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   OLG Frankfurt, 10.04.2013 - 4 U 258/12   

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OLG Frankfurt, 10.04.2013 - 4 U 258/12 (https://dejure.org/2013,24032)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.04.2013 - 4 U 258/12 (https://dejure.org/2013,24032)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. April 2013 - 4 U 258/12 (https://dejure.org/2013,24032)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Schadenersatz wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung der Bank bei Finanzierung des Erwerbs von Eigentumswohnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung der finanzierenden Bank bei Veräußerung einer sittenwidrig überteuerten Eigentumswohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung der finanzierenden Bank bei Veräußerung einer sittenwidrig überteuerten Eigentumswohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Finanzierende Bank kann bei institutionalisiertem Zusammenwirken für arglistige Täuschung der Vermittler haften

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Finanzierende Bank kann bei institutionalisiertem Zusammenwirken für arglistige Täuschung der Vermittler haften

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 29.04.2008 - XI ZR 221/07

    Zur Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank über sittenwidrige Überteuerung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2013 - 4 U 258/12
    Eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Wissensvorsprungs kann ausnahmsweise dann anzunehmen sein, wenn eine so wesentliche Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert vorliegt, dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (BGH, Urt. v. 29.04.2008, XI ZR 221/07, Rn. 14 m. zahlreichen w.N., zitiert nach juris).

    Dabei ist grundsätzlich positive Kenntnis der Bank von der sittenwidrigen Überteuerung des Kaufobjekts erforderlich, die der Darlehensnehmer darlegen und beweisen muss (BGH, Urt. v. 29.04.2008, XI ZR 221/07, Rn. 17, zitiert nach juris).

    Zwar kann ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung eine (widerlegliche) Vermutung der subjektiven Voraussetzungen für ein sittenwidriges Handeln des Verkäufers begründen (BGHZ 146, 298, 302), nicht aber eine Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer (BGH, Urt. v. 29.04.2008, XI ZR 221/07, Rn. 17, zitiert nach juris).

    Ein solches Indiz kann insbesondere darin liegen, dass die Bank eine unüblich hohe Tilgung verlangt, mittels derer sie versucht, das durch die völlig unzureichende Werthaltigkeit der Immobile bedingte Kreditausfallrisiko zu verringern (BGH, Urt. v. 29.04.2008, XI ZR 221/07, Rn. 22).

  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 167/05

    Zur widerleglichen Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2013 - 4 U 258/12
    Dementsprechend kann sich aus einer lediglich zu bankinternen Zwecken erfolgten oder unterlassenen Beleihungswertermittlung grundsätzlich keine Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer und somit auch keine diesbezügliche Aufklärungspflicht ergeben (BGH, Urt. v. 20.03.2007, XI ZR 414/04, Urt. v. 23.10.2007, XI ZR 167/05 Rn. 15, zitiert nach juris).

    Die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn Verkäufer, die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler, sei es auch nur über einen von ihm benannten besonderen Finanzierungsvermittler, angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers oder der für sie tätigen Vermittler nach den Umständen des Falles objektiv evident ist, so dass sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (BGH, Urt. v. 23.10.2007, XI ZR 167/05, Rn. 21, zitiert nach juris).

  • OLG München, 10.02.2012 - 10 U 4147/11

    Beweiserhebung im Verkehrsunfallprozess: Nichteinholung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2013 - 4 U 258/12
    Die Gerichtskosten waren gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG niederzuschlagen, weil ein wesentlicher Verfahrensmangel, welcher nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO zur Aufhebung und Zurückverweisung führt, regelmäßig eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG darstellt (OLG München, Urt. v. 10.02.2012, 10 U 4147/11, Rn. 11 m.w.N.).

    Auch im Falle einer Aufhebung und Zurückverweisung ist im Hinblick auf die §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO ein Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit geboten (BGH, Urt. v. 24.11.1976, IV ZR 3/75, Rn. 28; OLG München, Urt. v. 18.09.2002, 27 U 1011/01, Rn. 75, zitiert nach juris), allerdings ohne Abwendungsbefugnis (OLG München, Urt. v. 10.02.2012, 10 U 4147/11, Rn. 13 m.w.N.).

  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2013 - 4 U 258/12
    Kreditinstitute prüfen den Wert der ihnen gestellten Sicherheiten grundsätzlich nur im eigenen Interesse sowie im Interesse der Sicherheit des Bankensystems, nicht aber im Kundeninteresse (BGH, Urt. v. 07.04.1992, XI ZR 200/91, Urt. v. 21.10.1997, XI ZR 25/97, Urt. v. 11.11.2003, XI ZR 21/03, Urt. v. 20.03.2007, XI ZR 414/04, Urt. v. 06.11.2007, XI ZR 322/03, zitiert nach juris).

    Dementsprechend kann sich aus einer lediglich zu bankinternen Zwecken erfolgten oder unterlassenen Beleihungswertermittlung grundsätzlich keine Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer und somit auch keine diesbezügliche Aufklärungspflicht ergeben (BGH, Urt. v. 20.03.2007, XI ZR 414/04, Urt. v. 23.10.2007, XI ZR 167/05 Rn. 15, zitiert nach juris).

  • OLG Dresden, 28.06.2012 - 9 U 1758/11

    Beratungspflichten der finanzierenden Bank bei Vollfinanzierung des Erwerbs einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2013 - 4 U 258/12
    Anderes kann auch nicht nach der von der Klägerin angeführten Rechtsprechung des OLG Dresden gelten, die eine andere Wohnung im streitgegenständliche Objekt betraf, wonach der Darlehensnehmer die Finanzierung des Erwerbs einer Immobilie durch eine Bank zu 100% als Beleg dafür werten darf, dass die Bank seine Einschätzung des Kaufpreises als angemessen teilt, woraus sich wiederum eine Verpflichtung der Bank ergeben soll, die Angemessenheit des Preises vor Kreditvergabe zu prüfen (Urt. v. 28.06.2012, 9 U 1758/11, Rn. 43, zitiert nach juris).

    Die im gleichen Urteil vertretene Ansicht des OLG Dresden, eine Bank erkläre gegenüber den Darlehensnehmern, dass der Abschluss des Kreditvertrags und die Auszahlung des Kredits die Werthaltigkeit der Immobilie belege, wenn sie das von ihr abgegebene Finanzierungsangebot unter den Vorbehalt eines positiven Besichtigungsergebnisses des Objekts stelle (OLG Dresden, Urt. v. 28.06.2012, 9 U 1758/11, Rn. 44, zitiert nach juris), was die Beklagte im vorliegenden Fall mit Schreiben vom 13.10.2005 (Bl. 120 d. A.) ebenfalls erklärt hat, teilt der Senat nicht.

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2013 - 4 U 258/12
    Diese können etwa in Form einer Vertriebsvereinbarung, eines Rahmenvertrages oder konkreter Vertriebsabsprachen bestehen (BGH, Urt. v. 16.05.2006, XI ZR 6/04, Rn. 53; OLG Frankfurt, Urt. v. 08.10.2012, 23 U 93/11, Rn. 44, zitiert nach juris), oder sich daraus ergeben, dass den vom Verkäufer eingeschalteten Vermittlern von der Bank Büroräume überlassen (BGH, Urt. v. 16.05.2006, XI ZR 6/04, Rn. 53; OLG Frankfurt, Urt. v. 08.10.2012, 23 U 93/11, Rn. 44, zitiert nach juris), oder von ihnen - von der Bank unbeanstandet - Formulare der Bank benutzt wurden (BGH, Urt. v. 16.05.2006, XI ZR 6/04, Rn. 53; OLG Frankfurt, Urt. v. 08.10.2012, 23 U 93/11, Rn. 44, zitiert nach juris), oder der Verkäufer oder die Vermittler der Bank wiederholt Finanzierungen von Eigentumswohnungen oder Fondsbeteiligungen desselben Objektes vermittelt haben (BGH, Urt. v. 16.05.2006, XI ZR 6/04, Rn. 53; OLG Frankfurt, Urt. v. 08.10.2012, 23 U 93/11, Rn. 44, zitiert nach juris), oder die Bank planmäßig die Finanzierung einer Vielzahl von Darlehensnehmern übernommen hat, die nicht von sich aus mit einem Kreditwunsch an die Bank herangetreten sind, sondern denen vom Vertrieb neben den Objektunterlagen auch die Finanzierungsunterlagen vorgelegt wurden (BGH, Urt. v. 24.03.2009, XI ZR 456/07, Rn. 37, zitiert nach juris).

    Dabei wäre nach der Lebenserfahrung, die im konkreten Fall zu widerlegen der Beklagten obläge, davon auszugehen, dass die Klägerin bei einer Aufklärung über die Unrichtigkeit der Angaben das streitgegenständliche Objekt nicht erworben und auch den Darlehensvertrag bei der Beklagten nicht abgeschlossen hätte (vgl. BGH 16.05.2006, XI ZR 6/04, Rn. 61, zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 08.10.2012 - 23 U 93/11

    Bankenhaftung bei finanzierter Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2013 - 4 U 258/12
    Vielmehr muss der Darlehensnehmer die Kenntnis der Bank bzw. die konkreten Umstände des Einzelfalles, nach denen sich einem zuständigen Bankmitarbeiter die Sittenwidrigkeit des Kaufpreises zumindest aufdrängen musste und vor denen er die Augen nicht verschließen durfte, auch im Falle eines etwaigen institutionalisierten Zusammenwirkens darlegen und beweisen (BGH, Urt. v. 15.06.2010, XI ZR 318/09, Rn. 11; OLG Frankfurt, Urt. v. 08.10.2012, 23 U 93/11, Rn. 37, zitiert nach juris).

    Diese können etwa in Form einer Vertriebsvereinbarung, eines Rahmenvertrages oder konkreter Vertriebsabsprachen bestehen (BGH, Urt. v. 16.05.2006, XI ZR 6/04, Rn. 53; OLG Frankfurt, Urt. v. 08.10.2012, 23 U 93/11, Rn. 44, zitiert nach juris), oder sich daraus ergeben, dass den vom Verkäufer eingeschalteten Vermittlern von der Bank Büroräume überlassen (BGH, Urt. v. 16.05.2006, XI ZR 6/04, Rn. 53; OLG Frankfurt, Urt. v. 08.10.2012, 23 U 93/11, Rn. 44, zitiert nach juris), oder von ihnen - von der Bank unbeanstandet - Formulare der Bank benutzt wurden (BGH, Urt. v. 16.05.2006, XI ZR 6/04, Rn. 53; OLG Frankfurt, Urt. v. 08.10.2012, 23 U 93/11, Rn. 44, zitiert nach juris), oder der Verkäufer oder die Vermittler der Bank wiederholt Finanzierungen von Eigentumswohnungen oder Fondsbeteiligungen desselben Objektes vermittelt haben (BGH, Urt. v. 16.05.2006, XI ZR 6/04, Rn. 53; OLG Frankfurt, Urt. v. 08.10.2012, 23 U 93/11, Rn. 44, zitiert nach juris), oder die Bank planmäßig die Finanzierung einer Vielzahl von Darlehensnehmern übernommen hat, die nicht von sich aus mit einem Kreditwunsch an die Bank herangetreten sind, sondern denen vom Vertrieb neben den Objektunterlagen auch die Finanzierungsunterlagen vorgelegt wurden (BGH, Urt. v. 24.03.2009, XI ZR 456/07, Rn. 37, zitiert nach juris).

  • BGH, 07.04.1992 - XI ZR 200/91

    Prüfungspflicht der kreditgebenden Bank bezüglich angebotener Sicherheiten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2013 - 4 U 258/12
    Er ist dann nach Treu und Glauben nicht berechtigt, seine Augen vor solchen Tatsachen zu verschließen (BGH, Beschluss v. 28.01.1992, XI ZR 301/90, Urt. v. 07.04.1992, XI ZR 200/91, zitiert nach juris).

    Kreditinstitute prüfen den Wert der ihnen gestellten Sicherheiten grundsätzlich nur im eigenen Interesse sowie im Interesse der Sicherheit des Bankensystems, nicht aber im Kundeninteresse (BGH, Urt. v. 07.04.1992, XI ZR 200/91, Urt. v. 21.10.1997, XI ZR 25/97, Urt. v. 11.11.2003, XI ZR 21/03, Urt. v. 20.03.2007, XI ZR 414/04, Urt. v. 06.11.2007, XI ZR 322/03, zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 U 87/11

    Haftung der Mitglieder einer Anwaltssozietät; Zulässigkeit der Aufrechnung gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2013 - 4 U 258/12
    Insgesamt kann daher nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte nicht davon ausgegangen werden, dass die Parteien den Vertragsschluss selbst von einem derart ungewissen Ereignis abhängig machen wollten (aA KG Berlin, Hinweisbeschluss vom 30.06.2011, Az. 24 U 87/11, Bl. 312, 316 d. A., das - ohne nähere Begründung, insbesondere ohne Auseinandersetzung mit dem Vertragswortlaut - eine auflösende Bedingung des Finanzierungsangebots annimmt).
  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 318/09

    Behauptung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der sittenwidrigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2013 - 4 U 258/12
    Vielmehr muss der Darlehensnehmer die Kenntnis der Bank bzw. die konkreten Umstände des Einzelfalles, nach denen sich einem zuständigen Bankmitarbeiter die Sittenwidrigkeit des Kaufpreises zumindest aufdrängen musste und vor denen er die Augen nicht verschließen durfte, auch im Falle eines etwaigen institutionalisierten Zusammenwirkens darlegen und beweisen (BGH, Urt. v. 15.06.2010, XI ZR 318/09, Rn. 11; OLG Frankfurt, Urt. v. 08.10.2012, 23 U 93/11, Rn. 37, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 01.10.2010 - 13 U 119/06
  • BGH, 24.11.1976 - IV ZR 3/75

    Ausbleiben einer Partei in der Revisionsinstanz - Vorliegen eines

  • BGH, 06.11.2007 - XI ZR 322/03

    Aufklärungspflichtverletzung der finanzierenden Bank aufgrund eines widerleglich

  • BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 31/99

    Pflicht zur erneuten Erhebung der Beweise im Berufungsverfahren

  • KG, 16.05.2012 - 24 U 103/10

    Finanzierter Eigentumswohnungskauf zu Kapitalanlagezwecken:

  • BGH, 21.09.2010 - XI ZR 232/09

    Bankenhaftung bei einer finanzierten Beteiligung an einem geschlossenen

  • OLG München, 18.09.2002 - 27 U 1011/01

    Zulässigkeit des durch den Verwalter mit Ermächtigung der

  • BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07

    Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für

  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 270/03

    Voraussetzungen der Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht;

  • BGH, 11.11.2003 - XI ZR 21/03

    Erfüllung der Aufklärungspflichten von Discount-Brokern; Schutzpflichten von

  • BGH, 21.10.1997 - XI ZR 25/97

    Drittbezogenheit der Prüfungspflichten einer Bank im Hinblick auf die

  • StGH Hessen, 18.04.2012 - P.St. 2336

    Verletzung rechtlichen Gehörs

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 53/02

    Rechtsschein einer Vollmachtsurkunde

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BGH, 19.03.1998 - VII ZR 116/97

    Ausschluß von Nachforderungen bei vorbehaltloser Annahme einer Schlußzahlung

  • BGH, 14.06.2010 - II ZR 135/09

    Rechtliches Gehör: Nichtberücksichtigung des Vortrags einer Partei bei der

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

  • BGH, 19.06.2007 - XI ZR 142/05

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen der wirtschaftlichen Einheit von Kreditvertrag

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BGH, 28.01.1992 - XI ZR 301/90

    Zurechnung einer von den Prospektverantwortlichen begangenen arglistigen

  • BGH, 10.12.2013 - XI ZR 508/12

    Vollfinanzierter Wohnungskaufvertrag: Prozessführungsbefugnis für

    Daran ändert die Kundgabe des Vorhabens, eine Wertermittlung durchführen zu wollen, nichts (richtig OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10. April 2013 - 4 U 258/12, juris Rn. 65 in einem dasselbe Grundstück betreffenden Parallelfall).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2015 - 11 U 23/15

    Haftung der Bank bei kreditfinanziertem Erwerb einer Eigentumswohnung

    Maßgeblich für eine Aufklärungspflicht der Beklagten können grundsätzlich nur Kenntnisse sein, die vor Abschluss des Darlehensvertrags erworben wurden (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.4.2013, Az 4 U 258/12; Urteil vom 130.12.2011, Az 10 U 43/11).

    Unabhängig von der Frage, ob dem Vortrag der Kläger entnommen werden kann, dass der Beklagten alle wertbildenden Faktoren der Wohnung, der Kaufpreis, die Markt- und Preisverhältnisse auf dem konkreten Immobilienmarkt bekannt waren und sich dem zuständigen Bankmitarbeiter nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängen musste, dass der Kaufpreis sittenwidrig überhöht war, wäre von einem Verschließen der Augen nur auszugehen, wenn darüber hinaus besondere Indizien vorliegen, die darauf schließen ließen, dass die Beklagte tatsächlich die Immobilie in hohem Maße als nicht werthaltig angesehen hat (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.4.2013, 4 U 258/12).

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