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   OLG Saarbrücken, 16.05.2013 - 4 U 324/11- 103, 4 U 324/11   

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OLG Saarbrücken, 16.05.2013 - 4 U 324/11- 103, 4 U 324/11 (https://dejure.org/2013,13663)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.05.2013 - 4 U 324/11- 103, 4 U 324/11 (https://dejure.org/2013,13663)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 4 U 324/11- 103, 4 U 324/11 (https://dejure.org/2013,13663)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Reparaturkostenersatz bei Eigenreparatur durch Werkstattinhaber

  • IWW
  • rabüro.de

    Zum Reparaturkostenersatz bei Eigenreparatur durch Werkstattinhaber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall mit Sonderrechten und die Reparatur in der eigenen Werkstatt

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 08.12.1998 - VI ZR 66/98

    Beschränkung der Zulassung der Revision; Geltung des Integritätszuschlags für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.05.2013 - 4 U 324/11
    Die Reparatur des dem Geschädigten vertrauten Fahrzeugs vermag aber regelmäßig sein Integritätsinteresse in stärkerem Maße zu befriedigen als eine Ersatzbeschaffung (vgl. BGH, NJW 1999, 500; Geigel-Knerr, aaO., 3. Kap., Rdn. 21).

    Der Geschädigte weiß um Art und Weise der Benutzung, Wartung, Pflege und sonstigen Behandlung der Sache (vgl. BGH, NJW 1999, 500 f; OLG Dresden, NZV 2001, 346; Geigel-Knerr, aaO., 3. Kap., Rdn. 29).

    Ist dagegen nicht ersichtlich, dass die Integrität der gewerblich genutzten Güter für einen Geschädigten eine besondere Bedeutung hat, was beispielsweise für die Beschädigung von Mietwagen gilt, so kann im Einzelfall lediglich Ausgleich des Wiederbeschaffungsaufwands beansprucht werden (vgl. Geigel-Knerr, aaO., 3. Kap., Rdn. 29; offen gelassen von BGH, NJW 1999, 500 (501)).

  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.05.2013 - 4 U 324/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommen die Grundsätze der § 839 BGB, Art. 34 GG, insbesondere die Haftungsprivilegierung gemäß § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB, nicht zur Anwendung, wenn ein Amtsträger bei der dienstlichen Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr, jedenfalls soweit er Sonderrechte nach § 35 StVO nicht in Anspruch nimmt, einen Verkehrsunfall verursacht (vgl. BGHZ 68, 217 (220 f); BGHZ 113, 164 (167); BGH, VersR 1977, 541 (542)).

    Die Unanwendbarkeit des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB bei dienstlicher Teilnahme am Straßenverkehr beruht dabei auf dem Grundsatz der haftungsrechtlichen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer, der durch die Gleichheit der Rechte und Pflichten im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer gerechtfertigt ist (vgl. BGHZ 68, 217 (220 f); BGHZ 113, 164 (167)).

    In beiden Fällen hat der Amtsträger Befugnisse, die nicht jedem Verkehrsteilnehmer zustehen und durch die Gefahren entstehen können, die für den allgemeinen Verkehr nicht typisch sind (vgl. BGHZ 113, 164 (168)).

  • BGH, 21.01.1993 - III ZR 189/91

    Haftungsverteilung bei Schädigung eines Kraftfahrers bei der Bergung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.05.2013 - 4 U 324/11
    Die Staatshaftung umfasst dabei auch die Fälle vermuteten Verschuldens nach § 18 StVG (vgl. BGHZ 118, 304 (311); BGHZ 121, 161 (168); Geigel-Kapsa, aaO., 20., Kap., Rdn. 234 m. w. N.).

    Die Halterhaftung nach § 7 Abs. 1 StVG wird anders als die Haftung des Kraftfahrzeugführers nach § 18 Abs. 1 StVG nicht durch § 839 BGB verdrängt (so ausdrücklich BGH, Urt. v. 21.01.1993, NJW 1993, 1258 (1259); Senat, Urt. v. 25.07.2006 - 4 U 395/05 - 174 NJW-RR 2007, 681 - 183, juris Rdn. 29; Palandt-Sprau, aaO., § 839 BGB, Rdn. 2; Geigel-Kapsa, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, 20. Kap., Rdn. 235).

    Beide Haftungstatbestände stehen selbstständig nebeneinander (vgl. BGHZ 29, 38 (42); BGHZ 121, 161 (168); Geigel-Kapsa, aaO. 20. Kap., Rdn. 235).

  • OLG Hamm, 18.12.1989 - 6 U 94/89

    Reparatur werkstatteigener Fahrzeuge - Was muss der Versicherer ersetzen?

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.05.2013 - 4 U 324/11
    Ob derjenige, der sich im Rahmen seines Gewerbetriebs mit der Instandsetzung von Fahrzeugen befasst, neben den reinen Reparaturkosten auch den Unternehmergewinnanteil ersetzt verlangen kann, hängt davon ab, ob er in Folge einer besonderen Beschäftigungslage in der fraglichen Zeit nicht in der Lage gewesen wäre, die Instandsetzungskapazität seines Betriebs anderweit und bestimmungsgemäß gewinnbringend einzusetzen (vgl. BGH, NJW 1970, 1454; BGH, VersR 1978, 243; OLG Hamm, VersR 1991, 349; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 71; Sanden/Völtz Sachschadensrecht des Kraftverkehrs, 8. Auflage (2006), Rdn. 92; Pardey, Kraftverkehrshaftpflichtschäden, 24. Auflage (2009), 4. Kap., Rdn. 17).

    Es ist ihm einerseits nicht zuzumuten, gewinnbringende Fremdaufträge zurückzustellen, um den Schädiger zu entlasten, und andererseits folgt aus der Subjektbezogenheit des geltenden Schadensbegriffs, dass bei Vorhandensein freier Instandsetzungskapazitäten, die auf Grund der besonderen Beschäftigungslage ohnehin nicht gewinnbringend hätten eingesetzt werden können, bei einer Reparatur im eigenen Betrieb der Anspruch auf Ersatz des Unternehmergewinnanteils entfällt (vgl. BGH, NJW 1970, 1454; OLG Hamm, VersR 1991, 349; Sanden/Völtz, aaO., Rdn. 92).

  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.05.2013 - 4 U 324/11
    Ob derjenige, der sich im Rahmen seines Gewerbetriebs mit der Instandsetzung von Fahrzeugen befasst, neben den reinen Reparaturkosten auch den Unternehmergewinnanteil ersetzt verlangen kann, hängt davon ab, ob er in Folge einer besonderen Beschäftigungslage in der fraglichen Zeit nicht in der Lage gewesen wäre, die Instandsetzungskapazität seines Betriebs anderweit und bestimmungsgemäß gewinnbringend einzusetzen (vgl. BGH, NJW 1970, 1454; BGH, VersR 1978, 243; OLG Hamm, VersR 1991, 349; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 71; Sanden/Völtz Sachschadensrecht des Kraftverkehrs, 8. Auflage (2006), Rdn. 92; Pardey, Kraftverkehrshaftpflichtschäden, 24. Auflage (2009), 4. Kap., Rdn. 17).

    Es ist ihm einerseits nicht zuzumuten, gewinnbringende Fremdaufträge zurückzustellen, um den Schädiger zu entlasten, und andererseits folgt aus der Subjektbezogenheit des geltenden Schadensbegriffs, dass bei Vorhandensein freier Instandsetzungskapazitäten, die auf Grund der besonderen Beschäftigungslage ohnehin nicht gewinnbringend hätten eingesetzt werden können, bei einer Reparatur im eigenen Betrieb der Anspruch auf Ersatz des Unternehmergewinnanteils entfällt (vgl. BGH, NJW 1970, 1454; OLG Hamm, VersR 1991, 349; Sanden/Völtz, aaO., Rdn. 92).

  • BGH, 27.01.1977 - III ZR 173/74

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei dienstlicher Teilnahme am

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.05.2013 - 4 U 324/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommen die Grundsätze der § 839 BGB, Art. 34 GG, insbesondere die Haftungsprivilegierung gemäß § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB, nicht zur Anwendung, wenn ein Amtsträger bei der dienstlichen Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr, jedenfalls soweit er Sonderrechte nach § 35 StVO nicht in Anspruch nimmt, einen Verkehrsunfall verursacht (vgl. BGHZ 68, 217 (220 f); BGHZ 113, 164 (167); BGH, VersR 1977, 541 (542)).

    Die Unanwendbarkeit des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB bei dienstlicher Teilnahme am Straßenverkehr beruht dabei auf dem Grundsatz der haftungsrechtlichen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer, der durch die Gleichheit der Rechte und Pflichten im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer gerechtfertigt ist (vgl. BGHZ 68, 217 (220 f); BGHZ 113, 164 (167)).

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.05.2013 - 4 U 324/11
    Bei der Reparatur ist es unerheblich, ob der Geschädigte die Reparatur durch eine Fachwerkstatt vornehmen lässt oder sie selbst vornimmt (vgl. BGH, NJW 1992, 1618).
  • BGH, 08.12.1977 - II ZR 189/75

    Rechtsfahrgebot im Fahrwasser - Erfordernis der Warnsignalgebung bei Gefährdung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.05.2013 - 4 U 324/11
    Ob derjenige, der sich im Rahmen seines Gewerbetriebs mit der Instandsetzung von Fahrzeugen befasst, neben den reinen Reparaturkosten auch den Unternehmergewinnanteil ersetzt verlangen kann, hängt davon ab, ob er in Folge einer besonderen Beschäftigungslage in der fraglichen Zeit nicht in der Lage gewesen wäre, die Instandsetzungskapazität seines Betriebs anderweit und bestimmungsgemäß gewinnbringend einzusetzen (vgl. BGH, NJW 1970, 1454; BGH, VersR 1978, 243; OLG Hamm, VersR 1991, 349; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 71; Sanden/Völtz Sachschadensrecht des Kraftverkehrs, 8. Auflage (2006), Rdn. 92; Pardey, Kraftverkehrshaftpflichtschäden, 24. Auflage (2009), 4. Kap., Rdn. 17).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.05.2013 - 4 U 324/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte die Reparaturkosten bis zur Höhe von 130 % des Wiederbeschaffungswerts in der Regel nur abrechnen, wenn er das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiterbenutzt und es zu diesem Zweck - falls erforderlich - verkehrssicher (teil)reparieren lässt (vgl. BGHZ 154, 395 ff; BGH, NJW 2011, 667 - 669, juris Rdn. 7).
  • OLG Nürnberg, 26.06.1970 - 1 U 118/69
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.05.2013 - 4 U 324/11
    Die Einholung eines Gutachtens ist auch nicht erforderlich, denn nach der Rechtsprechung ist es zulässig, die Höhe des Unternehmergewinns gemäß § 287 ZPO auf 20 % des Rechnungsbetrags zu schätzen (vgl. OLG Nürnberg, VersR 1970, 1164 (1165)).
  • BGH, 23.11.2010 - VI ZR 35/10

    Schadenersatz bei Verkehrunfall: Ersatzfähigkeit von - fiktiven - Reparaturkosten

  • OLG Düsseldorf, 28.07.1994 - 10 U 82/93

    Mietwagen; Teilkaskoversicherung; Schadensereignis; Reparaturwerkstatt;

  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 77/06

    Umfang des Schadensersatzes bei Reparatur eines unfallbeschädigten Fahrzeugs

  • OLG Saarbrücken, 25.07.2006 - 4 U 395/05

    Bergung eines verunfallten Fahrzeugs durch Abschleppunternehmen - Beauftragung

  • BGH, 26.03.1997 - III ZR 295/96

    Anspruch gegen einen Privat-Kfz-Haftpflichtversicherer als anderweitige

  • OLG Dresden, 04.04.2001 - 6 U 2824/00

    Kfz-Unfallschaden - gewerblich genutztes Fahrzeug - Reparaturkosten -

  • BGH, 04.06.1992 - III ZR 93/91

    Amtshaftung bei Schäden durch Ersatzdienstleistenden

  • BGH, 08.12.1958 - III ZR 235/56

    Amtshaftung bei Dienstfahrten

  • BGH, 19.11.2013 - VI ZR 363/12

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Selbstreparatur einer beschädigten

    Für Letzteres ist der Schädiger darlegungs- und beweisbelastet (vgl. OLG Frankfurt, NJW 2012, 2977; LG Bochum, NJW-RR 1989, 1195; LG Mühlhausen, Urteil vom 8. November 2011 - 2 S 95/11, juris Rn. 10; a.A. wohl OLG Saarbrücken, r+s 2013, 520, 522), wobei allerdings dem Geschädigten im Rahmen der sekundären Darlegungslast eine konkrete Darstellung der betrieblichen Auslastungssituation obliegt (LG Hannover, SP 2012, 364; dazu Wenker, jurisPR-VerkR 1/2013 Anm. 3).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2021 - 1 U 142/20

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Reparatur eines beschädigten

    Die Höhe des in Abzug zu bringenden Gewinnanteils kann im Wege der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ermittelt werden (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 16. Mai 2013 - 4 U 324/11 - 103 -, Rn. 98, juris).
  • BGH, 26.05.2023 - VI ZR 274/22

    Kostenersatz einer Fremdreparatur einschließlich des Gewinnanteils als Anspruch

    Dem Geschädigten obliegt es im Rahmen der sekundären Darlegungslast, seine betriebliche Auslastungssituation konkret darzustellen (vgl. Senatsurteil vom 19. November 2013 - VI ZR 363/12, NJW 2014, 1376 Rn. 11; OLG Frankfurt, NJW 2012, 2977, juris Rn. 22; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2021, 1391 Rn. 6; dazu Wenker, jurisPR-VerkR 18/2021 Anm. 1; Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 249 BGB Rn. 145; Katzenstein in Geigel, Haftpflichtprozess, 28. Aufl., Kapitel 3 Rn. 18; aA OLG Saarbrücken, r+s 2013, 520, 522, juris Rn. 96; OLG Karlsruhe, Schaden-Praxis 1999, 128, 129, juris Rn. 6; offengelassen OLG Hamm, VersR 1991, 349) und ggf. Umstände aufzuzeigen, die eine Reparatur in der eigenen Werkstatt unzumutbar erscheinen lassen.
  • AG Altötting, 19.06.2015 - 1 C 558/14

    Eigenreparatur zu Selbstkosten ohne Unternehmergewinnaufschlag

    Dies ist nur der Fall, wenn die Reparatur zu betriebsschwachen Zeiten erfolgt ist, in denen ohnehin keine gewinnbringenden Fremdaufträge ausgeführt worden wären (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.5.2013, AZ. 4 U 324/11; LG Hannover, Hinweisbeschluss vom 2.3.2012, AZ. 8 S 82/11, LG Bochum, Urteil vom 21.6.1989, AZ. 10 S 61/89; OLG Hamm, Urteil vom 18.12.1989, AZ. 6 U 94/89, LG Mühlhausen, Urteil vom 8.11.2011, AZ. 2 S 95/11).
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.08.2019 - 2 S 1430/19
    So liegt es hier: a) Ob derjenige, der sich im Rahmen seines Gewerbetriebs mit der Instandsetzung von Fahrzeugen befasst, neben den reinen Reparaturkosten auch den Unternehmergewinnanteil ersetzt verlangen kann, hängt davon ab, ob er in Folge einer besonderen Beschäftigungslage in der fraglichen Zeit nicht in der Lage gewesen wäre, die Instandsetzungskapazität seines Betriebs anderweit und bestimmungsgemäß gewinnbringend einzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1970 - VI ZR 168/63 - NJW 1970, 1454; BGH, Urteil vom 19. November 2013 - VI ZR 363/12, r+s 2014, 152: OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.05.2013 - 4 U 324/11, r+s 2013, 520 m.w.N.).

    Es ist ihm einerseits nicht zuzumuten, gewinnbringende Fremdaufträge zurückzustellen, um den Schädiger zu entlasten, und andererseits folgt aus der Subjektbezogenheit des geltenden Schadensbegriffs, dass bei Vorhandensein freier Instandsetzungskapazitäten, die auf Grund der besonderen Beschaftigungslage ohnehin nicht gewinnbringend hätten eingesetzt werden können, bei einer Repa- 1430719 -Seite 3 - ratur im eigenen Betrieb der Anspruch auf Ersatz des Unternehmergewinnanteils entfällt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1970 - VIZR 168/68 - N.JIW 1970, 1454: OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.05.2013 - 4 U 324/11, r+s 2013, 520 m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 13.02.2020 - 4 U 64/17

    Schadensersatzanspruch wegen nicht erfolgten Rückbaus von sog. Entspannungsgräben

    c) Weiterhin wird sich das Landgericht mit den weiteren Einwänden der Beklagten zu den zuletzt von der Klägerseite behaupteten Rückbaukosten auseinanderzusetzen haben, einschließlich des im Schriftsatz vom 05.02.2020 gehaltenen Sachvortrags und der dortigen, erstmals vorgetragenen Behauptung, dass sich die vom Kläger in dem vorliegenden Rechtsstreit geltend gemachten Aufwendungen zumindest teilweise auf die Bergschäden beziehen, für die den Klägern bereits in dem Parallelverfahren vor dem Landgericht (Az. 4 U 324/11) rechtskräftig eine Entschädigung zuerkannt worden ist.
  • LG Köln, 09.12.2014 - 11 S 36/14
    Denn der Ausnahmetatbestand, dass es dem Geschädigten ausnahmsweise zumutbar ist, besondere Anstrengungen zu unternehmen, ist vom Schädiger zu beweisen (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.01.2012 - 165 U 100/11; LG Mühlhausen a.a.O.; LG Bochum; NJW-RR 1989, 1195; AG Düsseldorf, Urteil vom 03.11.2000 - 39 C 6443/00; a. A. OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.05.2013 - 4 U 324/11; LG Nürnberg-Fürth, 28.09.1988 - 8 S 4444/88).
  • LG Mosbach, 31.08.2022 - 5 S 23/22
    Beschäftigungslage ohnehin nicht gewinnbringend hätten eingesetzt werden können, bei einer Reparatur im eigenen Betrieb der Anspruch auf Ersatz des Unternehmensgewinnanteils entfällt (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 16. Mai 2013 - 4 U 324/11 - 103 -, juris).
  • AG Dinslaken, 15.08.2016 - 30 C 391/15
    Es ist ihm einerseits nicht zuzumuten, gewinnbringende Fremdaufträge zurückzustellen, um den Schädiger zu entlasten, und andererseits folgt aus der Subjektbezogenheit des geltenden Schadensbegriffs, dass bei Vorhandensein freier Instandsetzungskapazitäten, die auf Grund der besonderen Beschäftigungslage ohnehin nicht gewinnbringend hätten eingesetzt werden können, bei einer Reparatur im eigenen Betrieb der Anspruch auf Ersatz des Unternehmergewinnanteils entfällt (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16. Mai 2013 - 4 U 324/11 - 103, 4 U 324/11, Rn. 94, mwN).
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