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   OLG Hamm, 15.05.2001 - 4 U 33/01   

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OLG Hamm, 15.05.2001 - 4 U 33/01 (https://dejure.org/2001,7871)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.05.2001 - 4 U 33/01 (https://dejure.org/2001,7871)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Mai 2001 - 4 U 33/01 (https://dejure.org/2001,7871)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2001, 611
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2001 - 4 U 33/01
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur missbräuchlichen Mehrfachverfolgung (BGH GRUR 2000, 1089) passen auf den vorliegenden Fall ebenso wenig wie die zur Vielfachabmahnung durch einen einzelnen Anwalt (BGH, WRP 2001, 148).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2001 - 4 U 33/01
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur missbräuchlichen Mehrfachverfolgung (BGH GRUR 2000, 1089) passen auf den vorliegenden Fall ebenso wenig wie die zur Vielfachabmahnung durch einen einzelnen Anwalt (BGH, WRP 2001, 148).
  • OLG Hamm, 17.11.2015 - 4 U 34/15

    Foto urheberrechtswidrig auf der Homepage veröffentlicht - Schadensberechnung

    Dies gilt selbst dann, wenn es für ihn weniger Aufwand erfordert hätte, die Abmahnungen abzufassen und die Unterwerfungserklärungen vorzubereiten, als einen Rechtsanwalt zu informieren und zu beauftragen (u.a. BGH GRUR 2008, 996, 999 - Clone CD ; Senat MMR 2001, 611, 612 - FTP-Explorer ; ausführlich hierzu Jan Bernd Nordemann in Fromm/Nordemann, UrheberR, 11. Aufl., § 97a UrhG RN. 38f. mwN).
  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05

    Clone-CD

    Die Revision verkennt, dass die Beklagten die Einschaltung eines Rechtsanwalts gerade im Hinblick auf die große Zahl der zu verfolgenden Rechtsverletzungen für erforderlich halten durften (vgl. OLG Hamm MMR 2001, 611, 612).
  • LG Köln, 23.11.2005 - 28 S 6/05

    Werben für die Umgehung eines Kopierschutzes und Abmahnkosten

    a) Greifen kann dieser Aspekt freilich in Ausnahmefällen, in denen standardmäßig immer nur ein und derselbe Verstoß ganz routinemäßig für den einzigen Berechtigten mittels "Textbausteinen" abgemahnt wurde (vgl. für die routinemäßige Abmahnung des Vertriebs des "ftp-Explorers" in Serienabmahnungen OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.2.2001 - 20 U 194/00, NJW-RR 2002, 122; ähnlich AG Bad Kreuznach, Urt. v. 15.4. 1999 - 2 C 1586/98, NJWE-WettbR 1999, 207; auch hier restriktiver mit gutem Grund aber OLG Hamm, Urt. v. 15.5.2001 - 4 U 33/01, MMR 2001, 611: Viele einzelne Verstöße fordern auch viele Abmahnungen heraus).
  • OLG Hamm, 07.06.2011 - 4 U 208/10

    Ansprüche einer Zahnärztin wegen Verletzung des Urheberrechts an im Rahmen einer

    Der Senat hat in einem Markenrechtsfall gleichfalls entschieden, dass viele einzelne gesonderte Verstöße auch zwangsläufig viele Abmahnungen herausfordern würden (MMR 2001, 611, 612 - FTP-Explorer).
  • LG München I, 28.11.2007 - 1 HKO 22408/06

    Studi.de

    cc) Die Entscheidung des OLG Hamm ("FTP Explorer", MMR 2001, 611) geht demgegenüber von einem deutlich zu unterscheidenden Sachverhalt aus.
  • OLG Braunschweig, 19.07.2001 - 2 U 141/00

    Streitmarke; Markenrecht; Verwechslungsgefahr; Kennzeichnung; Privilegierung;

    Die Beklagte bezieht sich zum Beleg ihrer gegenteiligen Auffassung namentlich auf ein Urteil des OLG Hamm vom 15. Mai 2001 - 4 U 33/01 -.
  • LG Düsseldorf, 29.11.2017 - 2a O 203/16

    Erstattungsfähigkeit von Abmahnkosten nach den Grundsätzen der Geschäftsführung

    Insoweit besteht im Kennzeichenrecht gerade keine Verpflichtung zur Abmahnung vor der Abmahnung, insbesondere da eine solche über die gerade durch die Abmahnung wahrzunehmenden Obliegenheiten nach § 93 ZPO oder zur Schadensminderung weit hinausgeht ( Ingerl/Rohnke , a.a.O., Vorb. zu §§ 14-19d, Rn. 306; OLG Hamm MMR 2001, 611/612 - FTP-Explorer ).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2001 - 27 U 18/01

    Explorer

    Es sei deshalb namentlich (und stellvertretend) aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 15.5.2001 (4 U 33/01) wiedergegeben (vgl. Anl. B 39 b, Urteilsabdruck S. 5 f.):.
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