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   OLG Saarbrücken, 29.06.2010 - 4 U 250/05 - 135   

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https://dejure.org/2010,3721
OLG Saarbrücken, 29.06.2010 - 4 U 250/05 - 135 (https://dejure.org/2010,3721)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.06.2010 - 4 U 250/05 - 135 (https://dejure.org/2010,3721)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - 4 U 250/05 - 135 (https://dejure.org/2010,3721)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber der Werklohnklage eines Subunternehmers; Bindung an das Ergebnis eines Rechtsstreits hinsichtlich der Werklohnklage eines Hauptunternehmers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 322; BGB § 631; ZPO § 286
    Zulässigkeit der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber der Werklohnklage des Subunternehmers; Bindung an das Ergebnis eines Rechtsstreits hinsichtlich der Werklohnklage des Hauptunternehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufrechnung von Werklohn mit Gewährleistungsansprüchen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelhaftung in einer Leistungskette: NU kann sich auf Vorteilsausgleichung berufen! (IBR 2010, 497)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3662
  • NZBau 2010, 752
  • BauR 2010, 1639
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 4/95

    Übernahme der Aufsicht über die Herstellung einer Segelyacht; Verjährung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.06.2010 - 4 U 250/05
    Darunter fallen nicht nur die Kosten der Mängelbeseitigung (BGH NJW-RR 1998, 1027), sondern auch die Kosten für ein Privatgutachten, das die Mängel, die Möglichkeiten der Mangelbeseitigung und den damit verbundenen Kostenaufwand klären soll (BGHZ 92, 308; Palandt-Sprau a.a.O. Rn. 6a und b zu § 635).
  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.06.2010 - 4 U 250/05
    Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof in seiner neueren Rechtsprechung wiederholt betont, dass die Erteilung einer prüfbaren Schlussrechnung kein Selbstzweck ist und dass der Einwand fehlender Prüffähigkeit rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn dem Auftraggeber die Überprüfung möglich war oder er die hierzu notwendigen Kenntnisse bereits anderweitig erlangt hat (BGH BauR 2004, 316).
  • BGH, 16.09.1993 - IX ZR 255/92

    Umwandlung des Befreiungsanspruches im Konkurs des Gläubigers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.06.2010 - 4 U 250/05
    Die Rechtsprechung lehnt eine Anrechnung mangels adäquatem Zusammenhang zwischen Vorteil und Schädigung beispielsweise ab, wenn der Besteller das Grundstück trotz des Mangels gewinnbringend oder ohne einen dem Mangelwert entsprechenden Verlust veräußert (BGH NJW 1994, 49).
  • BGH, 20.05.1996 - II ZR 301/95

    Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens - Vorliegen einer wirksamen Auftretung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.06.2010 - 4 U 250/05
    Die Erklärungslast des Gegners (§ 138 Abs. 2 ZPO) ist davon abhängig, wie detailliert die darlegungspflichtige Partei vorgetragen hat (BGH NJW 1999, 104, 1405; NJW-RR 96, 1211).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.1995 - 22 U 203/94

    Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers gegen Subunternehmer bei zögerlicher

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.06.2010 - 4 U 250/05
    Der Beklagten ist einzuräumen, dass neben den nach § 635 BGB a.F. zu ersetzenden Mangelbeseitigungskosten und den Privatgutachterkosten von 4.530,54 EUR als weiterer mangelbedingter Schaden auch anteilige Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten in Betracht kommen, die der Beklagten im Verfahren 4 O 449/03 des Landgerichts Saarbrücken im Vertrauen auf die klägerseits behauptete Mangelfreiheit der Subunternehmerleistungen entstanden sind (vgl. hierzu OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 729).
  • OLG Koblenz, 01.07.1997 - 3 U 692/96

    Mängelabgeltung durch Subunternehmer als ausgleichspflichtiger Vorteil des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.06.2010 - 4 U 250/05
    Vielmehr können es die Umstände des Einzelfalles unter dem Aspekt der Vorteilsausgleichung und/oder die Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gebieten, dass sich der Hauptunternehmer bei der Beurteilung seiner Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Subunternehmer am Umfang der eigenen Inanspruchnahme festhalten lassen muss (Palandt-Sprau a.a.O. Rn.8 a zu § 635 a.F. mwNw.; OLG Koblenz NJW-RR 1998, 453f.; Kniffka, BauR 1998, 55 f.).
  • BGH, 21.06.1994 - VI ZR 215/93

    Haftung des Bauunternehmers für Pflichtverletzungen eines eingeschalteten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.06.2010 - 4 U 250/05
    Eine deliktische Haftung der Beklagten gegenüber den der Beklagten nicht namentlich bekannten neuen Grundstückseigentümern bei Folgeschäden aufgrund mangelhaft ausgeführter Trockenmauern droht schon deshalb nicht, weil der Kläger als selbständiger Subunternehmer nicht Verrichtungsgehilfe der Beklagten ist (BGH NJW 1994, 2756).
  • BGH, 01.02.1990 - VII ZR 150/89

    Kostenvorschuß zur Mängelbeseitigung: Anspruch des Hauptunternehmers gegen den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.06.2010 - 4 U 250/05
    Einwendungen aus dem anderen Rechtsverhältnis sind grundsätzlich nicht statthaft (BGH BauR 1990, 358; 1981, 382).
  • BGH, 25.02.1999 - VII ZR 208/97

    Umfang des Schadensersatzanspruchs eines Bauherrn einer Bauherrengemeinschaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.06.2010 - 4 U 250/05
    Jedoch führt die Konzentration des Vertragsverhältnisses auf die Schadensersatzleistung dazu, dass der Schadensersatzanspruch an die Stelle des auf mangelfreie Herstellung gerichteten Erfüllungsanspruches tritt (BGHZ 141, 63; Palandt-Sprau, BGB, 60. Aufl. Rn. 6 zu § 635 BGB a.F.).
  • BGH, 19.04.2005 - X ZR 191/02

    Anforderungen an die Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.06.2010 - 4 U 250/05
    Dieses Verhalten, das der Beklagten den Nachweis der Richtigkeit der ihrer eigenen Schlussrechnung zugrunde liegenden Aufmaße erleichtert hätte, stellt unter rechtlichem Blickwinkel jedoch nicht die Prüfbarkeit der Schlussrechnung in Frage, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW-RR 2005, 1103) bereits dann vorliegt, wenn der Auftraggeber in die Lage versetzt wird, die Forderung, gemessen an den vertraglichen Vereinbarungen, zu überprüfen.
  • BGH, 29.01.1998 - 1 StR 511/97

    BGH billigt polizeiliche Videoüberwachung eines Beschuldigten

  • BGH, 16.10.1984 - X ZR 86/83

    Werkmängel: Schadensersatzanspruch des Bestellers

  • BGH, 27.11.2003 - V ZB 43/03

    Umfang der Interventionswirkung des Urteils im Vorprozess; Bindung an sog.

  • BGH, 19.01.1989 - IX ZR 83/88

    Bedingungsfeindlichkeit der Streitverkündung

  • RG, 12.03.1941 - IV 317/40

    Unter welchen Voraussetzungen ist anzunehmen, daß die Partei durch einen

  • OLG Koblenz, 25.06.2014 - 5 U 1518/13

    Interventionswirkung der Streitverkündung gegenüber der

    Davon abzugrenzen sind freilich Ausführungen, die für die getroffene Entscheidung - bei objektiver Betrachtung (Jakoby in Stein/Jonas, ZPO , 23. Aufl., § 68 Rn. 7) - ohne Belang waren (sogenannte überschießende Feststellungen), wozu namentlich Hilfserwägungen, obiter dicta oder bloße Rechtsansichten rechnen (OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1506; OLG Saarbrücken, NJW 2010, 3662; Bischof, JurBüro 1984, 1142; Vollkommer in Zöller, ZPO , 30. Aufl., § 68 Rn. 9 und NJW 1986, 264 ).
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