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   OLG Dresden, 30.06.2020 - 4 U 2883/19   

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https://dejure.org/2020,20031
OLG Dresden, 30.06.2020 - 4 U 2883/19 (https://dejure.org/2020,20031)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.06.2020 - 4 U 2883/19 (https://dejure.org/2020,20031)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. Juni 2020 - 4 U 2883/19 (https://dejure.org/2020,20031)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • medizinrechtsiegen.de

    Aufklärungsgespräch - Nachweis ordnungsgemäßer Aufklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachweis einer ordnungsgemäßen ärztlichen Aufklärung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.01.2014 - VI ZR 143/13

    Arzthaftungsprozess wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach einer

    Auszug aus OLG Dresden, 30.06.2020 - 4 U 2883/19
    Die Beklagte hat den ihr obliegenden Beweis (vgl. Senat, Urteil vom 09.05.2017 - 4 U 1491/16 - juris; BGH, Urteil vom 28.01.2014 - VI ZR 143/13) eines ordnungsgemäßen Aufklärungsgesprächs geführt.

    Ein solches Formular ist - sowohl in positiver als auch in negativer Hinsicht - lediglich ein Indiz für den Inhalt des Aufklärungsgespräches (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2014 - VI ZR 143/13).

    Dies gilt auch mit Rücksicht darauf, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten und Angehörige sich im Nachhinein an den genauen Wortlaut solcher Gespräche, die für sie etwa vor allem von therapeutischer Bedeutung waren, nicht immer in allen Einzelheiten und insbesondere in Bezug auf Risiken erinnern, die ihnen als eher abstrakt und fernliegend erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2014 - VI ZR 143/13 - juris, Senat, Beschluss vom 04. November 2019 - 4 U 1388/19 -, Rn. 20, juris).

  • OLG Dresden, 09.05.2017 - 4 U 1491/16

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht vor Implantation einer

    Auszug aus OLG Dresden, 30.06.2020 - 4 U 2883/19
    Die Beklagte hat den ihr obliegenden Beweis (vgl. Senat, Urteil vom 09.05.2017 - 4 U 1491/16 - juris; BGH, Urteil vom 28.01.2014 - VI ZR 143/13) eines ordnungsgemäßen Aufklärungsgesprächs geführt.

    Da aber an den Nachweis keine unbilligen oder übertriebenen Anforderungen zu stellen sind, darf das Gericht seine Überzeugungsbildung gemäß § 286 ZPO bereits auf die Angaben des Arztes stützen, wenn seine Darstellung in sich schlüssig und "einiger" Beweis für ein Aufklärungsgespräch erbracht ist (vgl. BGH, a.a.O; Senat Urteil vom 09. Mai 2017 - 4 U 1491/16 -, Rn. 26, juris).

  • OLG Dresden, 04.11.2019 - 4 U 1388/19

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher

    Auszug aus OLG Dresden, 30.06.2020 - 4 U 2883/19
    Dies gilt auch mit Rücksicht darauf, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten und Angehörige sich im Nachhinein an den genauen Wortlaut solcher Gespräche, die für sie etwa vor allem von therapeutischer Bedeutung waren, nicht immer in allen Einzelheiten und insbesondere in Bezug auf Risiken erinnern, die ihnen als eher abstrakt und fernliegend erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2014 - VI ZR 143/13 - juris, Senat, Beschluss vom 04. November 2019 - 4 U 1388/19 -, Rn. 20, juris).
  • OLG Hamm, 15.12.2017 - 26 U 3/14

    Operation "relativ" indiziert - Patient muss besonders aufgeklärt werden

    Auszug aus OLG Dresden, 30.06.2020 - 4 U 2883/19
    Ist dies der Fall, sollte dem Arzt zudem im Zweifel geglaubt werden, dass die Aufklärung auch im konkreten Fall in der gebotenen Weise geschehen ist (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 15.12.2017 - 26 U 3/14 - juris; Senat Urteil vom 09. Oktober 2018 - 4 U 537/18 -, Rn. 24; Beschluss vom 07. April 2020 - 4 U 331/20 -, Rn. 11 - 14, juris).
  • OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 331/20

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht vor einer Koloskopie

    Auszug aus OLG Dresden, 30.06.2020 - 4 U 2883/19
    Ist dies der Fall, sollte dem Arzt zudem im Zweifel geglaubt werden, dass die Aufklärung auch im konkreten Fall in der gebotenen Weise geschehen ist (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 15.12.2017 - 26 U 3/14 - juris; Senat Urteil vom 09. Oktober 2018 - 4 U 537/18 -, Rn. 24; Beschluss vom 07. April 2020 - 4 U 331/20 -, Rn. 11 - 14, juris).
  • OLG Köln, 08.12.2010 - 5 U 88/10

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich Hygienemängeln in einem Krankenhaus;

    Auszug aus OLG Dresden, 30.06.2020 - 4 U 2883/19
    Allein aus dem Umstand, dass eine Ruptur von sechs Zentimetern Länge vorlag, kann dem Sachverständigen zufolge nicht auf ein behandlungsfehlerhaftes Vorgehen bei der Durchführung der Intubationsnarkose geschlossen werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 08. Dezember 2010 - 5 U 88/10 -, Rn. 9, juris).
  • OLG Hamm, 03.09.2013 - 26 U 85/12

    Darmperforation nach einer Koloskopie - 220.000,- Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Dresden, 30.06.2020 - 4 U 2883/19
    Es ist anerkannt, dass der Patient auch auf seltene Risiken hingewiesen werden muss, wenn diese Risiken, wenn sie sich verwirklichen, die Lebensführung schwer belasten und trotz ihrer Seltenheit für den Eingriff spezifisch, für den Laien aber überraschend sind (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03.09.2013 - 26 U 85/12 - juris).
  • OLG Dresden, 09.10.2018 - 4 U 537/18

    Umfang der Aufklärungspflicht des behandelnden Arztes bei Bestehen mehrerer

    Auszug aus OLG Dresden, 30.06.2020 - 4 U 2883/19
    Ist dies der Fall, sollte dem Arzt zudem im Zweifel geglaubt werden, dass die Aufklärung auch im konkreten Fall in der gebotenen Weise geschehen ist (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 15.12.2017 - 26 U 3/14 - juris; Senat Urteil vom 09. Oktober 2018 - 4 U 537/18 -, Rn. 24; Beschluss vom 07. April 2020 - 4 U 331/20 -, Rn. 11 - 14, juris).
  • OLG Dresden, 14.12.2023 - 4 U 1170/23

    Hallux-Valgus Operation; Operationsverfahren; Aufklärung; Hygienefehler

    Dies gilt auch mit Rücksicht darauf, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten sich im Nachhinein an den genauen Wortlaut solcher Gespräche, die für sie etwa vor allem von therapeutischer Bedeutung waren, nicht immer in allen Einzelheiten erinnern (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2014 - VI ZR 143/13 - juris; Senat, Beschluss vom 10. August 2020 - 4 U 905/20 -, Rn. 15, juris; Urteil vom 30. Juni 2020 - 4 U 2883/19 -, Rn. 19 - 20, juris, m.w.N.).
  • OLG Dresden, 10.11.2023 - 4 U 906/23
    Dies gilt auch mit Rücksicht darauf, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten sich im Nachhinein an den genauen Wortlaut solcher Gespräche, die für sie etwa vor allem von therapeutischer Bedeutung waren, nicht immer in allen Einzelheiten erinnern (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2014 - VI ZR 143/13 - juris; Senat, Beschluss vom 10. August 2020 - 4 U 905/20 -, Rn. 15, juris; Urteil vom 30. Juni 2020 - 4 U 2883/19 -, Rn. 19 - 20, juris, m.w.N.).
  • OLG Dresden, 21.12.2020 - 4 U 1775/20

    Begründet die Verletzung des Nervus lingualis einen Behandlungsfehler bei der

    Dies gilt auch mit Rücksicht darauf, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten sich im Nachhinein an den genauen Wortlaut solcher Gespräche, die für sie etwa vor allem von therapeutischer Bedeutung waren, nicht immer in allen Einzelheiten erinnern (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2014 - VI ZR 143/13 - juris; Senat, Beschluss vom 10. August 2020 - 4 U 905/20 -, Rn. 15, juris; Urteil vom 30. Juni 2020 - 4 U 2883/19 -, Rn. 19 - 20, juris, m.w.N.).
  • OLG Dresden, 03.09.2020 - 4 U 905/20

    Aufklärung über Behandlungsalternativen - Nachweis einer ordnungsgemäßen

    Dies gilt auch mit Rücksicht darauf, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten und Angehörige sich im Nachhinein an den genauen Wortlaut solcher Gespräche, die für sie etwa vor allem von therapeutischer Bedeutung waren, nicht immer in allen Einzelheiten erinnern (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2014 - VI ZR 143/13 - juris; Senat, Urteil vom 30. Juni 2020 - 4 U 2883/19 -, Rn. 19 - 20, juris, m.w.N.).
  • OLG Dresden, 10.08.2020 - 4 U 905/20

    Aufklärungspflicht des Arztes über Behandlungsalternativen

    Dies gilt auch mit Rücksicht darauf, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten und Angehörige sich im Nachhinein an den genauen Wortlaut solcher Gespräche, die für sie etwa vor allem von therapeutischer Bedeutung waren, nicht immer in allen Einzelheiten erinnern (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2014 - VI ZR 143/13 - juris; Senat, Urteil vom 30. Juni 2020 - 4 U 2883/19 -, Rn. 19 - 20, juris, m.w.N.).
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