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   OLG Saarbrücken, 26.02.2015 - 4 U 26/14   

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https://dejure.org/2015,7291
OLG Saarbrücken, 26.02.2015 - 4 U 26/14 (https://dejure.org/2015,7291)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.02.2015 - 4 U 26/14 (https://dejure.org/2015,7291)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 4 U 26/14 (https://dejure.org/2015,7291)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Schmerzensgeldes in Verkehrsunfallsachen bei grob fahrlässigem Verhalten des Schädigers und verzögerter Regulierung durch seine Haftpflichtversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253
    Höhe des Schmerzensgeldes in Verkehrsunfallsachen bei grob fahrlässigem Verhalten des Schädigers und verzögerter Regulierung durch seine Haftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Berechnung eines Haushaltsführungsschadens

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Höheres Schmerzensgeld bei grober Fahrlässigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung grob verkehrswidrigen Fahrverhaltens bei der Bemessung des Schmerzensgeldes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung grob verkehrswidrigen Fahrverhaltens bei der Bemessung des Schmerzensgeldes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erhöhung des Schmerzensgeldes wegen grob fahrlässig verursachten Verkehrsunfalls sowie verzögerter Schadensregulierung durch gegnerische Haftpflichtversicherung - Verkehrsunfallopfer erhält 35.000 Euro Schmerzensgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1119
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Saarbrücken, 23.11.2017 - 4 U 26/15

    Schadensersatzklage eines nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens

    Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (Senat NJW 2011, 933, 935; NJW-RR 2015, 1119, 1120 Rn. 40).

    Das Berufungsgericht darf es nicht dabei belassen zu prüfen, ob die Bemessung Rechtsfehler enthält, insbesondere ob das Gericht sich mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinandergesetzt und um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat (BGH NJW 2006, 1589, 1592 Rn. 30; Senat NJW-RR 2015, 1119, 1120 Rn. 41; 2016, 1168, 1169 Rn. 17).

  • OLG Saarbrücken, 21.04.2016 - 4 U 76/15

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall mit Personenschaden: Schmerzensgeldbemessung

    Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (Senat NJW 2011, 933, 935; NJW-RR 2015, 1119, 1120 Rn. 40).

    Bei Verkehrsunfällen - wie hier - tritt die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes in der Regel zurück und steht die Ausgleichsfunktion im Hinblick auf die erlittenen Verletzungen und unfallbedingten Verletzungsfolgen im Vordergrund (Senat NJW-RR 2015, 1119, 1121 Rn. 45).

    Das Berufungsgericht darf es nicht dabei belassen zu prüfen, ob die Bemessung Rechtsfehler enthält, insbesondere ob das Gericht sich mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinander gesetzt und um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat (BGH NJW 2006, 1589, 1592 Rn. 30; Senat NJW-RR 2015, 1119, 1120 Rn. 41).

  • OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21

    Überholverbot, unübersichtliche Stelle, Gegenverkehr, Haftungsabwägung

    Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (Senat, Urteil vom 26.02.2015 - 4 U 26/14, juris Rn. 47).

    Das Berufungsgericht darf es nicht dabei belassen zu prüfen, ob die Bemessung Rechtsfehler enthält, insbesondere ob das Gericht sich mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinandergesetzt und um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat (Senat, Urteil vom 26.02.2015 - 4 U 26/14, juris Rn. 48).

  • OLG Saarbrücken, 10.12.2020 - 4 U 9/20

    1. Ein Halten im Sinne von § 18 Abs. 8 StVO liegt nicht vor, wenn ein

    Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (Senat NJW 2011, 933, 935; NJW-RR 2015, 1119, 1120 Rn. 40).

    Bei Verkehrsunfällen - wie hier - tritt die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes in der Regel zurück und steht die Ausgleichsfunktion im Hinblick auf die erlittenen Verletzungen und unfallbedingten Verletzungsfolgen im Vordergrund (Senat NJW-RR 2015, 1119, 1121 Rn. 45).

  • OLG Dresden, 13.07.2022 - 1 U 2039/21

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Unfallereignis; Umfang eines zu

    Zwar kann durchaus auch der unstreitige oder erwiesene Unfallhergang nicht außer Betracht bleiben, wenn er ein grob fahrlässiges Verhalten des Schädigers belegt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.02.2015, Az.: 4 U 26/14, zfs 2015, 683, 684).

    (OLG Saarbrücken, zfs 2015, 683, OLG Brandenburg, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 17.06.2021 - 22 U 181/20

    Verkehrsunfall: Grundsätze der Schmerzensgeldbemessung (hier: taggenaue

    Das Landgericht hat deshalb ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 50.000 ? für angemessen und ausreichend erachtet und sich insoweit auf ein Urteil des OLG Saarbrücken (4 U 26/14, 26.2.2015) berufen.

    Deshalb erscheint vorliegend der Bezug des Landgerichts zur Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 26.2.2015 (4 U 26/14) nicht ausreichend, da nach den dortigen Feststellungen die dauerhaften Beeinträchtigungen deutlich geringer waren, eine dauerhafte MdE nicht festgestellt wurde und auch die vorliegend oben aufgeführten Dauer-Beeinträchtigungen und Risiken nicht dargestellt worden sind.

  • OLG Jena, 09.02.2022 - 2 U 504/20

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall; Begriff des

    Da einzelne Leistungen insoweit nicht trennbar nur dem eigenen Bedarf des Klägers dienen, ist eine Reduzierung des Aufwandes nach Kopfteilen vorzunehmen (vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 31. März 2013 - 4 U 349/11 -, Rn. 49, juris; Saarländisches OLG, Urteil vom 26. Februar 2015 - 4 U 26/14 -, Rn. 72, juris).
  • OLG Zweibrücken, 12.12.2018 - 1 U 117/16

    Berufung im Schadensersatzprozess nach Kfz-Unfall mit Personenschaden: Verstoß

    Die unfallbedingten Primärverletzungen und dauerhaft verbleibenden Beeinträchtigungen der Klägerin rechtfertigen im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung der den Schadensfall prägenden Umstände unter Einbeziehung der absehbaren künftigen Entwicklung des Schadensbildes ein Schmerzensgeld von 40.000,00 EUR (vgl. zu Schmerzensgeldern bei immateriellen Schäden mit einem im weitesten Sinn vergleichbaren Ausmaß die in Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge, 37. Auflage, 2019, unter den laufenden Nummern. 37.2881 (OLG Saarbrücken Urt. v. 26.02.2015 - 4 U 26/14, indexiert 36.545 EUR), 37.2896 (OLG Schleswig Urt. v. 28.11.2013 - 7 U 158/11, indexiert 52.403 EUR allerdings bei schwereren Primärschäden und einer länger währenden stationären Behandlung und Annahme eines Mitverschuldens des Geschädigten von 30 %) und 30.2239 (OLG Dresden Urt. v. 26.07.2002 - 11 U 556/02, indexiert 28.802 EUR allerdings bei erheblich geringeren Primärverletzungen und keinen verbleibenden Bewegungseinschränkungen und Schmerzen).

    Entgegen der Auffassung der Berufung hält der Senat die Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Urt. v. 26.02.2015 - 4 U 26/14, Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge, 37. Auflage, 2019, Lfd. Nr. 37.2881) durchaus als Referenz für die Bemessung des Schmerzensgeldes geeignet.

  • OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 194/16

    Verkehrsunfall - Vernehmung des behandelnden Arztes als sachverständigen Zeugen

    Ein noch höheres Schmerzensgeld - etwa in Anlehnung an OLG Oldenburg v. 16.05.2007 - 5 U 163/04, ADAC-Schmerzensgeldtabelle 33.1297 oder OLG Saarbrücken v. 26.02.2015 - 4 U 26/14, Beck´sche Schmerzensgeldtabelle Nr. 4982; OLG Schleswig v. 15.01.2009 - 7 U 76/07, NZV 2010, 96 - erscheint demgegenüber dem Senat nicht geboten, insbesondere mit Blick darauf, dass auch kein besonders schweres Verschulden bei dem Unfall feststellbar war und die Frakturen des Klägers usw. auch nicht so gravierend waren wie etwa im Fall OLG Saarbrücken a.a.O.
  • LG Darmstadt, 03.07.2019 - 27 O 146/18
    Bei einem Straßenverkehrsunfall in dem der Geschädigte unfallbedingt eine vordere Beckenringfraktur links mit Bruch der Massa lateralis , eine ventrale Acetabulumfraktur links, eine distale Ulnaschaftfraktur links mit Bewegungsminderung, eine Orbitafraktur links mit Contusio bulbi links, eine Nasenbeinfraktur, eine Lungenkontusion und ein Schädel-Hirn-Trauma 2. Grades sowie unfallbedingt Anpassungsstörung mit längerer depressiven Reaktion mit einer merklichen Beeinträchtigung der täglichen Lebensqualität erlitten hat wurde ein Schmerzensgeld von Euro 35.000,00 als angemessen angesehen (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken 4 U 26/14, Urteil vom 26.2.2015).
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