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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.07.2009 - 4 U 28/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4047
OLG Hamm, 07.07.2009 - 4 U 28/09 (https://dejure.org/2009,4047)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.07.2009 - 4 U 28/09 (https://dejure.org/2009,4047)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 4 U 28/09 (https://dejure.org/2009,4047)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • webshoprecht.de

    Retourkutsche oder Denkzettell für Abmahnungen ist nicht unbedngt rechtsmissbräuchlich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Missbrauchs i.S. von § 8 Abs. 4 UWG; Voraussetzungen der Wiederholungsgefahr im Wettbewerbsrecht

  • info-it-recht.de

    Retourkutsche oder Denkzettel ist nicht rechtsmissbräuchlich

  • Judicialis

    TMG § 5; ; BGB § 312c; ; BGB § 312c Abs. 1; ; BGB-InfoVO § 1 Abs. 1 Nr. 10; ; ZPO § 93; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 4; ; UWG § 12 Abs. 1 S. 2

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Die Abmahnung von Altfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 4
    Begriff des Missbrauchs i.S. von § 8 Abs. 4 UWG; Voraussetzungen der Wiederholungsgefahr im Wettbewerbsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 8 UWG
    Kein Rechtsmissbrauch bei Abmahnung von abgelaufenen Angeboten

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 8 Abs. 4 UWG
    Eine Gegenabmahnung ist noch keine rechtsmissbräuchliche "Retourkutsche”

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Retourkutsche" oder "Denkzettel" kein Abmahnungsmissbrauch

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Abmahnung nicht rechtsmissbräuchlich bei "Retourkutsche" oder "Denkzettel"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch bei einer Abmahnung als Retourkutsche?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahntätigkeit gegen Altfälle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2010, Dok. 041
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 4 U 28/09
    Geht es andererseits dem Gläubiger hauptsächlich um die Unterbindung unlauteren Wettbewerbs, genügt es für die Begründung des Missbrauchstatbestands nicht, wenn auch sachfremde Motivationen, ohne vorherrschend zu sein, bei der Anspruchsverfolgung eine Rolle spielen (BGH GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I).
  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 4 U 28/09
    Diese muss eindeutig und hinreichend bestimmt sein sowie den ernstlichen Willen erkennen lassen, die fragliche Handlung nicht (mehr) zu begehen (BGH GRUR 1996, 290 - Wegfall Wiederholungsgefahr I; WRP 2001, 1179 - Weit-Vor-Winter-Schluss-Verkauf).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 82/99

    Weit-Vor-Winter-Schluß-Verkauf; Unterlassungserklärung mit aufschiebender

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 4 U 28/09
    Diese muss eindeutig und hinreichend bestimmt sein sowie den ernstlichen Willen erkennen lassen, die fragliche Handlung nicht (mehr) zu begehen (BGH GRUR 1996, 290 - Wegfall Wiederholungsgefahr I; WRP 2001, 1179 - Weit-Vor-Winter-Schluss-Verkauf).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 4 U 28/09
    Davon ist auszugehen, wenn die äußeren Umstände in ihrer Gesamtheit aus Sicht eines wirtschaftlich denkenden Unternehmers deutlich machen, dass der Anspruchsberechtigte kein nennenswertes wirtschaftliches oder wettbewerbspolitisches Interesse an der Rechtsverfolgung haben kann und deshalb allein oder ganz überwiegend nur ein Gebühreninteresse verfolgt (BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner; Köhler, in: Hefermehl u.a., 27. Auflage 2009, § 8 UWG, Rdn. 4.12).
  • OLG Hamm, 16.12.2008 - 4 U 173/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Dringlichkeit eines gewerblichen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 4 U 28/09
    Wie der Senat im Urteil 4 U 173/08 vom 16.12.2008, entschieden hat, reicht für den Missbrauch ebenfalls nicht aus, dass es sich alsdann um eine sog. "Retourkutsche" oder - vergleichbar hier - um einen sog. "Denkzettel" handeln soll, weil nämlich im früheren Rechtsstreit mit Herrn L eine gegenüber der Beklagten abgegebene Unterlassungserklärung vorgelegt worden ist.
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96

    Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 4 U 28/09
    Sie kann grundsätzlich nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden (BGH GRUR 1987, 640 - Wiederholte Unterwerfung II; WRP 1989, 739 - Brennwertkessel; 1999, 1035 - Kontrollnummernbeseitigung II).
  • BGH, 13.05.1987 - I ZR 79/85

    "Wiederholte Unterwerfung II"; Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 4 U 28/09
    Sie kann grundsätzlich nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden (BGH GRUR 1987, 640 - Wiederholte Unterwerfung II; WRP 1989, 739 - Brennwertkessel; 1999, 1035 - Kontrollnummernbeseitigung II).
  • OLG Hamm, 28.05.2009 - 4 U 60/09

    Anforderungen an die Vollziehung einer Beschlussverfügung; Zustellung an den

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 4 U 28/09
    Ausnahmsweise mag etwas anderes in Betracht kommen, wenn etwa der zuvor Abgemahnte nicht auf eine herkömmliche, auch dem Verbraucher zugängliche Weise Kenntnis von einem entsprechenden Altfall erhält, sondern gezielt mehr als zwei Jahre alte Archive der F-Angebote nach Angeboten durchsuchen lässt, die fehlerhafte Informationen enthalten können (wie dies in der Sache 4 U 60/09, nicht entschieden, der Fall war).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 4 U 28/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,29685
OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 4 U 28/09 (https://dejure.org/2009,29685)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.12.2009 - 4 U 28/09 (https://dejure.org/2009,29685)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - 4 U 28/09 (https://dejure.org/2009,29685)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kreditfinanzierter Fondsbeitritt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 6 U 8/06

    Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung einer Beteiligung an einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 4 U 28/09
    Gestützt auf eine Entscheidung des OLG Stuttgart (Urteil vom 15.07.2008 - 6 U 8/06 -) vertritt der Beklagte weiterhin die Auffassung, auch eine fahrlässige Täuschung des Vermittlers über wesentliche Eigenschaften der vermittelten Kapitalanlage begründe den Vorwurf einer vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzung gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft.

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass in Rechtsprechung und Literatur Uneinigkeit darüber besteht, ob ein Einwendungsdurchgriff gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 VerbrKrG, ebenso wie ein Rückforderungsdurchgriff, nur bei einer arglistigen Täuschung durch einen Vermittler über die Risiken eines Beitritts zu einer Fonds KG, d.h. nur bei einem vorsätzlichen Aufklärungsverschulden des Vermittlers, in Betracht kommt oder ob die Möglichkeit der Kündigung des Gesellschaftsvertrages und in deren Folge auch der entsprechende Einwendungsdurchgriff bei jeder, d.h. auch bei einer bloß fahrlässigen, Verletzung der Aufklärungspflichten eines Vermittlers besteht (auch bei Fahrlässigkeit: OLG Stuttgart, Urteil vom 15.07.2008, 6 U 8/06, Rn. 84 ff; Strohn, WM 2005, 1441; nur bei Vorsatz: Nobbe, a.a.O., S. 33; offen gelassen: OLG Hamm, Urteil vom 11.03.2009, 8 U 21/08, Rn. 46; unklar: BGH (II. Zivilsenat) Urteil vom 21.07.2003, II ZR 378/02, Rn. 21 "unter Verletzung einer Aufklärungspflicht oder sogar unter arglistiger Täuschung"; K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., § 57 IV 2, S. 1683).

    Die Revision wird im Hinblick auf die Abweichung von der Rechtsauffassung des OLG Stuttgart (Urteil vom 15.07.2008 - 6 U 8/06) zugelassen.

  • BGH, 27.09.2004 - II ZR 378/02

    Einwendungsdurchgriff bei einer kreditfinanzierten Fondsbeteiligung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 4 U 28/09
    Das Kündigungsrecht kann auch dadurch ausgeübt werden, dass der Anleger dem Finanzierungsinstitut mitteilt, ihm stehe ein Kündigungsrecht in Bezug auf seine Beteiligung zu und jenem die Übernahme seines Geschäftsanteils anbietet (vgl. dazu nur: BGH, Urteil vom 21.07.2003, II ZR 378/02, Rn. 22 zitiert nach juris; ebenso Nobbe, WM 2007, Sonderbeilage Nr. 1/2007, S. 33).

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass in Rechtsprechung und Literatur Uneinigkeit darüber besteht, ob ein Einwendungsdurchgriff gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 VerbrKrG, ebenso wie ein Rückforderungsdurchgriff, nur bei einer arglistigen Täuschung durch einen Vermittler über die Risiken eines Beitritts zu einer Fonds KG, d.h. nur bei einem vorsätzlichen Aufklärungsverschulden des Vermittlers, in Betracht kommt oder ob die Möglichkeit der Kündigung des Gesellschaftsvertrages und in deren Folge auch der entsprechende Einwendungsdurchgriff bei jeder, d.h. auch bei einer bloß fahrlässigen, Verletzung der Aufklärungspflichten eines Vermittlers besteht (auch bei Fahrlässigkeit: OLG Stuttgart, Urteil vom 15.07.2008, 6 U 8/06, Rn. 84 ff; Strohn, WM 2005, 1441; nur bei Vorsatz: Nobbe, a.a.O., S. 33; offen gelassen: OLG Hamm, Urteil vom 11.03.2009, 8 U 21/08, Rn. 46; unklar: BGH (II. Zivilsenat) Urteil vom 21.07.2003, II ZR 378/02, Rn. 21 "unter Verletzung einer Aufklärungspflicht oder sogar unter arglistiger Täuschung"; K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., § 57 IV 2, S. 1683).

  • BGH, 01.07.2008 - XI ZR 411/06

    Haftung der Bank wegen arglistiger Täuschung durch den Vermittler

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 4 U 28/09
    35 Ein solcher Anspruch aus der Bank zurechenbarem Aufklärungsverschulden eines Vermittlers über die Risiken des finanzierten Geschäfts kommt nach der ständigen Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH (vgl. nur Urteil vom 01.07.2008, XI ZR 411/06) nur bei einem vorsätzlichen Aufklärungsverschulden des Vermittlers in Betracht.
  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 4 U 28/09
    Soweit die Klägerin auf Hinweis des Senats ihre Anträge im Berufungsverfahren abweichend von den erstinstanzlichen Anträgen formuliert hat, handelt es sich lediglich um eine Klarstellung, die den Umfang des zwischen den Parteien festgestellten Rechtsverhältnisses bzw. der Folgen der bestehenden Rechtsbeziehung (vgl. zur Feststellungsfähigkeit lediglich BGH, Urteil vom 03.05.1983, VI ZR 79/80, Rn. 10 zitiert nach juris) präziser zum Ausdruck bringt.
  • OLG Hamm, 11.03.2009 - 8 U 21/08

    Begriff des Haustürgeschäfts; Wirksamkeit einer Treuhandvollmacht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 4 U 28/09
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass in Rechtsprechung und Literatur Uneinigkeit darüber besteht, ob ein Einwendungsdurchgriff gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 VerbrKrG, ebenso wie ein Rückforderungsdurchgriff, nur bei einer arglistigen Täuschung durch einen Vermittler über die Risiken eines Beitritts zu einer Fonds KG, d.h. nur bei einem vorsätzlichen Aufklärungsverschulden des Vermittlers, in Betracht kommt oder ob die Möglichkeit der Kündigung des Gesellschaftsvertrages und in deren Folge auch der entsprechende Einwendungsdurchgriff bei jeder, d.h. auch bei einer bloß fahrlässigen, Verletzung der Aufklärungspflichten eines Vermittlers besteht (auch bei Fahrlässigkeit: OLG Stuttgart, Urteil vom 15.07.2008, 6 U 8/06, Rn. 84 ff; Strohn, WM 2005, 1441; nur bei Vorsatz: Nobbe, a.a.O., S. 33; offen gelassen: OLG Hamm, Urteil vom 11.03.2009, 8 U 21/08, Rn. 46; unklar: BGH (II. Zivilsenat) Urteil vom 21.07.2003, II ZR 378/02, Rn. 21 "unter Verletzung einer Aufklärungspflicht oder sogar unter arglistiger Täuschung"; K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., § 57 IV 2, S. 1683).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 4 U 28/09
    Eine wirtschaftliche Einheit im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 2 VerbrKrG wird unwiderleglich vermutet, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, der von sich aus die Bank um Finanzierung seines Anlagegeschäftes ersucht, sondern deshalb, weil der Vertriebsbeauftragte des Anlagevertreibers dem Interessenten zugleich mit den Anlageunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich zuvor dem Anlagevertreiber gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte (vgl. nur: BGH, Urteil vom 25.04.2006, XI ZR 193/04).
  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 4 U 28/09
    54 Es besteht in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit darüber, dass ein Anspruch auf Schadensersatz aus c.i.c. (heute §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB) wegen eines Aufklärungsverschuldens des Vermittlers nur gegenüber diesem, nicht jedoch gegenüber der KG besteht (ständige Rechtsprechung des II. Zivilsenats des BGH, vgl. nur: Urteil vom 21.07.2003, II ZR 387/02, Rn. 18).
  • OLG Hamm, 28.08.2006 - 8 U 60/05

    Zur Haftung des Gründungskommanditisten für unrichtige Prospektangaben bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 4 U 28/09
    Damit war jedoch zwangsläufig und "systemimmanent" (vgl. dazu nur OLG Hamm, Urteil vom 28.08.2006, 8 U 60/05, Rn. 31/32, zitiert nach juris) bei einem Misserfolg der KG die Gefahr einer Nachschusspflicht der Kommanditisten gemäß § 172 Abs. 4 HGB heraufbeschworen.
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Rechtsprechung
   SG Fulda, 30.12.2010 - S 4 U 28/09   

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https://dejure.org/2010,25098
SG Fulda, 30.12.2010 - S 4 U 28/09 (https://dejure.org/2010,25098)
SG Fulda, Entscheidung vom 30.12.2010 - S 4 U 28/09 (https://dejure.org/2010,25098)
SG Fulda, Entscheidung vom 30. Dezember 2010 - S 4 U 28/09 (https://dejure.org/2010,25098)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Justiz Hessen

    § 136 SGB 7, § 328 BGB

  • Wolters Kluwer

    Vereinsrechtlich vereinbarte Schiedsstelle ist bei Streit über den Wechsel eines Unternehmens zu einer anderen Berufsgenossenschaft anzurufen; Vertragliche Schiedsvereinbarung bei Streitigkeiten über den Wechsel eines Unternehmens zu einer anderen Berufsgenossenschaft; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Grevenbroich, 25.06.1990 - 11 C 79/90

    Wirksamkeit einer Vereinsatzung für ein erst später in den Verein eingetretenes

    Auszug aus SG Fulda, 30.12.2010 - S 4 U 28/09
    Diese Rechtspflicht ist für die Beklagte als Mitglied der DGUV als Rechtsnachfolgerin des HVGB bindend (s. Weick , in: Staudinger, BGB [Neubearbeitung 2005], § 32 Rn. 37; AG Grevenbroich, Urteil vom 25. Juni 1990 - 11 C 79/90 -, NJW 1990, S. 2646 [2647]), ohne dass es insoweit auf die Rechtsnatur eines Beschlusses der Mitgliederversammlung eines Vereins ankäme (s. dazu Weick , ebd.; Reuter , in: MüKo-BGB, 5. Aufl. 2007, § 32 Rn. 23).
  • SG Itzehoe, 27.05.2013 - S 30 U 11/10

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Zuständigkeit des

    (vgl. dazu ausführlich: SG Fulda, GB vom 30.12.2010, Az. 4 U 28/09 (zitiert nach juris) Rn. 17ff.).

    (so auch SG Fulda, GB vom 30.12.2010, S 4 U 28/09; Schiedsstelle für Katasterfragen, 2. Kammer, Votum vom 14.Oktober 2008 (zitiert nach SG Fulda); Dahm, Zur Übernehmerüberweisung nach § 136 SGB VII, WzS 2011, 153f.).

    (ebenso: SG Fulda, GB vom 30.12.2010, S 4 U 28/09; Schiedsstelle für Katasterfragen, 2. Kammer, Votum vom 14.Oktober 2008; Ricke, in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, SGB VII § 136 Rn. 35).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2015 - L 17 U 114/12

    Streit über die Eingruppierung der Klägerin als ambulantes Zirkusunternehmen und

    Eine solche Bindungswirkung besteht nur für die an diesem Verfahren beteiligten Berufsgenossenschaften, also für die Beklagte und für die Verwaltungsberufsgenossenschaft, nicht aber für den an diesem Verfahren gar nicht beteiligten Unternehmer, hier die Klägerin - auch wegen der in Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes garantierten Rechtsweggarantie - und schon gar nicht für die Sozialgerichte, deren Kassationsrecht aus § 51 Abs. 1 Nr. 3 SGG unberührt bleiben muss (vgl. SG Fulda, Gerichtsbescheid vom 30.12.2010, S 4 U 28/09, zitiert nach juris, Rn. 29; Sozialgericht Itzehoe, Urteil vom 27.05.2013, S 30 U 11/10, zitiert nach juris, Rn. 10).
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