu haben (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 22. Januar 2020 - 17 U 31/19 -, Rn. 29, zitiert nach juris).
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2022 - 4 U 247/21
    Ob einem Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 27 EG-FGV oder in Verbindung mit Art. 18 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 und Art. 46 der Richtlinie 2007/46 (gegebenenfalls noch in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 der Verordnung Nr. 715/2007) die fehlende Schutzgesetzeigenschaft der soeben genannten Normen entgegensteht - wie vom Bundesgerichtshof angenommen (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 - Rn. 72 ff., 77 m.w.N., zitiert nach juris) -, kann - wie in der mündlichen Verhandlung am 15. Juli 2022 ausführlich erörtert wurde - dahinstehen, weshalb auch der klägerische Antrag auf Aussetzung zurückzuweisen ist.
  • BGH, 12.01.2022 - VII ZR 391/21

    Schadensersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung eines Fahrzeugs;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2022 - 4 U 247/21
    Die Beklagte hat durch ihr Verhalten gezeigt, dass es ihr nicht mehr darauf ankam, die Fahrzeugkäufer im eigenen Kosten- und Gewinninteresse zu täuschen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2022 - VII ZR 391/21 -, Rn. 29, zitiert nach juris).
  • BGH, 16.05.2017 - VI ZR 266/16

    Strafbarer Verstoß gegen das Kreditwesengesetz: Beurteilung des Vorsatzes bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2022 - 4 U 247/21
    Im Zivilrecht - insbesondere im Rahmen von § 823 Abs. 2 BGB - setzt das Verschulden durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten voraus, dass der unerlaubt Handelnde bei Begehung der Tat die Einsicht hatte, Unrecht zu tun, wenn er seinen Irrtum hierüber nicht vermeiden konnte (§ 17 StGB; vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2017 - VI ZR 266/16 -, Rn. 16 f. m.w.N., zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 15. Mai 2012 - VI ZR 166/11 -, Rn. 22 f. m.w.N., zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2021 - 17 U 111/20

    Festsetzung des Gebührenstreitwerts im Berufungsverfahren bei einer

    Während das Oberlandesgericht Düsseldorf davon ausgeht, dass wegen wirtschaftlicher Überschneidung derselbe Gegenstand vorliegt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Oktober 2021 - 6 U 418/20 -, Rn. 10, juris; anders noch Beschluss vom 31. März 2020 - I-6 W 37/19 -, Anlage 7 - Bl. 617 ff. d.A.), nehmen andere Oberlandesgerichte - allerdings ohne eingehende Begründung - an, dass keine wirtschaftliche (Teil-)Identität besteht (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 6. Oktober 2021 - 4 U 247/21 -, Anlage 4 - Bl. 610 d.A.; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. September 2021 - 5 U 1172/20 -, Anlage 6 - Bl. 614 ff. d.A.; OLG Köln, Beschluss vom 7. September 2021 - 13 W 27/21 -, Anlage 5 - Bl. 612 f. d.A.; OLG Celle, Beschluss vom 19. April 2021 - 3 U 149/20 -, Anlage 3 - Bl. 606 ff. d.A.; Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 1. April 2020 - 6 U 316/18 -, Anlage 2 - Bl. 601 ff. d.A.).
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