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   OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 4 U 256/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28373
OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 4 U 256/11 (https://dejure.org/2012,28373)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.09.2012 - 4 U 256/11 (https://dejure.org/2012,28373)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. September 2012 - 4 U 256/11 (https://dejure.org/2012,28373)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzpflicht eines Berufssportlers wegen der Verletzung eines gegnerischen Spielers

  • rabüro.de

    Zur Frage der Haftung eines Berufssportlers für von ihm verursachte Verletzungen eines Gegenspielers

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Haftungsbeschränkung - Eishockeyspiel der 2. Bundesliga - Verletzungen durch Körperkontakt mit gegnerischem Spieler - Arbeitsunfall - gemeinsame Betriebsstätte - Haftung nur bei Vorsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 105 Abs. 1; SGB VII § 106 Abs. 3
    Schadensersatzpflicht eines Berufssportlers wegen der Verletzung eines gegnerischen Spielers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Berufssportler haftet einem anderen Berufssportler für Personenschäden bei einem Spiel nur bei Vorsatz

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Haftungsprivileg für Berufssportler

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haftung unter Profisportlern

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Sportler haftet für Personenschäden bei einem Spiel nur bei Vorsatz

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beschränkte Haftung unter Berufssportlern

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Übles Foul beim Eishockey - Berufsunfähiger Profi: Schadenersatz müsste der Übeltäter nur bei absichtlicher Körperverletzung zahlen

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Sportunfall = Arbeitsunfall = §§ 104 ff. SGB VII

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eishockeyspieler haftet nur für vorsätzliche Verletzung eines gegnerischen Spielers

  • lto.de (Kurzinformation)

    Frieden auch zwischen Gegnern: Kein Schmerzensgeld unter Berufssportlern

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Berufssport - Wenn bei einem Bundesligaspiel ein Spieler durch eine Aktion seines Gegenspielers verletzt wird

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Sportlers für Personenschäden nur bei Vorsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1413
  • NZS 2013, 106
  • SpuRt 2013, 122
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.11.1979 - VI ZR 238/78

    Haareziehen - Schulunfall, i.Sv. § 640 Abs. 1 RVO (§ 110 Abs. 1 SGB VII aF)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 4 U 256/11
    Grob fahrlässige Regelverstöße führen - neben Disziplinarmaßnahmen - zu einem Regress des Sozialversicherungsträgers beim Schädiger, § 110 Abs. 1 SGB VII. Dieser Regress hat präventive und erzieherische Funktion (vgl. BGHZ 75, 328).
  • BGH, 17.10.2000 - VI ZR 67/00

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 4 U 256/11
    Vielmehr erfasst § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII über die Fälle der Arbeitsgemeinschaft hinaus betriebliche Aktivitäten von Versicherten mehrerer Unternehmen, die bewusst und gewollt bei einzelnen Maßnahmen miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder unterstützen, wobei es ausreicht, dass die gegenseitige Verständigung stillschweigend durch gemeinsames Tun erfolgt (vgl. BGHZ 145, 331; Kreikebohm/Spellbrink/Waltermann a.a.O. Rn. 10 zu § 106 SGB VII).
  • BGH, 11.02.2003 - VI ZR 34/02

    Zur Haftung bei Schulunfällen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 4 U 256/11
    Der Kläger hat nicht nachgewiesen, dass der Beklagte bei seiner Aktion den Eintritt ernsthafter Verletzungsfolgen in Kauf genommen hätte (vgl. BGHZ 154, 11).
  • BGH, 29.01.2008 - VI ZR 98/07

    Inanspruchnahme des Kfz-Haftpflichtversicherers für Schäden auf einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 4 U 256/11
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob seine Sportverletzung nach allgemeinen Grundsätzen zu einer deliktischen Haftung des Beklagten führen würde (vgl. BGH NJW 2008, 1591).
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