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   OLG Saarbrücken, 10.05.2011 - 4 U 297/10 - 86   

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https://dejure.org/2011,21425
OLG Saarbrücken, 10.05.2011 - 4 U 297/10 - 86 (https://dejure.org/2011,21425)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.05.2011 - 4 U 297/10 - 86 (https://dejure.org/2011,21425)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - 4 U 297/10 - 86 (https://dejure.org/2011,21425)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • zvi-online.de

    AnfG § 3 Abs. 1
    Gläubigeranfechtung einer Grundstücksveräußerung trotz wertgleicher Gegenleistung bei beabsichtigter Erschwernis der Zwangsvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AnfG § 3 Abs. 1
    Anfechtbarkeit der Veräußerung eines Grundstücks; Anforderungen an den Nachweis des Vorsatzes der Gläubigerbenachteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsstreit über im Wege der Vollstreckung eines Arrestbefehls zur Sicherung von Unterhaltsansprüchen eingetragene Sicherungshypotheken; Anforderungen an eine Anfechtungsberechtigung nach § 2 AnfG; Gläubigerbenachteiligung durch Ausscheiden von Grundstücken aus dem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1480
  • NZI 2011, 502
  • FamRZ 2012, 1082
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 129/06

    Übertragung eines wertausschöpfend belasteten Grundstücks durch den Schuldner als

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.05.2011 - 4 U 297/10
    Im Gegensatz zur unmittelbaren Gläubigerbenachteiligung des § 3 Abs. 2 AnfG reicht es im Fall des § 3 Abs. 1 AnfG aus, wenn die Benachteiligung im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz des Anfechtungsprozesses gegeben ist (BGH, Urt. v. 19.5.2009 - IX ZR 129/06, MDR 2009, 1068).

    aa) Zwar ist es im Grundsatz zutreffend, dass die Veräußerung eines Vermögensgegenstandes eine objektive Gläubigerbenachteiligung entfallen lässt, wenn der Anfechtungsgegner an den Schuldner aufgrund des Veräußerungsgeschäfts unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung erbrachte, weshalb die Befriedigungsmöglichkeiten der Gläubiger bei wertender Betrachtungsweise nicht beeinflusst wurden (BGH, MDR 2009, 1068; Huber, Anfechtungsgesetz, 10. Aufl., § 3 Rdnr. 17, 47).

  • OLG Brandenburg, 22.01.1996 - 10 W 77/95

    Belastung eines Ehegattengrundstücks

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.05.2011 - 4 U 297/10
    Besteht ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen den Einzelverfügungen, so findet § 1365 BGB nicht erst bei der letzten größeren Vermögensverfügung, sondern schon von vornherein Anwendung (OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 1015; P/W/W/Weinreich, BGB, 4. Aufl., § 1365 Rdnr. 5).
  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 179/04

    Verurteilung des Krankenhausträgers, der einem Notfallpatienten 1985

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.05.2011 - 4 U 297/10
    Damit entfällt das Informationsgefälle zugunsten des Beweisgegners, das für die Anerkennung sekundärer Darlegungslasten im Regelfall erforderlich ist (sekundäre Darlegungslasten sind insbesondere dann zu bejahen, wenn der Gegner der darlegungsbelasteten Partei alle wesentlichen Tatsachen kennt oder kennen muss und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen: BGH, Urt. v. 14.6.2005 - VI ZR 179/04, NJW 2005, 2614; vgl. auch Urt. v. 11.6.1990 - II ZR 159/89, NJW 1990, 3151; Urt. v. 3.5.2002 - V ZR 115/01, NJW-RR 2002, 1280; P/G/Prütting, ZPO, 2. Aufl., § 138 Rdnr. 11).
  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.05.2011 - 4 U 297/10
    Damit entfällt das Informationsgefälle zugunsten des Beweisgegners, das für die Anerkennung sekundärer Darlegungslasten im Regelfall erforderlich ist (sekundäre Darlegungslasten sind insbesondere dann zu bejahen, wenn der Gegner der darlegungsbelasteten Partei alle wesentlichen Tatsachen kennt oder kennen muss und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen: BGH, Urt. v. 14.6.2005 - VI ZR 179/04, NJW 2005, 2614; vgl. auch Urt. v. 11.6.1990 - II ZR 159/89, NJW 1990, 3151; Urt. v. 3.5.2002 - V ZR 115/01, NJW-RR 2002, 1280; P/G/Prütting, ZPO, 2. Aufl., § 138 Rdnr. 11).
  • BGH, 03.05.2002 - V ZR 115/01

    Darlegungs- und Beweislast im Bereich der Vorteilsausgleichung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.05.2011 - 4 U 297/10
    Damit entfällt das Informationsgefälle zugunsten des Beweisgegners, das für die Anerkennung sekundärer Darlegungslasten im Regelfall erforderlich ist (sekundäre Darlegungslasten sind insbesondere dann zu bejahen, wenn der Gegner der darlegungsbelasteten Partei alle wesentlichen Tatsachen kennt oder kennen muss und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen: BGH, Urt. v. 14.6.2005 - VI ZR 179/04, NJW 2005, 2614; vgl. auch Urt. v. 11.6.1990 - II ZR 159/89, NJW 1990, 3151; Urt. v. 3.5.2002 - V ZR 115/01, NJW-RR 2002, 1280; P/G/Prütting, ZPO, 2. Aufl., § 138 Rdnr. 11).
  • OLG Köln, 10.12.2003 - 2 U 135/03

    Anfechtbarkeit eines Bargeschäfts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.05.2011 - 4 U 297/10
    Insoweit ist zur Erzielung systemkonformer Ergebnisse die Regelung des § 142 letzter HS InsO bei der Rechtsanwendung von § 3 Abs. 1 InsO zu beachten: Es erschiene interessenwidrig, trotz deckungsgleicher Anfechtungstatbestände in AnfG und InsO den Erfolg der Anfechtung davon abhängig zu machen, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird (Huber, aaO, § 3 Rdnr. 17; OLG Köln, ZInsO 2004, 452).
  • BGH, 13.11.1963 - V ZR 56/62

    Rechtliche Beurteilung eines Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.05.2011 - 4 U 297/10
    Eine ohne erforderliche Einwilligung veranlasste Verfügung ist unwirksam (statt aller: BGHZ 40, 218, 219 f.; Palandt/Brudermüller, BGB, 70. Aufl., § 1365 Rdnr. 13).
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