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   OLG Dresden, 15.07.2021 - 4 U 284/21   

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https://dejure.org/2021,32314
OLG Dresden, 15.07.2021 - 4 U 284/21 (https://dejure.org/2021,32314)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.07.2021 - 4 U 284/21 (https://dejure.org/2021,32314)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Juli 2021 - 4 U 284/21 (https://dejure.org/2021,32314)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • rabüro.de

    Zum Nachbesserungsrecht des Zahnarztes bei fehlerhafter Eingliederung von Zahnersatz

  • medizinrechtsiegen.de

    Fehlerhafte Zahnersatzeingliederung - Verweigerung des zahnärztlichen Nachbesserungsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Dem Zahnarzt steht grundsätzlich nach der fehlerhaften Eingliederung von Zahnersatz ein Nachbesserungsrecht zu, dass Ansprüche auf materiellen oder immateriellen Schadenersatz ausschließt. 2. Eine solche Nachbesserung ist allerdings unzumutbar, wenn die zahnärztliche ...

  • rechtsportal.de

    Ablehnung von PKH für eine Anschlussberufung Nachbesserungsrecht bei fehlerhafter Eingliederung von Zahnersatz Völlig unbrauchbare zahnärztliche Leistung Unzumutbarkeit einer Nachbesserung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Görlitz - 1 O 13/17
  • OLG Dresden, 15.07.2021 - 4 U 284/21
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Dresden, 14.01.2020 - 4 U 1562/19

    Schadensersatzansprüche aufgrund einer zahnmedizinischen Implantatbehandlung

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2021 - 4 U 284/21
    (Festhaltung Senat, Urteil vom 14. Januar 2020 - 4 U 1562/19-, juris).

    Weigert er sich, nach der Eingliederung von Zahnersatz zumutbare Nachbesserungsarbeiten wie etwa eine Korrektur der Bisslage hinzunehmen, kommen insoweit Ansprüche auf materiellen und immateriellen Schadensersatz nicht in Betracht (Senatsurteil vom 14.01.2020, 4 U 1562/19 - nach juris, Rz. 23).

  • OLG Dresden, 14.09.2017 - 4 U 975/17

    Anforderungen an den Nachweis der Durchführung einer nicht dokumentierten

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2021 - 4 U 284/21
    Da eine vertrauenswürdige, insbesondere handschriftliche ärztliche Dokumentation die Vermutung der inhaltlichen Richtigkeit für sich hat (statt vieler: Senatsbeschlüsse vom 26.02.2018 - 4 U 1663/17 und vom 14.09.2017 - 4 U 975/17; OLG Koblenz - B. v. 27.04.2017 - 5 U 241/17 und OLG Brandenburg, U. v. 29.08.2017 - 12 U 138/16) und die Klägerin auch nicht vorgetragen hat, dass und inwieweit diese Dokumentation unrichtig sein soll, kann sie mit ihrer weder zeitlich eingegrenzten noch durch ein Beweisangebot unterlegten Behauptung, dass für den Beklagten die Entfernung des fehlerhaften Zahnersatzes "nie eine Option" gewesen sei (S. 3 Berufungsbegründung) nicht gehört werden.
  • OLG Dresden, 21.01.2008 - 4 W 28/08

    Zahnarzthaftung; Zurechnungszusammenhang; Planungsfehler; Behandlungsfehler

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2021 - 4 U 284/21
    Bei einer umfangreichen prothetischen Versorgung hat er hierbei grundsätzlich auch die Neuanfertigung hinzunehmen (Senat, a.a.O.; Beschluss vom 21.02.2008 - 4 W 28/08 Rn. 4).
  • OLG Dresden, 05.06.2018 - 4 U 597/17

    Anforderungen an die Beweiswürdigung im Arzthaftungsprozess

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2021 - 4 U 284/21
    Unabhängig hiervon entspricht es aber der ständigen Rechtsprechung auch des Senats, dass es für einen Wegfall des Interesses an der Leistung nicht genügt, dass eine Leistung objektiv wertlos ist, wenn der Patient sie gleichwohl nutzt (Senat, Urteil vom 05. Juni 2018 - 4 U 597/17 -, Rn. 30, juris).
  • OLG Stuttgart, 28.02.2008 - 1 W 4/08

    Prozesskostenhilfe: Vorläufige Prüfung durch Einholung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2021 - 4 U 284/21
    Der Senat kann angesichts dessen für das Prozesskostenhilfeverfahren die Richtigkeit dieser Behauptung nicht zugrundelegen; vielmehr ist im Wege der auch in Arzthaftungssachen zulässigen Beweisantizipation (Senat, Beschluss vom 01. November 2018 - 4 W 868/18 -, Rn. 8, juris; vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 26. November 2012, - 1 W 62/12 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 1 W 4/08 -, Rn. 15, juris) davon auszugehen, dass das dem Beklagten zustehende Nachbesserungsrecht noch fortbesteht.
  • OLG Koblenz, 27.04.2017 - 5 U 241/17

    Kein Anspruch auf Unterhaltszahlung für ungewolltes Kind bei Verletzung der

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2021 - 4 U 284/21
    Da eine vertrauenswürdige, insbesondere handschriftliche ärztliche Dokumentation die Vermutung der inhaltlichen Richtigkeit für sich hat (statt vieler: Senatsbeschlüsse vom 26.02.2018 - 4 U 1663/17 und vom 14.09.2017 - 4 U 975/17; OLG Koblenz - B. v. 27.04.2017 - 5 U 241/17 und OLG Brandenburg, U. v. 29.08.2017 - 12 U 138/16) und die Klägerin auch nicht vorgetragen hat, dass und inwieweit diese Dokumentation unrichtig sein soll, kann sie mit ihrer weder zeitlich eingegrenzten noch durch ein Beweisangebot unterlegten Behauptung, dass für den Beklagten die Entfernung des fehlerhaften Zahnersatzes "nie eine Option" gewesen sei (S. 3 Berufungsbegründung) nicht gehört werden.
  • OLG Naumburg, 26.11.2012 - 1 W 62/12

    Prozesskostenhilfe im Arzthaftungsprozess: Substanziierungspflicht des Patienten

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2021 - 4 U 284/21
    Der Senat kann angesichts dessen für das Prozesskostenhilfeverfahren die Richtigkeit dieser Behauptung nicht zugrundelegen; vielmehr ist im Wege der auch in Arzthaftungssachen zulässigen Beweisantizipation (Senat, Beschluss vom 01. November 2018 - 4 W 868/18 -, Rn. 8, juris; vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 26. November 2012, - 1 W 62/12 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 1 W 4/08 -, Rn. 15, juris) davon auszugehen, dass das dem Beklagten zustehende Nachbesserungsrecht noch fortbesteht.
  • OLG Dresden, 26.02.2018 - 4 U 1663/17

    Beweiswert der ärztlichen Dokumentation

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2021 - 4 U 284/21
    Da eine vertrauenswürdige, insbesondere handschriftliche ärztliche Dokumentation die Vermutung der inhaltlichen Richtigkeit für sich hat (statt vieler: Senatsbeschlüsse vom 26.02.2018 - 4 U 1663/17 und vom 14.09.2017 - 4 U 975/17; OLG Koblenz - B. v. 27.04.2017 - 5 U 241/17 und OLG Brandenburg, U. v. 29.08.2017 - 12 U 138/16) und die Klägerin auch nicht vorgetragen hat, dass und inwieweit diese Dokumentation unrichtig sein soll, kann sie mit ihrer weder zeitlich eingegrenzten noch durch ein Beweisangebot unterlegten Behauptung, dass für den Beklagten die Entfernung des fehlerhaften Zahnersatzes "nie eine Option" gewesen sei (S. 3 Berufungsbegründung) nicht gehört werden.
  • OLG Dresden, 01.11.2018 - 4 W 868/18

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess hinsichtlich eines ärztlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2021 - 4 U 284/21
    Der Senat kann angesichts dessen für das Prozesskostenhilfeverfahren die Richtigkeit dieser Behauptung nicht zugrundelegen; vielmehr ist im Wege der auch in Arzthaftungssachen zulässigen Beweisantizipation (Senat, Beschluss vom 01. November 2018 - 4 W 868/18 -, Rn. 8, juris; vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 26. November 2012, - 1 W 62/12 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 1 W 4/08 -, Rn. 15, juris) davon auszugehen, dass das dem Beklagten zustehende Nachbesserungsrecht noch fortbesteht.
  • OLG Brandenburg, 29.08.2017 - 12 U 138/16

    Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens im Arzthaftungsprozess

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2021 - 4 U 284/21
    Da eine vertrauenswürdige, insbesondere handschriftliche ärztliche Dokumentation die Vermutung der inhaltlichen Richtigkeit für sich hat (statt vieler: Senatsbeschlüsse vom 26.02.2018 - 4 U 1663/17 und vom 14.09.2017 - 4 U 975/17; OLG Koblenz - B. v. 27.04.2017 - 5 U 241/17 und OLG Brandenburg, U. v. 29.08.2017 - 12 U 138/16) und die Klägerin auch nicht vorgetragen hat, dass und inwieweit diese Dokumentation unrichtig sein soll, kann sie mit ihrer weder zeitlich eingegrenzten noch durch ein Beweisangebot unterlegten Behauptung, dass für den Beklagten die Entfernung des fehlerhaften Zahnersatzes "nie eine Option" gewesen sei (S. 3 Berufungsbegründung) nicht gehört werden.
  • BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

  • BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09

    Keine Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

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