Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.11.2016 - 4 U 3/11   

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https://dejure.org/2016,64823
OLG Frankfurt, 11.11.2016 - 4 U 3/11 (https://dejure.org/2016,64823)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.11.2016 - 4 U 3/11 (https://dejure.org/2016,64823)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. November 2016 - 4 U 3/11 (https://dejure.org/2016,64823)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Bauvertrag: Vorschuss für Mängelbeseitigungskosten (Lieferung und Erstellung von Ausbauhaus)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauvertrag: Vorschuss für Mängelbeseitigungskosten (Lieferung und Erstellung von Ausbauhaus)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Abnahme von Werkleistungen

  • rechtsportal.de

    BGB § 641
    Anforderungen an die Abnahme von Werkleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Trotz Baumangels: Kein Schadensersatz für eingeschränkte Terrassennutzung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch für einen "alten" Mangel kann Kostenvorschuss verlangt werden! (IBR 2017, 552)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Trotz Baumangels: Kein Schadensersatz für eingeschränkte Terrassennutzung! (IBR 2017, 553)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Stuttgart, 21.12.2011 - 3 U 92/11

    Sachmängelhaftung im Wohnungseigentumsrecht: Anforderungen an die Annahmen eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2016 - 4 U 3/11
    Die Zusage der Mängelbeseitigung in einem selbständigen Beweisverfahren nach Feststellung des Umstandes durch einen Sachverständigen stellt im Regelfall ein deklaratorisches, also Einwendungen gegen die Gewährleistungspflicht ausschließendes Anerkenntnis darstellen (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2012, 851 [OLG Stuttgart 21.12.2011 - 3 U 92/11] ).
  • BGH, 18.03.1976 - VII ZR 41/74

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung der Klage auf Zahlung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2016 - 4 U 3/11
    Auch eine drohende Verjährung begründet keine Interesse für eine solche Feststellungsklage, denn die Klage auf Zahlung eines Vorschusses unterbricht nach h.M. die Verjährung des Anspruches auch über den Klageantrag hinaus (BGHZ 66, 138; BGH Werner/Pastor, a.a.O., Rz. 2126).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.1997 - 22 U 213/96

    Anforderungen an die Vereinbarung von Ausführungsfristen; Voraussetzungen eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2016 - 4 U 3/11
    Allerdings muss sich bei bloßen Nutzungseinschränkungen auch der Bauherr selbst baldmöglichst um die Behebung bemühen (etwa BGH BauR 1995, 692; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 89, 91 [OLG Düsseldorf 07.03.1997 - 22 U 213/96] ).
  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 140/87

    Unterbrechung der Verjährung durch Klage auf Vorschuß für Nachbesserungskosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2016 - 4 U 3/11
    Der Bundesgerichtshof erachtet aber gleichwohl ein Rechtsschutzinteresse wegen der klarstellenden Funktion der Feststellungsklage für den Vorschuss übersteigenden Betrag als gegeben (BGH BauR 1989, 81 unter Rz. 16; BGH NJW-RR 1986, 1026).
  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84

    Gewährleistungsausschluß beim Erwerb neuer Eigentumswohnungen und Häuser;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2016 - 4 U 3/11
    Der Bundesgerichtshof erachtet aber gleichwohl ein Rechtsschutzinteresse wegen der klarstellenden Funktion der Feststellungsklage für den Vorschuss übersteigenden Betrag als gegeben (BGH BauR 1989, 81 unter Rz. 16; BGH NJW-RR 1986, 1026).
  • BGH, 27.04.1995 - VII ZR 14/94

    Anspruch des Bauherrn auf Ersatz von mangelbedingtem Nutzungsausfall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2016 - 4 U 3/11
    Allerdings muss sich bei bloßen Nutzungseinschränkungen auch der Bauherr selbst baldmöglichst um die Behebung bemühen (etwa BGH BauR 1995, 692; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 89, 91 [OLG Düsseldorf 07.03.1997 - 22 U 213/96] ).
  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2016 - 4 U 3/11
    Bei einem Pauschalpreisvertrag trägt der Unternehmer das Risiko zusätzlich notwendig werdender Arbeiten und ein Abzug von Sowieso-Kosten ist deshalb nicht gerechtfertigt (vgl. BGHZ 91, 206, 211).
  • BGH, 30.07.2015 - VII ZR 70/14

    Werkmangel bei Pflasterarbeiten: Verwendung eines vom Leistungsverzeichnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2016 - 4 U 3/11
    Eine festgestellte Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Beschaffenheit stellt allein dann ausnahmsweise keinen Mangel dar, wenn die Abweichung "völlig unwesentlich" ist oder für den Besteller keinerlei Interesse hat (vgl. C/Roth/Voit, BGB, 3. Aufl., § 633 Rz. 5 m.w.N.; vgl. auch BGH MDR 2015, 1359).
  • OLG Celle, 18.01.2010 - 7 U 201/09

    Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer im Rahmen vertraglicher Schadensersatzansprüche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2016 - 4 U 3/11
    Die Kläger können im Rahmen des geltend gemachten Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung (für Mangel Nr. 19 ohnehin: Anspruch aus § 637 Abs. 1 BGB) auch die anfallende Mehrwertsteuer beanspruchen, weil bei einem nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Besteller auch die Umsatzsteuer Teil der voraussichtlichen Aufwendungen für die Selbstvornahme ist (C/Roth/Voit, BGB, 3. Aufl., § 637 Rz. 12; OLG Celle NZBau 2010, 503, 504).
  • BGH, 20.05.1985 - VII ZR 266/84

    Abrechnung von Zinsen bei Kostenvorschuß für Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2016 - 4 U 3/11
    Nach umstrittener, aber zutreffender Rechtsauffassung ist ein Vorschussanspruch ab Verlangen des Vorschusses unter den weiteren Voraussetzungen des § 288 BGB (Verzugszinsen) oder § 291 BGB (Prozesszinsen) zu verzinsen (Palandt/Sprau, BGB, 73. Aufl., § 637 Rz. 9; C/Roth/Voit, a.a.O., § 637 Rz. 14; vgl. auch BGH BauR 1985, 569 unter 3.und 4.).
  • OLG Hamm, 30.04.2019 - 24 U 14/18

    Zahlung von Restwerklohn

    Unverhältnismäßigkeit wird in aller Regel anzunehmen sein, wenn einem objektiv geringen Interesse des Auftraggebers an einer mangelfreien Vertragsleistung unter Abwägung aller Umstände ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenüber steht, so dass die Forderung auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung ein Verstoß gegen Treu und Glauben ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2008 - VII ZR 214/06 - NZBau 2008, 575; OLG München, Beschluss vom 20. März 2014 - 13 U 4423/13 Bau - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 11. November 2016 - 4 U 3/11 - zitiert nach juris).

    Wie bereits ausgeführt, kann eine Unverhältnismäßigkeit dann anzunehmen sein, wenn einem objektiv geringen Interesse des Auftraggebers an einer mangelfreien Vertragsleistung unter Abwägung aller Umstände ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenüber steht, so dass die Forderung auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung ein Verstoß gegen Treu und Glauben ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2008 - VII ZR 214/06 - NZBau 2008, 575; OLG München, Beschluss vom 20. März 2014 - 13 U 4423/13 Bau - zitiert nach juris; OLG Frank-furt, Urteil vom 11. November 2016 - 4 U 3/11 - zitiert nach juris).

  • LG Karlsruhe, 19.01.2024 - 10 O 181/23

    Zum Anspruch auf Kostenvorschuss bei Abtretung der Mängelrechte

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Gegenteil soll den Unternehmer treffen (OLG Frankfurt, Urteil vom 11. November 2016 - 4 U 3/11 -, Rn. 98, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 29.11.2011 - 4 U 3/11 - 2, 4 U 3/11   

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https://dejure.org/2011,11879
OLG Saarbrücken, 29.11.2011 - 4 U 3/11 - 2, 4 U 3/11 (https://dejure.org/2011,11879)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.11.2011 - 4 U 3/11 - 2, 4 U 3/11 (https://dejure.org/2011,11879)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. November 2011 - 4 U 3/11 - 2, 4 U 3/11 (https://dejure.org/2011,11879)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Fahrradunfall, Fußgänger, Haftungsverteilung

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 254 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 828 Abs 3 BGB, § 25 Abs 3 StVO
    Haftungsverteilung bei Kollision eines den Radweg befahrenden 14-jährigen Radfahrers mit einem plötzlich die Fahrbahn betretenden Fußgänger

  • verkehrslexikon.de

    Haftungsverteilung bei Unfall zwischen einem den Radweg befahrenden Radfahrers mit einem Fußgänger

  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem einen Radweg überquerenden Fußgänger

  • rabüro.de

    Erwachsener Fußgänger, der blindlings die Fahrbahn betritt, haftet für Kollision mit minderjährigem Radfahrer allein

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 254 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem einen Radweg überquerenden Fußgänger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fußgänger wird von 14jährigem Radfahrer umgesemmelt...Kein Schadensersatz

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Zusammenstoß 14-jähriger Radfahrer/erwachsener Fußgänger - wer haftet wie?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Achtloser Fußgänger haftet bei Unfall auf Radweg allein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fußgängerunfall auf dem Radweg

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vorsicht beim Überschreiten eines Radwegs

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    14-jähriger Radfahrer fuhr Fußgängerin an - Trat die Frau plötzlich auf den Radweg, begründet zu schnelles Fahren keine Haftung des Jugendlichen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Haftung eines 14-jährigen Radfahrers?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Radfahrer und Fußgänger - das ewige Spannungsverhältnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Radfahrer überfährt Fußgänger: Haftung?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03

    Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2011 - 4 U 3/11
    Vielmehr ist danach zu fragen, ob bei einer generalisierenden Betrachtung ein normal entwickelter Jugendlicher dieses Alters die Gefahr seines Tun hätte voraussehen und dieser Einsicht gemäß hätte handeln können und müssen (BGH, Urt. v. 30.11.2004 - VI ZR 335/03, NJW 2005, 354, 356; vgl. Urt. v. 29. April 1997 - VI ZR 110/96, VersR 1997, 834, 835; Urt. v. 28.2.1984 - VI ZR 132/82, VersR 1984, 641, 642; Palandt/Sprau, aaO, § 828 Rdnr. 7; aA.
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2011 - 4 U 3/11
    Unfallursächlich wurde ein im Geschwindigkeitsverstoß bestehendes Verschulden jedoch nur dann, wenn der Unfall vermieden worden wäre, wenn der Beklagte im Zeitpunkt der Reaktionsaufforderung, der sog. kritischen Lage, mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gefahren wäre (zum Kausalitätsnachweis beim Geschwindigkeitsverstoß: BGH, Urt. v. 26.4.2005 - VI ZR 228/03, NJW 2005, 1940; Urt. v. 25.3.2003 - VI ZR 161/02, NJW 2003, 1929; Hentschel/König/Dauer, StVG, 40. Aufl., E 101).
  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 228/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn an einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2011 - 4 U 3/11
    Unfallursächlich wurde ein im Geschwindigkeitsverstoß bestehendes Verschulden jedoch nur dann, wenn der Unfall vermieden worden wäre, wenn der Beklagte im Zeitpunkt der Reaktionsaufforderung, der sog. kritischen Lage, mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gefahren wäre (zum Kausalitätsnachweis beim Geschwindigkeitsverstoß: BGH, Urt. v. 26.4.2005 - VI ZR 228/03, NJW 2005, 1940; Urt. v. 25.3.2003 - VI ZR 161/02, NJW 2003, 1929; Hentschel/König/Dauer, StVG, 40. Aufl., E 101).
  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 31/02

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall aufgrund grob verkehrswidrigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2011 - 4 U 3/11
    Ebenso wenig bietet der Sachverhalt Anlass der Frage nachzugehen, ob es zu einer deutlichen Abmilderung des Unfallverlaufs und der erlittenen Verletzungen gekommen wäre, wenn der Beklagte langsamer gefahren wäre (vgl. hierzu: BGH, NJW 2005, 1942; Urt. v. 18.11.2003 - VI ZR 31/02, VersR 2004, 392, 393; Urt. v. 23.4.2002 - VI ZR 180/01, VersR 2002, 911, 912; Urt. v. 10.10.2000 - VI ZR 268/99, VersR 2000, 1556, 1557): Weder die tatsächliche Kollisionsenergie noch Ort und Zeitpunkt der Reaktionsaufforderung stehen fest.
  • BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01

    Vermeidbarkeit eines Zusammenstoßes zwischen einem PKW und einem Fußgänger;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2011 - 4 U 3/11
    Ebenso wenig bietet der Sachverhalt Anlass der Frage nachzugehen, ob es zu einer deutlichen Abmilderung des Unfallverlaufs und der erlittenen Verletzungen gekommen wäre, wenn der Beklagte langsamer gefahren wäre (vgl. hierzu: BGH, NJW 2005, 1942; Urt. v. 18.11.2003 - VI ZR 31/02, VersR 2004, 392, 393; Urt. v. 23.4.2002 - VI ZR 180/01, VersR 2002, 911, 912; Urt. v. 10.10.2000 - VI ZR 268/99, VersR 2000, 1556, 1557): Weder die tatsächliche Kollisionsenergie noch Ort und Zeitpunkt der Reaktionsaufforderung stehen fest.
  • BGH, 29.04.1997 - VI ZR 110/96

    Verschulden eines Kindes bei Abwehr eines Insekts mit einem Messer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2011 - 4 U 3/11
    Vielmehr ist danach zu fragen, ob bei einer generalisierenden Betrachtung ein normal entwickelter Jugendlicher dieses Alters die Gefahr seines Tun hätte voraussehen und dieser Einsicht gemäß hätte handeln können und müssen (BGH, Urt. v. 30.11.2004 - VI ZR 335/03, NJW 2005, 354, 356; vgl. Urt. v. 29. April 1997 - VI ZR 110/96, VersR 1997, 834, 835; Urt. v. 28.2.1984 - VI ZR 132/82, VersR 1984, 641, 642; Palandt/Sprau, aaO, § 828 Rdnr. 7; aA.
  • BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07

    Pflichten von Radfahrern und Fußgängern auf lediglich farblich getrennten Rad-

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2011 - 4 U 3/11
    Eine solche Gefahrenlage kann insbesondere daraus resultieren, wenn ein Radfahrer damit rechnen muss, dass Fußgänger unaufmerksam in die Fahrbahn des Radfahrers treten (BGH, Urt. v. 4.11.2008 - VI ZR 171/01, MDR 2009, 203 mit krit. Anm. Rebler, DAR 2009, 386 und Schubert, NZV 2009, 179).
  • BGH, 10.10.2000 - VI ZR 268/99

    Anforderung an die Sorgfaltspflicht eines Kraftfahrers gegenüber einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2011 - 4 U 3/11
    Ebenso wenig bietet der Sachverhalt Anlass der Frage nachzugehen, ob es zu einer deutlichen Abmilderung des Unfallverlaufs und der erlittenen Verletzungen gekommen wäre, wenn der Beklagte langsamer gefahren wäre (vgl. hierzu: BGH, NJW 2005, 1942; Urt. v. 18.11.2003 - VI ZR 31/02, VersR 2004, 392, 393; Urt. v. 23.4.2002 - VI ZR 180/01, VersR 2002, 911, 912; Urt. v. 10.10.2000 - VI ZR 268/99, VersR 2000, 1556, 1557): Weder die tatsächliche Kollisionsenergie noch Ort und Zeitpunkt der Reaktionsaufforderung stehen fest.
  • BGH, 28.02.1984 - VI ZR 132/82

    Deliktsfähigkeit und Verschulden Minderjähriger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2011 - 4 U 3/11
    Vielmehr ist danach zu fragen, ob bei einer generalisierenden Betrachtung ein normal entwickelter Jugendlicher dieses Alters die Gefahr seines Tun hätte voraussehen und dieser Einsicht gemäß hätte handeln können und müssen (BGH, Urt. v. 30.11.2004 - VI ZR 335/03, NJW 2005, 354, 356; vgl. Urt. v. 29. April 1997 - VI ZR 110/96, VersR 1997, 834, 835; Urt. v. 28.2.1984 - VI ZR 132/82, VersR 1984, 641, 642; Palandt/Sprau, aaO, § 828 Rdnr. 7; aA.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 4 U 3/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,82286
OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 4 U 3/11 (https://dejure.org/2011,82286)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.12.2011 - 4 U 3/11 (https://dejure.org/2011,82286)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Dezember 2011 - 4 U 3/11 (https://dejure.org/2011,82286)
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.05.2011 - I-4 U 3/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18352
OLG Hamm, 31.05.2011 - I-4 U 3/11 (https://dejure.org/2011,18352)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.05.2011 - I-4 U 3/11 (https://dejure.org/2011,18352)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - I-4 U 3/11 (https://dejure.org/2011,18352)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bezugsgröße der Rabattgewährung und der Sternchenhinweise

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Unlautere Hörgeräte-Reklame bei unklaren Rabatt-Bedingungen

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2011 - 4 U 3/11
    Im Übrigen verfügt der Senat auf Grund seiner ständigen Befassung mit Wettbewerbssachen über die erforderliche Sachkunde, um eigenständig beurteilen zu können, wie die angesprochenen Kreise die Werbeaussagen verstehen (vgl. hierzu BGH GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft).
  • OLG Stuttgart, 19.07.2007 - 2 U 24/07

    Irreführende Werbung: Verstoß gegen das Transparenzgebot bei Beschränkung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2011 - 4 U 3/11
    Eine die erforderliche Eindeutigkeit der Aussage wiederherstellende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teil hat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II; OLG Stuttg. WRP 2007, 1115).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2011 - 4 U 3/11
    Dies kann auch durch einen klaren und unmissverständlichen Sternchen-Hinweis geschehen, wenn dadurch die Zuordnung der Angaben möglich ist (BGH GRUR 1999, 264 - Handy für 0, 00,- DM).
  • BGH, 28.11.1996 - I ZR 197/94

    Brillenpreise II - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2011 - 4 U 3/11
    Auch die Tatsache, dass grundsätzlich nur mit dem Endpreis und nicht dagegen mit Eigenanteilen (BGH NJW 1989, 101 - Brillenpreise I; GRUR 1997, 767 - Brillenpreise II), führt hier nicht zu einer objektiven Unrichtigkeit.
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 50/00

    Computerwerbung II

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2011 - 4 U 3/11
    Eine die erforderliche Eindeutigkeit der Aussage wiederherstellende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teil hat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II; OLG Stuttg. WRP 2007, 1115).
  • BGH, 07.07.1988 - III ZR 198/87

    Haftung für schädigende Auswirkungen des Investitionshilfegesetzes

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2011 - 4 U 3/11
    Auch die Tatsache, dass grundsätzlich nur mit dem Endpreis und nicht dagegen mit Eigenanteilen (BGH NJW 1989, 101 - Brillenpreise I; GRUR 1997, 767 - Brillenpreise II), führt hier nicht zu einer objektiven Unrichtigkeit.
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 71/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbeaussage "Zwei Hörgeräte zum Preis von 1"

    Denn wenn ein nachvollziehbares Interesse an einer bestimmten Werbeaussage besteht, so kann es nicht als von vornherein unlauter angesehen werden, wenn der Blickfang nicht sämtliche Einschränkungen enthält, die für das beworbene Angebot in sachlicher, zeitlicher oder persönlicher Hinsicht gelten (zu einer zulässigen sachlichen Einschränkung eines weiter zu verstehenden Blickfangs vgl. BGH, GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II, zur Korrigierbarkeit eines falschen Eindrucks vgl. auch BGH, GRUR 2000, 911, 913 f.; BGH, GRUR 2003, 249 f. - Preis ohne Monitor; zur Einschränkung der Zielgruppe des Angebots vgl. OLG Hamm, BeckRS 2011, 18366).

    Der Senat sieht es in diesem Zusammenhang als offensichtlich an, dass den an einer Hörgeräteversorgung Interessierten bekannt ist, wie sich das Entgelt für ein Hörgerät für gesetzlich Versicherte zusammensetzt, nämlich aus einer Zahlung der Krankenkasse, einem Eigenanteil und der Zuzahlung von 10,- EUR (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 31.05.2011, Az. 4 U 3/11, Rn. 62, GvW 14).

    Ebenso liegt es auf der Hand, dass Hörgeschädigte ihr Hörgerät sorgfältig auswählen werden, da dieses Gerät dazu dient, die Funktion eines zentralen Sinnesorgans wieder herzustellen, was erhebliche Auswirkungen auf den Alltag und die Lebensqualität hat (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 31.05.2011, Az. 4 U 3/11, Rn. 60, GvW 14).

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 54/14

    Anforderungen an die Zuordnung einer Preisangabe zu einer Rufnummer

    So sind auch im Rahmen von Blickfangwerbung weitere Produkthinweise in Sternchenauflösungen üblich und werden von der höchstrichterlichen Rechtsprechung und von den Instanzgerichten auch für zulässig gehalten, solange die Hinweise klar und unmissverständlich sind, der Hinweis am Blickfang teilhat und eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH, NJW 2008, 231 - 150% Zinsbonus; BGH, NJW 2003, 894 - Computerwerbung II; OLG Hamm, BeckRS 2011, 18366, S. 6; OLG Köln, NJOZ 2010, 732), wenn also ein situationsadäquat aufmerksamer Durchschnittsverbraucher sie wahrnimmt (BGH, NJW 2008, 231 - 150% Zinsbonus; BGH, NJW 2003, 894 - Computerwerbung II; BGH, NJW 2008, 1595, 1596 - Umsatzsteuerhinweis).
  • OLG Frankfurt, 18.08.2022 - 6 U 56/22

    Irreführung über die Lieferbarkeit eines Medikaments kurz vor Markteintritt

    Die Beendigung eines rechtswidrigen Zustandes allein (z.B. Ablauf befristeter Verkaufsförderungsmaßnahme) lässt die Wiederholungsgefahr unberührt, weil sie allein keine Gewähr dafür bietet, dass der Schuldner nicht erneut eine gleichartige Rechts- oder Wettbewerbsverletzung begehen wird (MüKoUWG/Fritzsche, 3. Aufl. 2022, UWG § 8 Rn 94; BGH GRUR 1999, 152 - Spielbankaffaire (zum Urheberrecht); OLG Hamm BeckRS 2011, 18366 (aE)).
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